Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Gruppenverfolgung der Sikh in Indien; Einzelfall der Verfolgungsgefahr für einen Funktionär der Khalistan-Bewegung; Asylrechtsausschluß wegen Beteiligung an Terrorismus - Ausschluß des Abschiebungsverbotes nach AuslG 1990 § 51 beurteilt sich ausschließlich nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 02.03.1994 - A 10 K 16081/91
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Zu den Anforderungen an den Ausschluß vom Grundrecht auf Asyl (im Anschluß an BVerfGE 80, 315, 338/339 und BVerfGE 81, 142, 153; Kammerbeschluß vom 25.04.1991, NVwZ 1992, 261).Keinesfalls sprechen genügend Anhaltspunkte dafür, daß die Maßnahmen der Sicherheitskräfte gegen unbeteiligte Personen ihrerseits als bloßer Gegenterror zu qualifizieren wäre, der darauf ausgerichtet ist, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte Bevölkerung unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl BVerfGE 80, 315, 317; 81, 142, 149, 152).
Folter ist zwar eine unmenschliche Behandlung, als solche jedoch nach Wortlaut und Sinn des Art. 16a Abs. 1 GG nicht asylerheblich (vgl BVerfG, Beschluß vom 10.12.1989, InfAuslR 1990, 122, 125).
Rn. 42 1.) Entgegen der Einschätzung des Verwaltungsgerichts reichen die dem Kläger nachzuweisenden Funktionen und Aktivitäten nicht aus, um ihn nach Maßgabe der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315ff; BVerfGE 81, 142, 153) vom Asylrecht bzw Abschiebungsschutz auszuschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat - wie vom Verwaltungsgericht zitiert - in den genannten Entscheidungen ausgeführt, daß eine personale Grenze der Asylrechtsverheißung dort besteht, wo das Tun eines Asylsuchenden wegen der von ihm eingesetzten Mittel von der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit der von ihr getragenen Völkerrechtsordnung grundsätzlich mißbilligt wird; die Grenze sei einmal dort überschritten, wo der Asylsuchende seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt habe, also insbesondere unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter (BVerfGE 80, 315, 338/339 und BVerfGE 81, 142, 153), zum anderen dort, wo zur Erreichung des von dem Asylsuchenden vertretenen politischen Zieles dieser die Anwendung terroristischer Mittel konkret fördere oder billige.
Es komme darauf an, inwieweit das Handeln des Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland geprägt sei durch die Betätigung in oder für Organisationen und Vereinigungen, die ihrerseits die Durchführung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten zum Ziel haben, wobei die bloße Bekundung von Sympathie, der einseitigen Parteinahme, das Werben um Verständnis für die von politisch Gleichgesinnten im Heimatland verfolgten politischen Ziele oder vergleichbare, auf die Beeinflussung des Meinungsklimas ausgerichtete Verhaltensweisen noch nicht geeignet seien, einen Asylanspruch auszuschließen (BVerfGE 81, 142, 153).
Auch ein Vergleich mit vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Einzelfällen legt nicht die Annahme nahe, der Kläger leiste - jedenfalls im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung - auch nur im Vorfeld zugunsten terroristischer Aktivitäten Unterstützung oder fördere diese konkret und sein Verhalten in der Bundesrepublik sei insgesamt terroristisch "geprägt" (BVerfGE 81, 142, 153; Kammerbeschluß vom 13.10.1994, InfAuslR 1995, 69).
- BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94
Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Vielmehr gibt es Anzeichen, daß die Folter keineswegs unterschiedslos gegen jeden strafrechtlich Verdächtigen gleichermaßen praktiziert wird, sondern daß Unterschiede je nach der politischen Überzeugung des Betroffenen bestehen, entsprechend dem "Erfahrungsgrundsatz" hinsichtlich der Möglichkeit, Mißhandlungen und Folter in - noch - verschärfter Form anzuwenden (siehe BVerwG, Urteil vom 10.01.1995, DVBl 1995, 573).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.01.1995 aaO, im Falle eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit) liegt es im Gegenteil nahe, daß, nachdem die indische Polizei in der Regel mehr oder weniger jede in ihre Gewalt geratene verdächtige Person mißhandelt, sie jedenfalls einem führenden Aktivisten der Khalistan-Bewegung - wie dem Kläger - der darüber hinaus noch der Unterstützung des Terrorismus verdächtigt wird, als einem "Staatsfeind" besonders schlimme Mißhandlungen zufügt.
