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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4518
OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,4518)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.02.2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,4518)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,4518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 35; ; ZPO § 278 VI 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 35; ZPO § 278 Abs. 6 S. 2
    Anwaltsgebühr für Beschluss-Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltliche Gebühr bei Feststellung eines Vergleichs durch gerichtlichen Beschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 956
  • AGS 2003, 247
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 21.04.1995 - 23 C 95.503
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03
    Diese Erleichterung bringt für die beteiligten Prozessbevollmächtigten weder eine erhöhte Verantwortung noch eine intensivere Prüfungspflicht (vgl. zu dieser ratio des § 35 BRAGO: VGH München, NVwZ-RR 1996, 365).
  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren …

    e) Zutreffend hat das Beschwerdegericht auch die Voraussetzungen des § 35 BRAGO im vorliegenden Fall verneint, weil es zur Beschlußfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. OLG München, JurBüro 2003, 248 f.; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467; a.A. Enders, JurBüro 2003, 1; Buchmüller, AnwBl. 2004, 88).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 12 W 207/04

    Rechtsanwaltskosten: Gerichtlicher Vergleich nach außergerichtlichen …

    Der das Zustandekommen des Vergleichs feststellende Beschluss ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern er ersetzt lediglich die gerichtliche Protokollierung, wie sich aus § 278 Abs. 6 S. 3 ZPO ergibt (OLG München, NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467 und S. 533).

    Die Gegenmeinung (Endres JurBüro 2003, 1; Siemon, MDR 2003, 61 für den Fall der telefonischen Erörterung mit dem Gericht; AG Saarburg, JurBüro 2003, 301;… Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 278 ZPO Rn. 27 ) vermag nicht zu überzeugen.

  • OLG Celle, 19.04.2004 - 8 W 129/04

    Anfallen einer Erörterungsgebühr der Rechtspflegers in den Fällen des Abschlusses …

    Rn. 3 Tatsächlich fällt in den Fällen des Abschlusses eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO indessen keine Erörterungsgebühr an (so auch OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - Schneider AGS 2003, 196, 197) [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03].

    Rn. 10 Ebenso offen bleiben kann die weitere Frage, ob beim Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO eine Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziff. 2, § 35 BRAGO anfällt, was von der überwiegenden Ansicht verneint wird (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; OLG München NJW-RR 2003, 788 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03]; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - LG Aachen AGS 2003, 398 [LG Aachen 27.05.2003 - 5 T 102/03]; Schneider AGS 2003, 196, 197 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03];… Zöller, a.a.O.; a.A. LG Heilbronn AGS 2003, 538 [LG Heilbronn 05.09.2002 - 7 O 14/02]; AG Saarburg JurBüro 2003, 301; Enders JurBüro 2003, 1; Mock AGS 2003, 397, 398) [OLG Koblenz 10.07.2003 - 14 W 446/03].

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.03.2003 - 14 W 166/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12668
OLG Koblenz, 11.03.2003 - 14 W 166/03 (https://dejure.org/2003,12668)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.03.2003 - 14 W 166/03 (https://dejure.org/2003,12668)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. März 2003 - 14 W 166/03 (https://dejure.org/2003,12668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisgebühr des Streithelfers nach Beweisaufnahme; Zustellung der Sreitverkündungsschrift beim Streithelfer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 372
  • AGS 2003, 247
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 11.01.1982 - 2 WF 78/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2003 - 14 W 166/03
    Die Entstehung einer solchen Gebühr setzt eine formelle Beteiligtenstellung der anwaltlich vertretenen Partei zu dem Zeitpunkt voraus, in dem die Beweisaufnahme angeordnet oder durchgeführt wird (Senat JurBüro 1982, 723 = VersR 1982, 1105; Senat JurBüro 1995, 83 = AnwBl. 1994, 303).
  • OLG Koblenz, 18.01.1994 - 14 W 31/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2003 - 14 W 166/03
    Die Entstehung einer solchen Gebühr setzt eine formelle Beteiligtenstellung der anwaltlich vertretenen Partei zu dem Zeitpunkt voraus, in dem die Beweisaufnahme angeordnet oder durchgeführt wird (Senat JurBüro 1982, 723 = VersR 1982, 1105; Senat JurBüro 1995, 83 = AnwBl. 1994, 303).
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