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Weitere Entscheidung unten: KG, 22.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.05.2002 - 13 W 1304/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6811
OLG Nürnberg, 28.05.2002 - 13 W 1304/02 (https://dejure.org/2002,6811)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.05.2002 - 13 W 1304/02 (https://dejure.org/2002,6811)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 13 W 1304/02 (https://dejure.org/2002,6811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 §§ 91 ff.
    Zu den Folgen einer Parteivereinbarung in einem Prozeßvergleich die Verteilung der Kosten der Entscheidung des Gerichts nach § 91 a ZPO zu unterstellen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufteilung der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßvergleich; Verteilung der Kosten des Rechtsstreits gem. § 91a ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1275
  • AnwBl 2002, 666
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 26.07.1983 - 8 W 81/83
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2002 - 13 W 1304/02
    Jedenfalls wäre aber die im Hauptprozeß vergleichsweise vereinbarte Kostenaufhebung so auszulegen, daß im Zweifel der Parteiwille dahingeht, die gesamten Gerichtskosten sowohl im Hauptprozeß als auch im selbständigen Beweisverfahren zu teilen (…vgl. Münchner Kommentar/Beiz, 2. Aufl., § 98 ZPO, Rn. 33 m.w.N.; OLG Nürnberg JurBüro 98, 425; OLG Oldenburg MDR 83, 1030).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Dies zeigt, daß dem Gesetzgeber die Fallkonstellation bekannt war und er sie in seinen Willen aufgenommen hat (zutr. OLG Schleswig, MDR 2002, 1275).
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Rechtsprechung
   KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13880
KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00 (https://dejure.org/2001,13880)
KG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 12 U 3262/00 (https://dejure.org/2001,13880)
KG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 12 U 3262/00 (https://dejure.org/2001,13880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 240 § 249 § 767 § 768; KO § 59
    Tragung der Kosten eines vom Konkursverwalter aufgenommenen Rechtsstreits; Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 19 O 18/00
  • KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 606
  • AnwBl 2002, 666
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 22.10.1990 - 14 W 668/90
    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00
    Dementsprechend ist die veröffentlichte Rechtsprechung zu der zwischen den Parteien streitigen Frage, ob es sich bei den für die erste Instanz festgesetzten Prozesskosten um eine Konkursforderung oder um Masseschulden handelt, nicht zu einer Vollstrekkungsabwehrklage ergangen, sondern betrifft überwiegend Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rpfleger im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 272 f.: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 335: Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; AG Freiburg/LG Freiburg, ZIP 1983, 481 f.: Honorarklage durch Rechtsanwalt; Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzung; HansOLG Hamburg, JurBüro 1979, 447: Erinnerung gegen Entscheidung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens; OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 372: Rechtsbehelf gegen Entscheidung des Rpfleger im Kostenfestsetzungsverfahren; OLG Hamm, KTS 1974, 178 f.: Beschwerde gegen Kostenbeschluss des LG gem. § 91a ZPO; OLG Hamm, ZIP 1994, 1547: Sofortige Bechwerde gegen Kostenentscheidung nach § 93 ZPO).

    b) Für den Zeitraum der Geltung der KO entsprach es der ganz überwiegenden Meinung, dass die Kosten eines vom Konkursverwalter aufgenommenen Rechtsstreits grundsätzlich insgesamt der Konkursmasse zur Last fallen, und zwar ohne Trennung zwischen den durch die Aufnahme entstandenen und den sonstigen ­ vor oder nach der Konkurseröffnung entstandenen ­ Prozesskosten (BAG, DB 1960, 32; OLG Frankfurt, AnwBl. 1983, 569; Rpfleger 1977, 372; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 335;… Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 59 KO Anmerkung 1 b; im Grundsatz auch HansOLG Hamburg, JurBüro 1979, 447, 448; OLG Hamm, KTS 1974, 178, 179).

    Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass der Konkursverwalter erst in zweiter Instanz den Rechtsstreit aufgenommen hat, hinsichtlich der für die erste Instanz festgesetzten Kosten (so ausdrücklich OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 335; teilweise offen gelassen: OLG Hamm, KTS 1974, 178, 179; a. A. HansOLG Hamburg, JurBüro 1979, 447, 448).

