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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 11.10.1991

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2365
VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90 (https://dejure.org/1993,2365)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.1993 - A 12 S 556/90 (https://dejure.org/1993,2365)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 1993 - A 12 S 556/90 (https://dejure.org/1993,2365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer inländischen Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (36)

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1992 - 11 L 5961/91

    Einzelverfolgung; Gruppenverfolgung; Kategorien von Verfolgungsbetroffenheit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.91 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Wenngleich für bestimmte Bereiche das Verbot der Verwendung anderer Sprachen als des Türkischen, wie etwa durch das Parteiengesetz und das Vereinsgesetz (Rumpf, InfAuslR 85, 252/255) fortbesteht, dürfte die Aufhebung des Sprachenverbotsgesetzes dennoch in einer wesentlichen Frage zu einer Abnahme der Beeinträchtigungen der kurdischen Volksgruppe in der Türkei geführt haben (kritisch hierzu OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen in diesem Zusammenhang ist auch Art. 15 ATG, wonach Straftaten von mit der Bekämpfung des Terrors beauftragten Personen, die im Rahmen der Terroristenbekämpfung begangen werden, erheblichen Beschränkungen in der Strafverfolgung unterliegen (vgl. im einzelnen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 a.a.O.; Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 8.7.1991 und Auskünfte vom 10.10.1991 an VG Stade und vom 15.10.1991 an VG Hamburg; Tellenbach, Aussage vor dem Hessischen VGH vom 19.6.1991; Rumpf, Stellungnahme vom 15.7.1991 an VG Hannover; FR vom 8.5.1991).

    Es sind bislang jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß diese Bestimmungen zu einer systematischen Verfolgung der Volksgruppe der Kurden als solcher oder auch nur eines abgrenzbaren Teils dieser Volksgruppe genutzt werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Das Vorgehen des Staates gilt nicht der Betätigung oder Bestrafung der politischen Überzeugung als solcher, sondern der bei diesen Betätigungen zum Ausdruck gelangenden zusätzlichen kriminellen Komponente, deren Strafwürdigkeit der Staatenpraxis geläufig ist, nämlich dem gewaltsamen Kampf, der vor dem Einsatz terroristischer Mittel, insbesondere dem Einsatz gemeingefährlicher Waffen, nicht zurückschreckt und sich gegen die Sicherheitskräfte und Einrichtungen des Staates ebenso richtet wie gegen Leben, Gesundheit und Eigentum der dortigen Bevölkerung (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Die von der türkischen Regierung ergriffenen, teilweise unverhältnismäßig scharfen Maßnahmen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 12.6.1992) und das Vorgehen der Sicherheitskräfte im Rahmen der unnachsichtigen Bekämpfung der PKK (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 20.2.1992) bringen zwar die konkrete Gefahr mit sich, daß Störer wie Nichtstörer in ihrem Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sonstigen Rechten und Interessen erheblich verletzt werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 30.6.1992); indes stellen diese Maßnahmen keinen bloßen Gegenterror dar und sind insbesondere - auch in ihren tatsächlichen Auswirkungen - objektiv nicht darauf gerichtet, das inzwischen offiziell in seiner Existenz anerkannte kurdische Volk zu vernichten oder auch nur zu vertreiben; ebensowenig zielt dieses Vorgehen darauf ab, dem kurdischen Volk das Bewußtsein seiner eigenen kurdischen Identität zu nehmen (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O., S. 17; Hess. VGH…, Urteil vom 17.8.1992, a.a.O., S. 24; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O., S. 33 f.).

    Selbst wenn wegen der im Notstandsgebiet herrschenden Pressezensur davon ausgegangen werden kann, daß nicht alle dort vorkommenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 10.2.1992) bekannt werden, so kann doch angesichts der Größe und der topographischen Verhältnisse des kurdischen Siedlungsgebietes insgesamt oder auch nur der vom Notstand betroffenen Gebiete und der einige Millionen betragenden Zahl der dort lebenden Kurden nicht davon ausgegangen werden, daß jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht haben muß, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O.).

    Wann diese letztgenannten Möglichkeiten gegeben sind, läßt sich jedoch nicht allgemein, sondern nur für den jeweiligen Einzelfall beantworten (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1992 - 18 A 2687/91

    Kurdenverfolgung; Türkei; Kurdische Volkszugehörigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.91 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Zugleich wird mit der Aufhebung der bisherigen Feststellung des Art. 3 S. 1 SprVG, die Muttersprache der türkischen Staatsbürger sei Türkisch, für die türkischen Staatsbürger auch der Besitz einer anderen Muttersprache eingeräumt und damit mittelbar auch die Existenz anderer ethnischer Gruppen neben den Türken anerkannt (Hess. VGH…, Urteil vom 17.8.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O).

