Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2023 - AK 54/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 112 StPO; § 121 StPO
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristbeginn; dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Untersuchungshaft: Beginn einer neuen Haftprüfungsfrist bei erweitertem Haftbefehl
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 121 Abs 1 StPO, § 122 StPO, § 264 Abs 1 StPO, § 18 Abs 1 Nr 1 Buchst a AWG, § 18 Abs 7 Nr 2 AWG
Untersuchungshaft: Beginn einer neuen Haftprüfungsfrist bei erweitertem Haftbefehl - IWW
- Wolters Kluwer
Dringender Tatverdacht der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlungen gegen ein außenwirtschaftsrechtliches Verkaufsverbot, Ausfuhrverbot und Lieferverbot der EU; Haftgrund der Fluchtgefahr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dringender Tatverdacht der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlungen gegen ein außenwirtschaftsrechtliches Verkaufsverbot, Ausfuhrverbot und Lieferverbot der EU; Haftgrund der Fluchtgefahr
- rechtsportal.de
Dringender Tatverdacht der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlungen gegen ein außenwirtschaftsrechtliches Verkaufsverbot, Ausfuhrverbot und Lieferverbot der EU; Haftgrund der Fluchtgefahr
- datenbank.nwb.de
Untersuchungshaft: Beginn einer neuen Haftprüfungsfrist bei erweitertem Haftbefehl
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 349
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14
Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen …
Auszug aus BGH, 20.09.2023 - AK 54/23
cc) Die Tathandlungen begründen 13 gewerbsmäßige Zuwiderhandlungen gegen ein außenwirtschaftsrechtliches Verkaufs-, Ausfuhr- und Lieferverbot (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 62/14, juris Rn. 18 ff.) der Europäischen Union, nämlich Art. 2a Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (Russland-Embargo-Verordnung) in der Fassung der zu den Tatzeiten jeweils geltenden Änderungsverordnung.Während die technische Einordnung durch das BAFA, das jeden einzelnen hochwahrscheinlich gelieferten Gegenstand dahin überprüft hat, ob er der Russland-Embargo-Verordnung unterfällt (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 62/14, juris Rn. 14 f.), bis dahin weitgehend abgeschlossen war, dauerte die Übersetzung und Auswertung der am 8. März 2023 sichergestellten Beweismittel noch an.
- BGH, 14.05.2020 - AK 8/20
Haftprüfung bei Tatvorwurf der Unterstützung einer ausländischen terroristischen …
Auszug aus BGH, 20.09.2023 - AK 54/23
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (st. Rspr.;… s. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11;… vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11;… vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 8; vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.).Schon aus diesem Grund verbietet sich jede schematische Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 42 ff. mwN).
- BGH, 06.04.2017 - AK 14/17
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von …
Auszug aus BGH, 20.09.2023 - AK 54/23
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11;… vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11;… vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 8;… vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.).
- BGH, 07.09.2017 - AK 42/17
Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender …
Auszug aus BGH, 20.09.2023 - AK 54/23
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (st. Rspr.;… s. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11;… vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11;… vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 8;… vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.). - BGH, 25.07.2019 - AK 34/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von …
Auszug aus BGH, 20.09.2023 - AK 54/23
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (st. Rspr.;… s. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11;… vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 8;… vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.). - BGH, 31.08.2020 - AK 20/20
Zuwiderhandlung gegen ein Ausfuhr- und Verkaufsverbot für den Geheimdienst einer …
Auszug aus BGH, 20.09.2023 - AK 54/23
dd) Die 13 neu ermittelten Ausfuhren sind nach sachlichrechtlichen (vgl. zum Konkurrenzverhältnis etwa BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - AK 20/20, wistra 2021, 31 Rn. 24) und verfahrensrechtlichen (§ 264 StPO) Maßstäben nicht identisch mit den Taten, die bereits Gegenstand des Haftbefehls vom 8. März 2023 waren. - BGH, 16.01.2018 - AK 78/17
Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des …
Auszug aus BGH, 20.09.2023 - AK 54/23
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (st. Rspr.;… s. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11;… vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 8;… vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.).
- BGH, 01.10.2026 - AK 51/26 Er erfasst alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (…vgl. zum erweiterten Tatbegriff des § 121 Abs. 1 StPO BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2025 - AK 13/25, juris Rn. 7;… vom 19. Oktober 2023 - AK 58/23, juris Rn. 7; vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350).
Somit wird keine neue Haftprüfungsfrist gemäß § 121 Abs. 1 StPO ausgelöst, wenn ein neuer Haftbefehl lediglich auf Tatvorwürfe gestützt beziehungsweise durch sie erweitert wird, die schon bei Erlass des ersten Haftbefehls - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt waren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2025 - AK 13/25, juris Rn. 7;… vom 19. Oktober 2023 - AK 58/23, juris Rn. 7; vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350).
