Rechtsprechung
| VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entlassung einer Lehrerin aus dem Probebeamtenverhältnis wegen gesundheitlicher Mängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; …
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Die dazu erforderliche Prognose hat von den bereits eingetretenen Tatumständen auszugehen; von diesen ist auf eine künftige Entwicklung zu schließen (vgl. BVerwG, U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49; VG München, U. v. 14.12.2011, M 5 K 10.2187; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 23 BeamtStG, RN 138).Grundlage der Prognose können dabei nicht nur ärztliche Befunde über Art und Ausmaß der einzelnen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern auch die gesamten Umstände der Probezeit sein (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1986, 2 B 92/86; U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49).
Eine positive Feststellung der gesundheitlichen Nichteignung oder eine gesicherte Erkenntnis vom Gesundheitszustand des Beamten ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1986, 2 B 92/86; U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, a. a. O.).
Für die Richtigkeit dieser nachträglichen Erklärung spricht nicht nur, dass bereits in dem Gesundheitszeugnis des Landratsamts - Gesundheitsamt - ... am Lech vom 20. Juli 2009, auf das Frau Medizinaloberrätin ... in ihren Gesundheitszeugnissen vom 22. Dezember 2011 und vom 12. April 2012 ausdrücklich Bezug nahm, den nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49, unter Bezugnahme auf B. v. 16.9.1986, 2 B 92.86, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39) geforderten (Wahrscheinlichkeits-) Maßstab zutreffend ansprechend, ausgeführt wurde, dass die "...Möglichkeit häufiger Erkrankungen nicht mit dem geforderten hohen Grad der Wahrscheinlichkeit auszuschließen..." sei.
- BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis …
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Grundlage der Prognose können dabei nicht nur ärztliche Befunde über Art und Ausmaß der einzelnen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern auch die gesamten Umstände der Probezeit sein (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1986, 2 B 92/86; U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49).Eine positive Feststellung der gesundheitlichen Nichteignung oder eine gesicherte Erkenntnis vom Gesundheitszustand des Beamten ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1986, 2 B 92/86;… U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, a. a. O.).
Für die Richtigkeit dieser nachträglichen Erklärung spricht nicht nur, dass bereits in dem Gesundheitszeugnis des Landratsamts - Gesundheitsamt - ... am Lech vom 20. Juli 2009, auf das Frau Medizinaloberrätin ... in ihren Gesundheitszeugnissen vom 22. Dezember 2011 und vom 12. April 2012 ausdrücklich Bezug nahm, den nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49, unter Bezugnahme auf B. v. 16.9.1986, 2 B 92.86, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39) geforderten (Wahrscheinlichkeits-) Maßstab zutreffend ansprechend, ausgeführt wurde, dass die "...Möglichkeit häufiger Erkrankungen nicht mit dem geforderten hohen Grad der Wahrscheinlichkeit auszuschließen..." sei.
- BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01
Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; …
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Im Übrigen wird der Beurteilung durch den beim Gesundheitsamt tätigen Amtsarzt nach der Rechtsprechung gegenüber privatärztlichen Beurteilungen grundsätzlich höheres Gewicht zugemessen (vgl. BVerwG, U. v. 12.10.2006, D 2/05; U. v. 11.10.2006, 1 D 10/05, ZBR 2007, 163 ff.; BayVGH, B. v. 16.3.2005, 3 ZB 03.2284; B. v. 8.10.2001, 16 DC 99.2212, BayVBl 2002, 340 f.), nicht zuletzt auch deshalb, weil ein Amtsarzt den für alle Beamten geltenden Grundpflichten unterliegt, insbesondere auch der Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben unparteilich und gerecht zu erfüllen, weshalb er seine Beurteilung von seiner Aufgabenstellung her unabhängig und unbefangen abgeben kann, während ein Privatarzt bestrebt sein wird, das Vertrauen seines Patienten zu ihm zu erhalten (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01,BayVBl 2002, 345 f.).In verstärktem Maße gilt diese Präferenz für Gutachten, in denen Fragen des Dienstrechts aus medizinischer Sicht zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, B. v. 5.6.1980, 1 DB 17/80, DokBer B 1980, 247), da insoweit ein spezieller, dem Amtsarzt zuerkannter Sachverstand erforderlich ist, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung sowie der gesundheitlichen Anforderungen, die die konkrete Dienstausübung an den Beamten stellt, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, a. a. O.).
