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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,634
BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94 (https://dejure.org/1995,634)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1995 - VI ZR 410/94 (https://dejure.org/1995,634)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 (https://dejure.org/1995,634)
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Willy-Brandt-Gedenkmünze

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG, "absolute" Person der Zeitgeschichte

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschiedsmedaille - Sammlermünze - Tod bekannten Staatsmanns - Absolute Person der Zeitgeschichte - Einwilligung der Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KunstUrhG §§ 22, 23
    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer Gedenkmedaille

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Willy Brandt auf Münzen geprägt - Witwe sieht das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" ihres Mannes verletzt

  • buskeismus.de (Auszüge)

    Person der Zeitgeschichte (absolute -; schutzwürdiges Publikationsinteresse)

  • buskeismus.de (Auszüge)

    Interessen, berechtigte (Abwägung gegen Publikationsinteresse)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 593
  • MDR 1996, 163
  • GRUR 1996, 195
  • VersR 1996, 204
  • ZUM 1996, 240
  • afp 1996, 66
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch …

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Sie hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat; ihr über diesen hinaus Bedeutung auch für spätere Veröffentlichungen eines anderen Zuschnitts beizulegen, ist in aller Regel nur aufgrund eines dahingehenden besonderen Interesses des Betroffenen möglich (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 348; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203).

    Da auch Personen der Zeitgeschichte Anspruch darauf haben, daß die Allgemeinheit Rücksicht auf ihre Persönlichkeit nimmt, darf nicht außer acht gelassen werden, daß das in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geschützte allgemeine Publikationsinteresse in einem Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten steht (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 350 f; 49, 288, 292; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO.).

    Der Öffentlichkeitswert des Bildnisses wird wesentlich erhöht, wenn es den Abgebildeten im Rahmen der Tätigkeit zeigt, durch welche er die Öffentlichkeit auf sich besonders aufmerksam gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2204; siehe hier auch OLG Frankfurt, NJW 1989, 402, 403); dieser Rahmen kann bei einem Politiker gerade auch durch Beifügung aussagekräftiger Symbole und durch schlagwortartige verbale Umschreibungen seiner Leistungen und Ämter geschaffen werden.

    Dabei bedarf es zur Annahme eines Informationswertes nicht unbedingt eines "Gesamtkonzepts" (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2204), wie es etwa bei der Herausgabe von Münzserien (z.B. "Die deutschen Kanzler") vorliegen könnte; auch eine einzelne, einem historischen Ereignis, wie dem Tode eines bedeutenden Staatsmannes, gewidmete Medaille kann einem schutzwürdigen Publikationsinteresse dienen.

    Daß die Beklagte mit der Edition der "Abschiedsmedaille" im Rahmen ihres Gewerbebetriebes eigenwirtschaftliche Ziele verfolgt, fällt nicht zu Lasten ihres schutzwürdigen Publikationsinteresses ins Gewicht; Bildveröffentlichungen in Medien aller Art dienen regelmäßig gewerblichen Interessen (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2204).

    Ebensowenig kann hier von Belang sein, daß die Freigabe derartiger Bildveröffentlichungen die Klägerin oder andere Angehörige des Verstorbenen darin behindern könnte, selbst entgeltliche Gestattungen zur Verbreitung des Bildes von Willy Brandt zu erteilen; bei Bildpublikationen der hier vorliegenden Art ist keine rechtlich geschützte Position anzuerkennen, die dem Abgebildeten oder seinen Angehörigen eine finanzielle Beteiligung am Vertrieb der Bilder sichert (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2205).

  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 200/66

    Vertrieb von Sammelbildern von Fußball-Nationalspielern - Annahme einer …

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Zwar kann eine nach § 22 Satz 1 KUG relevante Einwilligung auch stillschweigend erteilt werden (vgl. z.B. BGHZ 49, 288, 295; Senatsurteil vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86 - JZ 1987, 158).

    Da auch Personen der Zeitgeschichte Anspruch darauf haben, daß die Allgemeinheit Rücksicht auf ihre Persönlichkeit nimmt, darf nicht außer acht gelassen werden, daß das in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geschützte allgemeine Publikationsinteresse in einem Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten steht (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 350 f; 49, 288, 292;… Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO.).

    a) Allerdings ist auch dann, wenn von einem schutzwürdigen Publikationsinteresse im Hinblick auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG auszugehen ist, dieses regelmäßig mit den berechtigten Interessen desjenigen, der sich gegen die Bildveröffentlichung wehrt, abzuwägen (vgl. BGHZ 49, 288, 293 f.; Senatsurteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83 - VersR 1985, 391, 392 und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 m.w.N.).

    Da das vorliegend zu beurteilende Bildnis Willy Brandts weder entstellend ist oder den privaten Bereich des Abgebildeten betrifft (vgl. BGHZ 24, 200, 208; 49, 288, 293) noch seitens der Beklagten zu Werbezwecken eingesetzt worden ist (…vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - aaO. m.w.N.), kommt als berechtigtes Interesse der Klägerin nur in Betracht, selbst als überlebender Ehegatte des Verstorbenen über die Veröffentlichung seines Bildes und insbesondere über dessen wirtschaftliche Nutzung entscheiden zu können.