    Die von der türkischen Regierung ergriffenen, teilweise unverhältnismäßig scharfen Maßnahmen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 12.6.1992) und das Vorgehen der Sicherheitskräfte im Rahmen der unnachsichtigen Bekämpfung der PKK (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 20.2.1992) bringen zwar die konkrete Gefahr mit sich, daß Störer wie Nichtstörer in ihrem Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sonstigen Rechten und Interessen erheblich verletzt werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 30.6.1992); indes stellen diese Maßnahmen keinen bloßen Gegenterror dar und sind insbesondere - auch in ihren tatsächlichen Auswirkungen - objektiv nicht darauf gerichtet, das inzwischen offiziell in seiner Existenz anerkannte kurdische Volk zu vernichten oder auch nur zu vertreiben; ebensowenig zielt dieses Vorgehen darauf ab, dem kurdischen Volk das Bewußtsein seiner eigenen kurdischen Identität zu nehmen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O., S. 17; Hess. VGH…, Urteil vom 17.8.1992, a.a.O., S. 24; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O., S. 33 f.).

    Selbst wenn wegen der im Notstandsgebiet herrschenden Pressezensur davon ausgegangen werden kann, daß nicht alle dort vorkommenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 10.2.1992) bekannt werden, so kann doch angesichts der Größe und der topographischen Verhältnisse des kurdischen Siedlungsgebietes insgesamt oder auch nur der vom Notstand betroffenen Gebiete und der einige Millionen betragenden Zahl der dort lebenden Kurden nicht davon ausgegangen werden, daß jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht haben muß, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (ebenso Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Eine solche Gefährdungslage, die bei einem Asylsuchenden begründete Furcht vor politischer Verfolgung weckt, ist dann gegeben, wenn es ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 146, m.w.N.).

    Das bedeutet zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, daß neben die bisherigen Formen der Einzel- und Gruppenverfolgung eine dritte Kategorie asylerheblicher Verfolgungsbetroffenheit treten soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, BVerwGE 88, 367).

    Tatsächlichen Gefährdungslagen im Übergangsbereich zwischen anlaßgeprägter Einzelverfolgung und gruppengerichteter Kollektivverfolgung ist danach im Rahmen der Prüfung der Frage Rechnung zu tragen, ob ein Asylsuchender begründete Furcht vor politischer Verfolgung hegt, weil es ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht z u z u m u t e n  ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, a.a.O.).

    Die für eine Verfolgung sprechenden Umstände müssen jedoch nach ihrer Intensität und Häufigkeit von einem solchen Gewicht sein, daß sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Asylbewerber die begründete Furcht ableiten läßt, selbst ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Rn. 25 Das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60).

    Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 ff.).

    Rn. 27 Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (a.a.O., S. 64 ff.) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 5.3.1990, InfAuslR 1990, 165, 166) droht.

    Bei selbstgeschaffenen Nachfluchttatbeständen kann eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O. S. 66, und Beschluß vom 15.3.1990, InfAuslR 1990, 197).

  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.91 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Zugleich wird mit der Aufhebung der bisherigen Feststellung des Art. 3 S. 1 SprVG, die Muttersprache der türkischen Staatsbürger sei Türkisch, für die türkischen Staatsbürger auch der Besitz einer anderen Muttersprache eingeräumt und damit mittelbar auch die Existenz anderer ethnischer Gruppen neben den Türken anerkannt (Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen…, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O).

