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| KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung: Vorrang des öffentlichen Informationsinteresses bei unbeanstandeten Vorveröffentlichungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Wortberichterstattung betreffend das Privat- und Liebesleben
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Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Wortberichterstattung betreffend das Privat- und Liebesleben
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.04.2022 - 27 O 320/21
- KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Papierfundstellen
- afp 2024, 427
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der …
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Zur Privatsphäre gehören demnach auch Informationen über das Bestehen einer Liebesbeziehung, deren Bekanntwerden die Betroffenen - aus welchen Gründen auch immer - nicht wünschen, sondern vielmehr geheim halten möchten (vgl. BGH, Urteil vom 02.05.2017 - VI ZR 262/16, Juris Rn. 19; AfP 2017, 310ff.; K&R 2017, 483ff.).Rn. 25 Stets abwägungsrelevant ist die Intensität des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BGH - VI ZR 262/16, a.a.O. Rn. 28).
Rn. 29 Anders als in der von der Klägerin für ihre Auffassung angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VI ZR 262/16), ist hier der Persönlichkeitsschutz nicht deshalb erhöht, weil sich die Klägerin stets um Geheimhaltung ihres Privatlebens bemüht hätte.
- BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Ein Eingriff in die Privatsphäre kann erheblich gemindert sein, wenn die veröffentlichte wahre Tatsache infolge von Vorberichterstattungen bereits einer größeren Öffentlichkeit bekannt ist und deren Sicht auf die betroffene Person schon wesentlich mitprägt, es sei denn, der Kreis der Rezipienten wird durch die Weiterverbreitung erheblich erweitert (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05, Juris Rn. 33; AfP 2010, 365ff. unter Verweis auf: BGH, Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 264/98, Juris Rn. 20; AfP 1999, 250f. sowie: EGMR…, Urteil vom 21.01.1999 - 26/1998/929/1141, NJW 1999, 1315, 1318, Rn. 53).Dieser hat den Eingriff durch eine Berichterstattung in einem deutschen Boulevardblatt über ein Scheidungsverfahren eines Angehörigen des deutschen Hochadels vor einem englischen Gericht bei einer zwei bzw. drei Tage früheren Vorveröffentlichung einer englischen Nachrichtenagentur und einer englischen Zeitung als erheblich gemindert beurteilt (vgl. BGH - VI ZR 264/98, a.a.O. Rn. 20).
- BGH, 06.12.2022 - VI ZR 237/21
Unterlassungsanspruch gegen eine Berichterstattung über das Aus einer …
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Dies kommt in Betracht, wenn allenfalls geringfügig in ihr Recht auf Achtung der Privatsphäre eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 141/22, Juris Rn.57; AfP 2022, 492ff.; ZUM-RD 2022, 613ff., Urteil vom 06.12.2022 - VI ZR 237/21, Juris Rn. 30; AfP 2023, 54ff.; K&R 2023, 275ff.).
- BGH, 17.05.2022 - VI ZR 141/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine …
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Dies kommt in Betracht, wenn allenfalls geringfügig in ihr Recht auf Achtung der Privatsphäre eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 141/22, Juris Rn.57; AfP 2022, 492ff.; ZUM-RD 2022, 613ff., Urteil vom 06.12.2022 - VI ZR 237/21, Juris Rn. 30; AfP 2023, 54ff.; K&R 2023, 275ff.). - RG, 24.02.1923 - I 141/22
Welche Pflichten hat eine Sparkasse, die die Verwaltung von Wertpapieren …
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Dies kommt in Betracht, wenn allenfalls geringfügig in ihr Recht auf Achtung der Privatsphäre eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 141/22, Juris Rn.57; AfP 2022, 492ff.;… ZUM-RD 2022, 613ff., Urteil vom 06.12.2022 - VI ZR 237/21, Juris Rn. 30; AfP 2023, 54ff.; K&R 2023, 275ff.). - BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Ein Eingriff in die Privatsphäre kann erheblich gemindert sein, wenn die veröffentlichte wahre Tatsache infolge von Vorberichterstattungen bereits einer größeren Öffentlichkeit bekannt ist und deren Sicht auf die betroffene Person schon wesentlich mitprägt, es sei denn, der Kreis der Rezipienten wird durch die Weiterverbreitung erheblich erweitert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05, Juris Rn. 33; AfP 2010, 365ff. unter Verweis auf: BGH…, Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 264/98, Juris Rn. 20; AfP 1999, 250f. sowie: EGMR…, Urteil vom 21.01.1999 - 26/1998/929/1141, NJW 1999, 1315, 1318, Rn. 53). - BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Internet-Presseberichterstattung: …
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Auch kann der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2018 - VI ZR 284/17, Juris Rn. 14; NJW 2018, 3509ff.; ZUM-RD 2018, 613ff.). - BGH, 30.04.2019 - VI ZR 360/18
Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht …
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Zustand auch zur Zeit der hier in Rede stehenden Veröffentlichungen im Jahr 2019 bestanden hat, denn der Bundesgerichtshof hat in anderem Zusammenhang bezüglich einer Berichterstattung vom 12.02.2017 auf XXX ausgeführt, dass die dort veröffentlichten Beiträge zu den im deutschsprachigen Raum am meisten gelesenen zählten (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2019 - VI ZR 360/18, Juris Rn. 29; AfP 2019, 443ff.; K&R 2019, 642ff.). - BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben …
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Eine in der Öffentlichkeit unbekannte Privatperson kann einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen, nicht aber eine Person des öffentlichen Lebens (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2021 - VI ZR 403/19, Juris Rn. 19; K&R 2022, 192ff.). - EGMR, 21.01.1999 - 29183/95
Auszug aus KG, 08.07.2024 - 10 U 72/22
Ein Eingriff in die Privatsphäre kann erheblich gemindert sein, wenn die veröffentlichte wahre Tatsache infolge von Vorberichterstattungen bereits einer größeren Öffentlichkeit bekannt ist und deren Sicht auf die betroffene Person schon wesentlich mitprägt, es sei denn, der Kreis der Rezipienten wird durch die Weiterverbreitung erheblich erweitert (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05, Juris Rn. 33; AfP 2010, 365ff. unter Verweis auf: BGH…, Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 264/98, Juris Rn. 20; AfP 1999, 250f. sowie: EGMR, Urteil vom 21.01.1999 - 26/1998/929/1141, NJW 1999, 1315, 1318, Rn. 53).
- LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 88/25
Unterlassungsanspruch gegen eine Wortberichterstattung mit Bezugnahme auf in der …
Ein besonders langer Zeitablauf zwischen der Berichterstattung und der erstmaligen Geltendmachung von persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen zeigt aber - nicht anders als eine lediglich selektive Rechtsverfolgung gegen unterschiedliche Berichterstattungen - in der Regel, dass der Betroffene dem Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht kein erhebliches Gewicht beimisst (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Urteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77, NJW 1979, 1041, juris Rn. 32 (Geldentschädigung);… BAG, Urt.v. 31.01.2019 - 2 AZR 426/18, NZA 2019, 893, Rn. 32 (Kündigung); KG, Urteil vom 08.07.2024 - 10 U 72/22 , AfP 2024, 427 , juris Rn. 30 ff (Unterlassung)).
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