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   BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R   

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https://dejure.org/2002,6813
BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R (https://dejure.org/2002,6813)
BSG, Entscheidung vom 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R (https://dejure.org/2002,6813)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 7/02 R (https://dejure.org/2002,6813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beiträge - Versicherungspflicht - ALG - Alterssicherung der Landwirte - Landwirt - Befreiung - Aufgabe - Weiterversicherung - Landwirtschaftliche Alterskasse - Antragsfrist - Befreiungsantrag - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    SGG § 163; ; SGG § 193

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtversicherung gemäß § 27 GAL bei Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte eines

    Auszug aus BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R
    Die Beklagte macht mit der - vom Senat zugelassenen - Revision unter Berufung auf Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juni 2001 (B 10 LW 16/00 R - SGb 2001, 622 und B 10 LW 7/00 R - SozR 3-5868 § 85 Nr. 6) geltend, anders als vom LSG angenommen und in seiner Entscheidung zu Grunde gelegt, gelte der Grundsatz von der umfassenden Wirkung einer Befreiungsentscheidung nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und auch dort nicht uneingeschränkt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gibt es keinen Grundsatz einer absoluten Wirkung von Befreiungsentscheidungen (vgl Urteile vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R - SGb 2001, 622 und - B 10 LW 7/00 R - SozR 3-5868 § 85 Nr. 6).

  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte/Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R
    Die Beklagte macht mit der - vom Senat zugelassenen - Revision unter Berufung auf Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juni 2001 (B 10 LW 16/00 R - SGb 2001, 622 und B 10 LW 7/00 R - SozR 3-5868 § 85 Nr. 6) geltend, anders als vom LSG angenommen und in seiner Entscheidung zu Grunde gelegt, gelte der Grundsatz von der umfassenden Wirkung einer Befreiungsentscheidung nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und auch dort nicht uneingeschränkt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gibt es keinen Grundsatz einer absoluten Wirkung von Befreiungsentscheidungen (vgl Urteile vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R - SGb 2001, 622 und - B 10 LW 7/00 R - SozR 3-5868 § 85 Nr. 6).

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 20/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Ehemaliger Landwirt - Landwirtschaftliches

    Auszug aus BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R
    Der erkennende Senat hat sich bereits verschiedentlich über das Verhältnis der kraft Gesetzes nach § 1 Abs. 3 ALG zum 1. Januar 1995 eingetretenen Versicherungspflicht von Ehegatten eines Landwirts ("Gilt-Landwirten") zu der Versicherungspflicht Weiterversicherter nach § 27 GAL iVm § 84 Abs. 2 ALG geäußert: Diese wird von jener verdrängt (SozR 3-5868 § 84 Nr. 2 und § 85 Nr. 6).

    Die Beitragspflicht als weiterversichertes Mitglied nach § 27 GAL und die daran anschließende Versicherungspflicht nach § 84 Abs. 2 ALG waren demgegenüber unabhängig von einer Tätigkeit als "Landwirt" (zur Unterscheidung des Gesetzes zwischen Weiterversicherten und "aktiven" Landwirten vgl BSG SozR 3-5868 § 84 Nr. 2).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R
    Der Senat, der als Revisionsgericht das Berufungsurteil auch insoweit zu überprüfen hat (vgl BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 mwN), legt den Bescheid anders aus: Darin wird nur eine Befreiung der Klägerin von der Versicherungspflicht nach § 1 Abs. 3 ALG ausgesprochen.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R
    Das folgt aus dem Grundsatz der formellen Publizität bei Verkündung von Gesetzen, der besagt, dass diese mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl dazu BSGE 67, 90, 92 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1; BSGE 72, 80, 83 = SozR 3-1300 § 27 Nr. 3; BSGE 79, 168, 171 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R
    Das folgt aus dem Grundsatz der formellen Publizität bei Verkündung von Gesetzen, der besagt, dass diese mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl dazu BSGE 67, 90, 92 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1; BSGE 72, 80, 83 = SozR 3-1300 § 27 Nr. 3; BSGE 79, 168, 171 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R
    Das folgt aus dem Grundsatz der formellen Publizität bei Verkündung von Gesetzen, der besagt, dass diese mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl dazu BSGE 67, 90, 92 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1; BSGE 72, 80, 83 = SozR 3-1300 § 27 Nr. 3; BSGE 79, 168, 171 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 13.11.2002 - L 16 LW 5/02

    Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht als Weiterversicherter;

    Dies hat des Bundessozialgericht in einem vergleichbaren Fall erst jüngst bestätigt (Urteil vom 25.07.2002, Az.: B 10 LW 7/02 R).

    Die Begründung folgt aus dem Grundsatz der formellen Publizität bei der Verkündung von Gesetzen, der besagt, dass diese mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie tatsächlich Kenntnis erlangt haben (BSGE vom 25.07.2002 a.a.O. m.w.N.).

    In seiner Entscheidung vom 25.07.2002 (B 10 LW 7/02 R) war das Bundessozialgericht schließlich an die Feststellung des 16. Senats gebunden, die unsubstantiierte Behauptung des Klägers, das Aufklärungsschreiben nicht erhalten zu haben, sei durch die Indizwirkung des Datumsstempels auf dem in der Verwaltungsakte abgehefteten Abdruck des Aufklärungsschreibens als entkräftet anzusehen.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 6/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Ein solcher war nicht etwa entbehrlich, weil mit dem Wegfall des temporären Befreiungsgrundes durch das Ableben der gepflegten Person lediglich ein "Ruhen" der Befreiung eingetreten wäre; umgekehrt: Mit der vorübergehenden Befreiung kam die Versicherungspflicht zum Ruhen; die Beendigung der Befreiung führt zum Wiederaufleben der Versicherungspflicht (vgl dazu: Senatsurteile vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 7/02 R -, GVLAK RdSchr AH 44/2002; vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R -, SGb 2001, 622 ).
  • LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11

    Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig

    Eine Unkenntnis von dem Recht und der Befristung seiner Ausübung, die im Gesetz selbst ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung daher nicht rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5; Urteil v. 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R; BSGE 97, 168, 171; 72, 80, 83; 67, 90, 92).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 11 KR 572/11

    Krankenversicherung der Rentner - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Das folgt aus dem Grundsatz der formellen Publizität bei Verkündung von Gesetzen, der besagt, dass diese mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie tatsächlich Kenntnis erlangt haben (BSG 25.07.2002, B 10 LW 7/02 R, juris; BSG 21.05.1996, 12 RK 43/95, SozR 3-5070 § 21 Nr. 3; BSG 09.02.1993, 12 RK 28/92, SozR 3-1300 § 27 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1282/11
    Das folgt aus dem Grundsatz der formellen Publizität bei Verkündung von Gesetzen, der besagt, dass diese mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie tatsächlich Kenntnis erlangt haben (BSG, Urteil vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 7/02 R - BSG, Urteil vom 21. Mai 1996 - 12 RK 43/95 - in juris).
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