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Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 19.04.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4073
BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00 (https://dejure.org/2000,4073)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2000 - 9 B 137.00 (https://dejure.org/2000,4073)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2000 - 9 B 137.00 (https://dejure.org/2000,4073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grenzen der Befugnis des Berufungsgerichts von der erneuten Anhörung von Zeugen oder Beteiligten abzusehen - Pflicht des Berufungsgerichts, sich einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der Klägerin zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - ; Beschluß vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ; und Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 9 B 473.94 - mit Nachweisen zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 9 B 613.99
    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - ; Beschluß vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ; und Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 9 B 473.94 - mit Nachweisen zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 14.06.1999 - 7 B 47.99
    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - ; Beschluß vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ; und Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 9 B 473.94 - mit Nachweisen zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …

    Rn. 19 Es ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, eine in erster Instanz durchgeführte Zeugenvernehmung in zweiter Instanz zu wiederholen; wenn allerdings das Oberverwaltungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen will als die Vorinstanz, bedarf es in aller Regel einer erneuten Einvernahme des Zeugen (Beschlüsse vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 38, vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235, vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 251 und vom 17. November 2008 - BVerwG 3 B 4.08 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 58).
  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des …

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa Beschluss vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 275.01 - Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - juris; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - juris).

    Ließe sich das Tatsachengericht von der hierauf beruhenden Beweiswürdigung der Behörde leiten, verstieße es gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor Gericht (vgl. dazu Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - a.a.O. sowie Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 96 Rn. 18 ff.).

    Insofern gelten die gleichen Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Grenzen der eigenen Würdigung erstinstanzlich gewonnener Zeugen- und Beteiligtenaussagen durch das Berufungsgericht anerkannt sind (vgl. insbes. Beschluss vom 28. April 2000, a.a.O. …und Beschluss vom 14. Juni 1999, a.a.O., sowie im Übrigen die bereits eingangs hierzu zitierten Entscheidungen).

    Zwar darf das Berufungsgericht, wie bereits ausgeführt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen nicht ohne erneute Anhörung abweichend vom Erstrichter beurteilen, wenn es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (Beschluss vom 28. April 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 251 und vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 275.01

    Absehen dürfen von der erneuten Anhörung eines Zeugen oder Beteiligten - Recht …

    Zugleich sei es vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - abgewichen.

    Der beschließende Senat hat in dem von der Beschwerde genannten Beschluss vom 28. April 2000 im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung ausgeführt, dass das Berufungsgericht von der erneuten Anhörung eines Zeugen oder Beteiligten dann nicht absehen darf, wenn es die Glaubwürdigkeit der in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148 m.w.N. zur Rspr).

    An der selbstständigen Würdigung schriftlich festgehaltener Aussagen ist das Berufungsgericht auch ohne nochmalige Vernehmung des Zeugen oder der Beteiligten grundsätzlich nicht gehindert (Beschluss vom 28. April 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 B 101.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, Berufungsgericht, Anhörung, rechtliches …

    Rn. 4 Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Berufungsgericht gehalten, den Asylbewerber persönlich anzuhören, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz angehörten Asylbewerbers abweichend vom Verwaltungsgericht beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Asylbewerber ankommt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235).
  • BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 281.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abweichung von …

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa Beschluss vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 253).

    Greift das Berufungsgericht für seine Überzeugungsbildung auf die schriftlich festgehaltene Aussage eines Zeugen oder Beteiligten zurück, muss es zudem beachten, dass Grundlage seiner Wahrheitsfindung insoweit nur diese Urkunde und nicht die durch das erstinstanzliche Gericht aufgrund des persönlichen Eindrucks von dem jeweiligen Verfahrensbeteiligten selbst gewonnene Überzeugung von seiner Glaubwürdigkeit ist (vgl. dazu Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 B 37.02

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubwürdigkeit des Ausländers; …

    Zwar hat sich das Berufungsgericht damit nicht in Widerspruch zu einer etwa entgegenstehenden Würdigung der Glaubwürdigkeit des Klägers durch das Verwaltungsgericht gesetzt (dazu, dass dies unzulässig gewesen wäre, vgl. Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235; stRspr).
  • BVerwG, 05.12.2001 - 1 B 320.01

    Verzicht auf persönliche Anhörung als Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der …

    Zugleich sei es damit von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - abgewichen.

    Die gerügte Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - ist zudem auch nicht ausreichend dargelegt.

