Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von der Bestandskraft oder Rechtskraft des Anerkennungsbescheides; Jeziden in der Türkei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.12.1989 - A 11 K 2/88
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (41)
- BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (158 f.); BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58, 66)).Freilich ist hierbei zu berücksichtigen, daß es keiner staatlichen Ordnungsmacht möglich ist, einen lückenlosen Schutz vor Unrecht und Gewalt zu garantieren (BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O., S. 66).
Andere vergleichbar schwere Nachteile und Gefahren drohen auch dann, wenn sich ein Asylbewerber ihnen nur durch Aufgabe einer das religiöse Existenzminimum wahrenden Lebensweise hätte entziehen können (BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O., S. 69).
Ein in einer solchen Gegend bestehendes "feindliches Klima" einschließlich möglicher Diskriminierungen oder Benachteiligungen der Bevölkerungsminderheit durch die Bevölkerungsmehrheit oder aber die allmähliche Assimilation ethnischer oder religiöser Minderheiten als Folge eines langfristigen Anpassungsprozesses sind nicht automatisch mittelbare staatliche Gruppenverfolgung und daher für sich genommen noch nicht asylrechtlich relevant (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.5.1990, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58 ff.).
Deshalb können auch die Religionsfreiheit beschränkende Maßnahmen privater Arbeitgeber, die sich für den Betroffenen als Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt auswirken oder ihn gar von diesem ausschließen, sofern der Staat sich nicht konkret belegbar - beispielsweise durch Fälle tatsächlich gewährten Schutzes - schutzwillig zeigt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O, S. 67), asylrechtlich erheblich sein.
Wenn die Jeziden, durch die Geschichte ihrer Verfolgung (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58 ff.) bedingt, bereits selbst versuchen, ihre Religion geheimzuhalten, so rechtfertigt dies nicht den Schluß, daß ihnen auch die Preisgabe für sie tragender und unverzichtbarer Glaubensinhalte zumutbar wäre.
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Sieht der Verfolger von individuellen Momenten gänzlich ab, weil seine Verfolgung der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher gilt, so kann eine solche Gruppengerichtetheit der Verfolgung dazu führen, daß jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216).Das wird vor allem bei gruppengerichteten Massenausschreitungen der Fall sein, die das ganze Land oder Teile desselben erfassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteile vom 15.5.1990 …und vom 24.7.1990, a.a.O.), aber etwa auch dann, wenn unbedeutende oder kleine Minderheiten mit einer solchen Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt werden, daß jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).
Hier wie da ist es von Belang, ob vergleichbares Verfolgungsgeschehen sich in der Vergangenheit schon häufiger ereignet hat, ob die Gruppenangehörigen als Minderheit in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben müssen, das Verfolgungshandlungen, wenn nicht gar in den Augen der Verfolger rechtfertigt, so doch tatsächlich begünstigt, und ob sie ganz allgemein Unterdrückungen und Nachstellungen ausgesetzt sind, mögen diese als solche auch noch nicht von einer Schwere sein, die die Annahme politischer Verfolgung begründet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).
Allerdings bedarf dabei näherer Ermittlung, ob eine bestehende Schutzunwilligkeit des Staates die Gefahr einer Ausweitung der Verfolgung in bisher verfolgungsfreie Räume begründet (BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).
Nach dem hierdurch geprägten normativen Leitbild des Grundrechts ist typischerweise asylberechtigt, wer aufgrund erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung gezwungen ist, aus begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz und Zuflucht zu suchen, und deswegen in die Bundesrepublik kommt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).
Dies ergibt sich im Wege einer Gesamtbetrachtung aus der Intensität, der Häufung und dem Erscheinungsbild festgestellter Verfolgungsmaßnahmen gegenüber anderen jezidischen Dorfbewohnern von Y (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216, 233, sowie Beschluß vom 7.6.1991, InfAuslR 1991, 303, 305).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (158 f.); BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58, 66)).Rn. 28 Unabhängig von eingriffen in das religiöse Existenzminimum liegt politische Verfolgung "wegen" Religionszugehörigkeit aber auch bei Maßnahmen vor, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen einer religiösen Gruppe physisch zu vernichten oder mit vergleichbar schweren Sanktionen wie Austreibung oder Vorenthaltung elementarer Lebensgrundlagen zu bedrohen (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 158).
Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).
