Rechtsprechung
| OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zuständigkeit des Einzelrichters für Entscheidung über Streitwertbeschwerde; Wert einer Klage auf Feststellung des Bestands eines Mietverhältnisses
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 BRAGO ; § 5 GKG; § 25 GKG; §§ 567 ff ZPO
Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des Bestehens eines Mietverhältnisses - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 9; GKG § 5 § 25; ZPO §§ 567 ff.
Gebühren und Kosten; Streitwert - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des Bestehens eines Mietverhältnisses
Verfahrensgang
- LG Verden, 09.08.2002 - 7 O 212/02
- OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 367
- AGS 2003, 171
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 25.09.2002 - 2 W 78/02
Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren: Zuständigkeit des …
Auszug aus OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02
Für die Entscheidung über das Rechtsmittel ist der Einzelrichter des Beschwerdegerichts gemäß §§ 568 ZPO, 5 IV 5 und 25 III 1 2. Halbsatz GKG zuständig, weil die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde und die Voraussetzungen für eine Übertragung des Verfahrens auf den Senat in seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung nicht vorliegen (s. auch bereits Senat, Beschl. v. 25.09.2002 - 2 W 78/02).
- OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08
Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage, die sich gegen die …
Ob § 9 ZPO möglicherweise schon deshalb nicht anzuwenden ist, weil es sich bei den Einlagen um einen in seiner Gesamthöhe feststehenden Betrag handelt, der in Raten zu tilgen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2003, 52 = AGS 2003, 171; OLG München DB 2005, 1567), kann darum dahin gestellt bleiben. - OLG Koblenz, 20.01.2004 - 12 W 35/04
Bemessung der Beschwer und Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei der …
Für die Entscheidung über die Beschwerde ist gemäß § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 5 Abs. 4 Satz 2 und 5, 25 Abs. 3 GKG der Einzelrichter des Beschwerdegerichts zuständig (vgl. OLG Celle NJW 2003, 367 f.; OLG Hamburg MDR 2003, 830). - OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 23/03
Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; …
Der Senat hält die Bedenken von Schütt (MDR 2002, 986) hiergegen nicht für durchgreifend und folgt der Auffassung des OLG Celle, NJW 2003, 367.
- OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05
Gerichtskosten: Zweifache Erhebung der Verfahrensgebühr für ein Klageverfahren …
- OLG Frankfurt, 09.07.2004 - 13 W 48/04
Streitwertfestsetzung: Statthaftes Rechtsmittel; Schätzung des …
Rn. 4 Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist gemäß § 568 ZPO der Einzelrichter am Oberlandesgericht berufen (ständige Senatsrechtsprechung, wie hier u. a. auch Beschluss des 2. ZS des OLG Celle vom 25. September 2002 in OLGR 2003 Seite 303, und vom 16.10.2002 in OLGR 2003 Seite 10; a. A. Schütt in MDR 2002 Seite 986, 987). - OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03
Besetzung des Beschwerdegerichts bei Streitwertbeschwerden; Streitwert einer …
Soweit Schütt (MDR 2002, 986) die Auffassung vertritt, über Erinnerungen und Beschwerden in Kostensachen nach §§ 5, 25 GKG müsse das Beschwerdegericht in voller Besetzung entscheiden, folgt dem der Senat im Anschluss an das OLG Celle (NJW 2003, 367) nicht; denn nach § 5 Abs. 4 S. 5 GKG sind die für die Beschwerde in der Hauptsache geltenden Vorschriften und damit auch § 568 ZPO anzuwenden, weil die §§ 5, 25 GKG keine von der Hauptsache abweichende Regelung der Einzelrichterzuständigkeit für das Nebenverfahren über die Kosten getroffen haben. - OLG München, 30.01.2012 - 5 W 2164/11
Bestimmung des Streitwertes bei Gesellschaftsbeteiligungen, die ratenweise …
Für diese Konstellation ist jedoch bei Rechtsstreitigkeiten, in denen um den künftigen Bestand des Darlehens gestritten wird, die Summe der ausstehenden (ratenweisen) Darlehenstilgung streitwertbestimmend, ohne Begrenzung auf den dreieinhalbfachen Jahressatz (z.B. Beschluss des OLG Köln vom 14.05.1999 - 11 W 3/99, OLGR Köln 1999, 404 = JurionRS 1999, 31749, juris; Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.05.2002 - 7 W 11/02, OLGR Frankfurt 2003, 52 = AGS 2003, 171 = JurionRS 2003, 171, juris). - OLG Oldenburg, 23.10.2015 - 8 W 72/15 Demnach geht es den Klägern vorliegend nicht um die Geltendmachung künftiger (gleichbleibender) Ansprüche, sondern um die Abrechnung eines bereits in seiner Gesamthöhe feststehenden, konkret abrechenbaren und fälligen Gesamtbetrages (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 1999, 404 zur Anwendung des § 3 ZPO bei einem Darlehensvertrag; s. auch OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 2009, 255 zur Unanwendbarkeit des § 9 ZPO im Fall einer negativen Feststellungsklage gegen die Berechtigung künftiger Leistungen auf Grund einer Gesellschaftsbeteiligung und AGS 2003, 171 zum Fall ausstehender Versicherungsbeiträge).
- OLG Hamburg, 18.06.2007 - 8 W 101/07
Berücksichtigung von Patentanwaltsgebühren eines doppelt qualifizierten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 7 W 167/03
Streitwertfestsetzung bei Antrag auf Herausgabe und Räumung der Teilfläche eines …
Für die Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 21.8.2002, in dem das Landgericht - Einzelrichter - den Streitwert festgesetzt hat, ist gemäß § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 5 Abs. 4 Satz 2 und 5, § 25 Abs. 3 GKG der Einzelrichter des Beschwerdegerichts zuständig (vgl. OLG Celle NJW 2003, 367 f.; OLGR Celle 2003, 203 f.; OLG Hamburg MDR 2003, 830).
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