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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 3/5 O 100/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7558
LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 3/5 O 100/04 (https://dejure.org/2005,7558)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.01.2005 - 3/5 O 100/04 (https://dejure.org/2005,7558)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 3/5 O 100/04 (https://dejure.org/2005,7558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de PDF, S. 14 (Kurzinformation)

    Hauptversammlung: Antrag auf Abwahl des satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1176
  • WM 2005, 2186
  • BB 2005, 1071
  • AG 2005, 892
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    In Hinblick auf die bereits gegebene Nichtigkeit der Beschlüsse bedurfte es einer Entscheidung über die geltend gemachten Anfechtungsgründe des Klägers zu 2.) Ladungsmangel und Verletzung des Auskunftsrechtes letztlich nicht mehr, wobei im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2004 - II ZR 250/02 - die Verletzung des Informationsrechts jedenfalls für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat hinsichtlich des Komplexes Sirius nahe liegt, da für die Kammer auch nach dem Vorbringen im Schriftsatz vom 10.12.2004 nicht ersichtlich ist, warum für die die Beantwortung der als Anlage 2 zum notariellen Protokoll jedenfalls unstreitig gestellten Fragen ein Auskunftsverweigerungsrecht bestehen soll, wobei hinzukommt, dass die Beklagte die weiter vom Kläger zu 2.) als behauptet gestellten Fragen nicht substantiiert bestritten hat, da sie nicht vorgetragen hat, welche der konkret vom Kläger zu 2.) in der Klageschrift genanten Fragen, nicht gestellt worden sein sollen.
  • BayObLG, 20.03.1996 - 3Z BR 324/95

    Umfang des Auskunftsrechts der Aktionäre; Verpflichtung zur Auskunft über …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Ein Auskunftsverweigerungsrecht ist zu bejahen, wenn die Gesellschaft die Umstände darlegt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung die schädlichen Auswirkungen der begehrten Auskunft deutlich machen (BayOblG NJW-RR 1996, 994; KG, NJW-RR 1995, 98 = ZIP 1994, 1267 (1272); OLG Düsseldorf, WM 1991, 2148 (2152);… Henn, Hdb. des AktienR, 4. Aufl., S. 374;… Zöllner, in: Kölner Komm. z. AktG , § 131 Rdnr. 36; a.A. OLG Karlsruhe, AG 1990, 82).
  • KG, 30.06.1994 - 2 W 4531/93

    Beteiligungen: Auskunftsrecht des Aktionärs

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Ein Auskunftsverweigerungsrecht ist zu bejahen, wenn die Gesellschaft die Umstände darlegt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung die schädlichen Auswirkungen der begehrten Auskunft deutlich machen (BayOblG NJW-RR 1996, 994; KG, NJW-RR 1995, 98 = ZIP 1994, 1267 (1272); OLG Düsseldorf, WM 1991, 2148 (2152);… Henn, Hdb. des AktienR, 4. Aufl., S. 374;… Zöllner, in: Kölner Komm. z. AktG , § 131 Rdnr. 36; a.A. OLG Karlsruhe, AG 1990, 82).
  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Ist eine Anfechtungsklage von mehreren Aktionären erhoben worden, sind diese notwendige Streitgenossen i. S. des § 62 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1993, 1976 m. w. Nachw.) Mit Rücksicht auf die in § 248 Abs. 1 AktG getroffene Regelung muss die Entscheidung des Verfahrens gegenüber den Anfechtungsklägern in der Sache einheitlich ergehen, wobei für die Frage der notwendigen Streitgenossenschaft hier zunächst unerheblich ist, ob auf die Klage des Klägers zu 1.) wegen einer u. U. verfristeten Klageerhebung der Anfechtungsklage keine Sachentscheidung ergehen kann.
  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01

    Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Bei der Frage der Anfechtung oder Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses handelt es sich um einen identischen Streitgegenstand (BGH AG 2002, 677 m. w. Nachw.).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis - "Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Aktiengesellschaft in …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Da der Aktionär nach dem Gesetz bereits mit einer einzigen Aktie Anfechtungsklage erheben kann, begründet eine Minimalbeteiligung den Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht ( EuGH , AG 2000, 470 ;… K. Schmidt in Großkomm, § 245 Rz. 68).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH, AG 1992, 448; ZIP 1990, 169 [171 ff.] - DAT-Altana II).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich; …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Für die Umstände, die einen solchen Ausnahmefall begründen, trägt die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast (eingehend OLG Stuttgart v. 22.3.2002 - 20 W 32/2001 - AG 2003, 456).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Soweit es um eine Nichtigkeitsklage geht, wird die Auffassung vertreten, dass ihre rechtsmissbräuchliche Erhebung bereits zur Unzulässigkeit führt und nicht erst, wie bei der Anfechtungsklage, zur Unbegründetheit (OLG Stuttgart v. 11.10.2000 - 12 U 89/00 - OLG-Report Stuttgart 2001, 136 = NZG 2001, 277 , m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 12.01.2001 - 11 U 162/00

    Rechtmäßigkeit der Entlastung der Mitglieder eines Vorstandes und eines …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 12.1.2001 - 11 U 162/00 - (AG 2001, 359) ist hier nicht einschlägig, da dort lediglich gebilligt wurde, dass ein Versammlungsleiter seinen Abwahlantrag nicht zur Abstimmung stellt, wenn dieser nur mit "wegen erwiesener Unfähigkeit" begründet wird, ohne hierfür Tatsachen vorzubringen.
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 5 O 107/03

    Keine Beschränkung der Bankgarantie auf Höchstbetrag beim Squeeze-out

  • OLG Naumburg, 11.10.2000 - 12 U 89/00
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …

    Zwar kann die unterlassene Beschlussfassung über einen Abwahlantrag eine Anfechtbarkeit der nachfolgenden Beschlüsse begründen (…vgl. Bürgers/Körber/Reger, AktG, 3. Aufl., § 129 Rn. 38a;… Spindler/Stilz/Wicke, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rn. 4; zu dieser Konstellation erging auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des LG Frankfurt v. 11.1.05, AG 2005, 892;… zu den Voraussetzungen eines Abwahlantrags: OLG Stuttgart, 20 AktG 1/14 , juris Rn. 100 ff.).

    Ob und wann hiervon im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden können und auch außerhalb der Hauptversammlung liegendes Fehlverhalten oder laufende oder abgeschlossene Strafverfahren Grund für eine Abwahl sein können (vgl. LG Frankfurt, ZIP 2005, 1176 zur Abstimmungspflicht bei Vorliegen eines eingestellten Ermittlungsverfahrens; abwägend Rose NZG 2007, 241, 244) kann hier dahingestellt bleiben.

  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer …

    Die Leitung der Hauptversammlung durch eine dazu nicht berechtigte Person würde in der Tat der Rechtsprechung (LG Frankfurt AG 2005, 892ff.) nach die Nichtigkeit aller Beschlüsse der Hauptversammlung zur Folge haben, da dann ein Unbefugter im Sinne der §§ 241 Ziff. 2 und 130 Abs. 2 AktG die Feststellungen über die Beschlussfassungen treffen würde.

    Erst recht kann keine Rede davon sein, dass die gewünschte Antwort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet war, der Beklagten einen Schaden zuzufügen (LG Frankfurt WM 2005, 2186ff.).

  • OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09

    Abberufung des Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung

    Dennoch hatte die Hauptversammlung die Möglichkeit und Befugnis, den Versammlungsleiter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzuberufen, wenn es ihr etwa aufgrund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar war, an der Person der Versammlungsleiters, mochte sie auch durch die Satzung bestimmt sein, festzuhalten (siehe OLG Hamburg NZG 01, 513, 516; LG Frankfurt a.M. ZIP 05, 1176; LG Köln AG 05, 696;… h.M., vgl. zum Meinungsstand Kubis in MK aaO., Rn. 108, 109; Frhr. von Falkenhausen/Kocher, BB 05, 1068 f.).

