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   BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99   

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https://dejure.org/2000,4084
BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99 (https://dejure.org/2000,4084)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99 (https://dejure.org/2000,4084)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - AnwZ (B) 54/99 (https://dejure.org/2000,4084)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ausübung eines Zweitberufs - Vereinbarkeit der Tätigkeit als Versicherungsmakler mit dem Beruf des Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 7 BRAO, § 14 BRAO

  • Judicialis

    GewO § 34 c; ; ZPO § 91 a; ; BRAO § 7 Nr. 8; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 9 a.F.; ; BRAO § 46; ; HGB § 49

  • BRAK-Mitteilungen

    Vereinbarkeit der Tätigkeit als Prokuristin einer Firma mit Erlaubnis nach § 34c GewO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8
    Unvereinbarkeit der Tätigkeit einer Syndikusanwältin eines Immobilienunternehmens mit der Stellung als Rechtsanwältin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99
    Interessenkollisionen kommen vor allem in Betracht, wenn ein kaufmännischer Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der anwaltlichen Tätigkeit stammen (BVerfGE 87, 287, 329 = NJW 1993, 317, 321).

    Die rechtliche Beurteilung dieser Frage hat den konkreten Inhalt der ausgeübten zweitberuflichen Tätigkeit in jedem Einzelfall mit einzubeziehen (BVerfGE 87, 287, 328 f = NJW 1993, 317, 321).

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 56/94

    Rechtsanwalt - Schadensabteilungsleiter

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99
    Diese Gefahr besteht regelmäßig auch dann, wenn der Rechtsanwalt die Vermittlungstätigkeit nicht im eigenen Namen, sondern für eine Gesellschaft ausübt (BGH, Beschl. v. 13. Februar 1995, aaO).

    Daher hat der Senat die Aufgaben eines Leiters der Finanzdienstleistungsdirektion oder der Schadensabteilung bei Versicherungen für mit dem Anwaltsberuf vereinbar erachtet, weil in den entschiedenen Fällen eine Befugnis zur Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht bestand bzw. auf den engsten Verwandtenkreis beschränkt war und deshalb mit einer Interessenüberschneidung nicht gerechnet werden mußte (BGH, Beschl. v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 56/94 - NJW-RR 1995, 949; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95 - BRAK-Mitt. 1996, 78, 79).

  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit der Tätigkeit als

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist eine Tätigkeit als Versicherungsmakler mit dem Beruf des Rechtsanwalts grundsätzlich nicht vereinbar; denn der Versicherungsmakler könnte sich in erheblichem Maße seine aus anwaltlicher Berufsausübung gewonnenen Kenntnisse für das Versicherungsvermittlungsgeschäft zunutze machen (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 - BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94 - NJW 1995, 2357; v. 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97 - BRAK-Mitt. 1997, 253, 254).
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 71/94

    Rechtsanwalt - Versicherungsmakler

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist eine Tätigkeit als Versicherungsmakler mit dem Beruf des Rechtsanwalts grundsätzlich nicht vereinbar; denn der Versicherungsmakler könnte sich in erheblichem Maße seine aus anwaltlicher Berufsausübung gewonnenen Kenntnisse für das Versicherungsvermittlungsgeschäft zunutze machen (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 - BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94 - NJW 1995, 2357; v. 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97 - BRAK-Mitt. 1997, 253, 254).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 32/95

    Tätigkeit als mit Prokura versehener Leiter der Finanzdienstleistungsdirektion im

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99
    Daher hat der Senat die Aufgaben eines Leiters der Finanzdienstleistungsdirektion oder der Schadensabteilung bei Versicherungen für mit dem Anwaltsberuf vereinbar erachtet, weil in den entschiedenen Fällen eine Befugnis zur Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht bestand bzw. auf den engsten Verwandtenkreis beschränkt war und deshalb mit einer Interessenüberschneidung nicht gerechnet werden mußte (BGH, Beschl. v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 56/94 - NJW-RR 1995, 949; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95 - BRAK-Mitt. 1996, 78, 79).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93

    Zulassung des Geschäftsführers einer Handwerksinnung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist eine Tätigkeit als Versicherungsmakler mit dem Beruf des Rechtsanwalts grundsätzlich nicht vereinbar; denn der Versicherungsmakler könnte sich in erheblichem Maße seine aus anwaltlicher Berufsausübung gewonnenen Kenntnisse für das Versicherungsvermittlungsgeschäft zunutze machen (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 - BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94 - NJW 1995, 2357; v. 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97 - BRAK-Mitt. 1997, 253, 254).
  • BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verzicht auf die Zulassung als

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist eine Tätigkeit als Versicherungsmakler mit dem Beruf des Rechtsanwalts grundsätzlich nicht vereinbar; denn der Versicherungsmakler könnte sich in erheblichem Maße seine aus anwaltlicher Berufsausübung gewonnenen Kenntnisse für das Versicherungsvermittlungsgeschäft zunutze machen (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 - BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94 - NJW 1995, 2357; v. 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97 - BRAK-Mitt. 1997, 253, 254).
  • BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 92/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Hinblick auf

    Auf den Vermittler von Finanzdienstleistungen (vgl. Senat, Beschl. v. 18. Oktober 1999 aaO) und den Grundstücksmakler (vgl. Senat, Beschl. v. 21. September 1987, AnwZ (B) 25/87, BRAK-Mitt. 1988, 49, 50; v. 10. Juli 2000 aaO; v. 11. Oktober 2000, AnwZ (B) 54/99, BRAK-Mitt. 2001, 90; Beschl. v. 13. Oktober 2003, AnwZ (B) 79/02, aaO) hat der Senat diesen Rechtsgedanken entsprechend angewandt.
  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 79/02

    Vereinbarkeit einer Maklertätigkeit mit dem Anwaltsberuf

    Auf den Vermittler von Finanzdienstleistungen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999 aaO) und den Grundstücksmakler (vgl. BGH, Beschl. v. 21. September 1987 - Anwz (B) 25/87, BRAK-Mitt. 1988, 49; v. 10. Juli 2000 aaO; v. 11. Oktober 2000 - Anwz (B) 54/99, BRAK-Mitt. 2001, 90) hat der Bundesgerichtshof diesen Rechtsgedanken entsprechend angewandt.
  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 41/05

    Vereinbarkeit einer Angestelltentätigkeit in der Vermögensberatung mit dem

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in besonders gelagerten Einzelfällen eine Anwaltstätigkeit auch neben einer Beschäftigung in einem gewerblichen Unternehmen der oben genannten Art zugelassen, wenn der Rechtsanwalt in seinem Zweitberuf mit der akquisitorischen oder maklerischen Tätigkeit des betreffenden Unternehmens selbst nicht befasst war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94, NJW 1995, 1031 = BRAK-Mitt. 1995, 163, vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95, NJW 1996, 2378 = BRAK-Mitt. 1996, 78 und vom 11. Oktober 2000 - AnwZ (B) 54/99, BRAK-Mitt. 2001, 90).
  • AGH Berlin, 25.03.2015 - II AGH 6/14

    Rechtsanwalts- und Maklertätigkeit sind miteinander unvereinbar!

    Für die berufsrechtliche Beurteilung ist nicht auf die mit einer Position oder Tätigkeit verbundenen rechtlichen Befugnisse und Wirkungen abzustellen, sondern auf die konkrete Gefahr von Interessenkollisionen zwischen der ausgeübten Tätigkeit und dem Anwaltsberuf (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - AnwZ (B) 54/99 -).
  • AGH Berlin, 06.04.2009 - I AGH 6/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Tätigkeit als

    Im Übrigen ist für die Frage der Interessenkollision der Umstand unerheblich, dass das Immobilienunternehmen nicht durch den Antragsteller betrieben wird, sondern durch eine Gesellschaft, deren Geschäftsführer er ist (ebenso BGH, NJW 2004, 212; BGH, NJW-RR 2000, 437; BGH, AnwBl 2001, 115, Rdnr. 4 a.E. zit. nach Juris).
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