Rn. 43 2.) Es läßt sich nicht feststellen, daß die Teil-Organisation, deren Generalsekretär der Kläger war oder noch ist, jedenfalls im gegenwärtigen Zeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 10.01.1995, aaO) "die Durchführung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten" zum Ziel hat.
Gegen eine relevante Unterstützung und konkrete Förderung des Terrorismus spricht auch, daß gegen den Kläger - obwohl alle Vorwürfe deutschen Behörden bekannt sind - mangels Anfangsverdachts einer Straftat noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist (zu dessen Bedeutsamkeit siehe BVerwG, Urteil vom 10.01.1995, aaO).
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 10.01.1995, aaO) ist ebenfalls zu entnehmen, daß terroristische Aktivitäten - allerdings gleich, ob schon im Heimatland begonnen oder nicht - "nur" zu einem Ausschluß des Asylgrundrechts führen, hingegen die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ausschließlich an § 51 Abs. 3 AuslG scheitern kann.
Zudem geht es hier nicht um etwaiges Fehlverhalten in der Vergangenheit, sondern darum, ob eine Wiederholungsgefahr konkret zu besorgen wäre (BVerwG, Urteil vom 20.10.1994, InfAuslR 1995, 56; Urteil vom 10.01.1995, aaO;… vgl näher Kanein/Renner aaO, Rdnr 20ff).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Zu den Anforderungen an den Ausschluß vom Grundrecht auf Asyl (im Anschluß an BVerfGE 80, 315, 338/339 und BVerfGE 81, 142, 153; Kammerbeschluß vom 25.04.1991, NVwZ 1992, 261).Rn. 19 Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315 (335)).
Ist der Asylsuchende von unmittelbarer staatlicher Verfolgung betroffen, so ist das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative somit nur dann zu prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Verfolgungsstaat "mehrgesichtig" ist, er also Personen, die er in einem Landesteil selbst aktiv verfolgt, in einem anderen Landesteil unbehelligt läßt (BVerfGE 80, 315 (342), BVerwG, Urteile vom 10.05.1994 NVwZ 1994, 1123 …und vom 05.07.1994, aaO).
Keinesfalls sprechen genügend Anhaltspunkte dafür, daß die Maßnahmen der Sicherheitskräfte gegen unbeteiligte Personen ihrerseits als bloßer Gegenterror zu qualifizieren wäre, der darauf ausgerichtet ist, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte Bevölkerung unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl BVerfGE 80, 315, 317; 81, 142, 149, 152).
Rn. 42 1.) Entgegen der Einschätzung des Verwaltungsgerichts reichen die dem Kläger nachzuweisenden Funktionen und Aktivitäten nicht aus, um ihn nach Maßgabe der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315ff; BVerfGE 81, 142, 153) vom Asylrecht bzw Abschiebungsschutz auszuschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat - wie vom Verwaltungsgericht zitiert - in den genannten Entscheidungen ausgeführt, daß eine personale Grenze der Asylrechtsverheißung dort besteht, wo das Tun eines Asylsuchenden wegen der von ihm eingesetzten Mittel von der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit der von ihr getragenen Völkerrechtsordnung grundsätzlich mißbilligt wird; die Grenze sei einmal dort überschritten, wo der Asylsuchende seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt habe, also insbesondere unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter (BVerfGE 80, 315, 338/339 und BVerfGE 81, 142, 153), zum anderen dort, wo zur Erreichung des von dem Asylsuchenden vertretenen politischen Zieles dieser die Anwendung terroristischer Mittel konkret fördere oder billige.
- BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Zu den Anforderungen an den Ausschluß vom Grundrecht auf Asyl (im Anschluß an BVerfGE 80, 315, 338/339 und BVerfGE 81, 142, 153; Kammerbeschluß vom 25.04.1991, NVwZ 1992, 261).So hat das Bundesverfassungsgericht die "weit überdurchschnittliche hervorgehobene Tätigkeit eines Kurden für eine separatistische Organisation" als nicht geeignet angesehen, den Asylanspruch des Betroffenen auszuschließen, weil es an tatsächlichen Anhaltspunkten dafür gefehlt habe, daß dieser zugleich der Begehung terroristischer Gewalttaten überführt worden sei (vgl Kammerbeschluß vom 08.10.1990, InfAuslR 1991, 18, 19; Kammerbeschluß vom 25.04.1991, NVwZ 1992, 261).