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Sie hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat; ihr über diesen hinaus Bedeutung auch für spätere Veröffentlichungen eines anderen Zuschnitts beizulegen, ist in aller Regel nur aufgrund eines dahingehenden besonderen Interesses des Betroffenen möglich (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 348; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203).

    Da auch Personen der Zeitgeschichte Anspruch darauf haben, daß die Allgemeinheit Rücksicht auf ihre Persönlichkeit nimmt, darf nicht außer acht gelassen werden, daß das in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geschützte allgemeine Publikationsinteresse in einem Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten steht (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 350 f; 49, 288, 292;… Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO.).

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Daher kann sich auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht berufen, wer nicht einem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommen, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsurteile vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - NJW 1979, 2205, 2206; vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - VersR 1993, 66, 67 und vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668).

    Da das vorliegend zu beurteilende Bildnis Willy Brandts weder entstellend ist oder den privaten Bereich des Abgebildeten betrifft (vgl. BGHZ 24, 200, 208; 49, 288, 293) noch seitens der Beklagten zu Werbezwecken eingesetzt worden ist (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - aaO. m.w.N.), kommt als berechtigtes Interesse der Klägerin nur in Betracht, selbst als überlebender Ehegatte des Verstorbenen über die Veröffentlichung seines Bildes und insbesondere über dessen wirtschaftliche Nutzung entscheiden zu können.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Das Recht am eigenen Bild genießt als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dessen verfassungsrechtlichen Grundrechtschutz (vgl. hierzu z.B. BVerfGE 30, 173, 193; 35, 202, 224).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Das Recht am eigenen Bild genießt als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dessen verfassungsrechtlichen Grundrechtschutz (vgl. hierzu z.B. BVerfGE 30, 173, 193; 35, 202, 224).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Daher kann sich auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht berufen, wer nicht einem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommen, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsurteile vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - NJW 1979, 2205, 2206; vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - VersR 1993, 66, 67 und vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers - …

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Daher kann sich auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht berufen, wer nicht einem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommen, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsurteile vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - NJW 1979, 2205, 2206; vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - VersR 1993, 66, 67 und vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    a) Allerdings ist auch dann, wenn von einem schutzwürdigen Publikationsinteresse im Hinblick auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG auszugehen ist, dieses regelmäßig mit den berechtigten Interessen desjenigen, der sich gegen die Bildveröffentlichung wehrt, abzuwägen (vgl. BGHZ 49, 288, 293 f.; Senatsurteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83 - VersR 1985, 391, 392 und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 m.w.N.).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
    Da das vorliegend zu beurteilende Bildnis Willy Brandts weder entstellend ist oder den privaten Bereich des Abgebildeten betrifft (vgl. BGHZ 24, 200, 208; 49, 288, 293) noch seitens der Beklagten zu Werbezwecken eingesetzt worden ist (…vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - aaO. m.w.N.), kommt als berechtigtes Interesse der Klägerin nur in Betracht, selbst als überlebender Ehegatte des Verstorbenen über die Veröffentlichung seines Bildes und insbesondere über dessen wirtschaftliche Nutzung entscheiden zu können.
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86

    Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines …

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 117/90

    Zulässigkeit einer Streitwertrevision in einer nicht vermögensrechtlichen …

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 127/92

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von abgeurteilten …

  • OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86

    Person der Zeitgeschichte; Duldungspflicht; Persönlichkeitsrechtliche Interessen; …

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Reichweite der Einwilligung durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. zu § 22 Satz 1 KUG Senatsurteile vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, VersR 2005, 83; vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94, VersR 1996, 204, 205; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86, NJW-RR 1987, 231; vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77, NJW 1979, 2203).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen und auf reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat, und zwar auch auf die Veröffentlichung eines Bildnisses, das die Meinungsäußerung transportiert oder ergänzt (vgl. BVerfGE 71, 162, 175; 102, 347, 359 - Benetton-Werbung; BGH, Urt. v. 14.11.1995 - VI ZR 410/94, GRUR 1996, 195, 197 = NJW 1996, 593 - Abschiedsmedaille; BGH GRUR 1997, 125, 126 - Bob-Dylan-CD; BGHZ 151, 26, 30).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …

    Dazu gehören vor allem Monarchen, Staatsoberhäupter sowie herausragende Politiker (vgl. KG JW 1928, 363 - Kaiser Wilhelm II.; AG Ahrensböck DJZ 1920, 596 - Reichspräsident Ebert und Reichswehrminister Noske; Senatsurteil vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - Bundeskanzler - zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München UFITA 41 (1964), 322 - Kanzlerkandidat).

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 14. November 1995 (aaO.) zum Ausdruck gebracht hat, kann ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit daran bestehen, eine absolute Person der Zeitgeschichte als solche im Bild vorgestellt zu bekommen.

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