Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.05.1984 - A 12 S 975/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.07.1983 - A 13 K 7639/83
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1984 - A 12 S 975/83
Papierfundstellen
- VBlBW 1985, 105
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.1983 - A 12 S 1007/83
Einwendungen gegen Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1984 - A 12 S 975/83
§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylVfG begründet weder eine Prüfungspflicht noch eine Pflicht der Ausländerbehörde zur Ermessensausübung darüber, ob dem Ausländer ungeachtet der Ablehnung seines Asylantrages der (weitere) Aufenthalt ermöglicht wird (Fortführung des Beschlusses des Senats vom 29.11.1983, VBlBW 1984, 121).
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1992 - A 16 S 492/91
Aufschiebende Wirkung der Asyl-Verbundklage; Ausreiseaufforderung und …
Sind der Ausländerbehörde Umstände bekannt, aus denen für den Ehegatten und die Kinder einer Asylbewerberin ein Bleiberecht folgen kann (hier: Bleiberecht für türkische Christen aufgrund von Erlassen des Innenministeriums), so ist eine auf § 28 Abs. 1 S 1 AsylVfG gestützte Abschiebungsandrohung im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz auch der ausländischen Familie rechtswidrig, wenn diese Umstände nicht berücksichtigt werden (siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29.06.1984, VBlBW 1985, 107/108; aA VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.05.1985, VBlBW 1985, 105).Dies gilt auch für den Erlaß einer aufenthaltsbeendenden Entscheidung gemäß § 28 AsylVfG, für die keine Automatik in dem Sinne besteht, daß im Falle der Ablehnung des Asylantrages immer eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zu ergehen hätte und die Frage eines anderweitigen aufenthaltsrechtlichen Status im Zuge eines ausländerrechtlichen Verfahrens zu prüfen wäre (so aber VGH Bad.-Württ., Beschluß des 12. Senats vom 10.5.1984, VBlBW 1985, 105).
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.1989 - A 14 S 937/88
Abschiebungsschutz bei menschenrechtswidriger Behandlung nach Rückkehr in Iran
Der Verwaltungsgerichtshof habe in einer Entscheidung vom 10.05.1984 (VBlBW 1985, 105) zutreffend eine Prüfungspflicht der Ausländerbehörde verneint.Welche Anforderungen hierbei im einzelnen an eine rechtmäßige Ermessensentscheidung und -begründung zu stellen sind, wenn die Ausländerbehörde etwa drohende Rechtsgutsverletzungen als weniger schwer und intensiv beurteilen oder solche bei zweifelhafter Sachlage überhaupt verneinen und deshalb von einer weiteren Ermöglichung des Aufenthalts absehen will, bedarf keiner Entscheidung (vgl. hierzu aber VGH Bad.-Württ. VBlBW 1985, 105 und 107).
- VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88
Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen …
Ob ein weiterer Aufenthalt "ermöglicht wird" im Sinne von § 10 Abs. 1 oder § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylVfG, hat die Ausländerbehörde lediglich festzustellen, nicht aber im Ermessenswege zu entscheiden, nachdem ein Asylantrag im Verwaltungsverfahren erfolglos geblieben ist (VGH Baden-Württemberg, 10.05.1984 -- A 12 S 975/83 --, EZAR 221 Nr. 23 = VBlBW 1985, 105; a. A. VGH Baden-Württemberg, 29.06.1984 -- A 13 S 269/84 --, EZAR 221 Nr. 24 = VBlBW 1985, 107; a. A. jetzt wohl auch OVG Berlin, 02.08.1988 -- 3 S 33.88 -- EZAR 221 Nr. 33; a. A. wohl auch Bay.VGH, 15.05.1986 -- 24 B 84 C. 704 --, EZAR 221 Nr. 27; mißverständlich Hess. VGH, 20.07.1989 -- 13 TH 1981/89 -- betr. - VG Karlsruhe, 24.02.1992 - A 12 K 850/90
Asylanerkennung für einen Kosovoalbaner; Bestrafung wegen Meinungsäußerung als …
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