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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.11.2006 - 7 U 100/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17760
OLG Hamburg, 14.11.2006 - 7 U 100/06 (https://dejure.org/2006,17760)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2006 - 7 U 100/06 (https://dejure.org/2006,17760)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2006 - 7 U 100/06 (https://dejure.org/2006,17760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 228
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2006 - 7 U 100/06
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.11.1999 ("Lebach II"; AfP 2000, 160 ff) ausgeführt hat, sind vielmehr im Einzelfall das Interesse des Betroffenen, insbesondere sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, welche zugleich im öffentlichen Interesse liegt, abzuwägen gegen das Berichterstattungs- oder Unterhaltungsinteresse.
  • LG Hamburg, 07.02.2006 - 324 O 902/05

    Die Parteien streiten über den Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2006 - 7 U 100/06
    Die Berufung der Antragsgegner gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 902/05, vom 7.2.2006 wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 77/07

    Grenzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Straftäters - …

    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden"; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 56/07

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen …

    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden"; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 58/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" ; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 65/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" ; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" ; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 62/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" ; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden"; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich ( BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] - Lebach II; Hans OLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • LG Hamburg, 11.06.2008 - 324 O 1069/07

    Keine grundsätzlichen Löschungspflichten für Online-Archiv

    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" ; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • LG Hamburg, 28.03.2008 - 324 O 388/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden"; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich ( BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] - Lebach II; Hans OLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 60/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden"; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich ( BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - L.... II; Hans OLG Hamburg, AfP 2007, 228).
  • LG Hamburg, 27.06.2008 - 324 O 83/07
  • LG Hamburg, 28.03.2008 - 324 O 706/07
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