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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4360
OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04 (https://dejure.org/2005,4360)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.05.2005 - A 2 B 524/04 (https://dejure.org/2005,4360)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - A 2 B 524/04 (https://dejure.org/2005,4360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60 Abs. 1

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b
    Iran, Apostasie, Konversion, Christen, Zeugen Jehovas, Religiös motivierte Verfolgung, Religiöses Existenzminimum, Missionierung, exilpolitische Betätigung, Scharia, Anerkennungsrichtlinie, Antragstellung als Asylgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefahr einer Bestrafung durch einen in Deutschland erfolgten Übertritt zum christlichen Glauben nach der im Iran geübten Rechtspraxis; Wahrung eines religiösen Existenzminimums eines in Deutschland vom moslemischen zum christlichen Glauben übergetretenen iranischen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 07.04.2005 - 14 B 02.30878

    Iran, Verfolgungsbegriff, Apostasie, Konversion, Missionierung, religiös …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Zwischenzeitlich erfolgte Auskünfte sowie neuere obergerichtliche Entscheidungen (…vgl. zusätzlich zu den im Urteil des Senats vom 10.12.2002 aufgeführten Entscheidungen OVG Saarlouis, Urt. v. 23.10.2002 - 9 R 3/00 -, OVG Hamburg, Urt. v. 29.8.2003 - 1 Bf 11/98.A - und Urt. v. 14.11.2003 - 1 Bf 421/01.A -, OVG Bremen, Urt. v. 10.11.2004 - 2 A 478/03.A -, OVG Münster, Beschl. v. 24.9.2004 - 5 A 2906/04.A - und VGH München, Beschl. v. 7.4.2005 - 14 B 02.30878 -) bestätigen die Richtigkeit der im Urteil vom 10.12.2002 vorgenommenen Einschätzung.

    Die Voraussetzungen, unter denen sich ein Einzelner vor einem nationalen Gericht gegenüber dem Staat unmittelbar auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen kann, liegen hier nicht vor, weil die Umsetzungsfrist der vorgenannten Richtlinie gemäß Art. 38 Abs. 1 der Richtlinie erst am 10.10.2006 abläuft (vgl. VGH München, Beschl. v. 7.4.2005, aaO).

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch andere obergerichtliche Entscheidungen, in denen ebenfalls wegen nicht exponierter Missionierungsaktivitäten von iranischen Apostaten in der Bundesrepublik keine beachtliche Verfolgungsgefahr angenommen wird (…vgl. neben dem bereits erwähnten Urt. des OVG Hamburg v. 29.8.2003 auch OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2003, aaO, OVG Münster, Beschl. v. 5.9.2001 - 6 A 3293/01.A - und Beschl. v. 24.9.2004, aaO, OVG Lüneburg, Urt. v. 27.3.2001 - 5 L 463/00 - sowie VGH München, Beschl. v. 7.4.2005, aaO).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 9 EMRK über die oben bereits geprüfte Religionsausübung im nicht-öffentlichen, privaten Bereich (forum internum) nicht hinausgeht (vgl. VGH München, Beschl. v. 7.4.2005, aaO, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Der Senat hat im - vom Bundesverwaltungsgericht aus anderen Gründen durch Urteil vom 20.1.2004 - 1 C 9.03 - (BVerwGE 120, 16) aufgehobenen - Urteil vom 10.12.2002 - A 2 B 771/02 - mit ausführlicher Begründung und in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass der Abfall vom Islam (Apostasie) nicht nach kodifiziertem iranischem Strafrecht, wohl aber nach islamischem Recht mit Strafe bedroht ist, dass nach der im Iran geübten Rechtspraxis jedoch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen eines in Deutschland erfolgten Übertritts zum christlichen Glauben die Gefahr droht, in asylrelevanter Weise nach religiösem Recht bestraft oder sonst verfolgt zu werden (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.1.2004, aaO).

    Ein Eingriff in das religiöse Existenzminimum kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn die zum Christentum konvertierten Muslime im Iran auch dann mit Verfolgungsmaßnahmen rechnen müssten, wenn sie sich zum gemeinsamen Gebet und Gottesdienst mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit zusammenfinden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.2004, aaO).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 20.1.2004 aaO, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass staatliche Beschränkungen und Verbote in die Öffentlichkeit hineinwirkender Formen religiöser Betätigung, wie etwa die Missionierung oder das Tragen religiöser Symbole in der Öffentlichkeit, unabhängig davon, ob sie nach dem Selbstverständnis der Glaubensgemeinschaft zum unverzichtbaren Inhalt der Religionsausübung gehören, allein noch keine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt.

  • OVG Hamburg, 14.11.2003 - 1 Bf 421/01

    Iran, Mellat-Partei, Flugblätter, Sippenhaft, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Zwischenzeitlich erfolgte Auskünfte sowie neuere obergerichtliche Entscheidungen (…vgl. zusätzlich zu den im Urteil des Senats vom 10.12.2002 aufgeführten Entscheidungen OVG Saarlouis, Urt. v. 23.10.2002 - 9 R 3/00 -, OVG Hamburg, Urt. v. 29.8.2003 - 1 Bf 11/98.A - und Urt. v. 14.11.2003 - 1 Bf 421/01.A -, OVG Bremen, Urt. v. 10.11.2004 - 2 A 478/03.A -, OVG Münster, Beschl. v. 24.9.2004 - 5 A 2906/04.A - und VGH München, Beschl. v. 7.4.2005 - 14 B 02.30878 -) bestätigen die Richtigkeit der im Urteil vom 10.12.2002 vorgenommenen Einschätzung.

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch andere obergerichtliche Entscheidungen, in denen ebenfalls wegen nicht exponierter Missionierungsaktivitäten von iranischen Apostaten in der Bundesrepublik keine beachtliche Verfolgungsgefahr angenommen wird (vgl. neben dem bereits erwähnten Urt. des OVG Hamburg v. 29.8.2003 auch OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2003, aaO, OVG Münster, Beschl. v. 5.9.2001 - 6 A 3293/01.A - …und Beschl. v. 24.9.2004, aaO, OVG Lüneburg, Urt. v. 27.3.2001 - 5 L 463/00 - sowie VGH München, Beschl. v. 7.4.2005, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - 5 A 2906/04

    Iran, Christen, Religiös motivierte Verfolgung, Religiöses Existenzminimum, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Zwischenzeitlich erfolgte Auskünfte sowie neuere obergerichtliche Entscheidungen (…vgl. zusätzlich zu den im Urteil des Senats vom 10.12.2002 aufgeführten Entscheidungen OVG Saarlouis, Urt. v. 23.10.2002 - 9 R 3/00 -, OVG Hamburg, Urt. v. 29.8.2003 - 1 Bf 11/98.A - und Urt. v. 14.11.2003 - 1 Bf 421/01.A -, OVG Bremen, Urt. v. 10.11.2004 - 2 A 478/03.A -, OVG Münster, Beschl. v. 24.9.2004 - 5 A 2906/04.A - und VGH München, Beschl. v. 7.4.2005 - 14 B 02.30878 -) bestätigen die Richtigkeit der im Urteil vom 10.12.2002 vorgenommenen Einschätzung.

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch andere obergerichtliche Entscheidungen, in denen ebenfalls wegen nicht exponierter Missionierungsaktivitäten von iranischen Apostaten in der Bundesrepublik keine beachtliche Verfolgungsgefahr angenommen wird (…vgl. neben dem bereits erwähnten Urt. des OVG Hamburg v. 29.8.2003 auch OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2003, aaO, OVG Münster, Beschl. v. 5.9.2001 - 6 A 3293/01.A - und Beschl. v. 24.9.2004, aaO, OVG Lüneburg, Urt. v. 27.3.2001 - 5 L 463/00 - sowie VGH München, Beschl. v. 7.4.2005, aaO).

  • OVG Sachsen, 10.12.2002 - A 2 B 771/02

    Asylrecht, Iran, Nachfluchtgründe, Apostasie

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.12.2002 - A 2 B 771/02 -) drohe dem Kläger nach der im Iran geübten Rechtspraxis bei Rückkehr in den Iran wegen seines in Deutschland erfolgten Übertritts zum christlichen Glauben und seiner Teilnahme am Gemeindeleben der Baptistengemeinde und später der Zeugen Jehovas in Deutschland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr politscher Verfolgung und zwar auch dann nicht, wenn der Übertritt und die Teilnahme an Gottesdiensten usw. den iranischen Behörden bekannt geworden sein sollten.

