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| BGH, 12.10.2022 - AK 32/22 |
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§ 112 StPO; § 121 StPO
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und der Umfang der Ermittlungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung eines Jesidin; Beihilfeleistung zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch sexuelle Gewalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- BGH, 09.02.2021 - AK 5/21
Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.: …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Der IS führte gegen die kurdische Zivilbevölkerung jesidischen Glaubens in der Region um das Sindschar-Gebirge im Nordwesten des Iraks, beginnend mit dem Angriff am 2./3. August 2014, vorsätzlich einen ausgedehnten und systematischen Angriff im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 5/21, juris Rn. 31 ff. mwN; vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228).Diese Aspekte können jedoch starke Indizien für eine Versklavung sein (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 5/21, BGHR VStGB § 7 Abs. 1 Menschenhandel 1 Rn. 39 mwN).
- BGH, 04.05.2022 - AK 17/22
Dringender Tatverdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mitwirkung der …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Der IS führte gegen die kurdische Zivilbevölkerung jesidischen Glaubens in der Region um das Sindschar-Gebirge im Nordwesten des Iraks, beginnend mit dem Angriff am 2./3. August 2014, vorsätzlich einen ausgedehnten und systematischen Angriff im Sinne dieser Vorschrift (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 5/21, juris Rn. 31 ff. mwN; vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228).Der Tatbestand der Versklavung verdrängt denjenigen der (Beihilfe zur) sexuellen Gewalt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228;… mit Nachw. aus der Rspr. der internationalen Strafgerichtshöfe: MüKoStGB/ Werle/Jeßberger, 4. Aufl., § 7 VStGB Rn. 144;… Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1121 f.).
- BGH, 02.11.2016 - StB 35/16
Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Von der Straferwartung geht ein ganz erheblicher Fluchtanreiz aus, der sich jedenfalls regelmäßig nach der prognostisch tatsächlich zu verbüßenden Strafhaft richtet (zur sog. Nettostraferwartung s. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9;… SSW-StPO/Herrmann, 4. Aufl., § 112 Rn. 64 f., jeweils mwN).
- BGH, 13.10.2021 - AK 44/21
Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Insbesondere ist nach derzeitigem Kenntnisstand die Annahme gerechtfertigt, dass die die nordsyrischen Lager betreibenden kurdischen und die sie unterstützenden US-amerikanischen Kräfte mit der dortigen Internierung von IS-Angehörigen präventive Zwecke verfolgten (vgl. die in BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - AK 44/21, juris Rn. 45 f. dargelegten, auf den hiesigen Fall übertragbaren Erwägungen). - BGH, 03.03.2021 - AK 10/21
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Dies ergibt sich für die Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch aus dessen § 1 Satz 1. Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland folgt die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, weil die Angeschuldigte Deutsche ist und die Tat - als Anschluss an eine terroristische Organisation gemäß Art. 1 und 3 des syrischen Anti-Terror-Gesetzes Nr. 19 vom 28. Juni 2012 - auch in Syrien mit Strafe bedroht ist (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - AK 10/21, juris Rn. 42 mwN). - BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Form kausal wird, ist nicht notwendig (s. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 95 mwN). - BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Die mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte, die nicht gegen ein anderes Strafgesetz als §§ 129a, 129b StGB verstoßen, treten als verbleibende tatbestandliche Handlungseinheit tatmehrheitlich hinzu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 23, 37 ff.;… vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5;… vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, BGHR VStGB § 8 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 27). - BGH, 04.04.2019 - AK 12/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Gemeinschaftlich mit ihrem Ehemann (§ 25 Abs. 2 StGB, § 2 VStGB) eignete sie sich das Wohnhaus in M. an, das, wie sie wusste, zuvor Angehörige der Zivilbevölkerung, die vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden waren, bewohnt hatten (vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 4. April 2019 - AK 12/19, NStZ-RR 2019, 229, 230 f.;… vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NStZ 2020, 26 Rn. 29 f.;… vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 28). - BGH, 21.04.2022 - AK 14/22
BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
So verhält es sich hier auch bei der Haushaltführungstätigkeit, die sich angesichts der aus den weiteren Umständen folgenden Einbindung der Angeschuldigten in den IS nicht lediglich als bloße alltägliche Verrichtung ohne Organisationsbezug darstellt (vgl. zu den Voraussetzungen der mitgliedschaftlichen Beteiligung im Einzelnen BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 27 ff. mwN). - BGH, 15.05.2019 - AK 22/19
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung …
Auszug aus BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Gemeinschaftlich mit ihrem Ehemann (§ 25 Abs. 2 StGB, § 2 VStGB) eignete sie sich das Wohnhaus in M. an, das, wie sie wusste, zuvor Angehörige der Zivilbevölkerung, die vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden waren, bewohnt hatten (vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 4. April 2019 - AK 12/19, NStZ-RR 2019, 229, 230 f.; vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NStZ 2020, 26 Rn. 29 f.;… vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 28). - BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16
Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung; …
- BGH, 09.06.2020 - AK 12/20
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 07.10.2021 - AK 43/21
Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Ausgedehnter systematischer Angriff auf die …
- BGH, 20.02.2019 - AK 4/19
Kriegsverbrechen gegen Personen und Mitgliedschaft in einer ausländischen …
- BGH, 21.02.2024 - AK 4/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung …
aa) Voraussetzung dieses Tatbestandes ist, dass der Täter ein angemaßtes "Eigentumsrecht" an einem Menschen ausübt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 40; vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228;… vom 9. Februar 2021 - AK 5/21, BGHR VStGB § 7 Abs. 1 Menschenhandel 1 Rn. 39 mwN; BT-Drucks. 14/8524 S. 20; IStGH (Trial Chamber IX)…, Urteil vom 4. Februar 2021 - ICC-02/04-01/15 (Ongwen), Rn. 2711 ff.;… MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl., § 7 VStGB Rn. 57;… Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1022).Diese Aspekte können jedoch starke Indizien für eine Versklavung sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 40; vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228;… vom 9. Februar 2021 - AK 5/21, BGHR VStGB § 7 Abs. 1 Menschenhandel 1 Rn. 39; ebenso die internationalen Strafgerichte: IStGH (Trial Chamber IX)…, Urteil vom 4. Februar 2021 - ICC-02/04-01/15 (Ongwen), Rn. 2712 ff.; IStGH (Trial Chamber II), Urteil vom 7. März 2014 - ICC-01/04-01/07 (Katanga), Rn. 975 f.; ICTY (Trial Chamber), Urteil vom 22. Februar 2001 - IT-96-23-T (Kunarac u.a.), Rn. 542; SCSL (Trial Chamber II), Urteil vom 18. Mai 2012 - SCSL-03-01-T (Taylor), Rn. 447; s. ferner LK/Esser, StGB, 13. Aufl., § 7 VStGB Rn. 99 f.; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1024).
Indes gilt: Für die Erfüllung des Tatbestandes der Versklavung nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB bedarf es nicht zwingend der Ausübung eines angemaßten "Eigentumsrechts" an dem Opfer über einen längeren Zeitraum; ein solcher ist lediglich ein Indiz für das Vorliegen einer Versklavung, ohne dass diese bei bloß kurzzeitigen Tatgeschehen ausgeschlossen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 40; vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228;… vom 9. Februar 2021 - AK 5/21, BGHR VStGB § 7 Abs. 1 Menschenhandel 1 Rn. 39).
f) Soweit der Beschuldigte durch seine jeweiligen Handlungen verschiedene Straftatbestände des § 7 Abs. 1 VStGB - Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Freiheitsentziehung - zugleich erfüllte, stehen diese Strafbarkeiten angesichts des Charakters des § 7 VStGB als eine eigenständige Straftatbestände enthaltene und nicht lediglich Tatbestandsvarianten einer einheitlichen Strafvorschrift pönalisierende Norm zueinander im Verhältnis der Tateinheit (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2022 - 3 StR 230/22, BGHSt 67, 180 Rn. 60 ff.; vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 8, 32; vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228).
- BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22
Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische …
Danach liegt es, wenngleich beim Menschlichkeitsverbrechen - anders als beim Kriegsverbrechen gegen Personen (s. BGH…, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 80) - die allgemeinen Regeln für Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter nicht uneingeschränkt Anwendung finden (s. BGH…, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 49), nahe, die Katalogtaten des § 7 Abs. 1 VStGB - wie bei § 8 Abs. 1 VStGB (s. etwa BGH…, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 24) - rechtlich nicht als Tatmodalitäten, sondern als eigene Tatbestände zu werten (vgl. aus jüngerer Zeit BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228; vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 8;… ferner MüKoStGB/Werle/Jeßberger aaO, Rn. 144). - BGH, 20.03.2024 - 3 StR 454/22
Verlesung der Erklärungen von Behörden (Berichte von Einrichtungen der Vereinten …
und Ha. sind die Urteilsfeststellungen allerdings - neben der Strafbarkeit wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch sexuelle Gewalt nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 VStGB (dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 32, 42;… vom 30. November 2022 - 3 StR 230/22, BGHSt 67, 180 Rn. 60) - abweichend vom Schuldspruch rechtlich wie folgt zu würdigen:.
- BGH, 04.08.2026 - AK 36/26
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten über sechs Monate …
Deutsches Strafrecht ist nach gegenwärtigem Sachstand gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, weil die Tat nach Art. 2 des irakischen Antiterrorgesetzes Nr. 13/2005 strafbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 51), der Angeklagte in Deutschland festgenommen worden ist und mit dem Irak aktuell kein Auslieferungsverkehr stattfindet. - BGH, 16.01.2025 - AK 102/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Deutsches Strafrecht ist nach gegenwärtigem Sachstand gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, weil die Tat nach Art. 2 des irakischen Antiterrorgesetzes Nr. 13/2005 strafbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 51), der Angeschuldigte in Deutschland festgenommen worden ist und mit Irak aktuell kein Auslieferungsverkehr stattfindet.Ob sich der Angeschuldigte tateinheitlich wegen weiterer - etwa waffenrechtlicher - Delikte strafbar gemacht hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 48, 51; zur konkurrenzrechtlichen Einordnung BGH…, Urteil vom 14. November 2024 - 3 StR 189/24, juris Rn. 11), bedarf derzeit für die Beurteilung der Haftfortdauer keiner Entscheidung.
- BGH, 07.01.2026 - AK 115/25 Rn. 34 Diesen Ansatz hat der Senat aber in der Folgezeit nicht weiterverfolgt, sondern in gefestigter Rechtsprechung nach wie vor entschieden, dass die §§ 3 ff. StGB neben § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB kumulativ Anwendung finden (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - StB 38/21, juris Rn. 22; vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 51;… vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22, NStZ 2024, 312 Rn. 75 ff.;… vom 24. Oktober 2024 - AK 85/24, juris Rn. 40;… vom 16. Januar 2025 - AK 102/24, juris Rn. 15).
- BGH, 20.04.2023 - AK 18/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts folgt aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, weil die Angeschuldigte Deutsche ist und die Tat sowohl in Syrien (als Anschluss an eine terroristische Organisation gemäß Art. 1 und 3 des syrischen Anti-Terror-Gesetzes Nr. 19 vom 28. Juni 2012) als auch im Irak (nach dem irakischen Antiterrorgesetz Nr. 13/2005) mit Strafe bedroht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 51). - OLG Düsseldorf, 20.12.2024 - 6 St 3/24
Urteil in dem Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied des IS wegen …
Nach einer Auskunft des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht vom 4. März 2019 ist die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung auch im Irak gemäß Art. 2 Nr. 3 des irakischen Antiterrorgesetzes Nr. 13/2005 sowie gemäß Art. 194 Abs. 2 des irakischen Strafgesetzbuches strafbar (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 51).
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