  • OLG Hamm, 24.05.1994 - 21 W 26/93
    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00
    Dementsprechend ist die veröffentlichte Rechtsprechung zu der zwischen den Parteien streitigen Frage, ob es sich bei den für die erste Instanz festgesetzten Prozesskosten um eine Konkursforderung oder um Masseschulden handelt, nicht zu einer Vollstrekkungsabwehrklage ergangen, sondern betrifft überwiegend Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rpfleger im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 272 f.: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 335: Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; AG Freiburg/LG Freiburg, ZIP 1983, 481 f.: Honorarklage durch Rechtsanwalt; Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzung; HansOLG Hamburg, JurBüro 1979, 447: Erinnerung gegen Entscheidung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens; OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 372: Rechtsbehelf gegen Entscheidung des Rpfleger im Kostenfestsetzungsverfahren; OLG Hamm, KTS 1974, 178 f.: Beschwerde gegen Kostenbeschluss des LG gem. § 91a ZPO; OLG Hamm, ZIP 1994, 1547: Sofortige Bechwerde gegen Kostenentscheidung nach § 93 ZPO).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom LG zitierten Entscheidung des OLG Hamm in ZIP 1994, 1547.

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2001 - 10 W 1/01

    Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs als Masseforderung …

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00
    Dementsprechend ist die veröffentlichte Rechtsprechung zu der zwischen den Parteien streitigen Frage, ob es sich bei den für die erste Instanz festgesetzten Prozesskosten um eine Konkursforderung oder um Masseschulden handelt, nicht zu einer Vollstrekkungsabwehrklage ergangen, sondern betrifft überwiegend Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rpfleger im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 272 f.: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 335: Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; AG Freiburg/LG Freiburg, ZIP 1983, 481 f.: Honorarklage durch Rechtsanwalt; Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzung; HansOLG Hamburg, JurBüro 1979, 447: Erinnerung gegen Entscheidung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens; OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 372: Rechtsbehelf gegen Entscheidung des Rpfleger im Kostenfestsetzungsverfahren; OLG Hamm, KTS 1974, 178 f.: Beschwerde gegen Kostenbeschluss des LG gem. § 91a ZPO; OLG Hamm, ZIP 1994, 1547: Sofortige Bechwerde gegen Kostenentscheidung nach § 93 ZPO).
  • BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56

    Konkurs - Unterbrochener Rechtsstreit - Revisionsinstanz - Erledigung der …

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00
    b) Für den Zeitraum der Geltung der KO entsprach es der ganz überwiegenden Meinung, dass die Kosten eines vom Konkursverwalter aufgenommenen Rechtsstreits grundsätzlich insgesamt der Konkursmasse zur Last fallen, und zwar ohne Trennung zwischen den durch die Aufnahme entstandenen und den sonstigen ­ vor oder nach der Konkurseröffnung entstandenen ­ Prozesskosten (BAG, DB 1960, 32; OLG Frankfurt, AnwBl. 1983, 569; Rpfleger 1977, 372; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 335;… Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 59 KO Anmerkung 1 b; im Grundsatz auch HansOLG Hamburg, JurBüro 1979, 447, 448; OLG Hamm, KTS 1974, 178, 179).
  • AG Freiburg, 16.06.1982 - 1 C 203/82
    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00
    Dementsprechend ist die veröffentlichte Rechtsprechung zu der zwischen den Parteien streitigen Frage, ob es sich bei den für die erste Instanz festgesetzten Prozesskosten um eine Konkursforderung oder um Masseschulden handelt, nicht zu einer Vollstrekkungsabwehrklage ergangen, sondern betrifft überwiegend Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rpfleger im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 272 f.: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 335: Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; AG Freiburg/LG Freiburg, ZIP 1983, 481 f.: Honorarklage durch Rechtsanwalt; Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzung; HansOLG Hamburg, JurBüro 1979, 447: Erinnerung gegen Entscheidung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens; OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 372: Rechtsbehelf gegen Entscheidung des Rpfleger im Kostenfestsetzungsverfahren; OLG Hamm, KTS 1974, 178 f.: Beschwerde gegen Kostenbeschluss des LG gem. § 91a ZPO; OLG Hamm, ZIP 1994, 1547: Sofortige Bechwerde gegen Kostenentscheidung nach § 93 ZPO).
  • OLG München, 15.04.2016 - 11 W 641/16

    Kosten eines vorinsolvenzlichen selbständigen Beweisverfahrens als …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats und fast einhelliger obergerichtlicher Meinung handelt es sich bei einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter, dem die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind, insgesamt um eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und zwar unabhängig davon, ob die Kosten des erstattungsberechtigten Prozessgegners vor oder nach der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Verwalter entstanden sind (BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZB 312/04 = NJW-RR 2007, 397 = ZinsO 2006, 1214; BGH BRAGOreport 2003, 39; Senat MDR 1999, 1524 = AGS 2000, 161 = ZIP 2000, 31; Kammergericht AnwBl. 2002, 666; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 272; OLG Koblenz Rpfleger 1991, 335).
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