    Die von der türkischen Regierung ergriffenen, teilweise unverhältnismäßig scharfen Maßnahmen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 12.6.1992) und das Vorgehen der Sicherheitskräfte im Rahmen der unnachsichtigen Bekämpfung der PKK (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 20.2.1992) bringen zwar die konkrete Gefahr mit sich, daß Störer wie Nichtstörer in ihrem Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sonstigen Rechten und Interessen erheblich verletzt werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 30.6.1992); indes stellen diese Maßnahmen keinen bloßen Gegenterror dar und sind insbesondere - auch in ihren tatsächlichen Auswirkungen - objektiv nicht darauf gerichtet, das inzwischen offiziell in seiner Existenz anerkannte kurdische Volk zu vernichten oder auch nur zu vertreiben; ebensowenig zielt dieses Vorgehen darauf ab, dem kurdischen Volk das Bewußtsein seiner eigenen kurdischen Identität zu nehmen (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O., S. 17; Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992, a.a.O., S. 24; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O., S. 33 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.91 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Diese im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmende Beurteilung setzt daher die Feststellung eines konkreten und individuellen Lebenssachverhaltes voraus (vgl. Urteil des Senats vom 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 - und Beschluß vom 5.11.1992 - A 12 S 904/92 -), also eine Konkretisierung der Gefährdung in bezug auf den einzelnen Asylbewerber (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.11.1991 - 18a A 10259/85 -); einen solchen Lebenssachverhalt konnte der Senat indessen gerade nicht feststellen.

    Andererseits hat der Senat nach wie vor keinen Grund zur Annahme, daß selbst kurdische Volkszugehörige, die dem Staat gegenüber loyal eingestellt sind und von diesem bzw. dessen Sachwaltern auch als loyal angesehen werden, vielleicht gar selbst dessen Sachwalter sind, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit asylerhebliche Verfolgungsmaßnahmen zu erwarten haben (Urteil des Senats vom 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90

    Asylfolgeantragsverfahren: neue Sachlage durch Kenntnis des Verfolgerstaats von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Es ist davon auszugehen, daß der türkische Geheimdienst alle ihm relevant erscheinenden, von ihm als oppositionell eingeschätzten Organisationen intensiv zu durchdringen versucht und dabei Daten von Personen sammelt, die sein Interesse erwecken (vgl. Urteil des Senats vom 17.7.1992 - A 12 S 1876/90 -); hierbei hat er sich teilweise auch illegaler Praktiken bedient (vgl. BKA, Auskunft vom 6.8.1990 an VG Karlsruhe).

    Rn. 65 Im Hinblick auf das Vorliegen eines asylerheblichen Nachfluchtgrundes oder - wenn sich, wie hier, die exilpolitischen Betätigungen nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen - die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ist nicht die politische Betätigung als solche, sondern die im Falle einer Rückkehr zu einer politischen Verfolgung führende Kenntnis der türkischen Behörden von diesen Aktivitäten des Asylsuchenden entscheidend (vgl. Urteil des Senats vom 17.7.1992, a.a.O.).

    Der Kläger müßte deshalb auch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, im Falle einer Rückkehr in die Türkei mit einem Strafverfahren überzogen zu werden oder - selbst wenn diese Aktivitäten nicht strafbar sein sollten - zumindest in ein polizeiliches Überprüfungs- bzw. staatsanwaltliches Vorermittlungsverfahren zu geraten, das der Überprüfung des Sachverhalts (etwa im Hinblick auf § 8 ATG) und gegebenenfalls der Ausleuchtung eines organisatorischen Hintergrunds diente, und insoweit Foltermaßnahmen ausgesetzt zu sein, die ganz oder zumindest auch an asylrechtlich oder nach § 51 Abs. 1 AuslG geschützte Eigenschaften des Opfers anknüpften (vgl. im einzelnen Urteil des Senats vom 17.7.1992, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (169).

    Das setzt voraus, daß er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 357), sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 343 f.).

    Ist die Verfolgungsgefahr zwischenzeitlich beendet, kommt es darauf an, ob mit ihrem Wiederaufleben zu rechnen ist; eine Anerkennung als Asylberechtigter ist nicht geboten, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 360).

  • VG Stuttgart, 09.04.1992 - A 8 K 11786/90
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Wenig überzeugend erscheint auch, daß Rückkehrer nach den Namen von kurdischen Aktivisten ihres kurdischen Heimatdorfes sowie nach Informationen über deren Aktionen befragt werden sollen (Kaya, Gutachten vom 30.6.1992 an VG Düsseldorf); der türkische Sicherheitsdienst dürfte nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt zurückkehrende Asylbewerber kaum als lohnende Informationsquellen über Ereignisse in deren Heimatdorf ansehen; auch spricht nichts für die Annahme, zurückkehrenden Asylsuchenden werde bei der Einreise erst einmal unterstellt, sie hätten sich in der Türkei während ihrer Abwesenheit als Separatisten betätigt (so aber VG Stuttgart, Urteil vom 9.4.1992 - A 8 K 11786/90 -).