Diese Auslegung wiederum steht in Einklang mit dem Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25.04.1991 (NVwZ 1992, 261, DVBl 1991, 697), wo ausdrücklich hervorgehoben wird, wer im Heimatland unternommene terroristische Aktivitäten oder deren Unterstützung von der Bundesrepublik Deutschland aus in den hier möglichen Formen fortzuführen trachtet, sei vom Asylrecht ausgeschlossen, ein solcher suche nicht den Schutz und Frieden, den das Asylrecht gewähren wolle, nur so sei der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.1989 zu verstehen (vgl hierzu auch Schenk, Asylrecht und Asylverfahrensrecht, Rdnr 2.3.3).
Freilich kann nach der og Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 25.04.1991, aaO, der sich hinsichtlich - nicht besser zu stellender - terroristischer Aktivität erst am Zufluchtsort bzw außerhalb des Herkunftstaates zu den "unabhängig" von den im Kammerbeschluß herangezogenen Ausführungen geltenden Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 20.12.1989 aaO S 152 unten, über die Ausgrenzung terroristischer Aktivität aus dem Gewährleistungsinhalt des Asylrechts nicht verhält) auch derjenige, der ohne vorherige terroristische Betätigung im Herkunftsstaat von diesem wegen außerhalb verübten, gegen ihn gerichteten Terrors strafrechtlich verfolgt wird, Asyl regelmäßig nicht beanspruchen, es sei denn, daß der Betroffene eine Behandlung zu gewärtigen hat, die härter ist, als die sonst zur Verfolgung ähnlicher - nicht politischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit verübte.
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Rn. 27 Das Asylrecht des Art. 16a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60).Atypisch, wenn auch häufig ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchttatbestände, vgl BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, aaO, S 64ff).
Rn. 29 Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (aaO, S 64ff) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 05.03.1990, InfAuslR 1990, 165, 166) droht.
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Sieht der Verfolger von individuellen Momenten gänzlich ab, weil seine Verfolgung der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher gilt, so kann eine solche Gruppengerichtetheit der Verfolgung dazu führen, daß jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muß (vgl BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216).Die in der oa zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 (232)) bisher offengelassene Frage nach den Voraussetzungen unmittelbar staatlicher Gruppenverfolgung kann hinsichtlich der erforderlichen "Verfolgungsdichte" im Grundsatz nicht anders als bei mittelbarer Gruppenverfolgung beantwortet werden (…vgl BVerfG, Kammerbeschluß vom 11.05.1993, InfAuslR 1993, 304 (306), BVerwG, Urteile vom 05.07.1994, aaO, zur Verfolgungsdichte, Urteil vom 30.04.1996 - 9 C 170.95) Erhebliche Unterschiede können sich aber im Hinblick auf die prinzipielle Überlegenheit staatlicher Machtmittel sowie daraus ergeben, daß die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung voraussetzt, daß mit ihr eigene staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen und daß diese Ziele - offen oder verdeckt - von eigenen staatlichen Organen oder durch eigens vom Staat dazu berufene oder doch autorisierte Kräfte durchgesetzt werden können (vgl BVerwGE 85, 139 (143)).
"Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, aaO mit Hinweisen auf BVerfGE 83, 216 (233), und BVerwGE 88, 367 (376ff), zur (regionalen) Gruppenverfolgung, BVerwG, Urteile vom 30.04.1996 - 9 C 170.95 - und - 9 C 171.95).
- BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Auch ein Vergleich mit vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Einzelfällen legt nicht die Annahme nahe, der Kläger leiste - jedenfalls im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung - auch nur im Vorfeld zugunsten terroristischer Aktivitäten Unterstützung oder fördere diese konkret und sein Verhalten in der Bundesrepublik sei insgesamt terroristisch "geprägt" (BVerfGE 81, 142, 153; Kammerbeschluß vom 13.10.1994, InfAuslR 1995, 69).Schließlich weist auch der Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13.10.1994 (aaO) in diese Richtung, wenn es in diesem Beschluß heißt, daß nicht ausgeschlossen werden könne, daß das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der vom Beschwerdeführer für den Fall eines erfolgten rechtlichen Hinweises angekündigten Rechtsausführungen der Klage "ganz oder teilweise" (§ 51 Abs. 1 AuslG, Art. 1F GK) stattgegeben hätte, das Bundesverfassungsgericht also ersichtlich davon ausging, daß auch bei Bejahung der Voraussetzungen des "Terrorismusvorbehalts" dennoch wenigstens die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG in Betracht kommt.
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87
Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Nach diesem normativen Leitbild des Asylgrundrechts gelten für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter ist, unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik gekommen ist (zu den Prognosemaßstäben im einzelnen vgl BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, InfAuslR 1989, 163).Gehört die nach alledem dem indischen Staat zuzurechnende Folter "zur Tagesordnung", ist sie beachtlich wahrscheinlich (BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, DVBl 1989, 720).
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Das wird vor allem bei gruppengerichteten Massenausschreitungen der Fall sein, die das ganze Land oder Teile desselben erfassen (vgl BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, aaO; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteile vom 15.5.1990, BVerwGE 85, 139ff und vom 24.7.1990, BVerwGE 85, 366ff), aber etwa auch dann, wenn unbedeutende oder kleine Minderheiten mit einer solchen Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt werden, daß jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht (vgl BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, aaO).Die in der oa zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 (232)) bisher offengelassene Frage nach den Voraussetzungen unmittelbar staatlicher Gruppenverfolgung kann hinsichtlich der erforderlichen "Verfolgungsdichte" im Grundsatz nicht anders als bei mittelbarer Gruppenverfolgung beantwortet werden (…vgl BVerfG, Kammerbeschluß vom 11.05.1993, InfAuslR 1993, 304 (306), BVerwG, Urteile vom 05.07.1994, aaO, zur Verfolgungsdichte, Urteil vom 30.04.1996 - 9 C 170.95) Erhebliche Unterschiede können sich aber im Hinblick auf die prinzipielle Überlegenheit staatlicher Machtmittel sowie daraus ergeben, daß die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung voraussetzt, daß mit ihr eigene staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen und daß diese Ziele - offen oder verdeckt - von eigenen staatlichen Organen oder durch eigens vom Staat dazu berufene oder doch autorisierte Kräfte durchgesetzt werden können (vgl BVerwGE 85, 139 (143)).
- BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Die in der oa zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 (232)) bisher offengelassene Frage nach den Voraussetzungen unmittelbar staatlicher Gruppenverfolgung kann hinsichtlich der erforderlichen "Verfolgungsdichte" im Grundsatz nicht anders als bei mittelbarer Gruppenverfolgung beantwortet werden (…vgl BVerfG, Kammerbeschluß vom 11.05.1993, InfAuslR 1993, 304 (306), BVerwG, Urteile vom 05.07.1994, aaO, zur Verfolgungsdichte, Urteil vom 30.04.1996 - 9 C 170.95) Erhebliche Unterschiede können sich aber im Hinblick auf die prinzipielle Überlegenheit staatlicher Machtmittel sowie daraus ergeben, daß die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung voraussetzt, daß mit ihr eigene staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen und daß diese Ziele - offen oder verdeckt - von eigenen staatlichen Organen oder durch eigens vom Staat dazu berufene oder doch autorisierte Kräfte durchgesetzt werden können (vgl BVerwGE 85, 139 (143))."Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl BVerwG…, Urteil vom 05.07.1994, aaO mit Hinweisen auf BVerfGE 83, 216 (233), und BVerwGE 88, 367 (376ff), zur (regionalen) Gruppenverfolgung, BVerwG, Urteile vom 30.04.1996 - 9 C 170.95 - und - 9 C 171.95).
- BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86
Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung
- BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87
Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises
- BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 443.93
Völkerrecht - Bürgerkriegsflüchtling - Abschiebung - Politische Verfolgung
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
- BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89
Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2 …
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1994 - 11 S 171/94
Vertrauensschutz für Aussiedler, die Registrierscheine als Aussiedler und …
- OVG Saarland, 20.12.1995 - 9 R 170/95
- BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative
- BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
- BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie …
- BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93
Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren
- BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer …
- BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
- OVG Sachsen, 02.11.2005 - A 1 B 492/03
Indien Punjab, Sikh Khalistan, ISYF
Allerdings führte das seit der Entstehung der Religionsgemeinschaft der Sikh ("Jünger/Schüler") als der Anhängerschaft von zehn in den Jahren 1469 - 1708 lebenden religiösen Führern (Gurus) bestehende Bestreben der Gemeinschaft um Bewahrung und Schutz ihrer religiösen, kulturellen und wirtschaftlichen Selbständigkeit - nach der militanten Abwehr von Islamisierungsversuchen, nach der Abwehr britischer Herrschaft bis zur Erlangung der Unabhängigkeit des indischen Staates im Jahr 1947 und nach zunächst friedlichen Forderungen nach Staatsautonomie für den Punjab ("Khalistan-Staat") - in den achtziger Jahren unter der Führung von Sant Jarnal S. Bhindranwale, der die Stellung der bis dahin einflussreichten moderaten Partei Akali Dal zurückdrängte, zu einer Radikalisierung und Eskalation, die den Punjab in ein von Terror überzogenes Krisengebiet verwandelte (vgl. zur Geschichte der Sikhs seit dem 15. Jahrhundert und zur Entstehung des gewaltsam ausgetragenen Konflikts um den Punjab Bericht des Südasien-Instituts, Abteilung Rechtswissenschaft, vom 26.4.2004 an das VG Gelsenkirchen, dort unter 1.2.1; Bericht der dänischen Delegation des Rates der Europäischen Union vom 5.7.2000 - CIREA 45 - S. 7 ff;… ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - A 12 S 2456/94 -, Rn. 32 nach Juris).Jedoch kam es ab 1993 zu einer Beruhigung der Verhältnisse und dem Nachlassen des Terrorismus im Punjab, als zu dessen Gouverneur ein Sikh gewählt wurde und wo es (nach 76 Toten von 1994) im Jahr 1995 auch nicht mehr zu Tötungen militanter Sikhs kam (…Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 12.9.1995, S. 6; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - A 12 S 2456/94 -, zit. nach Juris).
Für ein landesweites staatliches Verfolgungsprogramm bestehen keine Anhaltspunkte (…vgl. (vgl. ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - A 12 S 2456/94 -, Rn. 32 nach Juris).
- VG Sigmaringen, 15.10.2003 - A 1 K 10601/99
Abschiebungsverbot - Ausschlussgrund für ISYF-Funktionär aus Indien
Die Kammer geht davon aus, dass ihn die Ausübung dieser Ämter sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse der entsprechenden "Wahlen" in diese Ämter in der Zeitung Des Pardes in das Blickfeld der indischen Behörden geraten ließen, er auf den Fahndungslisten verzeichnet ist und er bei seiner Rückkehr am Flughafen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit seiner Verhaftung rechnen muss (vgl. zur Gefährdung hervorgehobener exilpolitisch tätiger Mitglieder der ISYF am Flughafen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 - VG Ansbach, Urteile vom 02.03.2000 - AN 16 K 99.31450 - und vom.Der VGH Baden-Württemberg ging in seinem Urteil vom 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 - aufgrund der damaligen Auskunftslage (Nachweise siehe dort) davon aus, dass ein Sikh, der durch seine hervorgehobene Funktion in einer Gruppe der Khalistan-Bewegung (ISYF) bekannt geworden ist, im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit (asylerheblicher) Folter rechnen müsse.
- VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
§ 28 Abs 2 AsylVfG 1992 in der Fassung von Art 3 Nr 18b ZuwandG 2004 auf …
Das Gericht geht davon aus, dass ihn die Ausübung dieses Amtes sowie die Veröffentlichung seiner Wahl in der Zeitschrift "Punjab Times" Wisakhi , Sonderausgabe, Ausgabe Nr. 2054 vom 20. April 2005 in das Blickfeld der indischen Behörden geraten ließ, er auf den Fahndungslisten verzeichnet ist und er bei seiner Rückkehr am Flughafen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit seiner Verhaftung rechnen muss (vgl. zur Gefährdung hervorgehobener exilpolitisch tätiger Mitglieder extremistischer Sikh-Organisationen am Flughafen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. August 1996 - A 12 S 2456/94 - VG Ansbach, Urteil vom 23. Mai 2001 - AN 16 K99.31355 - VG Aachen, Urteil vom 29. Januar 2002 - 5 K 2520/00.A -, VG Sigmaringen…, Urteil vom 15. Oktober 2003, a.a.O., Seite 11).