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der neue Tatvorwurf auch für sich genommen Untersuchungshaft rechtfertigt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2025 - AK 13/25, juris Rn. 7;… vom 19. Oktober 2023 - AK 58/23, juris Rn. 7; vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350).
Dabei ist regelmäßig anzunehmen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage hätte angepasst werden können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2025 - AK 13/25, juris Rn. 7;… vom 19. Oktober 2023 - AK 58/23, juris Rn. 7; vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350).
Schon aus diesem Grund verbietet sich jede schematische Betrachtung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2025 - AK 13/25, juris Rn. 54 f.;… vom 19. Oktober 2023 - AK 58/23, juris Rn. 25; vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350 f.).
- BGH, 21.02.2024 - AK 4/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung …
Zudem handelt es sich bei diesen um andere Taten im Sinne des erweiterten Tatbegriffs des § 121 Abs. 1 StPO (vgl. zu diesem BGH, Beschlüsse vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350; vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, NStZ-RR 2021, 155;… vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 121 Rn. 26 ff.;… BeckOK StPO/Krauß, 50. Ed., § 121 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 121 Rn. 11).Indes können die neuen Tatvorwürfe des erweiterten Haftbefehls gegenwärtig weder für sich genommen noch in ihrer Zusammenschau Untersuchungshaft rechtfertigen (…vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2023 - AK 58/23, juris Rn. 7, 21; vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350;… vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 7 f.;… vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 121 Rn. 31a;… BeckOK StPO/Krauß, 50. Ed., § 121 Rn. 7;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 121 Rn. 11).
- OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24
Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen …
Der nun vollstreckte Haftbefehl betrifft nicht mehr dieselbe Tat wie der ursprüngliche Haftbefehl (siehe hierzu BGH NStZ-RR 2023, 349 m.w.Nachw.).Tragen dagegen die erst im laufe der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse für sich genommen den Erlass eines Haftbefehls und ergeht deswegen ein neuer oder erweiterter Haftbefehl, so wird dadurch ohne Anrechnung der bisherigen Haftdauer eine neue Sechsmonatsfrist in Gang gesetzt (BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23 -, Rn. 8, juris m. w. Nachw.).
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23 -, Rn. 8), insbesondere der Tag nach der Vernehmung des Zeugen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. März 2019 - 2 Ws 39 - 42/19 -, Rn. 8, juris)..
Für den Beginn einer neuen Sechsmonatsfrist ist im Falle von Taten, denen der Beschuldigte erst durch Auswertung von Datenträgern dringend verdächtig ist und die zum Gegenstand eines (erweiterten) Haftbefehls gemacht werden, entscheidend, wann frühestens mit der Auswertung der Datenträger zu rechnen wäre (vgl. OLG Jena Beschl. v. 16.11.201 O - 1 Ws 446/10 (32), BeckRS 2011, 15235) und sodann der Tag nach der Vorlage der Auswertung maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23 -, Rn. 24, juris).
In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind zur Berechnung neuer Sechsmonatsfristen Zeiträume von über drei Monaten von der Sicherstellung bis zur Auswertung von Datenträgern anerkannt (vgl. OLG Jena Beschl. v. 16.11.2010 - 1 Ws 446/10 (32), BeckRS 2011, 15235; BGH, Beschluss vom 20. September 2023 -AK 54/23 -, Rn. 24, juris).
- BGH, 19.02.2025 - AK 13/25
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Neubeginn der Fristbeginn: …
Dabei ist - im Sinne einer zuverlässigen Fristberechnung - regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (s. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349 f. mwN).Schon aus diesem Grund verbietet sich jede schematische Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350 f. mwN).
- BGH, 19.10.2023 - AK 58/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Begriff wegen derselben Tat; …
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (st. Rspr.;… s. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11;… vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11;… vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 7 f.;… vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.; vom 20. September 2023 - AK 54/23, juris Rn. 8). - OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23
Haftprüfung; zum Begriff "derselben Tat" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350).Rn. 43 Für die Beurteilung der Frage, wann ein diesbezüglicher dringender Tatverdacht vorlag, wird zwar grundsätzlich auf den auf die Vernehmung folgenden Tag abgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350).
- BGH, 06.02.2024 - AK 2/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Schwierigkeit und der Umfang …
Diesem Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 20. September 2023 (AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349) entsprochen und den Ablauf der durch den neuen Haftbefehl in Gang gesetzten Sechsmonatsfrist auf den 20. Januar 2024 datiert. - BGH, 15.05.2025 - AK 30/25
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Das gilt auch unter Berücksichtigung der Dauer der insgesamt gegen ihn vollzogenen Untersuchungshaft von mehr als neun Monaten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350 f. mwN). - OLG Celle, 08.10.2025 - 5 Ws 4/25 Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11;… vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11;… vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 7 f.;… vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.; vom 20. September 2023 - AK 54/23, juris Rn. 8;… vom 19. Oktober 2023 - AK 58/23 -, juris Rn. 5 ff.).
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