Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37134
VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13 (https://dejure.org/2013,37134)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.2013 - A 10 S 2362/13 (https://dejure.org/2013,37134)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 2013 - A 10 S 2362/13 (https://dejure.org/2013,37134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung als eine "Rückkehrentscheidung" im Sinne von Art. 3 Nr. 4 RL 2008/115/EG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 3 Nr. 4, RL 2008/115/EG Art. 11, AufenthG § 59, RL 2008/115/EG Art. 3 Nr. 4, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 6
    Ausreiseaufforderung, Abschiebungsandrohung, Rückkehrentscheidung, Befristung, Sperrwirkung, Ablehnung des Asylantrags, Asylverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, Art 3 Nr 4 EGRL 115/2008, Art 6 Abs 1 EGRL 115/2008, Art 11 Abs 1 UAbs 1 Buchst b EGRL 115/2008, Art 11 Abs 2 EGRL 115/2008
    Befristung einer Ausreiseentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung als eine "Rückkehrentscheidung" im Sinne von Art. 3 Nr. 4 RL 2008/115/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn es für ihre Entscheidung maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    Über den Inhalt des angefochtenen Urteils kann das Berufungsgericht grundsätzlich nicht hinausgreifen (vgl. § 128 Satz 1 VwGO; BVerwG, Urteil vom 28.02.1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist bereits geklärt, dass nach nationalem Recht die Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL darstellt (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    Denn eine Abschiebungsandrohung löst nach den Regeln des Aufenthaltsgesetzes kein Einreiseverbot aus, so dass im Zeitpunkt ihres Erlasses kein Bedürfnis für eine Festsetzung der zeitlichen Dauer eines solchen Verbots besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 - NVwZ-RR 2013, 125).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    10 Ferner ist in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs geklärt, dass nicht bereits die Rückkehrentscheidung zu befristen ist (vgl. ausführlich Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 - juris).
  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Berufungszulassung gegen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 - juris) verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris).
  • BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit Bestimmung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 - juris) verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2200/12

    Entscheidung über die Dauer des Einreiseverbots; Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist spätestens im Zuge der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung, d. h. spätestens in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Anordnung der Abschiebung, rechtzeitig eine Entscheidung darüber zu treffen, wie lange das Einreiseverbot gelten soll; insoweit ist Art. 11 Abs. 1 AufenthG unionsrechtskonform anzuwenden (vgl. hierzu Beschluss vom 09.11.2012 - 11 S 2200/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - A 11 S 1158/13

    Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung iSv EGRL 115/2008 Art 3 Nr 4

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
    Denn nach § 38 Abs. 1 AsylVfG (i.V.m. § 34 Abs. 1 AsylVfG) tritt die sogenannte innere Wirksamkeit (vgl. hierzu allgemein Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 43 Rdnr. 166) der Abschiebungsandrohung erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bundesamts ein, weshalb in jedem Fall die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens während des noch legalen Aufenthalts gesichert ist (vgl. hierzu näher VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.06.2013 - A 11 S 1158/13 - juris).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Das entspricht der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2018, § 34 AsylG Rn. 14 ff.; Funke-Kaiser, GK-AsylG; Stand März 2018, § 34 AsylG Rn. 13; Hörich, Abschiebungen nach europäischen Vorgaben, 1. Aufl. 2015, S. 87 ff.; VGH Mannheim, Beschluss vom 19. November 2013 - A 10 S 2362/13 - juris; VGH München, Beschluss vom 8. November 2012 - 10 CE 12.24 01 - juris Rn. 6 f.).
  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 412/13

    Visumerfordernis bei Heirat eines Drittstaatsangehörigen und eines deutschen

    Denn selbst wenn der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen zu folgen sein sollte (VGH BW, Beschl. v. 19. November 2013 - A 10 S 2362/13 - Beschl. v. 9. Dezember 2012 - 11 S 2303/12 -, jeweils juris), wonach § 11 Abs. 1 AufenthG gemäß der RL 2008/115/EG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen sei, dass spätestens im Zuge der Abschiebung von Amts wegen eine individuelle behördliche Entscheidung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ergehen müsse, wie lange die Wirkungen des § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG gelten, führt dies hier nicht zu einem Anspruch des Antragstellers auf (weitere) Duldung.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg leitet aus der RL 2008/115/EG nämlich allenfalls einen Anspruch des Ausländers ab, noch vom Bundesgebiet aus Rechtsbehelfe auf Befristung der Sperrwirkungen organisieren bzw. einlegen zu können; ein Recht, darüber hinaus, etwa bis zum Abschluss eines entsprechenden Rechtsmittelverfahrens, im Bundesgebiet verbleiben zu können, leitet er aus dieser Richtlinie jedoch nicht ab (VGH BW, Beschl. v. 19. November 2013 a. a. O).

  • VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
    Das damit ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot steht im Zusammenhang mit der zu Ziffer 5 ausgesprochenen Abschie­ bungsandrohung nach § 34 AsylG; diese ist Rückkehrentscheidung im Sinne der Richtli­ nie (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 19.11.2013, A 10 S 2362/13, juris, Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2015 - 19 A 581/14

    Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. März 2014 - 1 LA 21/14 -, juris Rdn. 11 mit weiteren Nachweisen sowie VGH Bad-Württ., Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 11 S 2303/12 -, juris Rdn. 8, und vom 19. November 2013 - A 10 S 2362/13 -, juris Rdn. 11.
  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2015 - 11 K 2664/13

    Verlängerung; Aufenthaltserlaubnis; Passbeschaffung; Integration; Straftaten;

    Denn eine Abschiebungsandrohung löst nach den Regeln des Aufenthaltsgesetzes kein Einreiseverbot aus, so dass im Zeitpunkt ihres Erlasses kein Bedürfnis für eine Festsetzung der zeitlichen Dauer eines solchen Verbots besteht, vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim, Beschluss vom 19. November 2013 - A 10 S 2362/13 -.
  • VG Hamburg, 06.10.2015 - 2 AE 5221/15

    Zuständigkeit des Einzelrichters für Befristung der Sperrwirkung der angedrohten

    Denn solange dem Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit gewährt worden ist, vor seiner Ausreise gegen die Befristungsentscheidung ein Rechtsmittel einzulegen, folgt weder aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG noch aus Art. 13 Abs. 1 und 2 der Rückführungsrichtlinie ein Recht auf vorläufigen Aufenthalt zur Durchführung dieses Rechtsbehelfsverfahrens (VGH Mannheim, Beschl. v. 19.11.2013, A 10 S 2362/13, juris Rn. 11; Beschl. v. 19.12.2012, a.a.O. m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 27.03.2019 - A 5 K 7928/18

    Pflicht zur Beachtung der europäischen Vorgaben bei Ablehnung eines Antrages auf

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Anwendung des Maßstabs aus § 36 Abs. 4 AsylG unionsrechtlich deswegen Bedenken begegnet, weil die Abschiebungsandrohung zugleich die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98 - Rückführungsrichtlinie/RFRL) darstellt (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.2013 - A 10 S 2362/13 -, juris; VGH Bayern, Beschluss vom 08.11.2012 - 10 CE 12.2401 -, juris Rn. 6 f.) und sich Hinweise auf die Zulässigkeit eines eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsmaßstabs in Art. 13 RFRL nicht wiederfinden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2018 - 11 S 2125/18 -, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht