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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5529
OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00 (https://dejure.org/2001,5529)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.06.2001 - 13 U 2639/00 (https://dejure.org/2001,5529)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 13 U 2639/00 (https://dejure.org/2001,5529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 131 § 243 Abs. 4 § 244
    Zulässigkeit eines Bestätigungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1539
  • DB 2001, 1661
  • AG 2001, 489
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99

    Beschlussfassung über Beschlussvorlagen zur Vorbereitung der Hauptversammlung …

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Auch gegen diesen Bestätigungsbeschluss erhoben u.a. der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, die beim Landgericht Dresden (Az.: 41 620/98) und beim Oberlandesgericht Dresden (Az.: 13 U 1215/99) erfolgreich waren.

    im Hinblick auf die vorgreiflichen Verfahren des OLG Dresden, 13 U 1215/99 und 13 U 3288/98, die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO anzuordnen sowie.

    im Hinblick auf die vorgreiflichen Verfahren des OLG Dresden, 13 U 1215/99 und 13 U 3288/98, die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO anzuordnen sowie.

    Zwar stellt sich in dem Verfahren 13 U 1215/99 und dem hier vorliegenden dieselbe Frage, unter welchen Voraussetzungen nach Änderung der Ausgangslage und erheblichem Zeitablauf noch ein Bestätigungsbeschluss nach § 244 AktG gefasst werden darf.

  • OLG Dresden, 23.06.1999 - 13 U 3288/98

    Niederlegung eines Beschlussvorschlages durch ein bevollmächtigtes …

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Gegen diese beiden Beschlüsse vom 28.11.1996 erhob (unter anderem) der Kläger zu 1) beim Landgericht Dresden Anfechtungsklagen, die beim Landgericht (Az.: 41 0 1133/96) und beim Oberlandesgericht Dresden (Az.: 13 U 3288/98) Erfolg hatten.

    im Hinblick auf die vorgreiflichen Verfahren des OLG Dresden, 13 U 1215/99 und 13 U 3288/98, die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO anzuordnen sowie.

    im Hinblick auf die vorgreiflichen Verfahren des OLG Dresden, 13 U 1215/99 und 13 U 3288/98, die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO anzuordnen sowie.

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom …

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Nachgeschobene Anfechtungsgründe bleiben unbeachtlich (BGH NJW 93, 400).

    Ein Nachschieben ist unbeachtlich (Hüffer AktG , 4.A., § 246 Rn. 20, BGH NJW 93, 400).

  • BGH, 22.04.1991 - II ZR 231/90

    Pflicht zur Mitteilung von Beteiligungen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Auch genügt das Übersenden eines Geschäftberichts über den Gesamtkonzern, welcher die Beteiligungsverhältnisse ausweist (BB 1) nicht den Anforderungen an eine Mitteilung nach § 20 Abs. 1 oder IV AktG , denn aus der Mitteilung muss hervorgehen, um welche Art der Mitteilung es sich handelt, beispielsweise durch Hinweis auf den entsprechedenen Absatz des § 20 AktG (BGH NJW 91, 2765, 2767).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZR 168/99

    Mitteilungspflichten im Konzern

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen zwar auch beherrschende Gesellschaften innerhalb eines Konzernverbunds den Mitteilungspflichen nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG (BGH ZIP 2000, 1723 ) und ein Verstoß dagegen könnte wegen zeitweiligen Stimmrechtsverlusts des Großaktionärs bis zur Nachholung der Mitteilung (…Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts/Bayer, AktG , 2.A., § 20 Rn. 52), zu einer Anfechtbarkeit vorher gefasster Hauptversammlungsbeschlüsse führen, wenn, wie vorliegend, die Stimmen entgegen § 20 Abs. 7 AktG mitgezählt wurden und der Beschluss darauf beruht.
  • BGH, 08.12.1954 - II ZR 291/53

    Sittenwidrigkeit eines Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    So ist z.B. entschieden worden, dass ein Bestätigungsbeschluss nichtig sein kann, weil ein früherer und nunmehr ausgeschiedener Aktionär sein Anfechtungsrecht nicht mehr wahrnehmen kann und der Bestätigungsbeschluss in der Absicht inititiert wurde, ihm auf diese Weise Gewinn vorzuenthalten oder Schaden zuzufügen (BGHZ 15, 382, 385, "inhaltliche Sittenwidrigkeit").
  • OLG München, 08.08.1997 - 23 U 1974/97

    Anwendbarkeit der §§ 293a ff. AktG auf einen Bestätigungsbeschluß

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Im "Rieter-Fall" (OLG München ZIP 97, 1743, 1745) wurde deswegen zu Recht eine Bestätigungsmöglichkeit noch sieben Jahre nach dem Ausgansbeschluss trotz inzwischen stattgefundener Gesetzesänderung bejaht.
  • KG, 22.09.1998 - 1 W 2161/97

