Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 SpruchG, § 304 AktG, § 305 AktG
Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen Ausgleichzahlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SpruchG § 1; AktG § 304; AktG § 305
Angemessenheit der Barabfindung und der jährlichen Ausgleichszahlung für Minderheitsaktionäre - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch der Minderheitsaktionäre auf eine höhere Barabfindung bei Bestimmung des Wertes durch den Börsenkurs drei Monate vor Bekanntgabe der Absicht des Abschlusses eines Unternehmensvertrags; Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren zur DBV-Winterthur Holding AG beendet
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08
- OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Papierfundstellen
- AG 2011, 832
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (26)
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 26 W 6/08
Bemessung des Risikozuschlags bei der Entschädigung von Aktionären im Rahmen der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Zwar wird insoweit eingewandt, es gebe in Deutschland nur wenige an der Börse gehandelte Versicherungsunternehmen und deren Aktien befänden sich zudem vorwiegend in der Hand weniger Großaktionäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2008 - I - 26 W 6/08 -, Juris Rdn. 20; Hartung, ZVersWiss 2001, 635, 641 f.).Rn. 86 Schließlich bedarf der Betafaktor auch nicht deshalb einer Korrektur, weil in einem anderen Verfahren Sachverständige ausgeführt haben, der Risikozuschlag liege bei Versicherungsunternehmen regelmäßig zwischen 1 % bis 4 % (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2008 - I - 26 W 6/08 -, Juris Rdn. 19).
Wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe in dem erwähnten Spruchverfahren ergibt, handelt es sich hierbei um eine Zuschlagsgröße, die nur das allgemeine Unternehmens- und Insolvenzrisiko abdeckt, nicht hingegen das individuelle Risiko, weil dieses bereits in der Unternehmensplanung Niederschlag gefunden hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2008 - I - 26 W 6/08 -, Juris Rdn. 17).
- OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06
Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Dass es sich dabei um eine vereinfachende Typisierung der steuerlichen Verhältnisse einer inländischen Privatperson handelt, steht außer Zweifel, ist aber der Notwendigkeit geschuldet, einen für alle Anteilseigner einheitlichen Abfindungsbetrag zu ermitteln (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 20 W 10/06 -, Juris Rdn. 27; OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 31 Wx 60/06 -, Juris Rdn. 31).Dies erfolgt üblicherweise (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 5 W 53/09 -, Juris; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 5 W 52/09 -, Juris; OLG München, AG 2008, 28, 32; WP-Handb 2008, 175) - wie vorliegend auch - anhand eines Mittelwertes aus dem risikolosen Basiszins und dem Kapitalisierungszins.
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08
Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Da der Unternehmensbewertung eine Nominalrechnung zugrunde liegt, ist in der Phase der ewigen Rente zudem ein Wachstumsabschlag zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 150).Insoweit kommt der im Bewertungsgutachten verfolgte Ansatz einer großen Zahl von Vergleichsunternehmen einer in der Literatur als grundsätzlich zulässig angesehenen Heranziehung eines Branchenbetas zumindest sehr nahe (vgl. zur Heranziehung eines Branchenbetas etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 181;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 746).
- OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09
Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Entsprechend hat ein Abschlag von 0, 5 % bereits für ein anderes Versicherungsunternehmen die Billigung der Rechtsprechung gefunden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2009 - 5 W 35/09 -, Juris Rdn. 38 ff.).Ein Gewinnwachstum wird hierdurch aber nicht gesichert (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2009 - 5 W 35/09 -, Juris Rdn. 38 ff.).
- OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 3/09
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Rn. 17 Eine Hochrechnung des dergestalt ermittelten Durchschnittskurses von 70, 71 EUR auf den Bewertungsstichtag kommt in Anbetracht des geringen Zeitraumes von nur 4, 5 Monaten zwischen dem Tag der Bekanntgabe am 18. Februar 2008 und der stichtagsrelevanten Entscheidung der Hauptversammlung der A am 3. Juli 2008 nicht in Betracht (vgl. für einen Zeitraum von allerdings nur 2, 5 Monaten OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2010 - 5 W 40/09 -, unveröffentlicht; vgl. ferner für einen Zeitraum von knapp 6 Monaten OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 87 ff.; vgl. schließlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 5 W 15/10 -, BeckRS 2011, 03054).Durchgreifende Bedenken gegen diese Höhe bestehen nicht, zumal von der Rechtsprechung auch ein Wert von 5, 5 % nach Steuern als angemessen erachtet worden ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 192 ff. …und Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 2/08 -, Juris Rdn. 220 ff. dort für Bewertungsstichtage im Jahr 2005 und 2007).
- OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 33/09
Spruchverfahren nach Verschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Dies entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2010, 729, 730 f.; OLG Stuttgart, AG 2008, 783, 788) und steht mit den Anforderungen aus Art. 14 GG an eine effektive gerichtliche Kontrolle in Einklang.Rn. 58 Soweit es die Detailplanungsphase anbelangt, hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass sich die zugrunde zu legende Ausschüttungsquote - insoweit in Einklang mit dem IDW S1 2008 Tz 36 - an den Planungen der Gesellschaft auszurichten hat und es sich dabei um eine nur eingeschränkt überprüfbare unternehmerische Entscheidung handelt (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2010, 729, 730 f.).
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06
Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Entsprechend hat die Modifikation überhaupt keine Auswirkung auf die gewährte Abfindung und sind die Auswirkungen auf die jährlichen Ausgleichszahlungen, für deren Ermittlung der herrschenden Meinung zufolge nicht auf den Börsenkurs, sondern auf den anteiligen Ertragswert abzustellen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 20 W 10/06 -, Juris Rdn. 67; OLG Hamburg, AG 2003, 583, 585;… KK/Koppensteiner, § 304 Rdn. 55;… Veil, in: Spindler/Stilz, AktG, § 304 Rdn. 54), vernachlässigenswert.Dass es sich dabei um eine vereinfachende Typisierung der steuerlichen Verhältnisse einer inländischen Privatperson handelt, steht außer Zweifel, ist aber der Notwendigkeit geschuldet, einen für alle Anteilseigner einheitlichen Abfindungsbetrag zu ermitteln (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 20 W 10/06 -, Juris Rdn. 27; OLG München…, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 31 Wx 60/06 -, Juris Rdn. 31).
- BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
Stollwerck
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Mit überzeugenden Gründen, die der Senat sich zu Eigen macht, hat der Bundesgerichtshof seine frühere Rechtsprechung geändert (vgl. NJW 2001, 2080) und nunmehr entschieden, dass es für die Bildung des Durchschnitts auf den Tag der Bekanntgabe und nicht auf denjenigen der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ankommt (vgl. DStR 2010, 1635 - Stollwerk - mit Anm. Goette).Rn. 18 Zwar hat in der vorgenannten Entscheidung der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum liege und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lasse, der Börsenwert entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwicklung hochzurechnen sei (DStR 2010, 1635 - Stollwerk - mit Anm. Goette).
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Sie muss also dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (vgl. BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BayObLG AG 1996, 127;… Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 327b Rn. 4).Dabei stellt der Börsenkurs der Gesellschaft regelmäßig eine Untergrenze für die zu gewährende Abfindung dar (vgl. BVerfGE 100, 289).
- OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 5 W 15/10
Squeeze out bei einer Aktiengesellschaft: Referenzzeitraum für die Bestimmung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Zudem ist der gemeinsame Vertreter ebenso wie die beschwerdeführenden Antragsteller beschwerdebefugt (zuletzt OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 5 W 15/10 -, BeckRS 2011, 03054).Rn. 17 Eine Hochrechnung des dergestalt ermittelten Durchschnittskurses von 70, 71 EUR auf den Bewertungsstichtag kommt in Anbetracht des geringen Zeitraumes von nur 4, 5 Monaten zwischen dem Tag der Bekanntgabe am 18. Februar 2008 und der stichtagsrelevanten Entscheidung der Hauptversammlung der A am 3. Juli 2008 nicht in Betracht (vgl. für einen Zeitraum von allerdings nur 2, 5 Monaten OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2010 - 5 W 40/09 -, unveröffentlicht; vgl. ferner für einen Zeitraum von knapp 6 Monaten OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 87 ff.; vgl. schließlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 5 W 15/10 -, BeckRS 2011, 03054).
- BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01
Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn
- OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur …
- OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten
- OLG Düsseldorf, 28.01.2009 - 26 W 7/07
Höhe des Ausgleichs bei negativer Ertragsprognose; Festsetzung des Geschäftswerts …
- OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09
Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren
- OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out
- OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04
Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit …
- OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 6 U 104/94
Gerichtliche Überprüfung eines Aufsichtsratsbeschlusses zur …
- OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09
Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei …
- BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
- BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
Feldmühle-Urteil
- BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06
Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …
- BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
Brauerei: Unternehmensbewertung
- OLG Hamburg, 07.08.2002 - 11 W 14/94
- OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 5 W 40/09
Squeeze-out: Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die …
- OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 21 W 38/11
Spruchverfahren: Bewertung eines Versicherungsunternehmens
Das Verfahren ist ein Folgeverfahren des vom Senat bereits entschiedenen Rechtsstreits A AG u.a. gegen B AG (Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11 -, Juris), der die Angemessenheit der nach § 304 und § 305 AktG zu zahlenden Kompensationsleistung betraf.Der Senat hat sodann mit Beschluss vom 29. April 2011 die im Parallelverfahren erhobene Beschwerde zurückgewiesen (- 21 W 13/11 -, Juris).
Insbesondere ist er nicht daran gehindert, im Fall neuer und besserer Erkenntnisse in dem hiesigen Verfahren die angemessene Abfindung nach § 327b AktG höher zu bemessen als diejenige nach § 305 AktG, die er im Verfahren 21 W 13/11 für angemessen erachtet hat.
Rn. 26 Die Höhe der Abfindung nach § 327b AktG wird - wie bereits im vorangegangenen Parallelverfahren dargelegt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 14 ff.) - durch den Börsenkurs als Untergrenze der angemessenen Abfindung bestimmt.
Hierauf kann verwiesen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 38 ff.).
Rn. 33 Ferner hat sich der Senat ebenfalls mit dem aus Sicht einiger Antragsteller zu gering veranschlagten Rückgang der Betriebskostenquote auseinandergesetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 54).
Mit dem Einwand hat sich der Senat ausführlich in seinem Beschluss vom 29. April 2011 auseinandergesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 57 ff.).
Rn. 65 (1) Gegen den Basiszinssatz von 4, 75 % vor Steuern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 68) werden im Beschwerdeverfahren keine neuen Einwände erhoben.
Die Ausführungen der Antragsteller geben keinen Anlass, den bereits im vorangegangenen Verfahren vom Senat gebilligten Wert zu korrigieren (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 69 ff.).
Rn. 70 Mit den gegen die Höhe der Marktrisikoprämie gerichteten Einwänden hat sich der Senat bereits im Vorverfahren ausreichend auseinandergesetzt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 74 f.).
Rn. 73 Ebenso kann mit Blick auf die Einwände der Antragsteller gegen den im Übertragungsbericht veranschlagten Betafaktor auf den Beschluss vom 29. April 2011 verwiesen werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 76 ff.).
Rn. 78 (3) In der vorangegangenen Entscheidung hat der Senat einen Wachstumsabschlag von 0, 5 % gebilligt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 87 ff.).
Hinsichtlich seiner Berechnung kann auf die Ausführungen des Senats im vorangegangenen Beschluss verwiesen werden (- 21 W 13/11 -, Juris Rdn. 99 f.).
- OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 21 W 39/11
Squeez-out: Angemessenheit der Abfindung (Börsenkurs als Untergrenze)
Das Verfahren ist ein Folgeverfahren des vom Senat bereits entschiedenen Rechtsstreits X AG u.a. gegen Y AG (Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11 - Juris), der die Angemessenheit der nach § 304 und § 305 AktG zu zahlenden Kompensationsleistung betraf.Der Senat hat sodann mit Beschluss vom 29. April 2011 die im Parallelverfahren erhobene Beschwerde zurückgewiesen (- 21 W 13/11 -, Juris).
Insbesondere ist er nicht daran gehindert, im Fall neuer und besserer Erkenntnisse in dem hiesigen Verfahren die angemessene Abfindung nach § 327b AktG höher zu bemessen als diejenige nach § 305 AktG, die er im Verfahren 21 W 13/11 für angemessen erachtet hat.
Die Höhe der Abfindung nach § 327b AktG wird - wie bereits im vorangegangenen Parallelverfahren dargelegt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 14 ff.) - durch den Börsenkurs als Untergrenze der angemessenen Abfindung bestimmt.
Hierauf kann verwiesen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 38 ff.).
Ferner hat sich der Senat ebenfalls mit dem aus Sicht einiger Antragsteller zu gering veranschlagten Rückgang der Betriebskostenquote auseinandergesetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 54).