Innerhalb einer Religionsgemeinschaft können sich demnach durchaus für praktizierende und für eher am Rande stehende Gläubige unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich der Asylrelevanz ergeben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143, 160).
Denn diese Frage könnte sich nur stellen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könnte (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143, 167), daß der türkische Staat in den Siedlungsgebieten der Jeziden und insbesondere am Herkunftsort der Beigeladenen die effektive Gebietsgewalt noch innehat.
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG…, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).Das setzt voraus, daß er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 357), sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 343 f.).
Ist die Verfolgungsgefahr zwischenzeitlich beendet, kommt es darauf an, ob mit ihrem Wiederaufleben zu rechnen ist; eine Anerkennung als Asylberechtigter ist nicht geboten, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 360).
Vielmehr wird die Verantwortlichkeit des türkischen Staates für die in Frage stehenden Verfolgungsmaßnahmen deshalb begründet, weil er jedenfalls in den angestammten Siedlungsgebieten der Jeziden im Süd-Osten der Türkei Straftaten, die Muslime gegenüber Jeziden verüben, allenfalls in Einzelfällen verfolgt, weil aber im übrigen "häufig eine gewisse bürokratische Nachlässigkeit der türkischen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit Übergriffen auf Jeziden stehen, festgestellt" werden kann (so Auswärtiges Amt u.a. in der Auskunft vom 28.10.1988), oder weil "seitens des türkischen Staates eine stillschweigende Duldung vorliegt, um eine ungeliebte Minderheit loszuwerden" (…so Wießner, Anhörung am 11.10.1988, S. 10), der türkische Staat also Verfolgungsmaßnahmen Dritter zumindest tatenlos hinnimmt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341, 358; BVerwG, Urteile vom 24.7.1990, InfAuslR 1990, 341, und vom 2.8.1983, BVerwGE 67, 317).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Rn. 35 Das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60).Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 ff.).
Rn. 37 Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (a.a.O., S. 64 ff.) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 5.3.1990, InfAuslR 1990, 165, 166) droht.
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87
Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Eine vergleichbare Besserstellung auch hinsichtlich der verfolgungsunabhängigen Nachteile und Gefahren, die mit einem Ausweichen innerhalb des Heimatstaates möglicherweise verbunden gewesen wären, ist nicht geboten (BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 344 f.; zu den Prognosemaßstäben im einzelnen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, InfAuslR 1989, 163).Allerdings entfällt eine Zurechenbarkeit nicht schon dann, wenn der Staat entsprechende Handlungen oder Unterlassungen lediglich verbal als pflichtwidrig bezeichnet, sich jedoch nicht feststellen läßt, daß er diesen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirkt (BVerwG…, Urteil vom 22.4.1986, a.a.O., und Urteil vom 17.1.1989, DVBl. 1989, 720, 721 = NVwZ 1989, 776).
Rn. 84 Anhaltspunkte dafür, daß der türkische Staat - anders als bei den in seinen Verantwortungsbereich fallenden Foltermaßnahmen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.2.1987 - A 12 S 434/86 - BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, a.a.O.) - auch nur den Versuch unternimmt, gegen die "gewisse Zurückhaltung der türkischen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von gegen Jeziden begangenen Straftaten" einzuschreiten, lassen sich den in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen nicht entnehmen.
- BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Denn kein Staat kann seinen Bürgern einen lückenlosen und schlechthin vollkommenen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.4.1986, BVerwGE 74, 160, 163 unter Hinweis auf BVerwGE 67, 320, und Urteil vom 6.3.1990 - 9 C 14.89 -).Allerdings entfällt eine Zurechenbarkeit nicht schon dann, wenn der Staat entsprechende Handlungen oder Unterlassungen lediglich verbal als pflichtwidrig bezeichnet, sich jedoch nicht feststellen läßt, daß er diesen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirkt (BVerwG, Urteil vom 22.4.1986, a.a.O., und Urteil vom 17.1.1989, DVBl. 1989, 720, 721 = NVwZ 1989, 776).
- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Das bedeutet, daß der türkische Staat für das Tun der Muslime wie für eigenes Handeln verantwortlich ist, weil er deren Verfolgungsmaßnahmen gegen die Jeziden zumindest tatenlos hinnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.7.1990, InfAuslR 1990, 314, und vom 2.8.1983, BVerwGE 67, 317 f.).Vielmehr wird die Verantwortlichkeit des türkischen Staates für die in Frage stehenden Verfolgungsmaßnahmen deshalb begründet, weil er jedenfalls in den angestammten Siedlungsgebieten der Jeziden im Süd-Osten der Türkei Straftaten, die Muslime gegenüber Jeziden verüben, allenfalls in Einzelfällen verfolgt, weil aber im übrigen "häufig eine gewisse bürokratische Nachlässigkeit der türkischen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit Übergriffen auf Jeziden stehen, festgestellt" werden kann (so Auswärtiges Amt u.a. in der Auskunft vom 28.10.1988), oder weil "seitens des türkischen Staates eine stillschweigende Duldung vorliegt, um eine ungeliebte Minderheit loszuwerden" (…so Wießner, Anhörung am 11.10.1988, S. 10), der türkische Staat also Verfolgungsmaßnahmen Dritter zumindest tatenlos hinnimmt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341, 358; BVerwG, Urteile vom 24.7.1990, InfAuslR 1990, 341, und vom 2.8.1983, BVerwGE 67, 317).
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85
Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Immerhin haben nicht ganz unerhebliche Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell die asylrechtlich erforderliche Intensität und Schwere und sind deshalb im Sinne von Art. 16 Abs. 2 GG "Verfolgung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1986, BVerwGE 74, 31; Urteil vom 8.2.1989, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104; Urteil vom 20.11.1990, NVwZ 1991, 384).Was ein schwerer, die Menschenwürde verletzender Eingriff in die religiöse Freiheit ist, beantwortet sich allerdings danach allenfalls für den Bereich des forum internum, nicht aber für eine dem Forum externum zuzurechnende Religionsausübung nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1986, BVerwGE 74, 31, 38, 40).
- BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91
Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Die Rechtskraft der Anerkennung des "stammberechtigten" Familienmitglieds ist für die Gewährung von Familienasyl nicht notwendig (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1992 - BVerwG 9 C 66.91 -, dem sich der Senat nunmehr anschließt).Das Asylverfahrensgesetz läßt danach auch eine gleichzeitige behördliche oder gerichtliche Entscheidung auf der Grundlage des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG für das "stammberechtigte" Familienmitglied sowie die Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten für die von § 7a Abs. 3 AsylVfG erfaßten übrigen Familienangehörigen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1992 - BVerwG 9 C 66.91 -).
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 15.89
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte - Aussetzung einer Gruppenverfolgung …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
Asylverfahren: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger …
- BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 989/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung
- BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
- BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89
Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative - Keine Gefährdung der …
- BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89
Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2 …
- VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86
Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a …
- BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
- BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz …
- VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 149/86
Asylbegehren eines türkischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1989 - 18 A 10020/88
- BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - A 13 S 1571/91
Überprüfung der Voraussetzung des AuslG 1990 § 51 Abs 1 - keine rückwirkende …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.1988 - 13 A 202/87
- BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1863/89
Unzureichende Prüfung der Gebietsgewalt eines in einen Bürgerkrieg verwickelten …
- BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
Zur Frage der Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - A 12 S 200/90
Asylanerkennung von Yeziden aus Ostanatolien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1989 - 18 A 10294/87
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1981 - A 12 S 166/80
Ausländer; Asyl; Türke; keine politische Verfolgung von Jesiden
- OVG Saarland, 12.11.1986 - 3 R 228/82
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.1983 - A 12 S 150/82
Asylrecht - Jesiden - Türkei
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89
Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen - …
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90
Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare …
Rn. 47 Wie der Senat entschieden hat (vgl. etwa Urteil vom 10.1.1991 - A 12 S 635/89 - Urteil vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 -), läßt sich eine unmittelbar staatliche gruppengerichtete Verfolgung der Jeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit nicht allein damit begründen, daß sie nach den in das Verfahren eingeführten Erkenntnismitteln auch seitens staatlicher Sachwalter Übergriffen vielfältiger Art ausgesetzt sind.Angesichts des Umstands, daß sich eine nennenswerte Zahl dauerhaft in Istanbul lebender Jeziden nicht (verläßlich) ermitteln läßt (…vgl. einerseits Wießner, Stellungnahme vom 14.6.1989, S. 8; andererseits Telegramm der Deutschen Botschaft vom 13.6.1989 und Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 23.8.1989 und 20.3.1990; hierzu Urteile des Senats vom 10.1.1991 - A 12 S 635/89 -, S. 46 ff. und vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 -, S. 46 ff.), werden sich Feststellungen über Massenausschreitungen gegenüber Jeziden in Istanbul ohnehin nicht treffen lassen.