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Mit dem Wort "kann" trägt § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, die Probezeit zu verlängern, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung des Beamten noch nicht endgültig festgestellt worden ist (vgl. BVerwG, U. v. 19.3.1998, 2 C 5/97, BVerwGE 106, 263 ff. = DVBl 1998, 1073 ff.). - BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung; …
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Im Übrigen wird der Beurteilung durch den beim Gesundheitsamt tätigen Amtsarzt nach der Rechtsprechung gegenüber privatärztlichen Beurteilungen grundsätzlich höheres Gewicht zugemessen (vgl. BVerwG, U. v. 12.10.2006, D 2/05; U. v. 11.10.2006, 1 D 10/05, ZBR 2007, 163 ff.; BayVGH, B. v. 16.3.2005, 3 ZB 03.2284; B. v. 8.10.2001, 16 DC 99.2212, BayVBl 2002, 340 f.), nicht zuletzt auch deshalb, weil ein Amtsarzt den für alle Beamten geltenden Grundpflichten unterliegt, insbesondere auch der Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben unparteilich und gerecht zu erfüllen, weshalb er seine Beurteilung von seiner Aufgabenstellung her unabhängig und unbefangen abgeben kann, während ein Privatarzt bestrebt sein wird, das Vertrauen seines Patienten zu ihm zu erhalten (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01,BayVBl 2002, 345 f.). - VG München, 14.12.2011 - M 5 K 10.2187
Probebeamtin; Entlassung; fehlende gesundheitliche Eignung; überwertiges Erleben; …
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Die dazu erforderliche Prognose hat von den bereits eingetretenen Tatumständen auszugehen; von diesen ist auf eine künftige Entwicklung zu schließen (vgl. BVerwG, U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49; VG München, U. v. 14.12.2011, M 5 K 10.2187; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 23 BeamtStG, RN 138). - VGH Bayern, 08.10.2001 - 16 DC 99.2212
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Im Übrigen wird der Beurteilung durch den beim Gesundheitsamt tätigen Amtsarzt nach der Rechtsprechung gegenüber privatärztlichen Beurteilungen grundsätzlich höheres Gewicht zugemessen (vgl. BVerwG, U. v. 12.10.2006, D 2/05; U. v. 11.10.2006, 1 D 10/05, ZBR 2007, 163 ff.; BayVGH, B. v. 16.3.2005, 3 ZB 03.2284; B. v. 8.10.2001, 16 DC 99.2212, BayVBl 2002, 340 f.), nicht zuletzt auch deshalb, weil ein Amtsarzt den für alle Beamten geltenden Grundpflichten unterliegt, insbesondere auch der Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben unparteilich und gerecht zu erfüllen, weshalb er seine Beurteilung von seiner Aufgabenstellung her unabhängig und unbefangen abgeben kann, während ein Privatarzt bestrebt sein wird, das Vertrauen seines Patienten zu ihm zu erhalten (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01,BayVBl 2002, 345 f.). - BVerwG, 05.06.1980 - 1 DB 17.80
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
In verstärktem Maße gilt diese Präferenz für Gutachten, in denen Fragen des Dienstrechts aus medizinischer Sicht zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, B. v. 5.6.1980, 1 DB 17/80, DokBer B 1980, 247), da insoweit ein spezieller, dem Amtsarzt zuerkannter Sachverstand erforderlich ist, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung sowie der gesundheitlichen Anforderungen, die die konkrete Dienstausübung an den Beamten stellt, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (…vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, a. a. O.). - VGH Bayern, 31.03.2009 - 15 B 08.2051
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende gesundheitliche Eignung; …
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Die Bewährung in gesundheitlicher Hinsicht erfordert, dass sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und eine dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. BayVGH, U. v. 31.3.2009, 15 B 08.2051). - VGH Bayern, 16.03.2005 - 3 ZB 03.2284
Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044
Im Übrigen wird der Beurteilung durch den beim Gesundheitsamt tätigen Amtsarzt nach der Rechtsprechung gegenüber privatärztlichen Beurteilungen grundsätzlich höheres Gewicht zugemessen (vgl. BVerwG, U. v. 12.10.2006, D 2/05; U. v. 11.10.2006, 1 D 10/05, ZBR 2007, 163 ff.; BayVGH, B. v. 16.3.2005, 3 ZB 03.2284; B. v. 8.10.2001, 16 DC 99.2212, BayVBl 2002, 340 f.), nicht zuletzt auch deshalb, weil ein Amtsarzt den für alle Beamten geltenden Grundpflichten unterliegt, insbesondere auch der Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben unparteilich und gerecht zu erfüllen, weshalb er seine Beurteilung von seiner Aufgabenstellung her unabhängig und unbefangen abgeben kann, während ein Privatarzt bestrebt sein wird, das Vertrauen seines Patienten zu ihm zu erhalten (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01,BayVBl 2002, 345 f.).
- VG Augsburg, 29.04.2019 - Au 2 E 19.319
Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines …
Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit (weiterhin) beeinträchtigt, ist eine Frage, deren Entscheidung vorrangig dem Amtsarzt zukommt, denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2006 - 1 D 10.05 - ZBR 2007, 163; BayVGH, B.v. 5.3.2013 - 3 ZB 12.14 - juris; B.v. 16.3.2005 - 3 ZB 03.2284 - juris; VG Ansbach, U.v. 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044 - juris Rn. 46 m.w.N.).
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