    Schließlich liegen dem Auswärtigen Amt bisher auch keine Erkenntnisse vor, daß in der Vergangenheit bei Rückkehr von politisch aktiven Asylbewerbern Fahndungsmaßnahmen ergriffen wurden (Auskunft vom 11.1.1993 an VG Bremen; vgl. auch Taylan, Auskunft vom 9.9.1991 an VG Stuttgart); auch könne es die Aussage, daß jeder erwachsene Kurde, dessen Aufenthaltsort aus türkischer Sicht über längere Zeit ungeklärt ist, landesweit mit politischer Verfolgung rechnen müsse (so VG Stuttgart, Urteil vom 9.4.1992 - A 8 K 11786/90 -), nicht bestätigen (Auskunft vom 25.8.1992 an VG Stuttgart).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90

    Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
    Kurden sind in der Türkei derzeit und auf absehbare Zukunft allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit keiner unmittelbaren staatlichen Verfolgung ausgesetzt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl Urteil vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, mwN).

    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.91 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen - …

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …

  • BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89

    Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2 …

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge …

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983

  • BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84

    Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage - …

  • BVerfG, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89

    Asylerheblichkeit von Nachfluchtgründen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91

    Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise; …

  • BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerfG, 22.03.1991 - 2 BvR 1025/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung zur inländischen …

  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz …

  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91

    Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1991 - 18a A 10259/85

    Jeziden; Besiri; Gruppenverfolgung; Kurden; Verfolgungsgefahr; Regional; …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90

    Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und …

  • BVerwG, 25.01.1991 - 2 B 15.91

    Anhörung des Obmannes der Schwerbehinderten vor der Beurteilung durch den Beamten …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1984 - A 13 S 693/82

    Zur Frage der Asylberechtigung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer im Heimatstaat …

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen …

    Dies kommt nach allem erst dann in Betracht, wenn der Aktivist als exponiertes Mitglied einer staatsfeindlichen Gruppe innerhalb oder außerhalb dieser Gruppe einen Bekanntheitsgrad erlangt, der die Aufmerksamkeit eines möglichen Spitzels innerhalb der Gruppe oder von Mitarbeitern des türkischen Geheimdienstes außerhalb der Gruppe erregt, so daß es sich bei ihm um einen exponierten Regimegegner handeln muß (vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90 - OVG Hamburg, 21.04.1993 - Bf V 30/85 - Hess. VGH, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

    Kurden steht derzeit und auf absehbare Zukunft auch eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (vgl Urteil des Senats vom 25.03.1993 - A 12 S 556/90 -).

    Kurden, die nach erfolglosem Asylverfahren in die Türkei zurückkehren, sind an der Grenze oder auf dem Flughafen nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt (vgl Urteil des Senats vom 25.03.1993 - A 12 S 556/90 -).

  • VG Gießen, 05.11.1997 - 10 E 31787/94

    TÜRKEI; KURDE; ÖRTLICHE POLIZEISTELLEN; FISLEME; AUFSCHREIBUNGEN

    Nach den Feststellungen des Gerichts und der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (Hess.VGH v. 23.11.1992, 12 UE 2590/88; VGH Baden-Württemberg v. 25.03.1993, A 12 S 556/90; v. 06.09.1993, A 12 S 1828/91; OVG Rheinland-Pfalz v. 02.09.1993, 13 A 11102/90; Niedersächsisches OVG v. 25.11.1993, 11 L 6075/91) war die kurdische Bevölkerungsgruppe in der Türkei jedenfalls bis Mitte 1993 wegen ihrer Volkszugehörigkeit politischen Repressalien nicht ausgesetzt.

    Diese Einschätzung der Verhältnisse in der Türkei wird für den damaligen Zeitpunkt auch von einer Reihe von Obergerichten geteilt (OVG Rheinland-Pfalz vom 31.07.1991, 13 R 10607/91; OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.07.1992, 18 A 2687/91.A; Hess.VGH vom 23.11.1992, 12 UE 2590/89; VGH Baden-Württemberg vom 25.03.1993, A 12 S 556/90; Hamburgisches OVG vom 21.04.1993, BfV 30/85; VGH Baden-Württemberg vom 06.09.1993, A 12 S 1828/91; Niedersächsisches OVG vom 25.11.1993, 11 L 6075/91).

