Rechtsprechung
| LAG Berlin, 20.02.1997 - 10 Sa 73/96 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG § 37 Abs. 2
Betriebsrat: Tätigkeit des Vorsitzenden - Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit der Tätigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Zweifel; Erforderlichkeit; Begründung; Arbeitgeber; Arbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.03.1996 - 40 Ca 1620/96
- LAG Berlin, 20.02.1997 - 10 Sa 73/96
- LAG Berlin, 20.02.1997 - 10 Sa 97/96
Papierfundstellen
- DB 1997, 1476
- NZA-RR 1998, 20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 20.02.1997 - 10 Sa 97/96
Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Zweifel; Erforderlichkeit; Begründung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 Sa 602/03
Widerruf einer "Betriebsratszulage", Zulässigkeit der Pauschalierung des …
Seit dem Widerruf der Pauschalierungszulage vom 06.08.2001 war der Kläger verpflichtet, der Beklagten im Einzelnen nachzuweisen, in welchem Umfang er außerhalb seiner normalen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten geleistet hat (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 20.02.1997 - NZA-RR 1998, 20; LAG Berlin, Beschluss vom 14.07.2000 - NZA-RR 2001, 313;… Wiese/Weber, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 37 Rz. 89;… Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 77 m.w.N.). - LAG Berlin, 20.02.1997 - 10 Sa 97/96
Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Zweifel; Erforderlichkeit; Begründung; …
Masterverfahren siehe unter: LAG Berlin - 20.02.1997 - AZ: 10 Sa 73/96.
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 25.11.1996 - I 97/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.11.1996 - I 97/96
- BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BFH, 25.08.1982 - I R 120/82
Mündliche Verhandlung - Beteiligte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.03.1986 - I R 28/81
Versagung rechtlichen Gehörs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 18.10.1990 - 8 AS 1/90
Wiederaufnahme; fehlende Postulationsfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 18.07.1990 - I R 12/90
Mündliche Verhandlung - Absichtserklärung des Klägers - Bestimmung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90
- Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95
Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.04.1955 - IV ZR 261/54
Schriftliches Verfahren nach Verhandlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.12.1992 - II R 112/91
Rüge bei Urteil im schriftlichen Verfahren ohne Verzichtserklärung durch beide …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.04.1990 - III R 62/89
Zum Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.05.1996 - X B 223/95
Entscheidung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Ermessen des Gerichts
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96, 1 Ws 96/96, 1 Ws 97/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 200
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Dies erscheint auch deswegen nicht unsachgemäß, weil nach Vollziehung dieses Beschlusses zur Zeit in diesem Verfahren kein Haftbefehl vollzogen wird, der Anlaß zu abschließender Entscheidung über die Amtsträgereigenschaft geben könnte, und weil zum anderen nach Kenntnis des Senats noch für dieses Jahr mit einer BGH-Entscheidung im Zusammenhang mit dem Amtsträgerbegriff zu rechnen ist, die im Anschluß an BGHSt 38, 199 in der einen oder anderen Richtung Klarheit schaffen könnte. - BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
Strafrecht; Mitwirkung an Submissionskartell
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (…Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30;… Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22;… Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89;… Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben. - BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (…Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30;… Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22;… Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89;… Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben.
- OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ; Vorliegen von Haftgründen
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Auch Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Täter typischerweise die Aufdeckung der Tat zu verhindern oder zu erschweren versuchen, begründen nicht ohne weiteres die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit der Verdunkelung (BayObLG NStZ 1996, 403 f.). - OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 1 Ws 11/94
Verdunkelungsgefahr; Herleitung des Haftgrundes; Art des Delikts; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Nach der Rechtsprechung des Senats, an welche sämtliche Haftbefehle in dieser Sache inhaltlich anknüpfen und auf die sich auch die StA-OLG in der Stellungnahme vom 7.6.1996 (1 HEs 191/96) stützt, setzt dies voraus, daß der Beschuldigte derart in ein System von Vorteilsgewährungen eingebettet ist, daß Planung und Ausführung der konkreten Tat Ähnlichkeiten mit der Vorgehensweise von Wirtschaftskriminellen aufweist (Senatsbeschlüsse vom 19.4.1994 - 1 Ws 11/94; 10.12.1987 - 1 Ws 268187 und 21.1.1988 - 1 HEs 333/87). - OLG Zweibrücken, 16.06.1987 - 1 Ws 268/87
Ersatzfreiheitsstrafe; Anwendungsbereich; Auslegung; Erstverbüßerregelung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (…Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30;… Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22;… Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89;… Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben. - OLG Frankfurt, 27.01.1994 - 1 Ws 24/94
Dienstvorrichtungen zu staatlichen Zwecken; Zuständigkeit nach öffentlichem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (…Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30;… Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22;… Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89;… Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben. - KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (…Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30;… Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22;… Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89;… Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben.
- BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …
Die Amtsträgereigenschaft eines freiberuflichen Planungs- oder Prüfingenieurs folgt danach im Falle der Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die hier zweifelsfrei vorlagen, vielmehr ohne weiteres aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB (Ossenbühl JR 1992, 474; vgl. auch OLG Frankfurt/M. NJW 1994, 2242; NStZ 1997, 200, 201; KG NStZ 1994, 242;… Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 11 Rdn. 6, 9; Rohlff, Die Täter der "Amtsdelikte", 1995 S. 170;… Samson SK StGB § 11 Rdn. 15; Weiser NJW 1994, 970;… Welp in Festschrift für Lackner, 1987 S. 764). - OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr
Rn. 28 Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).Rn. 30 Die demgemäß auch vorzunehmende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls (so auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200) führt vorliegend nicht zur Bejahung von "Verdunkelungsgefahr".
Rn. 31 Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).
- OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung …
Rn. 9 Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).Rn. 11 Die demgemäss auch beim Delikt der Steuerhinterziehung vorzunehmende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls (so auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200) führt vorliegend nicht zur Bejahung von "Verdunkelungsgefahr".
Rn. 12 Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).
- OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00 Auch Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Täter typischerweise die Aufdeckung der Tat zu verhindern oder zu erschweren suchen, begründen nicht ohne weiteres die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit der Verdunkelungsgefahr (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200 [201]; BayObLG NStZ 1996, 403 f.).
Zu diesen Delikten werden auch die Straftaten nach §§ 331 ff StGB gezählt (Senat StV 1999, 37 f; OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200f.f,; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.1998, 3 Ws 543, 584/98).
- LG Frankfurt/Main, 06.03.2017 - 24 Qs 1/17
Untersuchungshaft - Wann besteht Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr?
Erforderlich sind vielmehr regelmäßig besondere Umstände, die sich aus den konkreten Tat(en) ergeben müssen (OLG Frankfurt am Main NStZ 1997, 200ff. [OLG Frankfurt am Main 30.08.1996 - 1 Hes 191/96] ). - OLG Karlsruhe, 16.10.2000 - 2 Ws 304/00
Zuständigkeit in Strafsachen; Besondere Bedeutung des Falles; Bestechlichkeit; …
Damit nahmen beide gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Amtsträger in leitender Position Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 f.; OLG Karlsruhe NJW 1983, 352 f; OLG Frankfurt NJW NJW 1983, 352 f; OLG Frankfurt NJW 1990, 2075).
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