- OVG Sachsen, 21.04.2021 - 3 A 328/18
Asylverfahren Indien; politischer Sekretär der Akali Dal-Partei; innerfamiliärer …
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Lauf des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. November 1990 - 2 BvR 1095/90 - juris Rn. 14 ff.; VGH BW, Urt. v. 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 -, juris Rn. 35). - OVG Sachsen, 15.07.2021 - 3 A 665/18
Pakistan; Sindh-Ranger; extralegale Tötung; MQM-Partei
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Lauf des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. November 1990 - 2 BvR 1095/90 -, juris Rn. 14 ff.; VGH BW, Urt. v. 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 -, juris Rn. 35). - VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung; Sikh; Babbar Khalsa; Abschiebungshindernis
Rn. 59 Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nahezu einhellig in Fällen, wie dem des Klägers, nämlich bei exilpolitisch aktiven Funktionären der Khalistan-Bewegung für den Fall der Rückkehr nach Indien eine konkret drohende Foltergefahr bejaht bzw. ist dies bereits vom Bundesamt in solchen Fällen entsprechend festgestellt worden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 290/10 - Rd.Nr. 5, wonach das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.05.2006 - A 1 K 10241/05 - eine Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenhtG bezüglich einer Abschiebung nach Indien für einen Vorstandsangehörigen der Untergrundorganisation International Sikh-Youth-Feteration - ISYF - feststellte;… siehe ferner zu einem ISYF-Mitglied auch VG Ansbach, Urt. v. 01.04.2010 - A N 5 K 09.01429 - juris zu einer entsprechenden Feststellung des Bundesamtes zum Vorliegen des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG - juris Rd.Nr. 20; siehe ferner BVerfG, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 BvR 214/08, wonach sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung einer Mitgliedern von Babbar Khalsa im Falle einer Abschiebung nach Indien als Terrorverdächtigen dort drohenden Foltergefahr ergibt; siehe VG Gelsenkirchen, Urt. v. 07.09.2004 - 14 AK 19 K 79/03.A -, juris, Rd.Nr. 22, wonach Mitgliedern von Babbar Khalsa International aufgrund des hochrangigen Aktivitätsprofils im Ausland im Falle der Rückkehr Verhaftungen und mit hinreichender Verfolgungswahrscheinlichkeit auch Folter als gängige Polizeipraxis in Indien droht, siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -, juris, wonach einem besonders exponiert exilpolitisch tätigen Mitglied der ISYF wegen seines publizistischen Einsatzes für die Khalistan-Bewegung bei Rückkehr nach Indien Folter droht und dort im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit intensiven Verhören und Foltern in verschärfter Form gerechnet werden muss;… siehe VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 -, juris, zu einer positiven Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 AufenthG, welche im entschiedenen Fall bereits mit Bescheid des Bundesamts vom 19.07.2006 festgestellt worden war;… siehe schließlich VG Mainz, Urt. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris, wonach ein Sikh, der sich in Deutschland der Babbar Khalsa International angeschlossen hat und als stellvertretender Generalsekretär der Gruppe West ein Funktionärsamt inne hatte, im Falle der Abschiebung nach Indien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, der Folter unterworfen zu werden - juris, Rd.Nr. 31). - VG Sigmaringen, 26.09.2008 - A 3 K 504/06
Klageabweisung; inländische FLuchtalternative gegeben
Weder haben im Zeitpunkt der behaupteten (letzten) Ausreise die Voraussetzungen für die Annahme einer landesweiten, regionalen oder örtlich begrenzten Gruppenverfolgung der Sikhs vorgelegen, noch liegen sie derzeit und auf absehbare Zeit vor (vgl. ausführlich dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -). - VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139.12
Allgemeines materielles Asylrecht - Widerruf; Ziele der Vereinten Nationen; …
Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nahezu einhellig in Fällen, wie dem des Klägers, nämlich bei exilpolitisch aktiven Funktionären der Khalistan-Bewegung für den Fall der Rückkehr nach Indien eine konkret drohende Foltergefahr bejaht bzw. ist dies bereits vom Bundesamt in solchen Fällen entsprechend festgestellt worden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 290/10 - Rd.Nr. 5, wonach das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.05.2006 - A 1 K 10241/05 - eine Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenhtG bezüglich einer Abschiebung nach Indien für einen Vorstandsangehörigen der Untergrundorganisation International Sikh-Youth-Feteration - ISYF - feststellte;… siehe ferner zu einem ISYF-Mitglied auch VG Ansbach, Urt. v. 01.04.2010 - A N 5 K 09.01429 - juris zu einer entsprechenden Feststellung des Bundesamtes zum Vorliegen des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG - juris Rd.Nr. 20; siehe ferner BVerfG, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 BvR 214/08, wonach sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung einer Mitgliedern von Babbar Khalsa im Falle einer Abschiebung nach Indien als Terrorverdächtigen dort drohenden Foltergefahr ergibt; siehe VG Gelsenkirchen, Urt. v. 07.09.2004 - 14 AK 19 K 79/03.A -, juris, Rd.Nr. 22, wonach Mitgliedern von Babbar Khalsa International aufgrund des hochrangigen Aktivitätsprofils im Ausland im Falle der Rückkehr Verhaftungen und mit hinreichender Verfolgungswahrscheinlichkeit auch Folter als gängige Polizeipraxis in Indien droht, siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -, juris, wonach einem besonders exponiert exilpolitisch tätigen Mitglied der ISYF wegen seines publizistischen Einsatzes für die Khalistan-Bewegung bei Rückkehr nach Indien Folter droht und dort im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit intensiven Verhören und Foltern in verschärfter Form gerechnet werden muss;… siehe VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 -, juris, zu einer positiven Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 AufenthG , welche im entschiedenen Fall bereits mit Bescheid des Bundesamts vom 19.07.2006 festgestellt worden war;… siehe schließlich VG Mainz, Urt. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris, wonach ein Sikh, der sich in Deutschland der Babbar Khalsa International angeschlossen hat und als stellvertretender Generalsekretär der Gruppe West ein Funktionärsamt inne hatte, im Falle der Abschiebung nach Indien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, der Folter unterworfen zu werden - juris, Rd.Nr. 31). - VG Freiburg, 30.08.2018 - A 9 K 45/17
Verfolgung von gemischt-religiösen bzw. gemischt-ethnischen Paaren in Indien; …
Das zentrale Gewaltmonopol des indischen Staates wird zudem in zahlreichen Gegenden, die bis zu einem Drittel des Gesamtterritoriums ausmachen, von den "Naxaliten" zunehmend ausgehöhlt (vgl. alldem: Schweizerische Flüchtlingshilfe, Indien - staatliche Verfolgung und inländische Fluchtalternative, Bern, 28.8.2004, Ziff. 4 und 5 , S. 6 und 7;… Auswärtiges Amt, Lagebericht Indien, 19.1.2011, Ziff.II.3, S. 19; UK Border Agency (Home Office), Oktober 2004, Country Report India - www.ecoi.net- # 28325 [ID 8173]; VG Düsseldorf, Urteile vom 22.5.2009 - 14 K 2555/08.A und 14 K 5993/07.A;… VG Schleswig, Urt. v. 4.9.2008 - 1 A 27/07; OVG Sachsen, Urt. v. 2.11.2005 - A 1 B 492/03 sowie seinerzeit schon für eine Fluchtalternative im Norden und in Großstädten für Sikhs: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.2006 - A 12 S 2456/94 - alle Gerichtsurteile in juris bzw. www.asyl.net). - VG Gelsenkirchen, 07.09.2004 - 14A K 79/03
Anerkennung eines indischen Staatsangehörigen und Sikh als Asylberechtigten; …
Rn. 24 Diese Erkenntnislage spricht dafür, dass gerade bei der Verfolgung von Straftaten mit politischem Hintergrund die Gefahr der Anwendung von Folter höher und intensiver einzuschätzen ist, als dies sonst der Fall sein mag, vgl. so auch VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003 - A 1 K 10713/99 -, S. 10 des amtlichen Umdrucks; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 ., S. 22 ff. des amtlichen Umdrucks, mögen in den dort entschiedenen Fällen die Kläger auch als Funktionäre (der ISYF) eingestuft worden sein. - VG Freiburg, 06.07.2022 - A 9 K 3110/20
Indien: Inländische Fluchtalternative bei drohender Verfolgung durch …
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