Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2003 - 4 B 84.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2405
BVerwG, 22.10.2003 - 4 B 84.03 (https://dejure.org/2003,2405)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 4 B 84.03 (https://dejure.org/2003,2405)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 4 B 84.03 (https://dejure.org/2003,2405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; § 35 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 28 Abs. 2
    Außenbereich; Kiesabbau; Flächennutzungsplan; Konzentrationszonen; gemeindliche Planungshoheit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; § 35 Abs. 3 Satz 3
    Außenbereich; Flächennutzungsplan; Kiesabbau; Konzentrationszonen; gemeindliche Planungshoheit

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision; Anwendbarkeit von neuen gesetzlichen Regelungen auf alte Sachverhalte; Privilegierung von Kiesabbauvorhaben

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlusswirkung von § 35 Abs. 3 BauGB bezüglich von Darstellungen in Flächennutzungsplänen - Außenbereich; Kiesabbau; Flächennutzungsplan; Konzentrationszonen; gemeindliche Planungshoheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außenbereichsvorhaben: Vorrang des Flächennutzungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kiesabbau: Steht Flächennutzungsplan entgegen? (IBR 2004, 1016)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 343
  • DVBl 2004, 264 (Ls.)
  • AUR 2004, 187
  • BauR 2004, 462
  • BauR 2004, 463
  • ZfBR 2004, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2003 - 4 B 84.03
    Nachdem der Senat bereits im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - (BVerwGE 77, 300 ff.) den Gemeinden die Befugnis zugesprochen hatte, Abgrabungsflächen im Flächennutzungsplan mit dem Ziel darzustellen, den Abbau von Kies und Sand am ausgewiesenen Standort zu konzentrieren und im übrigen Außenbereich zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in bewusster Anknüpfung an diese Rechtsprechung die Privilegierung von Kiesabbauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB so weit abgeschwächt, dass sie außerhalb der Konzentrationszonen im Außenbereich nunmehr regelmäßig unzulässig sind.
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2003 - 4 B 84.03
    Für ihre Forderung kann sie sich nicht die ständige Rechtsprechung des Senats zunutze machen, dass bei der Festsetzung von Baugebieten in Bebauungsplänen auf die Fassung der Baunutzungsverordnung abzuheben ist, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Plans galt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - BVerwGE 90, 57 ).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705

    Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende

    Die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können auch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan entfalten, der - wie hier im Fall der am 16. Dezember 1996 bekannt gemachten 11. Änderung - vor dem In-Kraft-Treten der Vorschrift am 1. Januar 1997 erlassen worden ist (BVerwG, B.v. 22.10.2003 - 4 B 84/03 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 19.4.2004 - 15 B 99.2605 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 19.04.2004 - 15 B 99.2605

    Vorbescheid; Analogie im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, Voraussetzungen

    Die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können auch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan haben, der vor dem In-Kraft-Treten der Vorschrift am 1. Januar 1997 erlassen worden ist (BVerwG vom 22.10.2003 NVwZ 2004, 343).
  • VG Augsburg, 09.05.2017 - Au 3 K 15.1898

    Wasserrechtliche Erlaubnis für einen Trockenkiesabbau

    Zusätzlich kommt auch der Darstellung der Kiesabbauflächen auf den gesamten Flächen des Gemeindegebiets der Beigeladenen westlich der A... die regelhafte "Ausschlusswirkung" des § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu; in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine solche Darstellung mit ihren negativen Aussagen das Gewicht eines der Zulassung einer Abgrabung entgegenstehenden öffentlichen Belangs auch dann haben kann, wenn der Flächennutzungsplan vor Inkrafttreten der Regelung in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB am 1. Januar 1997 wirksam geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 - und B.v. 22.10.2003 - 4 B 84.03 - beide juris).
  • LSG Bayern, 05.09.2006 - L 4 B 517/06

    Streit um die Gewährung einer Therapie mit Tarceva (Erlotinib) nach Maßgabe der

    Die oben genannten Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Anordnung sind hier im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19.03.2004, NJW 2004, 3100 = NZS 2004, 527) so zu interpretieren, dass auch bei Vornahmesachen vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 09.01.2004 L 4 B 84/03 KR ER).
  • VG Göttingen, 13.07.2006 - 2 A 11/05

    Abwägung; Abwägungsmaterial; Bauvorbescheid; Begrenzung; Beschränkung;

    Die maßgebliche Sach- und Rechtslage beurteilt sich nach der Situation im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2003 - 4 B 84.03 -, NVwZ 2004, 343; Urteile vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 und 2.04 -, NVwZ 2005, 208 und 211).
  • VG Köln, 05.02.2007 - 14 K 5943/03

    Genehmigung der Erweiterung einer Abgrabung auf angrenzende Grundstücke;

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 22.10.2003 - 4 B 84/03 -, NVwZ 2004, 343 f.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 3 S 2481/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29466
VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 3 S 2481/02 (https://dejure.org/2003,29466)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.2003 - 3 S 2481/02 (https://dejure.org/2003,29466)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 2003 - 3 S 2481/02 (https://dejure.org/2003,29466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans im Hinblick auf die Abgrenzung zu landwirtschaftlich genutzten Flächen; Verletzung des Abwägungsgebotes durch die Planung von unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen; Abwägung der öffentlichen und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AUR 2004, 187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2004 - 3 S 2517/03

    Gültigkeit eines Bebauungsplans - Ausweisung einer Wohnbebauung angrenzend an die

    Dies hat zur Folge, dass zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung durch Abtrift beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig ein Abstand von 20 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.5.1999 - 8 S 1704/98 -, VBlBW 1999, 459; Senatsurteile vom 15.9.1999 - 3 S 2812/98 -, vom 26.9.2003 - 3 S 2481/02 -, vom 24.9.2003 - 3 S 1124/01 - und vom 27.7.2000 - 3 S 1664/99 -).
  • VG Sigmaringen, 25.04.2018 - 2 K 5731/16

    Baunachbarklage wegen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Wohngebiet

    Anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 23.07.2004 - 3 S 2517/03 -, BWGZ 2005, 64, vom 24.09.2003 - 3 S 2481/02 -, AUR 2004, 187, und - 3 S 1124/01 -, n.v., vom 19.07.2000 - 3 S 1664/99 -, AgrarR 2002, 193, vom 15.09.1999 - 3 S 2812/98 -, juris, vom 20.05.1999 - 8 S 1704/98 -, VBlBW 1999, 459, und vom 13.05.1997 - 8 S 2814/96 -, VBlBW 1997, 536; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2001 - 1 MN 3457/01 -, BauR 2002, 586), nach der zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung durch Abtrift beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig ein Abstand zur nächsten Wohnbebauung von 20 m einzuhalten ist (so dezidiert zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2004, a.a.O. = juris Rn. 33).
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