    Der Senat hat im - vom Bundesverwaltungsgericht aus anderen Gründen durch Urteil vom 20.1.2004 - 1 C 9.03 - (BVerwGE 120, 16) aufgehobenen - Urteil vom 10.12.2002 - A 2 B 771/02 - mit ausführlicher Begründung und in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass der Abfall vom Islam (Apostasie) nicht nach kodifiziertem iranischem Strafrecht, wohl aber nach islamischem Recht mit Strafe bedroht ist, dass nach der im Iran geübten Rechtspraxis jedoch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen eines in Deutschland erfolgten Übertritts zum christlichen Glauben die Gefahr droht, in asylrelevanter Weise nach religiösem Recht bestraft oder sonst verfolgt zu werden (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.1.2004, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - 6 A 3293/01

    Asylanspruch bzw. Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen nach Übertritt …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch andere obergerichtliche Entscheidungen, in denen ebenfalls wegen nicht exponierter Missionierungsaktivitäten von iranischen Apostaten in der Bundesrepublik keine beachtliche Verfolgungsgefahr angenommen wird (vgl. neben dem bereits erwähnten Urt. des OVG Hamburg v. 29.8.2003 auch OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2003, aaO, OVG Münster, Beschl. v. 5.9.2001 - 6 A 3293/01.A - …und Beschl. v. 24.9.2004, aaO, OVG Lüneburg, Urt. v. 27.3.2001 - 5 L 463/00 - sowie VGH München, Beschl. v. 7.4.2005, aaO).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Eine politische Verfolgung liegt dann vor, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzt (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 [334 f.]).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Betroffenen nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG, Urt. v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 -, NVwZ 1992, 582).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Ist der Schutzsuchende - wie hier - unverfolgt aus seinem Heimatland ausgereist, gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im Abschiebungsschutzverfahren des § 60 Abs. 1 AufenthG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1992 - 9 C 21.92 -, NVwZ 1993, 486).
  • BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 20.96

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis, Drohende Menschenrechtsverletzung, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2005 - A 2 B 524/04
    Ist ein bestimmtes Verhalten im Heimatland des Asylbewerbers mit Strafe bedroht, kommt es für die Beurteilung einer politischen Verfolgungsgefahr wegen befürchteter Bestrafung im Heimatstaat in erster Linie auf die konkrete Rechtspraxis des Verfolgerstaates und nicht auf die abstrakte Rechtslage an (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1996 - 9 C 20.96 -, NVwZ-RR 1997, 740 und Beschl. v. 29.3.2000 - 9 B 128.00 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 233).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

  • OVG Hamburg, 29.08.2003 - 1 Bf 11/98

    Iran, Christen, Konversion, Apostasie, Nachfluchtgründe, Subjektive …

  • BVerwG, 29.03.2000 - 9 B 128.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • OVG Bremen, 10.11.2004 - 2 A 478/03

    Iran; Monarchisten

  • OVG Saarland, 23.10.2002 - 9 R 3/00

    Iran, Unruhen, Ghazwin, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Monarchisten, …

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2005 - 5 LB 51/02

    Iran, Antragstellung als Asylgrund, Situation bei Rückkehr, exilpolitische …

    auch von den übrigen Obergerichten, die sich mit dieser Frage befasst haben, vertreten (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.05.1995 ­ OVG Bf V 24/94 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.05.1997 A 12 S 1467/95 - OVG Schleswig, Beschl. v. 15.02.1995 ­ 2 L 127/95 - ; OVG Münster, Urt. v. 17.12.1992 ­ 16 a 10.1141/90 - Sächs. OVG, Urt. v. 22.09.2000 ­ A 4 B 4316/98 - Urt. v. 04.05.2005 ­ A 2 B 524/04 -).

    Auch in den zeitlich nachfolgenden Auskünften und neueren obergerichtlichen Entscheidungen wird die Auffassung bestätigt, dass der Abfall vom Islam (Apostasie), der nicht nach kodifiziertem iranischem Strafrecht, wohl aber nach islamischem Recht mit Strafe bedroht ist, nach der im Iran geübten Rechtspraxis nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer asylrelevanten Bestrafung oder Verfolgung nach sich zieht, wenn der Übertritt zum christlichen Glauben in Deutschland erfolgt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.2004 ­ 1 C 9.03 -, aaO; Bay. VGH, Beschl. v. 07.04.2005 ­ 14 B 02.30878 - (noch nicht rechtskräftig; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist bei dem Bundesverwaltungsgericht unter dem Az. BVerwG 1 B 55.05 anhängig); Sächs. OVG, Urt. v. 04.05.2005 ­ A 2 B 524/04 - (rechtskräftig seit dem 25.07.2005), jeweils m.w.Nachw.).

    Aus dieser allein die Mitgliedsstaaten verpflichtenden Richtlinie (Art. 249 Abs. 3 EGV) kann der Einzelne Rechte aber nur herleiten, wenn der Mitgliedsstaat seines Aufenthaltes durch entsprechende nationale Rechtsvorschriften diese Richtlinie umgesetzt oder sie nicht fristgerecht oder unzulänglich umgesetzt hat (vgl.: Sächs. OVG, Urt. v. 4.5.2005 ­ A 2 B 524/04 - Bay. VGH, Beschl. v. 7.4.2005 ­ M 9 K 00.51775 - VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 12.5.2005 ­ A 3 S 358/05 -, VBlBW 2005, 303; a.A. Meyer/Schallenberger, Die EU-Flüchtlingsrichtlinie: Das Ende für das Forum Internum und Abschied von der Zurechnungstheorie?, NVwZ 2005, 776).

