Rechtsprechung
| BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; KUG § 22; ; KUG § 23
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Bundesgerichtshof urteilt: Kein abstrakter Bildnisschutz im Tenor einer Entscheidung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung; Notwendigkeit einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechte bei Anwendung der §§ 22, ...
- rechtambild.de
Persönlichkeitsschutz
- info-it-recht.de
Reichweite Unterlassungsverpflichtungserklärung (hier: Persönlichkeitsschutz; rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos; Zeitschrift "Freizeit Revue")
- ra.de
- kanzlei.biz
Die Verbreitung eines Prominentenfotos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung; Notwendigkeit einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechte bei Anwendung der §§ 22 , 23 KUG
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Andrea Casiraghi mit Fliege"
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Deliktsrecht - Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1 BGB; §§ 22, 23 KUG
Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildveröffentlichung - Kein Anspruch auf Unterlassung "kerngleicher Verstöße” - Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
§§ 22, 23 KUG; § 823 Abs. 1 BGB
Kein abstrakter Bildnisschutz im Tenor einer Entscheidung - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein generelles Verbot Prominenten-Foto erneut zu veröffentlichen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zum Umfang eines Unterlassungsanspruchs bei Prominenten-Bildern
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Keine vorbeugende Unterlassungserklärung für "kerngleiche" oder ähnliche Bildberichterstattung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 450/07
- OLG Hamburg, 22.07.2008 - 7 U 21/08
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2823
- GRUR 2009, 1091
- VersR 2009, 1272
- afp 2009, 406
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (13)
- BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03
Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f. ; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - NJW 2009, 1502).Soweit ein Bild nicht schon als solches eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, ist sein Informationswert im Kontext der dazu gehörenden Wortberichterstattung zu ermitteln (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 223 ; 171, 275, 284; ferner BVerfGE 120, 180, 206).
Soweit die Antragstellung in früheren Fällen Gegenstand des Revisionsverfahrens war, hat der erkennende Senat geprüft, ob ein generelles Verbot der Verbreitung des Bildnisses deshalb ausgeschlossen ist, weil sich seine Veröffentlichung zukünftig in anderem Zusammenhang als zulässig erweisen könnte, was je nach Lage des Falles bejaht oder verneint worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 224 ff. ; 177, 119, 131;… vom 28. September 2004 - VI ZR 302/03 - DSB 2004, Nr. 11, S. 17, - VI ZR 303/03 - AfP 2004, 533, 534 und - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83, 84) .
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Soweit ein Bild nicht schon als solches eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, ist sein Informationswert im Kontext der dazu gehörenden Wortberichterstattung zu ermitteln (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 223 ; 171, 275, 284; ferner BVerfGE 120, 180, 206).Dies entspricht nicht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Notwendigkeit einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechte bei Anwendung der §§ 22, 23 KUG (vgl. Senatsurteil BGHZ 171, 275, 278 ff. und dazu BVerfGE 120, 180, 197 ff., jeweils m.w.N.).
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Soweit ein Bild nicht schon als solches eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, ist sein Informationswert im Kontext der dazu gehörenden Wortberichterstattung zu ermitteln (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 223 ; 171, 275, 284; ferner BVerfGE 120, 180, 206).Dies entspricht nicht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Notwendigkeit einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechte bei Anwendung der §§ 22, 23 KUG (vgl. Senatsurteil BGHZ 171, 275, 278 ff. und dazu BVerfGE 120, 180, 197 ff., jeweils m.w.N.).
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06
Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f. ; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - NJW 2009, 1502).Soweit die Antragstellung in früheren Fällen Gegenstand des Revisionsverfahrens war, hat der erkennende Senat geprüft, ob ein generelles Verbot der Verbreitung des Bildnisses deshalb ausgeschlossen ist, weil sich seine Veröffentlichung zukünftig in anderem Zusammenhang als zulässig erweisen könnte, was je nach Lage des Falles bejaht oder verneint worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 224 ff. ; 177, 119, 131;… vom 28. September 2004 - VI ZR 302/03 - DSB 2004, Nr. 11, S. 17, - VI ZR 303/03 - AfP 2004, 533, 534 und - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83, 84) .