    Der Verfahrensverstoß bewirkt allerdings nicht die Nichtigkeit der Beschlüsse nach § 241 Nr. 2 AktG i.V.m. § 130 Abs. 2 AktG (so allerdings LG Köln AG 05, 696, 702; LG Frankfurt .ZIP 05, 1176, 1177), sondern vielmehr ihre Anfechtbarkeit nach § 243 Abs. 1 AktG (ebenso Frhr. von Falkenhausen/Kocher, BB 05, 1068, 1069).

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Ablehnung …

    Rn. 55 Es trifft zwar zu, dass die Kammer im Urteil vom 11.01.2005 - 3-5 O 100/04 - (BeckRS 2005, 10225) die Beschlüsse einer Hauptversammlung für nichtig gehalten hat, weil dort über den Abwahlantrag gegen den Versammlungsleiter nicht abgestimmt wurde.
  • LG München I, 16.08.2007 - 5 HKO 17682/06

    Anfechtbarkeit eines auf Entlastung des Aufsichtsrats gerichteten …

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit einer teilweise vertretenen Ansicht zu folgen ist, im Falle der Verweigerung der Abstimmung über einen Abwahlantrag komme es zur Nichtigkeit der Beschlussfassung nach § 130 Abs. 2 AktG (so LG Frankfurt am Main AG 2005, 892, 893 f.;… kritisch hierzu Groß in: über amicorum Wilhelm Happ, 2006, S. 31, 41 f.), weil vorliegend unstreitig eine Abstimmung über den Antrag auf Abberufung des Versammlungsleiters stattgefunden hat und dieser Antrag keine Mehrheit fand.
  • OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24

    Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …

    Rn. 322 (a) Ein Verfahrensverstoß, nicht über einen derartigen Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters abstimmen zu lassen, führt zwar nicht zur Nichtigkeit der nachfolgenden Beschlüsse nach § 241 Nr. 2 AktG iVm § 130 Abs. 2 AktG (so aber LG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2005 - 5 O 100/04, juris Rn. 93 ff.; LG Köln…, Urteil vom 06.07.2005 - 82 O 150/04, juris Rn. 138 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen; Anforderungen …

    Die sich bei Semler/Volhard (…Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, 2 Aufl. 2003, § 11 Rz.27) und dem erstinstanzlichen Gericht (auch schon ZIP 2005, 1176, 1177) findende Abweichung, soweit es um die Bestellung des Versammlungsleiters geht, ist weder begründet noch belegt worden und bleibt damit ohne argumentative Kraft.
  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 5 O 93/06

    Satzungsmäßige Beschränkung der Rede- und Fragezeit zulässig

    Weil die Hauptversammlung auch über die Person des Versammlungsleiters bestimmt und ihn notfalls abwählen kann (vgl. Kammerurteil vom 26.9.2006, 3-05 O 75/05, n. v.; Kammerurteil vom 11.1.2005, 3-05 O 100/04, BB 2005, 1071 = AG 2005, 892 ; LG Köln, AG 2005, 696 ;… MünchKommAktG/Kubis, 2. Aufl., § 119 Rdnr. 109;… Henn, Handbuch des Aktienrechts, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 804;… Schaaf, Die Praxis der Hauptversammlung, 2. Aufl., Rdnr. 411 ff., 414;… Zöllner in KölnKommAktG, 1985, § 119 Rdnr. 48;… Fischer in Semler/Volhard, Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 16;… Steiner, Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, § 6 Rdnr. 5; für keine Abwahlmöglichkeit bei satzungsmäßiger Bestellung: Krieger, AG 2006, 355;… Butzke in Obermüller/Werner/Winden, Die HauptMittBayNot 4/2007 versammlung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., D Rdnr. 14;… Nirk/ Reuter/Bächle, Handbuch der Aktiengesellschaft, Rdnr. 1145), kann darauf vertraut werden, dass dieser seine Befugnis zugunsten einer effizienten und hochwertigen Diskussion einsetzen wird.
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