Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3487
VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90 (https://dejure.org/1991,3487)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.1991 - A 12 S 1786/90 (https://dejure.org/1991,3487)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 1991 - A 12 S 1786/90 (https://dejure.org/1991,3487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage der Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 251 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Derartige flächendeckende Massenausschreitungen werden im Rahmen einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung in der Regel erst bei Geschehnissen ähnlich einem Pogrom oder unter pogromartigen Umständen angenommen werden können, weil nur dann die notwendige aktuelle Gefahr für alle Gruppenmitglieder besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.5.1990; Urteil vom 24.7.1990, 9 C 78.89, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 126 und 128).

    An dieser Einschätzung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 27.4.1989 -- A 12 S 455/88 -- m.w.N.) hält der Senat gerade auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an eine Gruppenverfolgung (vgl. Urteil vom 15.5.1990 und Urteil vom 24.7.1990, a.a.O.) fest.

    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich aufgrund der Feststellungen anderer Obergerichte für die Zeit vor September 1980 sowohl eine unmittelbar als auch eine mittelbar staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin ausdrücklich verneint (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.7.1990 -- 9 C 103.89 -- und -- 9 C 78.89 -- u.a. unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.5.1990).

    Es ist bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Erkenntnismittel zwar einzuräumen, daß es nicht völlig auszuschließen ist, daß ein aus dem Tur Abdin zuwandernder bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrender syrisch-orthodoxer Christ in Istanbul am Rande des Existenzminimums leben muß (Auswärtiges Amt, vom 12.3.1990 an VG Oldenburg); eine auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu fordernde beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht hierfür nach Einschätzung des Senats jedoch weiterhin nicht (…so im Ergebnis auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 15.2.1990 und 30.3.1990, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 5.4.1989, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 24.7.1990 -- 9 C 78.89 -- und -- 9 C 103.89 --).

    Insbesondere droht dem kläger nicht eine Zwangsbeschneidung durch Muslime, die darauf abzielen würde, ihm entgegen seiner christlichen Überzeugung die symbolhafte Aufnahme in die islamische Gemeinschaft aufzunötigen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 15.2.1990, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24.7.1990 -- 9 C 78.89 --; a.A. Hess VGH, Urteile vom 26.3.1990 -- 12 UE 2997/86 -- und vom 7.5.1990 -- 12 UE 54/86 --).

    Die genannte Aussage ist demnach nicht geeignet, die zahlreichen anderen gegenteiligen Stellungnahmen in Frage zu stellen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 24.7.1990 -- 9 C 78.89 --, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG…, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).

    Das setzt voraus, daß er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 357), sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 343 f.).

    Ist die Verfolgungsgefahr zwischenzeitlich beendet, kommt es darauf an, ob mit ihrem Wiederaufleben zu rechnen ist; eine Anerkennung als Asylberechtigter ist nicht geboten, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 360).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Rn. 27 Das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung -- Flucht -- Asyl (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60)).

    Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 ff.).

    Rn. 29 Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (a.a.O., S. 64 ff.) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 5.3.1990, InfAuslR 1990, 165, 166) droht.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (158 f.); BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58 (66)).

    Rn. 23 Unabhängig von Eingriffen in das religiöse Existenzminimum liegt politische Verfolgung "wegen" Religionszugehörigkeit aber auch bei Maßnahmen vor, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen einer religiösen Gruppe physisch zu vernichten oder mit vergleichbar schweren Sanktionen wie Austreibung oder Vorenthaltung elementarer Lebensgrundlagen zu bedrohen (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 158).

    Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Denn auch bei unterstellten vereinzelten Übergriffen fehlte es jedenfalls an der Zurechenbarkeit gegenüber dem türkischen Staat, auch wenn dieser nicht in der Lage sein sollte, einen völlig lückenlosen Schutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.3.1990 -- 9 C 14.89 --; Urteil vom 24.7.1990 -- 9 C 46.89 --;… Urteil vom 6.10.1987, Buchholz a.a.O. Nr. 71; Urteil des Senats vom 27.4.1989;… a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 4.12.1989 -- 12 UE 63/86 --).

    Vielmehr werden Übergriffe islamischer Landsleute von den türkischen Sicherheitsbehörden ggf. als Straftat verfolgt (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 25.10.1990; Auswärtiges Amt, vom 12.3.1990 an VG Oldenburg; Auswärtiges Amt vom, 18.10.1990; vgl. auch BVerwG Urteil vom 24.7.1990 -- 9 C 46/89 --).

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 103.89

    Asylanspruch wegen Verfolgung auf Grund der Zugehörigkeit des Asylbewerbers zum …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich aufgrund der Feststellungen anderer Obergerichte für die Zeit vor September 1980 sowohl eine unmittelbar als auch eine mittelbar staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin ausdrücklich verneint (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.7.1990 -- 9 C 103.89 -- und -- 9 C 78.89 -- u.a. unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.5.1990).

    Es ist bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Erkenntnismittel zwar einzuräumen, daß es nicht völlig auszuschließen ist, daß ein aus dem Tur Abdin zuwandernder bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrender syrisch-orthodoxer Christ in Istanbul am Rande des Existenzminimums leben muß (Auswärtiges Amt, vom 12.3.1990 an VG Oldenburg); eine auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu fordernde beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht hierfür nach Einschätzung des Senats jedoch weiterhin nicht (…so im Ergebnis auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 15.2.1990 und 30.3.1990, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 5.4.1989, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 24.7.1990 -- 9 C 78.89 -- und -- 9 C 103.89 --).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1990 - 14 A 10053/87

    Syrisch-orthodoxe Christen; Ausreise aus Türkei; Politisch Verfolgte ; Mittelbare …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Sie stellen die Existenz der Syrisch-orthodoxen Kirche nicht in Frage und nehmen den Gläubigen nicht die Möglichkeit zum religiösen Bekenntnis, zum Gebet und zum Gottesdienst im häuslich-privaten Bereich und in Gemeinschaft mit anderen Gemeindemitgliedern (so auch OVG NW, Urteil vom 15.2.1990 -- 14 A 10053/87 -- und Urteil vom 30.3.1990 -- 14 A 10358/90 --).