Hierzu hat der Senat im Urteil vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 - folgendes ausgeführt:.
Hierzu hat der Senat im Urteil vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 - folgendes ausgeführt:.
Rn. 59 Allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Jeziden haben die Kläger aus den schon dargelegten Gründen auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Türkei - und damit auch in Istanbul - keine politische Verfolgung zu befürchten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteile vom 10.1.1991 - A 12 S 635/89 - und vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 -).
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91
Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise; …
Er hat auch nichts Konkretes von Übergriffen der Muslime in seiner unmittelbaren Umgebung berichtet, die ihm Anlaß zu der berechtigten Befürchtung hätten geben können, jederzeit selbst Opfer asylerheblicher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (zur "allgemeinen Gefährdungslage" vgl. etwa Urteil des Senats vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 - m.w.N.).Insbesondere muß er nicht allein wegen seiner Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft der Jeziden im Falle einer Rückkehr zum jetzigen Zeitpunkt mit politischer Verfolgung rechnen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 - so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.11.1991 - 18a A 10259/85 - anderer Ansicht Hess. VGH, Urteile vom 5.11.1990 - 12 UE 1124/89 - und vom 11.7.1991 - 12 UE 3141/88 -).
- VG Freiburg, 18.03.2008 - A 4 K 61/07
Türkei, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden, …
"Im vorliegenden Fall sind die Kläger nach den Feststellungen des OVG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 15.02.1993 vorverfolgt aus der Türkei ausgereist (vgl. im Übrigen zu Übergriffen von Moslems auf das Heimatdorf der Kläger, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.1992 - A 12 S 762/90 -).Für die Gefahr eines Wiederauflebens der gegen die Jeziden gerichteten Aggressionen spricht, dass Jeziden für gläubige Moslems Menschen ohne Recht oder zumindest minderen Rechts sind (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1990, InfAusIR 1990, 356 und Urt. v. 23.04.1992, a.a.O.).
Auch im neuesten Lagebericht des Auswärtigen Amts wird noch von semifeudalen Strukturen im Südosten der Türkei berichtet (AA, Lagebericht vom 11.01.2007; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amts vom 26.01.2007 an das OVG Lüneburg); angesichts dessen kann trotz der von der derzeitigen Regierung gezeigten Reformbemühungen nicht davon ausgegangen werden, dass die auf dem Lande zuständige Gendarmerie - anders als früher (…vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1990, InfAusIR 1990, 356 und Urt. v. 23.04.1992, a.a.O.) - die Jeziden notfalls hinreichend gegen die Großgrundbesitzer bzw. die moslemische Mehrheitsbevölkerung schützt.".
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90
Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten …
Nur bei diesem Verständnis der Vorschrift ist eine gesonderte Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bei den Asylberechtigten vermeidbar, denen nach § 7a Abs. 3 AsylVfG a.F. diese Rechtsstellung gewährt wird (vgl. Urteil des Senats vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 -). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Asylfolgeantragsverfahren: neue Sachlage durch Kenntnis des Verfolgerstaats von …
Nur bei diesem Verständnis der Vorschrift ist eine gesonderte Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bei den Asylberechtigten vermeidbar, denen nach § 7a Abs. 3 AsylVfG a.F. diese Rechtsstellung gewährt wird (vgl. Urteil des Senats vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 -). - VGH Hessen, 16.12.1992 - 10 UE 1360/86
Zur Situation der Ahmadis in Pakistan; Voraussetzung einer bestandskräftigen bzw …
Diese Voraussetzungen sind -- wie dargelegt -- erfüllt, ohne daß insoweit auf Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des § 51 AuslG zurückgegriffen werden könnte, der sich nicht an die über einen Asylantrag, sondern an die über die Abschiebung eines Ausländers entscheidenden Behörden oder Gerichte wendet und ein bestands- oder rechtskräftig positiv abgeschlossenes Asylverfahren voraussetzt, weil während der Dauer des Asylverfahrens der Abschiebung ohnehin die bestehende Aufenthaltsgestattung entgegensteht (…vgl. Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Aufl., Januar 1992, Rdnr. 9 und 11 zu § 51 AuslG; a. A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. April 1992 -- A 12 S 762/90 -- n. v. S. 55 f.). - VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - A 12 S 1380/91
