Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2020 - AK 63/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 112 StPO; § 121 StPO
Fortdauer der Untersuchungshaft (fortbestehender dringender Tatverdacht im Fall Lübcke) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 211 Abs. 2, § 27 Abs. 1 StGB, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung einer Untersuchungshaft und die Fortdauer über sechs Monate hinaus; Vorwurf der Beihilfe zur heimtückischen Tötung des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 121 Abs. 1
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung einer Untersuchungshaft und die Fortdauer über sechs Monate hinaus; Vorwurf der Beihilfe zur heimtückischen Tötung des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 15.06.2019 - 1622 Js 21791/19
- AG Kassel, 16.06.2019 - 1622 Js 21791/19
- BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2019 - 3 BGs 131/19
- BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2019 - 3 BGs 132/19
- BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2019 - 3 BGs 120/19
- BGH, Ermittlungsrichter, 06.08.2019 - 3 BGs 250/19
- BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
- BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
- BGH, 15.01.2020 - AK 64/19
- BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
- OLG Frankfurt, 02.06.2020 - 2 StE 1/20
- OLG Frankfurt, 16.06.2020 - 2 StE 1/20
- BGH, 17.06.2020 - AK 15/20
- OLG Frankfurt, 28.07.2020 - 2 StE 1/20
- OLG Frankfurt, 29.07.2020 - 2 StE 1/20
- BGH, 18.08.2020 - StB 25/20
- OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 2 StE 1/20
- OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 2 StE 1/20
- BGH, 29.10.2020 - StB 38/20
- OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 2 StE 1/20
- OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20
- BGH, 28.07.2022 - 3 StR 359/21
- BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21
- OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu …
Auszug aus BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
Mit Beschluss vom 22. August 2019 (StB 21/19) hat der Senat die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl verworfen und den Tatvorwurf dahin konkretisiert, dass der Beschuldigte die Tat des Mitbeschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch förderte, dass er diesen in seinem Willen, L. zu töten, bestärkte, indem er ihm - in enger freundschaftlicher Verbundenheit und dessen rechtsradikales Gedankengut teilend - etwa durch gemeinsame Unternehmungen, die fortlaufende Durchführung gemeinsamer Schießübungen, aber auch die Teilnahme an politischen Demonstrationen, Zuspruch und Sicherheit vermittelte.a) Nachdem der Mitbeschuldigte zunächst sein Geständnis aus seiner verantwortlichen Vernehmung vom 25. Juni 2019, L. wissentlich und willentlich erschossen zu haben, unter Verweis auf eine durch die Vernehmungsbeamten ausgeübte Drucksituation bzw. seine mangelnde Vernehmungsfähigkeit pauschal widerrufen hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15), hat er in seinen weiteren Vernehmungen vom 8. Januar und 5. Februar 2020 das Tatgeschehen abweichend von seiner früheren Darstellung geschildert und bestritten, den Geschädigten erschossen zu haben.
Die zunächst zur Begründung des pauschalen Widerrufs seines Geständnisses vorgebrachten Aspekte (Druck durch Vernehmungsbeamte/mangelnde Vernehmungsfähigkeit) haben sich als haltlos erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15).
- BGH, 22.02.2018 - AK 4/18
Untersuchungshaft wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen gegen Personen in …
- BGH, 26.06.2019 - StB 10/19
Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung in frühem Stadium der Ermittlungen
- BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2019 - 3 BGs 132/19
Rechtsextremer Terror: Zwei weitere Festnahmen im Mordfall Lübcke
Auszug aus BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
Der Beschuldigte wurde am 26. Juni 2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seit 27. Juni 2019 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 132/19) ununterbrochen in Untersuchungshaft.
- BGH, 07.04.2020 - StB 8/20
Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines sichergestellten Kraftfahrzeugs …
Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten und weitere Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes an dem Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel, Dr. L. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts sowie der Beweismittel, auf die der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten gestützt ist, wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des Senats vom 15. Januar 2020 (AK 62/19) und 3. März 2020 (AK 63/19).Der Beschuldigte ist des ihm zur Last gelegten Mordes dringend verdächtig (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 7 ff.; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 7 ff.).
Angesichts des wechselnden Aussageverhaltens des Beschuldigten (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 7 ff.; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 7 ff.) erscheint es indes möglich, dass im weiteren Verfahrensverlauf eine erneute Untersuchung des VW Caddy Life erforderlich wird.
- BGH, 13.07.2023 - AK 34/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Im jetzigen Stadium des Verfahrens ist sie weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - AK 4/18 u.a., juris Rn. 28; vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, NStZ-RR 2019, 282; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 18). - BGH, 05.10.2023 - AK 57/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 17.06.2020 - AK 15/20
Haftprüfung bei Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus i.R.d. …
Nachdem der Senat mit Beschluss vom 22. August 2019 (StB 21/19) die Beschwerde des Angeklagten gegen den ursprünglichen Haftbefehl verworfen hatte, hat er mit Beschluss vom 3. März 2020 (AK 63/19) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet. - BGH, 28.04.2020 - AK 11/20
Fortdauer der Untersuchungshaft
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