  • BVerwG, 26.02.2003 - 1 B 218.02

    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, …

    Zwar hat sich das Berufungsgericht mit seiner tatrichterlichen Bewertung nicht in Widerspruch zu einer etwa entgegenstehenden Würdigung der Glaubwürdigkeit der Klägerin zu 1 durch das Verwaltungsgericht gesetzt (dazu, dass dies unzulässig wäre, vgl. Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2025 - 10 A 1961/22

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines ägyptischen Staatsangehörigen; …

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 11.13 u.a. -, juris Rn. 12, vom 10. Mai 2002 - 1 B 392.01 -, juris Rn. 3 ff., vom 28. April 2000 - 9 B 137.00 -, juris Rn. 2, und vom 14. Juni 1999 - 7 B 47.99 -, juris Rn. 5.
  • BVerwG, 14.07.2005 - 1 B 135.04

    Beschwerde, Verfahrensrüge, Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der …

  • BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02

    Irak, Nordirak, Blutrache, Zwangsheirat, Familienehre, Vereinfachtes …

  • BVerwG, 18.06.2002 - 1 B 140.02

    Fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Berufungsgerichts als …

  • BVerwG, 03.06.2002 - 1 B 9.02

    Revisionszulassung bei gerichtlich verfahrensfehlerhaftem Hinausgehen über einen …

  • BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01

    Anforderungen an die Geltendmachung von Grundsatz- und Divergenzrügen - …

  • BVerwG, 06.03.2003 - 1 B 223.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • BVerwG, 17.12.2001 - 1 B 344.01

    Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bei Absehen von persönlicher Anhörung …

  • VGH Bayern, 22.02.2006 - 25 B 01.30942
  • BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 358.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …

  • BVerwG, 17.12.2001 - 1 B 395.01

    Absehen von persönlicher Anhörung als revisionsbegründende Verletzung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 1 A 1713/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung eines chinesischen Staatsbürgers; …

  • BVerwG, 15.08.2003 - 1 B 11.03

    Bestehen einer inländischen Fluchtalternative im Kurdengebiet des nördlichen Irak …

  • BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 401.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …

  • BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01

    Revisonsrechtlich erheblicher Verfahrensverstoß bei abweichender Würdigung einer …

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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 19.04.2000 - 10 K 479/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23788
VG Freiburg, 19.04.2000 - 10 K 479/00 (https://dejure.org/2000,23788)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.04.2000 - 10 K 479/00 (https://dejure.org/2000,23788)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. April 2000 - 10 K 479/00 (https://dejure.org/2000,23788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit zur Aufforderung zur Vorlage eines gültigen Reisepasses; Passbeschaffungspflicht eines Ausländers; Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1995 - A 13 S 3017/95

    Abgelehnte Berufungszulassung in Asylverfahren hinsichtlich Paßverfügung mangels …

    Auszug aus VG Freiburg, 19.04.2000 - 10 K 479/00
    Erst recht enthält diese Bestimmung ihrem klaren Wortlaut nach keine Ermächtigung der Ausländerbehörde einen Ausländer dazu zwangsweise zu verpflichten (Wohl aus diesem Grund ging der VGH BW, B.V. 2.11.1995 - A 13 S 3017/95 = ESVGH 46, 152 = VGH BW RSprDienst 1996, Beil.

    Als Ermächtigungsgrundlage scheidet hier wohl auch § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG aus, da diese Vorschrift, die eine ausdrückliche Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Passausstellung statuiert und von der Rechtsprechung über den Wortlaut hinaus auch als entsprechende Eingriffsermächtigungsgrundlage für eine zwangsweise Durchsetzung dieser Pflicht interpretiert wird (siehe VGH BW, B.v. 10.3.1995 - A 13 S 571/95 = NVwZ-RR 1996, 535 = AuAS 1995, 115 und B.v. 2.11.1995 - A 13 S 3017/95 = ESVGH 46, 152 = VGH BW RspDienst 1996, Beil.