Bejahung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 im Falle des Familienasyls …
Vielmehr läßt das Asylverfahrensgesetz eine gleichzeitige behördliche oder gerichtliche Entscheidung über die Asylberechtigung und das Abschiebungsverbot zu (vgl. im einzelnen Urteile des Senats vom 29.10.1992 - A 12 S 1379/91 - und vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 -). - VGH Hessen, 05.03.1993 - 10 UE 453/88
Asylrelevanz der pakistanischen Strafvorschriften PPC sec 298 B, 298 C und sec …
Diese Voraussetzungen sind - wie dargelegt - erfüllt, ohne daß insoweit auf Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des § 51 AuslG zurückgegriffen werden könnte, der sich nicht an die über einen Asylantrag, sondern an die über die Abschiebung eines Ausländers entscheidenden Behörden oder Gerichte wendet und ein bestands- oder rechtskräftig positiv abgeschlossenes Asylverfahren voraussetzt, weil während der Dauer des Asylverfahrens der Abschiebung ohnehin die bestehende Aufenthaltsgestattung entgegensteht (…vgl. Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Aufl. Januar 1992, Rdnr. 9 und 11 zu § 51 AuslG; a. A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. April 1992 - A 12 S 762/90 - n. v. S. 55 f.). - VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1008/06
Widerruf der Anerkennung eines Yeziden aus der Türkei
Zur Zeit der Asylanerkennung des Kläger wurde von der Rechtsprechung ohne Ausnahme vertreten, dass Yeziden in der Türkei jedenfalls in ihren angestammten Siedlungsgebieten einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt seien, ohne dass ihnen eine inländische Fluchtalternative offen stehe (OVG Hamburg, Urteil vom 13.4.1994, Bf V 3/88, Juris; OVG Münster, Urteil vom 22.1.2001, 8 A 792/96.A, und Urteil vom 24.11.2000, 8 A 4/99.A, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.5.1997, 11 L 6286/91, Juris, und - grundlegend - Urteil vom 28.1.1993, 11 L 513/89, Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.04.1992, 12 S 762/90, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.1992, 13 A 11860/90, Juris; VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1992, 12 UE 3905/88, Juris; VGH München, Urteil vom 11.10.1993, 11 B 90.31837; OVG Saarlouis, Urteil vom 10.2.1993, 3 R 57/92, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 19.10.1993, 2 BA 35/91, Juris). Voraussetzung war jeweils die Abstammung von yezidischen Eltern, aber auch die fortdauernde Glaubensgebundenheit des jeweils um Asyl nachsuchenden Yeziden. - VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
Widerruf der Anerkennung eines türkischen Yeziden als Asylberechtigter.
Zur Zeit der Asylanerkennung des Kläger wurde von der Rechtsprechung ohne Ausnahme vertreten, dass Yeziden in der Türkei jedenfalls in ihren angestammten Siedlungsgebieten einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt seien, ohne dass ihnen eine inländische Fluchtalternative offen stehe (OVG Hamburg, Urteil vom 13.4.1994, Bf V 3/88, Juris; OVG Münster, Urteil vom 22.1.2001, 8 A 792/96.A, und Urteil vom 24.11.2000, 8 A 4/99.A, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.5.1997, 11 L 6286/91, Juris, und - grundlegend - Urteil vom 28.1.1993, 11 L 513/89, Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.04.1992, 12 S 762/90, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.1992, 13 A 11860/90, Juris; VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1992, 12 UE 3905/88, Juris; VGH München, Urteil vom 11.10.1993, 11 B 90.31837; OVG Saarlouis, Urteil vom 10.2.1993, 3 R 57/92, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 19.10.1993, 2 BA 35/91, Juris). Voraussetzung war jeweils die Abstammung von yezidischen Eltern, aber auch die fortdauernde Glaubensgebundenheit des jeweils um Asyl nachsuchenden Yeziden. - VG Stuttgart, 12.02.2008 - A 9 K 6125/07
Türkei, Jesiden, Widerruf, Asylanerkennung, Änderung der Sachlage, …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.1992 - A 16 S 210/92
Familienasyl: maßgebliche Rechtslage für Ablehnungsbescheide des Bundesamtes, die …
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