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f. ; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - NJW 2009, 1502). - BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Soweit die Antragstellung in früheren Fällen Gegenstand des Revisionsverfahrens war, hat der erkennende Senat geprüft, ob ein generelles Verbot der Verbreitung des Bildnisses deshalb ausgeschlossen ist, weil sich seine Veröffentlichung zukünftig in anderem Zusammenhang als zulässig erweisen könnte, was je nach Lage des Falles bejaht oder verneint worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 224 ff. ; 177, 119, 131; vom 28. September 2004 - VI ZR 302/03 - DSB 2004, Nr. 11, S. 17, - VI ZR 303/03 - AfP 2004, 533, 534 und - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83, 84) . - BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97
Zur Bildberichterstattung über Prominente
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Es handelt sich um ein kontextneutrales Porträtfoto (vgl. dazu BVerfG, NJW 2001, 1921, 1924 f.) , das bei einer zukünftigen Berichterstattung über den Kläger möglicherweise rechtmäßig verwendet werden könnte. - BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06
Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f. ; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - NJW 2009, 1502). - BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f. ; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - NJW 2009, 1502). - BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08
Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f. ; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - NJW 2009, 1502). - OLG Hamburg, 22.07.2008 - 7 U 21/08
Zum Umfang des Unterlassungsanspruchs nach KUG
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 303/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 302/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21
Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk
Das von der Beklagten zur Begründung dieser Auffassung zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2009 (VI ZR 232/08) betrifft keinen " absolut vergleichbaren Fall ". - OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur …
Dies gilt nicht nur für "wortgleiche Inhalte, sondern auch dann, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Äußerung sind [BGH Urt. v. 27.2.2018 - VI ZR 330/17 - Rn. 44; Urt. v. 23.6.2009 - VI ZR 232/08 - Rn. 11; vgl. auch BVerfG Nichtannahmebeschl. V. 4.12.2006 - 1 BvR 1200/04 - Rn. 20]. - BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre …
Rn. 19 (b) Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, grundsätzlich zu klären, ob und in welchem Umfang die "Kerntheorie" auf das Recht der Wortberichterstattung übertragbar ist (…ablehnend zur Übertragung der "Kerntheorie" auf die Bildberichterstattung: Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, AfP 2010, 60 Rn. 7; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 7;… vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, AfP 2008, 507 Rn. 7;… vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262 Rn. 11 ff.;… vgl. zur Wortberichterstattung: Senatsurteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, Rn. 44, noch nicht veröffentlicht; BVerfG…, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10;… Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 158;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 40 Rn. 36;… Neben, Triviale Personenberichterstattung als Rechtsproblem, 2001, S. 292 f.; Engels/Stulz-Herrnstadt/Sievers, AfP 2009, 313, 317, 319 f.).
- BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17
Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei …
Rn. 44 Zwar greift ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes Unterlassungsgebot nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch dann, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Äußerung sind (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, NJW 2009, 2823 Rn. 11;… BVerfG [K], Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10;… vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04, NJW-RR 2007, 860 Rn. 20 zum Wettbewerbsrecht). - LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch …
Der vom Bundesgerichtshof unter Aktenzeichen VI ZR 232/08 am 23.06.2008 entschiedene Fall betraf eine vorbeugende Unterlassungsklage einer Bildnisveröffentlichung über die konkrete Verletzungsform hinaus. - BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f.; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - VersR 2009, 841; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08 - NJW 2009, 2823). - BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
Rn. 22 c) Da das Berufungsurteil bereits mangels Bestehens eines Anspruchs auf Unterlassung erneuter Verbreitung der Fotos keinen Bestand hat, kommt es im Ergebnis nicht mehr darauf an, dass die Ausführungen des Berufungsgerichts zur vorbeugenden Unterlassungsklage gegen "kerngleiche" Verletzungshandlungen nicht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 174, 262, 266 und vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08 - VersR 2009, 1272) entsprechen dürfte. - LG Frankfurt/Main, 16.05.2018 - 3 O 270/17
Kerngleicher Verstoß gegen Untersagung der Veröffentlichung eines Bildnisses
Ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes Unterlassungsgebot greift nämlich nicht nur dann, wenn der Presseartikel wortgleich wiederholt wird, sondern auch dann, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Berichterstattung unter Beifügung des zu beanstandenden Fotos sind (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11).Bei unterschiedlichen Berichterstattungen hat er dabei grundsätzlich der Anwendung der Kerntheorie eine Absage erteilt (vgl. BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 7 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi; BGH NJOZ 2008, 4785; BGH GRUR 2010, 173 [BGH 06.10.2009 - VI ZR 314/08] - Kinder eines ehemaligen Fußballprofis).
Soweit ein Bild nicht schon als solches eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, ist sein Informationswert im Kontext der dazu gehörenden Wortberichterstattung zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 7 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi; vgl. auch BGH NJOZ 2008, 4785; BGH GRUR 2010, 173 [BGH 06.10.2009 - VI ZR 314/08] - Kinder eines ehemaligen Fußballprofis; jew. m.w.N.).
Die Reichweite des Verbots hat das Prozessgericht als Vollstreckungsorgan auf Grund des Tenors und der Gründe des Vollstreckungstitels zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi).
Nach Auffassung der Kammer sind die im nunmehr streitgegenständlichen Beitrag enthaltenen Mitteilungen "sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand" (vgl. BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi) der erneuten Berichterstattung.
Die Schuldnerin selbst stellt damit aus Sicht des Durchschnittslesers einen Zusammenhang her, bei dem davon auszugehen ist, dass die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Berichterstattung (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi) sind.
Die Berichterstattung erfolgte unter Zugrundelegung der oben dargestellten Grundsätze auch "unter Beifügung des zu beanstandenden Fotos" (vgl. BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi).