    In Betracht käme als Ermächtigungsgrundlage für die hier vorliegende streitige ausländerrechtliche Passverfügung wohl allenfalls § 40 Abs. 2 AuslG i.V.m. § 25 Nr. 2 DVAuslG, sofern man diese (gemäß § 26 Nr. 2 DVAuslG allerdings nicht einmal bußgeldbewehrte) Bestimmung, die ihrem Wortlaut nach nur eine Mitwirkungsverpflichtung aber keine Ermächtigung zu deren zwangsweisen Durchsetzung enthält, entsprechend der zu § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG entwickelten Rechtsprechung (siehe dazu die oben zitierten Entscheidungen) zugleich auch als eine Ermächtigungsgrundlage ansehen wollte, weil auch die §§ 1 und 3 PolG insoweit wohl keine ausreichende Grundlage bieten (so wohl ansatzweise die Erwägung des VGH BW, B.v. 2.11.1995 - A 13 S 3017/95 = ESVGH 46, 152 = VGH BW RspDienst 1996).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - A 9 S 856/98

    Allgemeine Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers - Zeitpunkt für die Beantragung …

    Auszug aus VG Freiburg, 19.04.2000 - 10 K 479/00
    Auch eine Verpflichtung die eigentliche Rechtshandlung vorzunehmen, nämlich bei der Botschaft einen Antrag auf Passverlängerung zu stellen und dazu gegebenenfalls weitere Erklärungen abzugeben, wird in § 70 Abs. 4 AuslG nicht statuiert und wäre auch durch Zwang nicht sinnvollerweise durchsetzbar, weil dadurch die Freiwilligkeit der für die Wirksamkeit eines Passantrags erforderlichen Unterschriftsleistung in Frage gestellt würde (so VGH BW, B.v. 6.10.1998 - A 9 S 856/98 = InfAuslR 1999, 287 = NVwZ 1999, Beil. S. 46 zur asylrechtlichen Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung gem. § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG allerdings mit dem Ergebnis, eine zwangsweise Vorführung sei deshalb nicht schon ungeeignet, wenn eine begründete Erwartung bestehe, der Betreffende werde, einmal dem Konsulat zwangsweise vorgeführt, unter dem Eindruck dieser Vorführung dann dort auch die nötigen Rechtshandlungen für die Passausstellung vornehmen, zu denen er nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG verpflichtet sei).

    1 B 3 und B.v. 6.10.1998 - A 9 S 856/98 = InfAuslR 1999, 287 = NVwZ 1999, Beil.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - A 13 S 571/95

    Zum Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80

    Auszug aus VG Freiburg, 19.04.2000 - 10 K 479/00
    Als Ermächtigungsgrundlage scheidet hier wohl auch § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG aus, da diese Vorschrift, die eine ausdrückliche Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Passausstellung statuiert und von der Rechtsprechung über den Wortlaut hinaus auch als entsprechende Eingriffsermächtigungsgrundlage für eine zwangsweise Durchsetzung dieser Pflicht interpretiert wird (siehe VGH BW, B.v. 10.3.1995 - A 13 S 571/95 = NVwZ-RR 1996, 535 = AuAS 1995, 115 und B.v. 2.11.1995 - A 13 S 3017/95 = ESVGH 46, 152 = VGH BW RspDienst 1996, Beil.
  • VG Sigmaringen, 16.10.1995 - A 3 K 11774/95

    Möglichkeit eines Asylbewerbers zur Verweigerung der Mitwirkung an einer …

    Auszug aus VG Freiburg, 19.04.2000 - 10 K 479/00
    S. 46 sowie VG Sigmaringen B.v. 16.10.1995 - A 3 K 11774/95 = AuAS 1996, 59) als Spezialvorschrift (§ 1 Abs. 1 AsylVfG) ausschließlich auf (auch ehemalige) Asylbewerber nicht aber allgemein auf sonstige Ausländer, wie hier den Antragsteller, Anwendung findet.
  • VG Karlsruhe, 26.02.2003 - 5 K 2350/02

    Keine Mitwirkungspflicht zur Beantragung einer Einbürgerung

    Rn. 25 § 4 Abs. 1 AuslG kommt entgegen der vom Vertreter des Beklagten in der mündlichen Verhandlung geäußerten Rechtsansicht nicht als selbstständige Rechtsgrundlage für eine - durch Verwaltungsakt konkretisierbare - gesetzliche Mitwirkungspflicht des Ausländers in Betracht (vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 19.04.2000 - 10 K 479/00 - AuAS 2000, 148).
  • VG Stuttgart, 07.07.2005 - A 5 K 10487/05

    Togo, Mitwirkungspflichten, Ermächtigungsgrundlage, Pass, Passersatz, …

    Nach der Rechtsprechung zu § 4 AuslG ergibt sich eine Mitwirkungspflicht i.S.d. Passbeschaffungspflicht bzw. auf Pflicht, sich um einen Pass zu bemühen, wie dies im angegriffenen Bescheid angeordnet wird, aus dieser Vorschrift indessen nicht (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 19.04.2000 - Az.: 10 K 479/00 -).
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