    In Auswertung dieser Auskünfte ist das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2005 ­ A 2 B 524/04 ­ zu dem Ergebnis gelangt, dass das religiöse Existenzminimum eines in Deutschland vom muslimischen zum christlichen Glauben.

    Aus diesen Gründen lässt sich aus der Mitgliedschaft des Klägers in der evangelisch-lutherischen Kirche und aus seinem aktiven Eintreten für seinen Glauben nicht herleiten, dass dem Kläger bei seiner Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG droht (vgl. im Ergebnis ebenso: Sächs. OVG, Urt. v. 04.05.2005 ­ A 2 B 524/04 ­ zum Fall eines der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehörenden Iraners; s. auch Bay.VGH, Beschl. v. 07.04.2005 - 14 B 02.30878 -).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LB 106/02
    OVG, Urt. v. 22.09.2000- A 4 B 4316/98 - Urt. v. 04.05.2005 - A 2 B 524/04 -).

    OVG, Urt. v. 04.05.2005 - A 2 B 524/04 - (rechtskräftig seit dem 25.07.2005), jeweils m.w.Nachw.).

    Aus dieser allein die Mitgliedsstaaten verpflichtenden Richtlinie (Art. 249 Abs. 3 EGV) kann der Einzelne Rechte aber nur herleiten, wenn der Mitgliedsstaat seines Aufenthaltes durch entsprechende nationale Rechtsvorschriften diese Richtlinie umgesetzt oder sie nicht fristgerecht oder unzulänglich umgesetzt hat (vgl.: Sachs. OVG, Urt. v. 4.5.2005 - A 2 B 524/04 - Bay. VGH, Beschl. v. 7.4.2005 - M 9 K 00.51775 - VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 12.5.2005 ~ A 3 S 358/05 -, VBlBW 2005, 303; a.A. Meyer/Schallenberger, Die EU-Flüchtlingsrichtlinie: Das Ende für das Forum Internum und Abschied von der Zurechnungstheorie?, NVwZ 2005, 776).

    In Auswertung dieser Auskünfte ist das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2005 - A 2 B 524/04 - zu dem Ergebnis gelangt, dass das religiöse Existenzminimum eines in Deutschland vom muslimischen zum christlichen Glauben übergetretenen iranischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr in den Iran auch dann gewahrt ist, wenn der Apostat dort seinen neuen christlichen Glauben ausüben und nicht verleugnen will.

    Nach alledem lässt sich aus der Mitgliedschaft der Kläger in der evangelisch-lutherischen Kirche und der Art, wie sie für ihren Glauben eintreten, nicht herleiten, dass den Klägern bei ihrer Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG droht (vgl. im Ergebnis ebenso: Sachs. OVG, Urt. v. 04.05.2005 - A 2 B 524/04 - zum Fall eines der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehörenden Iraners; s. auch Bay.VGH, Beschl. v. 07.04.2005 - 1 4 B 02.30878 -).

  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - A 2 B 631/05
    Mit Urteilen vom 4.5.2005 (A 2 B 525/04 und A 2 B 524/04) hätte der Senat festgestellt, dass einem iranischen Asylbewerber wegen seines in Deutschland vollzogenen Übertritts zum christlichen Glauben und einer hier ausgeübten Glaubensbetätigung bei einer Rückkehr in den Iran nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe, und zwar selbst dann nicht, wenn die iranischen Behörden hiervon Kenntnis erlangt haben sollten.

    Insoweit hat der Senat mit Urteilen vom 4.5.2005 - A 2 B 524/04 und A 2 B 525/04 - ausgeführt:.

    Die von dem Zeugen berichteten wirtschaftlichen Benachteiligungen konvertierter Christen im Iran, sind - wie bereits in den Urteilen vom 4.5.2005 (aaO) ausgeführt - nicht asylerheblich.

    Der Umstand, dass dies nur unter Wahrung der erforderlichen Diskretion möglich ist, verletzt - wie der Senat bereits in den Urteilen vom 4.5.2005, (aaO), ausgeführt hat - das religiöse Existenzminimum nicht.

    Auch insoweit nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen in den Urteilen vom 4.5.2005 (aaO), an denen er in Ermangelung neuerer Auskünfte, die zu einer anderen Entscheidung fuhren könnten, festhält:.

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