  • VG Gießen, 12.12.1997 - 10 E 30486/94

    Getrennte Abschiebung von Kindern und Ehegatten eines …

    Rn. 22 Nach den Feststellungen des Gerichts und der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (Hess.VGH v. 23.11.1992, 12 UE 2590/88; VGH Baden-Württemberg v. 25.03.1993, A 12 S 556/90; v. 06.09.1993, A 12 S 1828/91; OVG Rheinland-Pfalz v. 02.09.1993, 13 A 11102/90; Niedersächsisches OVG v. 25.11.1993, 11 L 6075/91) war die kurdische Bevölkerungsgruppe in der Türkei jedenfalls bis Mitte 1993 wegen ihrer Volkszugehörigkeit politischen Repressalien nicht ausgesetzt.

    Diese Einschätzung der Verhältnisse in der Türkei wird für den damaligen Zeitpunkt auch von einer Reihe von Obergerichten geteilt (OVG Rheinland-Pfalz vom 31.07.1991, 13 R 10607/91; OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.07.1992, 18 A 2687/91.A; Hess.VGH vom 23.11.1992, 12 UE 2590/89; VGH Baden-Württemberg vom 25.03.1993, A 12 S 556/90; Hamburgisches OVG vom 21.04.1993, Bf V 30/85; VGH Baden-Württemberg vom 06.09.1993, A 12 S 1828/91; Niedersächsisches OVG vom 25.11.1993, 11 L 6075/91).

  • VG Gießen, 28.10.1999 - 7 E 11321/93

    EHE; FAMILIENASYL; KURDE; TÜRKEI; EHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT; IMAM-EHE

    Nach den Feststellungen des Gerichts und der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (Hess.VGH v. 23.11.1992, 12 UE 2590/88; VGH Baden-Württemberg v. 25.03.1993, A 12 S 556/90; v. 06.09.1993, A 12 S 1828/91; OVG Rheinland-Pfalz v. 02.09.1993, 13 A 11102/90; Niedersächsisches OVG v. 25.11.1993, 11 L 6075/91) war die kurdische Bevölkerungsgruppe in der Türkei jedenfalls bis Mitte 1993 wegen ihrer Volkszugehörigkeit politischen Repressalien nicht ausgesetzt.

    Diese Einschätzung der Verhältnisse in der Türkei wird für den damaligen Zeitpunkt auch von einer Reihe von Obergerichten geteilt (OVG Rheinland-Pfalz vom 31.07.1991, 13 R 10607/91; OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.07.1992, 18 A 2687/91.A; Hess.VGH vom 23.11.1992, 12 UE 2590/89; VGH Baden-Württemberg vom 25.03.1993, A 12 S 556/90; Hamburgisches OVG vom 21.04.1993, BfV 30/85; VGH Baden-Württemberg vom 06.09.1993, A 12 S 1828/91; Niedersächsisches OVG vom 25.11.1993, 11 L 6075/91).

  • VG Gießen, 17.11.1994 - 7 E 11430/91

    Asylrecht: Anwendbarkeit des herabgestuften Prognosemaßstabs

    Rn. 23 Nach den Feststellungen des Gerichts und der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (Hess. VGH v. 23.11.1992 - 12 UE 2590/88 - VGH Baden-Württemberg v. 25.03.1993 - A 12 S 556/90 - v. 06.09.1993 - A 12 S 1828/91 - OVG Rheinland-Pfalz v. 02.09.1993 - 13 A 11102/90 - Niedersächsisches OVG v. 25.11.1993 - 11 L 6075/91 -) war die kurdische Bevölkerungsgruppe in der Türkei in den letzten Jahren wegen ihrer Volkszugehörigkeit politischen Repressalien nicht ausgesetzt.

    Diese Einschätzung der Verhältnisse in der Türkei wird auch von einer Reihe von Obergerichten geteilt (OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 13 R 10607/91 - OVG NordrheinWestfalen, 23.07.1992 - 18 A 2687/91.A - Hess.VGH vom 23.11.1992 - 12 UE 2590/89 - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90 - Hamburgisches OVG, 21.04.1993 - BfV 30/85 - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91 - Niedersächsisches OVG, 25.11.1993 - 11 L 6075/91 -).

  • BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …

    Allein das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25. März 1993 - A 12 S 556/90 - geht auf die Gefährdung abgeschobener Asylbewerber ein, gelangt dabei allerdings zu der Einschätzung, zurückkehrende Asylbewerber würden nicht routinemäßig - "d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten" - bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1993 - A 12 S 840/92

    Zur Frage der Gefahr einer gruppengerichteten Verfolgung arabisch-orthodoxer …

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind selbst Kurden, die nach erfolglosem Asylverfahren in die Türkei zurückkehren, an der Grenze oder auf dem Flughafen nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt (vgl. Senatsurteil vom 25.3.1993 - A 12 S 556/90 -).
  • VG Sigmaringen, 26.09.2008 - A 3 K 504/06

    Klageabweisung; inländische FLuchtalternative gegeben

    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort nicht bestünde (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 - BVerfGE 80, 315 = DVBI. 1990, 101; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1993-A 12 S 556/90).
  • VG Sigmaringen, 26.03.2010 - A 3 K 2094/09

    Indien: Klageabweisung; landesweite Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht; …

    Insbesondere droht dem Kläger bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung nicht auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum (vgl. zu den Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative bezüglich der Sicherheit vor sonstigen Nachteilen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1993 -A 12 S 556/90 -).
  • VG Sigmaringen, 19.03.2010 - A 3 K 3281/09

    Indien: Klageabweisung; Kläger unterlag bis zur Ausreise keiner landesweiten …

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.10.1991 - A 12 S 556/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10085
VGH Baden-Württemberg, 11.10.1991 - A 12 S 556/90 (https://dejure.org/1991,10085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.1991 - A 12 S 556/90 (https://dejure.org/1991,10085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 1991 - A 12 S 556/90 (https://dejure.org/1991,10085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Teilzulassung der Berufung nach Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz (hier: Folter als asylrelevantes Merkmal

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1991 - A 12 S 556/90
    Divergenz zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19.02.1987 - A 12 S 434/86 - (bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 17.01.1989 - 9 C 62/87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 102 = InfAuslR 1989, Seite 163; vgl weiter auch BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989, BVerfGE 81, 142, 151) in der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung der Frage, ob in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in der Türkei angewandte Folter an asylrelevante Merkmale anknüpft.

    Es ist damit von der rechtlichen Bewertung im genannten Urteil des Senats vom 19.2.1987 -- A 12 S 434/86 --, die nunmehr auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihre Bestätigung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989, BVerfGE 81, 142, 151) abgerückt, daß Folter durchaus wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt oder im Blick auf diese in verschärfter Form angewendet werden kann, sie also nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auf die politische Komponente der dem Betroffenen zur Last gelegten Taten bezogen sein und damit an die von ihm betätigte politische Überzeugung anknüpfen kann und in diesem Fall auch asylerheblich ist.

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1991 - A 12 S 556/90
    Divergenz zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19.02.1987 - A 12 S 434/86 - (bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 17.01.1989 - 9 C 62/87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 102 = InfAuslR 1989, Seite 163; vgl weiter auch BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989, BVerfGE 81, 142, 151) in der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung der Frage, ob in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in der Türkei angewandte Folter an asylrelevante Merkmale anknüpft.

    Sie legt weiter dar, daß demgegenüber der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 19.2.1987 -- A 12 S 434/86 --, das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.1.1989 (InfAuslR 1989, S. 163) bestätigt worden ist, ausgeführt hat, daß Mißhandlungen und Folter (--namentlich im Zuge von Ermittlungsverfahren --) in türkischen Gefängnissen noch immer häufig vorkommen und eine Ursache für derartige Drangsalierungen ganz offensichtlich eine aus politischer Gegnerschaft beruhende Motivation der Ermittlungsbeamten und die daraus folgende Tendenz zu überschießender Reaktion auf die politische Gesinnung des Inhaftierten sein könne.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91

    Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

    Zudem kommt es bei -- auch nach der Rechtsordnung des Heimatstaates -- pflichtwidrigem Verhalten staatlicher Sachwalter vielfach auf diese Unterscheidung gar nicht an; läßt sich nämlich nur feststellen, daß der Staat -- wie etwa bei in seinen Verantwortungsbereich fallenden Foltermaßnahmen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, DVBl. 1989, 720, 721 = NVwZ 1989, 776; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.2.1987 -- A 12 S 434/86 -- sowie Beschluß vom 11.10.1991 -- A 12 S 556/90) -- entsprechende Handlungen oder Unterlassungen lediglich verbal als pflichtwidrig bezeichnet, er diesen jedoch nicht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirkt, so ist ihm das pflichtwidrige Verhalten seiner Sachwalter jedenfalls zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 22.4.1986, BVerwGE 74, 160, 163, …und vom 17.1.1989, a.a.O.).
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