Mit dem Einwand hat sich der Senat ausführlich in seinem Beschluss vom 29. April 2011 auseinandergesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 57 ff.).
(1) Gegen den Basiszinssatz von 4, 75 % vor Steuern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 68) werden im Beschwerdeverfahren keine neuen Einwände erhoben.
Die Ausführungen der Antragsteller geben keinen Anlass, den bereits im vorangegangenen Verfahren vom Senat gebilligten Wert zu korrigieren (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 69 ff.).
Mit den gegen die Höhe der Marktrisikoprämie gerichteten Einwänden hat sich der Senat bereits im Vorverfahren ausreichend auseinandergesetzt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 74 f.).
Ebenso kann mit Blick auf die Einwände der Antragsteller gegen den im Übertragungsbericht veranschlagten Betafaktor auf den Beschluss vom 29. April 2011 verwiesen werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 76 ff.).
(3) In der vorangegangenen Entscheidung hat der Senat einen Wachstumsabschlag von 0, 5 % gebilligt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 87 ff.).
Hinsichtlich seiner Berechnung kann auf die Ausführungen des Senats im vorangegangenen Beschluss verwiesen werden (- 21 W 13/11 -, Juris Rdn. 99 f.).
- LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13
Höhere Barabfindung für Aktionäre
Anderenfalls gingen auch die praktischen Vorteile, die mit der auf den Bekanntmachungszeitpunkt abstellenden Referenzperiode verbunden sind, wieder verloren (vgl. OLG Frankfurt AG 2011, 832, 833 = Der Konzern 2011, 427, 429; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2011, Az. 20 W 3/09 - zit. nach juris; Bungert BB 2010, 2227, 2229; Bücker NZG 2010, 967, 970).
- OLG Frankfurt, 28.03.2014 - 21 W 15/11
Angemessenheit der nach § 305 II Nr. 3 AktG für Minderheitsaktionäre zu …
Rn. 20 Der während des Verfahrens erfolgte Ausschluss der Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft steht einer fortbestehenden Antrags- und Beschwerdebefugnis der Antragsteller nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 10; OLG Frankfurt, AG 2010, 798;… Drescher in Spindler/Stilz, AktG, § 4 SpruchG Rdn. 32).Sie muss also dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (vgl. BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304 f.; BayObLG AG 1996, 127; Senat, AG 2011, 832;… Hüffer, AktG, 10. Aufl., § 327b Rn. 5).
Demgemäß geht der Senat regelmäßig in einem ersten Schritt von einer hälftigen Aufteilung der durch den Unternehmensvertrag entstehenden Verbundvorteile aus (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 50).
Bei dem Vorgehen, die Hälfte des Risikozuschlages aus dem Ertragswert heranzuziehen, handelt es sich um ein vereinfachendes, allerdings übliches und angemessenes Vorgehen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rdn. 104 mwNachw).
- OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 21 W 139/19
Schätzung des Unternehmenswertes anhand des Börsenwertes
Entsprechend schwanken die jeweils zitierten Mindestwerte zwischen 0, 02 (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11 , juris Rn. 77 ) und 0, 11 (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 22. September 2009 - 20 W 20/06, juris Rn. 122). - OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11
Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung
Ein derartiger mit Blick auf die Komplexität der unternehmerischen Maßnahme als kurz einzustufender Zeitraum ist nicht ausreichend lang, um das zeitliche Moment für eine Hochrechnung erfüllen zu können (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11 -, Juris Rdn. 17 ff.; vgl. ferner für einen Zeitraum von knapp 6 Monaten OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19.1.2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 87 ff.; Bungert/Wettich, BB 2010, 2227, 2229 in der Regel erst über 7 Monate; Decher, ZIP 2010, 1673, 1676 mindestens 7 Monate bei Squeeze out, Bücker; NZG 2010, 967, 970 mindestens 7 ½ Monate).Im Übrigen sind solche, in der Vergangenheit beobachteten Gewinnwachstumsraten aller börsennotierter Unternehmen ohnehin nur bedingt aussagekräftig, weil sie - anders als bei der Ertragswertberechnung - die Möglichkeiten externer Kapitalzufuhr sowie das Hinzutreten neuer Unternehmen einschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11 -, Juris Rdn. 91).
- OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes nach § 287 ZPO Abs. 2 ZPO analog
Der Umstand, dass der Senat für einen vergleichbaren Stichtag, nämlich den 3. Juli 2008, eine Prämie von 4, 5 % gebilligt hat, steht dem nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 21 W 39/11, Juris Rn 66 f.; Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rn 74 f.; Beschluss vom 20. Februar 2012 - 21 W 17/12; Juris Rn 59). - OLG Stuttgart, 16.12.2024 - 20 W 27/20
Bewertung des Unternehmens im Spruchverfahren
Zwar trifft es zu, dass ein hoher Bestand an Liquidität für den Betrieb des Unternehmens nicht notwendig und damit werterhöhend anzusetzen sein kann (vgl. OLG München…, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 31 Wx 60/06, juris Rn. 95; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, juris Rn. 95 ff.;… Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, 9. Aufl., Rn. 1120).Dies ist im Kern aber eine unternehmerische Entscheidung (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08, juris Rn. 211 ff. [zu einem Cash-Pool-Guthaben]; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, juris Rn. 96;… vom 9. Februar 2024 - 21 W 129/22, juris Rn. 130; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 26. August 2022 - 7 W 82/18, juris Rn. 138;… krit. Meinert in Fleischer/Hüttemann, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung, 3. Aufl., Rn. 8.60).
Rn. 357 bb) Hier betrug der Zeitraum zwischen der Bekanntmachung der Maßnahme am 15. Oktober 2014 und dem Stichtag am 5. März 2015 rund 4, 5 Monate und war damit vergleichsweise kurz und kann nicht als "längerer Zeitraum" in diesem Sinne bezeichnet werden (so ausdrücklich auch OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, juris Rn. 17;… vom 9. Februar 2024 - 21 W 129/22, juris Rn. 53; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. April 2024 - 12 W 27/23 , juris Rn. 78 ; bejaht bei elf bzw. zwölf Monaten vom OLG Frankfurt…, Beschluss vom 15. Januar 2016 - 21 W 22/13, juris Rn. 84; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 12a W 5/15 , juris Rn. 31 ).
Denn üblicherweise wird jedenfalls ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten noch als normal oder üblich angesehen (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 20 W 2/07, juris Rn. 143;… vom 24. Juli 2013 - 20 W 2/12 , juris Rn. 174 ;… vom 31. März 2021 - 20 W 8/20 , juris Rn. 96 ff.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, juris Rn. 19 mwN;… vom 27. August 2020 - 21 W 59/19, juris Rn. 22 ff. [unter sieben Monate]; OLG Hamburg…, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 13 W 58/15, juris Rn. 24; OLG München…, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 31 Wx 190/20, juris Rn. 57; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. April 2024 - 12 W 27/23 , juris Rn. 77 f.; Bungert, BB 2010, 2227, 2229; Bücker, NZG 2010, 967, 970; Decher, ZIP 2010, 1673, 1676 sowie PB S. 19).
Andernfalls wäre nämlich aufgrund des notwendigen Auseinanderfallens von erstmaliger Bekanntgabe und Bewertungsstichtag stets eine Hochrechnung erforderlich, wodurch die praktischen Vorteile, die mit der auf den Bekanntgabezeitpunkt abstellenden Referenzperiode verbunden sind, wieder zunichte gemacht würden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, juris Rn. 19; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23. November 2020 - 9 W 1/18, juris Rn. 89).
- OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 W 14/11
Squeez-out: Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre
Rn. 26 Überdies ist - entgegen der Auffassung einiger Antragsteller - aufgrund des geringen Zeitraumes zwischen dem Tag der Bekanntgabe und der Durchführung der Hauptversammlung von nur ca. vier Monaten eine in der vorgenannten Stollwerck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Betracht gezogene Hochrechnung des Aktienkurses etwa anhand eines allgemeinen Aktien- oder eines bestimmten Branchenindexes nicht vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11 -, Juris Rdn. 17 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 87 ff.).Entsprechend hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass ein Wachstumsabschlag nicht allein deshalb unplausibel ist, weil er unterhalb der erwarteten Inflationsrate liegt (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11 -, Juris Rdn. 91).
- OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13
Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG
Rn. 42 Die Vorgehensweise des Landgerichts bei der Bestimmung des Basiszinses entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 21 W 39/11, Juris Rn 65; Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11, Juris Rn 68). - OLG Frankfurt, 09.02.2024 - 21 W 129/22
Squeeze-out: Bestimmung der Barabfindung nach einer am Börsenkurs orientierten …
- OLG München, 05.05.2015 - 31 Wx 366/13
Keine höhere Entschädigung für HRE-Aktionäre
- OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
Ermittlung der angemessenen Abfindung im Fall eines Squeeze out
- OLG Frankfurt, 07.06.2011 - 21 W 2/11
Bemessung der Abfindung nach § 327 b AktG
- OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 21 W 21/14
Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Schätzung der Barabfindung gemäß § 305 …
- OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11
Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der …
- OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 21 W 36/12
Squeeze-out: Höhe der Barabfindung für Minderheitsaktionäre
- OLG München, 18.02.2014 - 31 Wx 211/13
Minderheitsaktionär-Squeeze-out: Gründe für die Vertretbarkeit eines …
- OLG Frankfurt, 03.11.2020 - 21 W 76/19
Ermittlung angemessener Abfindung anhand Net Asset Value
- OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 18/13
Aktienrechtliches Spruchverfahren bei "Squeeze-out": Anpassung des …
- OLG München, 26.07.2012 - 31 Wx 250/11
Verschmelzung: Antragsbefugnis im Spruchverfahren bei Ablehnung eines Antrags auf …
- OLG Frankfurt, 27.08.2020 - 21 W 59/19
Barabfindung: Hochrechnung des Börsenkurses für den Fall des Squeeze-out
- OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 26 W 24/12
Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung der …
- OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 26 W 13/18
1. Den für eine Unternehmensbewertung maßgeblichen Ausschüttungsannahmen ist …
- LG München I, 21.12.2015 - 5 HKO 24402/13
W.E.T. Automotive Systems AG: Spruchverfahren nach Squeeze-out - Entscheidung des …
- OLG Düsseldorf, 06.09.2018 - 26 W 1/18
Bewertung eines Versicherungsunternehmens
- OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
Beendigung des Spruchverfahrens Gewinnabführungsvertrag GELSENWASSER AG
- LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Schering AG: Abfindung und Ausgleich …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2020 - 26 W 14/17
Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung nach Übertragung einer AG …
- LG München I, 29.08.2018 - 5 HK 16585/15
Unternehmensbewertung
- LG Berlin, 09.02.2016 - 102 O 88/13
Ventegis Capital AG: Anträge im Spruchverfahren wegen Squeeze-out zurückgewiesen
- OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 21 W 17/11
Squeeze-Out: Angemessenheit der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre
- LG Köln, 23.02.2018 - 82 O 66/11
Zahlungsanspruch der Minderheitsaktionäre auf eine angemessene Barabfindung je …
- OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - 26 W 13/17
Angemessenheit einer vertraglich angebotenen Abfindung als Rechtsfrage
- OLG Düsseldorf, 20.06.2022 - 26 W 3/20
Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung nach einem Squeeze-out …
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 W 8/20
Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der …
- LG München I, 20.11.2015 - 5 HKO 5593/14
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GBW AG
- LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
Beendigung des Spruchverfahrens Squeeze-out DBV-Winterthur Holding AG
- LG Berlin, 11.10.2016 - 102 O 105/11
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ehemaligen …
- LG München I, 30.06.2023 - 5 HKO 4509/21
Einfache Insolvenzforderung, Ergebnisabführungsvertrag, …
- OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
Spruchverfahren: Angemessenheit der Abfindung nach Abschluss eines …
- LG Köln, 14.07.2017 - 82 O 137/07
Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherung AG
- LG Köln, 30.06.2017 - 82 O 137/07
Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich …
- LG Berlin, 22.11.2011 - 102 O 228/07
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MME …
- OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 470/14
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Creaton AG
- OLG Frankfurt, 27.05.2025 - 21 W 59/53
Barabfindung aus an Börsenkurs orientierter Schätzung der oberen Grenze des …
- OLG Frankfurt, 27.05.2025 - 21 W 59/23
Barabfindung aus an Börsenkurs orientierter Schätzung der oberen Grenze des …
- OLG Frankfurt, 13.01.2023 - 21 W 150/21
Angemessenheit einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre
- OLG Frankfurt, 26.05.2023 - 21 W 119/22
Barabfindung: Keine Bewertung des anteiligen Unternehmenswertes nach Net Asset …
- OLG Frankfurt, 28.07.2014 - 21 W 113/12
Beherrschungsvertrag LHS AG
- LG Bremen, 26.08.2011 - 11 O 141/07
Squeeze-out Bremer Wollkämmerei
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