    Insbesondere droht dem kläger nicht eine Zwangsbeschneidung durch Muslime, die darauf abzielen würde, ihm entgegen seiner christlichen Überzeugung die symbolhafte Aufnahme in die islamische Gemeinschaft aufzunötigen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.2.1990, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24.7.1990 -- 9 C 78.89 --; a.A. Hess VGH, Urteile vom 26.3.1990 -- 12 UE 2997/86 -- und vom 7.5.1990 -- 12 UE 54/86 --).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315 (335)).

    Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 -- 9 C 72.90 --), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 -- 9 B 277.90 --, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben.

  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 3003/86

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Im Urteil vom 2.8.1990 (-- 9 C 102.89 --) hat es schließlich die Auffassung des Berufungsgerichts (Hess. VGH, Urteil vom 20.3.1989 -- 12 UE 3003/86 --) gebilligt, daß die dortige Klägerin allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der syrisch-orthodoxen Christen keine politisch motivierte Gruppenverfolgung zu befürchten habe, weil sich nach der Machtübernahme durch das Militär im September 1980 die schon bis dahin ausreichende Sicherheitslage auch für die christliche Bevölkerungsminderheit in der Türkei noch erheblich verbessert habe.
  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
    Dies erfordert nach Vorstehendem die Prüfung der Frage, ob für von regionaler Verfolgung betroffene syrisch-orthodoxe Christen in Istanbul zum Zeitpunkt der Ausreise hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung bestand und -- bei einer unterstellten fortdauernden regionalen Verfolgung im Tur Abdin -- auf absehbare Zeit noch besteht (vgl. zu den Anforderungen an die Verfolgungsprognose allgemein: BVerwG, Urteil vom 26.7.1988, NVwZ 1989, 69, 71), und die weitere Prüfung, ob der Kläger zum Zeitpunkt seiner Flucht dort den erwähnten sonstigen, an seinem Herkunftsort so nicht gegebenen Nachteilen und Gefahren ausgesetzt gewesen wäre (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O.).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 54/86

    GRUPPENVERFOLGUNG; MINDERJÄHRIGER; NACHFLUCHTGRUND; SYRISCH-ORTHODOXER; TÜRKEI; …

  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86

    Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche …

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2997/86

    Asylrecht für syrisch-orthodoxen Christen aus der Türkei - Zwangsbeschneidung …

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 14.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …

  • BVerfG, 11.07.1990 - 2 BvR 497/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer inländischen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 225/87
  • BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.1989 - 13 A 147/87
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89

    Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2 …

  • BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für …

    Der Senat hält daran fest, daß syrisch-orthodoxen Christen während des Wehrdienstes in der Türkei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.3.1991 - A 12 S 1786/90); denn er kann aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel auch keine tatsächlichen Feststellungen treffen, aus denen sich die "reale Möglichkeit" einer Zwangsbeschneidung während des Wehrdienstes (vgl hierzu aber BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, 9 C 118/90, DVBl 1992, S 828) ergibt.

    An dieser Einschätzung (vgl. dazu Senatsurteil vom 27.4.1989 - A 12 S 455/88 - m.w.N.) hält der Senat gerade auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an eine gruppengerichtete Verfolgung (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15.5.1990 …und Urteil vom 24.7.1990, a.a.O.) fest (vgl. Senatsurteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - und vom 18.3.1991 - A 12 S 1786/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von …

    Vielmehr ist für den Eigentums- und Besitzentzug von ganz entscheidender Bedeutung, daß für einen Muslim die Jeziden im moralischen Sinne "rechtlos" sind, so daß man mit gutem Gewissen gegen sie vorgehen kann, weil sie - anders als etwa syrisch-orthodoxe Christen (vgl. zu diesen: Urteile des Senats vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - und vom 18.3.1991 - A 12 S 1786/90 -) - nicht Anhänger einer "Buchreligion" sind, für gläubige Muslime bei den Jeziden die höchste Stufe der Verworfenheit erreicht ist und selbst gebildete Türken, die von der jezidischen Religion nichts wissen, unter Jezid einen abgrundtief unmoralischen Menschen verstehen (…vgl. Wießner, Anhörung vom 14.6.1989, S. 7 und Anhörung vom 11.10.1988, S. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1993 - A 12 S 840/92

    Zur Frage der Gefahr einer gruppengerichteten Verfolgung arabisch-orthodoxer …

    An dieser Einschätzung (vgl. dazu Senatsurteil vom 27.4.1989 - A 12 S 455/88 - m.w.N.) hält der Senat gerade auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an eine gruppengerichtete Verfolgung (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15.5.1990 …und Urteil vom 24.7.1990, a.a.O.) fest (vgl. Senatsurteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - und vom 18.3.1991 - A 12 S 1786/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92

    Gewährung rechtlichen Gehörs in Asylverfahren - Erkenntnislisten

    Rn. 5 Hiervon muß jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil mit den Hinweisen auf die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 18.3.1991 (A 12 S 1786/90) vertretene Auffassung sich nicht nur die Rechtsausführungen und rechtlichen Schlußfolgerungen des Senats in diesem Urteil, sondern auch die darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen hat zu eigen machen wollen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht