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Rechtsprechung
   BSG, 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10167
BSG, 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88 (https://dejure.org/1991,10167)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88 (https://dejure.org/1991,10167)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1991 - 9b/7 RAr 12/88 (https://dejure.org/1991,10167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen Leistrungsträgern über die Erstattung erbrachter Sozialleistungen (Überbrückungsdarlehen als Hilfe zum Lebensunterhalt und Mietzuschüsse) - Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt - …

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88
    Aber selbst wenn erst der Empfang durch den zuständigen Sachbearbeiter maßgebend wäre (vgl zu anderen Vorschriften: BSGE 63, 224, 228 = SozR 1300 § 48 Nr. 47 mN), wäre der Beklagten vor Februar 1985 der Fall in rechtserheblicher Weise bekannt geworden.
  • BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 84/84

    Krankenversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88
    Die verschiedenen Geldleistungen waren auch gleichartig (…dazu BSGE 64, 96, 98 [BSG 22.09.1988 - 2 RU 9/88] = SozR 1300 § 104 Nr. 13;… SozR 1300 § 104 Nr. 12) und fielen in denselben Zeitraum (vgl BSG SozR 1300 § 103 Nr. 5).
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84

    Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit …

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88
    Aber mit der Bewilligung nach dem Ermessen der Beklagten besteht auf diese Leistung ein Anspruch iS des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X (BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88
    Die verschiedenen Geldleistungen waren auch gleichartig (dazu BSGE 64, 96, 98 [BSG 22.09.1988 - 2 RU 9/88] = SozR 1300 § 104 Nr. 13;… SozR 1300 § 104 Nr. 12) und fielen in denselben Zeitraum (…vgl BSG SozR 1300 § 103 Nr. 5).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das …

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von jenem, den der 9b-Senat des BSG im Urteil vom 18. Oktober 1991 - 9b/7 RAr 12/88 - zu entscheiden hatte.
  • VG Berlin, 24.06.2014 - 21 K 195.12

    Rückforderung von Wohngeld

    Diese Abwicklung bleibt allerdings auf einen Zahlungsausgleich zwischen den beiden Trägern beschränkt, wenn der vorrangig verpflichtete Träger nicht bereits vor seiner Kenntnis der Leistung des anderen selbst geleistet hat (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 9b/7 Rar 12/88 - Juris Rdnr. 13).
  • BSG, 05.03.2026 - B 7 AS 11/24 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Amt für …

    In dem Umfang, in dem der Erstattungsanspruch besteht, hat der Beigeladene aus § 107 SGB X einen Rechtsgrund, die Leistungen behalten zu dürfen (vgl BSG vom 18.10.1991 - 9b/7 RAR 12/88 - juris RdNr 13; P. Becker in Hauck/Noftz SGB X, § 107 RdNr 8, 11, Stand August 2022;… Böttiger in LPK-SGB X, 6. Aufl 2022, § 107 RdNr 11 )..

    Leistungen des zuständigen Trägers in positiver Kenntnis der erbrachten Leistung des Klägers schließen jedoch vor dem Hintergrund des mit § 105 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB X verfolgten Ziels den Erstattungsanspruch nicht aus (BSG vom 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88 - juris RdNr 15 f).

  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 18/21 R

    Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tod des …

    So lässt es der BFH für die Vermittlung der Kenntnis iS des § 74 Abs. 2 EStG iVm § 104 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB X genügen, dass eine Information in den Geschäftsgang des zuständigen Leistungsträgers gelangt (BFH Urteil vom 19.1.2023 - III R 36/21 - BFHE 279, 443, juris RdNr 30; BFH Urteil vom 2.6.2022 - III R 9/21 - BFHE 277, 294, juris RdNr 34 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88 - juris RdNr 17).
  • BFH, 02.06.2022 - III R 9/21

    Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und …

    Das Gesetz stellt nicht auf den Bediensteten, sondern auf den Leistungsträger ab (vgl. BSG-Urteil vom 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88, HVBG-Info 1992, 1312, Rz 17; LSG Bln-BB, Urteil vom 10.07.2009 - L 1 KR 415/08, juris, Rz 37).
  • BFH, 22.09.2022 - III R 38/20

    Zur Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über das Erlöschen von …

    Das Gesetz stellt nicht auf den Bediensteten, sondern auf den Leistungsträger ab (vgl. BSG-Urteil vom 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88, HVBG-INFO 1992, 1312, Rz 17; LSG Bln-BB, Urteil vom 10.07.2009 - L 1 KR 415/08, juris, Rz 37).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    - 9b/7 RAr 12/88.

    18. Oktober 1991 - 9b/7 RAr 12/88 - (HV-|NFO 1992, 1312) ab.

  • FG Hessen, 16.04.2021 - 2 K 302/18

    Erstattungsanspruch eines nachrangigen Leistungsträgers gegenüber der …

    Die Kenntnis bezieht sich folglich auf den Leistungsvorgang, jedenfalls soweit sich dieser auf einen in zeitlicher Nähe zur Erstattungsanzeige liegenden Leistungsvorgang bezieht (BSG…, Urteil vom 19.03.1992, 7 Rar 26/91, a.a.O. in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 18.10.1991, 9b/7 Rar 12/88, HV-Iinfo 1992, 1312).

    Ein anderer Sozialhilfeträger muss nämlich nicht die behördeninterne Zuständigkeit dessen, der die Antwort unterschreiben hat, prüfen (BSG, Urteil vom 18.10.1991, 9b/7 RAr 12/88, HV-Info 1992, 1312).

  • LSG Hessen, 13.03.1996 - L 3 U 1146/93

    Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers

    Der Kläger wäre demnach ohne weiteres in der Lage gewesen, der Beklagten vor der Rentennachzahlung seine Leistung nach Art, Höhe und Dauer mitzuteilen, so dass auch unter Berücksichtigung des angeführten Urteils des 13. Senats des BSG sowie auch des Urteils des 9. Senats vom 18. Oktober 1991 - 9 b/7 RAr 12/88, das ebenfalls einen laufenden Leistungsfall betraf, kein Anlass besteht, von den vom 7. Senat zu § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB 10 aufgestellten Erfordernissen bezüglich irgendeiner Einzelheit abzusehen.

    Vielmehr war es allein Sache des Klägers, sich um seine Rechte zu kümmern und der Beklagten alsbald seine Leistungen und die Inanspruchnahme des Beigeladenen auf Kostenersatz anzuzeigen und seinen Erstattungsanspruch anzumelden, nachdem er frühzeitig Kenntnis davon erlangt hatte, dass Leistungen der Beklagten für zeitgleiche Zeiträume in Betracht kamen (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 9 b/7 RAr 12/88).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 6 M 128.12

    Anwendbarkeit des § 107 SGB 10 bei Rückforderung von Wohngeld nach § 50 Abs. 2 …

    Diese Abwicklung bleibt allerdings auf einen Zahlungsausgleich zwischen den beiden Trägern beschränkt, wenn der vorrangig verpflichtete Träger nicht bereits vor seiner Kenntnis der Leistung des anderen selbst geleistet hat (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 9b/7 Rar 12/88 -, Rn. 13 bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 R 1823/17
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2012 - L 13 AS 5298/10
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