Problematisch an der Rechtsprechung des OLG Hamburg ist aber insbesondere, dass der BGH der Argumentation, dass die Wiederholungsgefahr auf weitere, bisher unbekannte Bilder erstreckt wird, eine Absage erteilt hat (BGH GRUR 2009, 1091 Rn. 7 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi; BGH GRUR 2010, 173 [BGH 06.10.2009 - VI ZR 314/08] - Kinder eines ehemaligen Fußballprofis).
Nichtsdestotrotz geht der BGH davon aus, dass ein Verstoß, der über § 890 ZPO zur Verhängung eines Ordnungsmittels führt, dennoch möglich ist (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi).
- LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
Störerhaftung bei rechtsverletzenden Fotos - Max Mosley
Eine Ausnahme besteht jedoch dann, sofern die Verbreitung an sich unzulässig ist, etwa, weil die Intimsphäre betroffen ist (BGH Urteil v. 23.06.2009, VI ZR 232/08, Juris Abs. 7, 14). - BGH, 07.05.2024 - VI ZR 307/22
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Reichweite eines auf die konkrete …
Ob ein beanstandetes Verhalten von einem gerichtlichen Unterlassungsgebot erfasst wird, ist durch Auslegung zu ermitteln, ausgehend vom Tenor der Entscheidung und erforderlichenfalls unter ergänzender Heranziehung der Entscheidungsgründe sowie der Antrags- oder Klagebegründung (…vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2023 - VI ZB 79/21, AfP 2023, 513 Rn. 14 mwN; Senatsurteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 11; BGH…, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, WRP 2010, 1035, 1037, juris Rn. 17 mwN).Rn. 16 Mit dieser Fassung des Tenors wird der Rechtsprechung des Senats Rechnung getragen, wonach im Bereich der Bildberichterstattung mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus weder eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden kann (…vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, AfP 2010, 60 Rn. 7; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406, Rn. 7;… vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262, Rn. 11 ff.; jeweils mwN).
Soweit ein Bild nicht schon als solches eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, ist sein Informationswert im Kontext der dazu gehörenden Wortberichterstattung zu ermitteln (…vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, AfP 2010, 60 Rn. 7; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406, Rn. 7;… vom 6. März 2007 - VI ZR 51/06, BGHZ 171, 275 Rn. 23; jeweils mwN).
Rn. 21 (1) Allerdings hat der Senat im Hinblick auf die Reichweite des Verbots einer Bildberichterstattung angenommen, ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes Unterlassungsgebot greife nicht nur dann, wenn der Presseartikel wortgleich wiederholt werde, sondern auch dann, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Berichterstattung unter Beifügung des zu beanstandenden Fotos seien (Senatsurteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 11).
- BGH, 26.09.2023 - VI ZB 79/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechts auf …
- OLG Oldenburg, 09.06.2026 - 13 U 45/25
Veröffentlichung heimlicher Aufnahmen aus einem Schlachthofbetrieb auf Instagram …
- OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 112/17
Unterlassungsansprüche einer prominenten Persönlichkeit hinsichtlich der …
- OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13
Fußmodel - Recht am eigenen Bild: Zuordnung der Abbildung eines Unbekannten zum …
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
- OLG Frankfurt, 29.01.2019 - 16 W 4/19
Verletzung des Unterlassungsgebots durch Veröffentlichung des Gesamtbildes statt …
- OLG Köln, 26.04.2018 - 15 U 120/17
Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Auseinandersetzung eines …
- OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 110/17
Unterlassungsansprüche wegen unrichtiger Presseberichterstattung
- OLG Frankfurt, 20.10.2022 - 16 U 194/21
Kein Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für Unterlassungsklage wegen …
- LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
Rechtsdienstleistung, Patenterteilungsverfahren, Patentanwalt
- OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
Zulässigkeit eines Filmberichts über Missstände in einem Schlachthof
- LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19
Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.
- LG Ellwangen/Jagst, 31.08.2022 - 1 O 50/22
Entgegenstehende Rechtskraft eines im Erstprozess erfolgten klageabweisenden …
- KG, 19.03.2010 - 9 U 163/09
Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung von Bildaufnahmen einer gewalttätigen …
- OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Ordnungsgeld für Veröffentlichung eines Bildnisses trotz Unterlassungsgebot …
- LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1193/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattungen über das Privatleben …
- LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
Zum Recht, nicht mit einer anderen Person abgebildet zu werden
- LG München I, 25.11.2021 - 26 O 2934/21
Keine Rechtsverletzung durch Abbildung von Personen als Beiwerk
- OLG Rostock, 21.02.2018 - 2 U 16/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einer Internet-Presseberichterstattung: …
- OLG Köln, 23.11.2023 - 15 W 136/23
Soweit das in einem Unterlassungstitel ausgesprochene Verbot bestimmter …
- LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 832/09
"Sind die Aliens schon unter uns?"
- KG, 20.04.2010 - 9 W 253/09
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