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Rechtsprechung
   BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 17/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11179
BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 17/90 (https://dejure.org/1992,11179)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 9b RAr 17/90 (https://dejure.org/1992,11179)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 9b RAr 17/90 (https://dejure.org/1992,11179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Überprüfung leistungsablehnender Verwaltungsakte - Verfallklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer als Darlehen gewährten Unterhaltsgeldzahlung für die Teilnahme an einer Fortbildung vom Schiffsmaschinisten zum Schiffsbetriebstechniker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 17/90
    Das hat der Senat bereits entschieden (SozR 3-1300 § 44 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 SO 5226/10

    Sozialhilfe - Umwandlung eines bewilligten Darlehens in einen Zuschuss - keine …

    Darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe stellt kein Minus sondern ein Aliud gegenüber einer Gewährung als Zuschuss dar (Anschluss an BSGE Urteil vom 31. März 1992 - 9b RAr 17/90 -).

    Die Gewährung des Darlehens war insbesondere auch nicht eine Einschränkung des eigentlich begehrten Zuschusses im Sinne eines Minus, sondern gegenüber dem Zuschuss ein Aliud (Urteil des BSG vom 31.03.1992, Az. 9b RAr 17/90, zitiert nach , dort Rn. 11).

    Die Rückzahlungsverpflichtung der Klägerin folgt mithin aus der Darlehensgewährung und hat mit der gleichzeitig ausgesprochenen Versagung des Zuschusses inhaltlich nichts zu tun (BSG 31.03.1992, a.a.O. Rn. 10).

  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1681

    Wohngeld, Rücknahme eines Versagungsbescheids, Nachzahlung, zeitliche Grenzen, …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist jedoch nach Ablauf der Frist des § 44 Abs. 4 SGB X schon eine Rücknahmeentscheidung nicht mehr zu treffen (z.B. BSG, U.v. 31.3.1992 - 9b Rar 17/90 - BeckRS 1992, 31040656;… U.v. 13.2.2014 - B 4 AS 19/13 R - BeckRS 2014, 70967 Rn. 16;… U.v. 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R - BeckRS 2016, 115112 Rn. 16;… U.v. 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R - NZS 2013, 518 Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 SO 2065/10
    Bei einem Darlehen handelt es sich jedoch im Verhältnis zur Beihilfe um eine andersartige Leistung (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1992 - 9b RAr 17/90 (juris); ferner BVerwGE Buchholz 436.36 § 17 BaföG Nr. 15; Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - L 10 AS 186/09
    Da die Ermessenserwägungen bereits aus dem soeben genannten Grund unzureichend sind, muss nicht abschließend geprüft werden, ob es ein weiteres Ermessensdefizit darstellt, dass auch Überlegungen zu einer möglichen Leistungserbringung nach § 7 Abs. 5 SGB II fehlen, was im Ergebnis wohl nur angenommen werden könnte, wenn ein solcher Anspruch begründet ist und auch dann voraussetzen würde, dass die nur als Darlehen mögliche Gewährung von Härteleistungen als hilfsweise beantragt war und als Minus (nicht als Aliud) zur Bewilligung der Leistung als Zuschuss angesehen würde (vgl BSG, Urteil vom 31. März 1992 - 9b RAr 17/90 unter Hinweis auf SozR 3-1300 § 44 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1997 - L 9 Ar 302/95

    Arbeitslosenversicherung

    Ein Antragsteller, der über § 44 SGB X keine Leistungen mehr für die Vergangenheit erhalten darf, hat auch kein rechtliches Interesse an der Rücknahme und der zusprechenden Entscheidung, die wegen der Ausschlußregelung des Abs. 4 nicht vollzogen werden dürfen (…Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.03.1991 - 9b RAr 7/90 - …">44%20SGB%20X%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-1300 § 44 SGB X Nr. 1 und Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.1992 - 9b RAr 17/90).
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