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   BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R   

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https://dejure.org/2003,8423
BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R (https://dejure.org/2003,8423)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R (https://dejure.org/2003,8423)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - B 10 LW 11/02 R (https://dejure.org/2003,8423)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Rechtfertigende Gründe für Eingriffe liegen bei Regelungen vor, die dazu dienen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems im Interesse aller Versicherten zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen (BVerfGE 58, 81, 110 = SozR 2200 § 1255a Nr. 7 - zur Begrenzung der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten).

    Gegen schrankenlose Eingriffe ist allerdings selbst eine beitragsunabhängig gewährte Position geschützt, soweit es an einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem Eingriff verfolgten Zweck fehlt (BVerfGE 58, 81, 114 = SozR 2200 § 1255a Nr. 7).

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 17/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem Landwirt als

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Der Gesetzgeber durfte die insoweit missglückte Vorschrift des § 92 Abs. 1 Satz 1 ALG idF des ASRG unter Entzug unbeabsichtigt und systemwidrig für den kurzen Geltungszeitraum vom 1. Januar bis zum 22. Dezember 1995 zugesprochener Anwartschaften korrigieren; die Begünstigten können sich insoweit nicht auf schützenswerte Positionen berufen (vgl dazu auch das Senatsurteil vom 11. Dezember 2003 - B 10 LW 17/02 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Gemessen am Korrekturziel war der Eingriff - auch im Hinblick auf die Kürzungswirkung im Falle der Klägerin - nicht unverhältnismäßig schwer, zumal die Zurechnungsregelung nicht insgesamt abgeschafft, sondern nur systemgerecht begrenzt worden ist (vgl dazu wiederum näher Senatsurteil vom 11. Dezember 2003 aaO).

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R

    Altersrente - Gewährung - Wartezeit - Landwirtschaft - Ehegatte -

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Der Senat hat zwar am 17. August 2000 entschieden (BSGE 87, 66, 72 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1), dass das Gesetz mit beiden Formulierungen auch nach § 27 GAL weiter entrichtete Pflichtbeiträge erfasst.

    Da die spätere Rechtsprechung des Senats vom 17. August 2000 (BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1) den Inhalt der genannten Vorschrift nur mit erheblichem Interpretationsaufwand letztlich dahin hat bestimmen können, dass auch nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge nach wie vor anrechenbar seien, ist in der prompten Reaktion des Gesetzgebers (durch das AVmEG vom 21. März 2001) nicht ein verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilter Versuch zu sehen, ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewendetes - völlig klares - Gesetz rückwirkend zu ändern, um die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht zu setzen und zu korrigieren (vgl dazu BVerfGE 18, 429 und 30, 367).

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Damit hat der Gesetzgeber den zuvor zweifelhaften Norminhalt des § 92 Abs. 1 Satz 1 ALG idF des ASRG-ÄndG authentisch festgelegt (vgl zur authentischen Interpretation BSGE 58, 243, 245 = SozR 2200 § 182 Nr. 98 mwN; SozR 3-2600 § 93 Nr. 3).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Dies setzt voraus, dass die Eingriffe zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein müssen, weil sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten dürfen, dh sie müssen zumutbar sein (vgl BVerfGE 75, 78, 97 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 142; BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 14).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Da die spätere Rechtsprechung des Senats vom 17. August 2000 (BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1) den Inhalt der genannten Vorschrift nur mit erheblichem Interpretationsaufwand letztlich dahin hat bestimmen können, dass auch nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge nach wie vor anrechenbar seien, ist in der prompten Reaktion des Gesetzgebers (durch das AVmEG vom 21. März 2001) nicht ein verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilter Versuch zu sehen, ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewendetes - völlig klares - Gesetz rückwirkend zu ändern, um die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht zu setzen und zu korrigieren (vgl dazu BVerfGE 18, 429 und 30, 367).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Dies setzt voraus, dass die Eingriffe zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein müssen, weil sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten dürfen, dh sie müssen zumutbar sein (vgl BVerfGE 75, 78, 97 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 142; BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 14).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Da die spätere Rechtsprechung des Senats vom 17. August 2000 (BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1) den Inhalt der genannten Vorschrift nur mit erheblichem Interpretationsaufwand letztlich dahin hat bestimmen können, dass auch nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge nach wie vor anrechenbar seien, ist in der prompten Reaktion des Gesetzgebers (durch das AVmEG vom 21. März 2001) nicht ein verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilter Versuch zu sehen, ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewendetes - völlig klares - Gesetz rückwirkend zu ändern, um die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht zu setzen und zu korrigieren (vgl dazu BVerfGE 18, 429 und 30, 367).
  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Wenn er diese Begünstigung auf andere gesellschaftliche Gruppen, mithin auch auf die Ehefrauen von ehemaligen Landwirten, nicht erstreckt hat, begegnet dies keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl Senatsurteil vom 12. Februar 1998, BSGE 81, 294 = SozR 3-5868 § 1 Nr. 1 S 10).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84

    Berücksichtigung des 13. Monatsgehalts bei der Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R
    Damit hat der Gesetzgeber den zuvor zweifelhaften Norminhalt des § 92 Abs. 1 Satz 1 ALG idF des ASRG-ÄndG authentisch festgelegt (vgl zur authentischen Interpretation BSGE 58, 243, 245 = SozR 2200 § 182 Nr. 98 mwN; SozR 3-2600 § 93 Nr. 3).
  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 4/03 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

    Insofern hält er nach erneuter Prüfung an seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 16. Oktober 2002 - B 10 LW 10/02 R - und vom 11. Dezember 2003 - B 10 LW 11/02 R - und - B 10 LW 17/02 R - fest.
  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 12/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rentenzuschlag - Zeiten einer freiwilligen

    Auch wenn - wovon der Senat nunmehr ausgeht (vgl das Urteil vom 11. Dezember 2003 - B 10 LW 11/02 R) - der Gesetzgeber die "Zusplittung" auf Beitragszeiten als aktiver Landwirt (also auf Zeiten, in denen der Ehegatte überhaupt in einem Beitragspflicht begründenden landwirtschaftlichen Unternehmen mitarbeiten konnte) begrenzen wollte (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ALG idF des AVmEG), so ist kein Grund genannt oder ersichtlich, warum der Vertrauensschutz erfüllter Anwartschaften im Rahmen des § 97 ALG davon abhängig sein sollte, dass der Versicherte die erforderlichen fünf Jahre als beitrags- bzw versicherungspflichtiger Landwirt (§ 14 GAL, § 1 ALG) zurückgelegt hat (vgl dazu GLA-Komm § 97 ALG S 1.5).
  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 18/02 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

    Insofern hält er nach erneuter Prüfung an seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 16. Oktober 2002 - B 10 LW 10/02 R - und vom 11. Dezember 2003 - B 10 LW 11/02 R - und - B 10 LW 17/02 R - fest.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2008 - L 6 U 129/03
    Sie regt die Auferlegung von Mutwillenskosten nach § 192 SGG an und verweist auf den Beschluss des BSG vom 29. Januar 2003, B 10 Lw 11/02 R.
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