Rechtsprechung
| LG Berlin II, 27.11.2024 - 97 O 81/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 312 Abs 2 BGB, § 312m Abs 1 BGB
Wettbewerbsverstoß im Internet: Kündigung von Verbraucherverträgen über einen sog. Kündigungsbutton - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Kündigungsbutton
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei Online-Kündigungsbutton vorherige Passwort-Abfrage zur Identifikation erlaubt
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 27.11.2024 - 97 O 81/23
- KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25
- KG, 18.11.2025 - 5 UKl 10/25
- BGH - I ZR 275/25 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 23.05.2024 - 20 UKl 3/23
Verbraucherschutzverband geht gegen weitere Ausgestaltung eines Kündigungsbuttons …
Auszug aus LG Berlin II, 27.11.2024 - 97 O 81/23
Bei dem im Termin vom Kläger angesprochenen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW 2024, 2767, Tz. 14) war die Bestätigungsseite gesetzeswidrig nicht eine einzige Webseite, sondern aufgespalten in mehrere; bezeichnend ist vielmehr, dass der dortige Verband die Abfrage des Passworts nicht als eigenen Streitgegenstand angriff. - BGH, 29.07.2021 - I ZR 163/19
Kollektivmarke; Reichweite des Schutzes geografischer Herkunftsangaben; …
Auszug aus LG Berlin II, 27.11.2024 - 97 O 81/23
Eine Verallgemeinerung im Sinne der Untersagung jeder Verwendung eines Passworts auf der Bestätigungsseite kann hieraus wie der vorliegende Fall zeigt nicht gefolgert werden (vgl. zu den Grenzen der Verallgemeinerung BGH GRUR 2021, 1395 Tz. 13 - Hohenloher Landschwein m.w.N.).
- KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25
Zulässigkeit von Kündigungsbutton mit Passwortabfrage
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin II - Kammer für Handelssachen 97, Az. 97 O 81/23 - vom 27. November 2024 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 2 Das Landgericht, dessen Urteil u.a. in WRP 2025, 391 ff. veröffentlicht ist, hat die Klage abgewiesen.
Rn. 5 das am 27. November 2024 verkündete und dem Kläger am 13. Dezember 2024 zugestellte Urteil des Landgerichts Berlin II (Az.: 97 O 81/23) abzuändern und wie folgt neu zu fassen:.
Rn. 9 die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Berlin II vom 27. November 2024 (Az: 97 O 81/23) und die Zurückverweisung an das Landgericht Berlin II.
- BGH - I ZR 272/25 (anhängig)
Dürfen bei einer Kündigung von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr …
I ZR 275/25 LG Berlin II - Entscheidung vom 27.11.2024 - 97 O 81/23 Kammergericht - Entscheidung vom 11.11.2025 - 5 U 6/25.
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