    Beteiligung einer aufgelösten GmbH an einem Verschmelzungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Dem ist die Rechtsprechung in zwei Entscheidungen gefolgt (BayObLG DB 93, 2523; KG DB 98, 2409).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 116/93

    Keine Fortsetzung einer nach § 1 Abs. 1 LöschG aufgelösten GmbH als werbende …

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Dem ist die Rechtsprechung in zwei Entscheidungen gefolgt (BayObLG DB 93, 2523; KG DB 98, 2409).
  • OLG Dresden, 18.09.1996 - 12 U 1727/95

    Isolierte Kapitalherabsetzung im Insolvenzverfahren - Erfordernis der sachlichen …

    Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
    Die Anfechtungsklagen hatten beim Landgericht Dresden (Az.: 41 0 925/94) und beim Oberlandesgericht Dresden (Az.: 12 U 1727/95) Erfolg.
  • LG Dresden, 15.08.1995 - 41 O 925/94
  • LG Dresden, 30.09.1998 - 41 O 1133/96

    Anforderungen an die Durchführung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft …

  • LG Dresden, 15.09.2000 - 41 O 9/99

    Anfechtung des Beschlusses zur Herabsetzung des Grundkapitals einer …

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03

    Bestätigung eines fehlerhaft in der Hauptversammlung gefaßten Beschlusses

    Die - hier unterstellte - fehlerhafte Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Versammlungsleiter stellt lediglich ein heilbaren - und damit der Bestätigung zugänglichen - Verfahrensfehler dar (h.M.: vgl. OLG München ZIP 1997, 1743, 1746; OLG Dresden AG 2001, 489, 491;… Hüffer, AktG 6. Aufl. § 244 Rdn. 2;… derselbe in MünchKomm.z.AktG aaO § 243 Rdn. 41;… K. Schmidt aaO § 243 Rdn. 38; von der Laden, DB 1962, 1297;… Zöllner in Festschrift Beusch S. 973; Ludwig, AG 2002, 433).
  • KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses über die …

    Denn die Möglichkeit, nach § 244 AktG einen Bestätigungsbeschluss zu fassen, ist bereits kein Recht der Hauptversammlung, dessen Geltendmachung verwirkt sein könnte (OLG Dresden AG 2001, 489 ff.).

    Eine einengende Auslegung von § 244 AktG, wonach die Beschlussbestätigung nur bei bestimmten Arten von Verfahrensfehlern in Betracht kommen soll, findet weder im Wortlaut der Vorschrift noch in der Kommentierung eine Stütze, selbst wenn das Verfahren nach § 244 AktG nur dann sinnvoll erscheint, wenn die Beschlussanfechtung allein auf Verfahrensfehlern beruht (OLG Dresden AG 2001, 489 ff.;… Hüffer AktG, 7. Aufl., § 244 Rz. 2).

  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Anfechtung eines …

    Der dem § 121 Abs. 4 AktG zugrundeliegende Zweck, grundsätzlich den Sitz der Gesellschaft zum Hauptversammlungsort zu machen und eine abweichende Regelung nur unter entsprechenden Voraussetzungen in der Satzung zuzulassen, wird dies noch gerecht, wenn als Versammlungsort ein Ort gewählt wird, der für sämtliche Gesellschafter günstiger zu erreichen ist als der Satzungssitz (OLG Dresden AG 2001, 489 m. w. Nachw.).
  • OLG Dresden, 20.11.2015 - 8 U 334/15
    Das wird immer dann der Fall sein, wenn am Sitz der Gesellschaft kein geeignetes Versammlungslokal vorhanden ist oder die Verkehrsverbindung dorthin gestört ist; zumindest in einer Aktiengesellschaft mit einem überschaubaren Aktionärskreis - wie hier der Beklagten - darf aber auch ein Ort gewählt werden, von dem von vornherein feststeht, dass er die Teilnahme nicht erschwert, weil ihn die Aktionäre leichter als den Sitz der Gesellschaft erreichen können (…vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1985 - II ZR 79/84, AG 1985, 188, 189 zur GmbH; OLG Dresden, Urt. v. 13.06.2001 - 13 U 2639/00, ZIP 2001, 1539, 1541).
  • OLG Köln, 16.11.2023 - 18 U 74/22

    Recht auf das Fassen eines Bestätigungsbeschlusses hinsichtlich Verjährung; …

    Die Möglichkeit, nach § 244 AktG einen Bestätigungsbeschluss zu fassen, ist jedoch schon nicht ein solches Recht der Hauptversammlung, dessen Geltendmachung verwirkt sein könnte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 13. Juni 2001 - 13 U 2639/00 -, ZIP 2001, 1539, 1543).
  • LG Mannheim, 07.04.2005 - 23 O 102/04

    Squeeze-out-Verfahren: Bestätigung eines für nichtig erklärten Beschlusses; …

    Die weitergehenden klägerischen Anträge zur Nichtigkeit, festzustellende Nichtigkeit und Unwirksamkeit sind unbegründet (zu Einzelfragen instruktiv OLG Dresden DB 2001, 1661 ff).
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