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   BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77   

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BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77 (https://dejure.org/1980,320)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77 (https://dejure.org/1980,320)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 (https://dejure.org/1980,320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in Angestelltenverhältnis - Ausbildung in DDR - Ausbildung im Bundesgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP §§ 22, 23 BAT Lehrer Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
    auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats BAG 25, 34 [42] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAG 27, 22 [3o] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, mit weiteren Nachweisen).

    Normalerweise werden nämlich in den im öffentlichen Dienst üblichen schriftlichen Arbeitsverträgen der BAT und dessen Anlage 1 a insgesamt in Bezug genommen, so daß danach die Angestellten jeweils die Vergütung beanspruchen können, die den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen entspricht (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAG 25, 34 [42] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAG 27, 22 [3o] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
    auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats BAG 25, 34 [42] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAG 27, 22 [3o] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, mit weiteren Nachweisen).

    Normalerweise werden nämlich in den im öffentlichen Dienst üblichen schriftlichen Arbeitsverträgen der BAT und dessen Anlage 1 a insgesamt in Bezug genommen, so daß danach die Angestellten jeweils die Vergütung beanspruchen können, die den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen entspricht (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAG 25, 34 [42] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAG 27, 22 [3o] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
    Dies ist vielmehr erst dann möglich, wenn ihr Inhalt durch eine zivilrechtlich wirksame Vereinbarung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Inhalt des jeweiligen Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. die Urteile des Senats vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG 23, 83 [9o] = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nrn. 84 und .85 zu §§ 22, 23 BAT;AP Nrn. 4 und 5 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie BAG AP Nrn. 37 und 34 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

    Auszug aus BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
    Ähnlich wie Satzungsrecht oder allgemeine Geschäftsbedingungen kann der Senat die vorstehende Bestimmung des Erlasses vom 15. Dezember 1966 seinerseits selbständig und unbeschränkt auslegen, da sie in einer Vielzahl von Einzelfällen in gleicher Weise zur Anwendung gelangt und vom beklagten Lande - insofern tariflichen Bestimmungen vergleichbar - zur Regelung der VergütungsVerhältnisse seiner angestellten Lehrer ganz allgemein herangezogen wird (vgl. BAG 12, lo4 [lo6] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; BAG 16, 329 [336] = AP Nr. 1 zu § 2 TVG TarifZuständigkeit und BAG 27, 175 [l8o] = AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch Grunsky, ArbGG, § 73 Rdnr. 13).
  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
    Dies ist vielmehr erst dann möglich, wenn ihr Inhalt durch eine zivilrechtlich wirksame Vereinbarung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Inhalt des jeweiligen Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. die Urteile des Senats vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG 23, 83 [9o] = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nrn. 84 und .85 zu §§ 22, 23 BAT;AP Nrn. 4 und 5 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie BAG AP Nrn. 37 und 34 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 69/69

    Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - Runderlasse - Privatrechtlicher Anspruch

    Auszug aus BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
    Dies ist vielmehr erst dann möglich, wenn ihr Inhalt durch eine zivilrechtlich wirksame Vereinbarung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Inhalt des jeweiligen Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. die Urteile des Senats vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG 23, 83 [9o] = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nrn. 84 und .85 zu §§ 22, 23 BAT;AP Nrn. 4 und 5 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie BAG AP Nrn. 37 und 34 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
    Ähnlich wie Satzungsrecht oder allgemeine Geschäftsbedingungen kann der Senat die vorstehende Bestimmung des Erlasses vom 15. Dezember 1966 seinerseits selbständig und unbeschränkt auslegen, da sie in einer Vielzahl von Einzelfällen in gleicher Weise zur Anwendung gelangt und vom beklagten Lande - insofern tariflichen Bestimmungen vergleichbar - zur Regelung der VergütungsVerhältnisse seiner angestellten Lehrer ganz allgemein herangezogen wird (vgl. BAG 12, lo4 [lo6] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; BAG 16, 329 [336] = AP Nr. 1 zu § 2 TVG TarifZuständigkeit und BAG 27, 175 [l8o] = AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch Grunsky, ArbGG, § 73 Rdnr. 13).
  • BAG, 06.12.1956 - 2 AZR 192/56

    Arbeitsentgelt: Lohnausfall wegen Betriebsstillegung aus seuchenhygienischen

    Auszug aus BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
    Ähnlich wie Satzungsrecht oder allgemeine Geschäftsbedingungen kann der Senat die vorstehende Bestimmung des Erlasses vom 15. Dezember 1966 seinerseits selbständig und unbeschränkt auslegen, da sie in einer Vielzahl von Einzelfällen in gleicher Weise zur Anwendung gelangt und vom beklagten Lande - insofern tariflichen Bestimmungen vergleichbar - zur Regelung der VergütungsVerhältnisse seiner angestellten Lehrer ganz allgemein herangezogen wird (vgl. BAG 12, lo4 [lo6] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; BAG 16, 329 [336] = AP Nr. 1 zu § 2 TVG TarifZuständigkeit und BAG 27, 175 [l8o] = AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch Grunsky, ArbGG, § 73 Rdnr. 13).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Als einseitige Verwaltungsordnung kommt ihnen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine unmittelbare zivil- und arbeitsrechtliche Bedeutung zu (BAGE 23, 83 [BAG 25.11.1970 - 4 AZR 69/69] = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 31. Januar 1973 und vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 258/72 - und - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 4 und 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Erforderlich ist allerdings, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags deutlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein und nicht die angegebene Entgeltgruppe (BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 f.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - zu B II der Gründe; 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - zu I 3 a der Gründe; zu Lehrer-Richtlinien 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 -; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -; zu Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -; zu Tarifverträgen in der Privatwirtschaft 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 -; 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Bei der Vertragsauslegung kommt es nach den §§ 157, 133 BGB auf den wirklichen Willen der Vertragsparteien an, soweit dieser bei Berücksichtigung des beiderseitigen Gesamtverhaltens in den abgegebenen Willenserklärungen enthalten ist (vgl. zB Senat 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 6 mwN).
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