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   BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R   

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BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R (https://dejure.org/2013,38785)
BSG, Entscheidung vom 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R (https://dejure.org/2013,38785)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - B 12 KR 24/12 R (https://dejure.org/2013,38785)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Freiwillige Krankenversicherung; hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger; Beitragsbemessung; beitragspflichtige Einnahmen; Berücksichtigung von Rentenzahlungen einer privaten Kfz-Haftpflichtversicherung; pauschalierter Mehrbedarfsausgleich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 Abs 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 240 Abs 4 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG
    Freiwillige Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen - Berücksichtigung von Rentenzahlungen einer privaten Kfz-Haftpflichtversicherung - pauschalierter Mehrbedarfsausgleich

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beitragsbemessung für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige in der freiwilligen Krankenversicherung; Berücksichtigung von Rentenzahlungen einer privaten Kfz-Haftpflichtversicherung als beitragspflichtige Einnahmen

  • rewis.io

    Freiwillige Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen - Berücksichtigung von Rentenzahlungen einer privaten Kfz-Haftpflichtversicherung - pauschalierter Mehrbedarfsausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 240 Abs. 1; SGB V § 240 Abs. 4
    Beitragsbemessung für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige in der freiwilligen Krankenversicherung; Berücksichtigung von Rentenzahlungen einer privaten Kfz-Haftpflichtversicherung als beitragspflichtige Einnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Freiwillig krankenversicherte Unfallgeschädigte muss sich Leibrente bei der Beitragsbemessung anrechnen lassen

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 22/09 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Sozialhilfeempfänger -

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    Diese nach der Entstehungsgeschichte authentische inhaltliche Ausfüllung des Begriffs der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" durch die Heranziehung aller "Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte" (in diesem Sinne auch die stRspr des BSG, vgl zuletzt BSGE 110, 62 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 16, RdNr 23; ferner zB Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, K § 240 RdNr 45 ) hat der Bund der Krankenkassen durch eine inhaltsgleiche Formulierung in § 3 Abs. 1 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler übernommen.

    Die Grenzziehung zwischen beitragspflichtigen und von der Beitragspflicht ausgenommenen Leistungen erfordert regelmäßig eine wertende Entscheidung dazu, ob die Leistungen der Bestreitung des Lebensunterhalts zugeordnet werden können oder ob sie ausnahmsweise - etwa weil sie Leistungen vergleichbar sind, für die das BSG in seiner Rechtsprechung zu § 240 SGB V Derartiges bereits anerkannt hat - eine besondere, eigenständige Zweckbestimmung außerhalb des allgemeinen Lebensunterhalts aufweisen (so bereits BSGE 110, 62 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 16, RdNr 29 f) .

    So differenziert der Senat zB auch weiterhin bei den Leistungen nach dem SGB XII zur Befriedigung eines einen Heimaufenthalt erfordernden Pflegebedarfs zwischen der beitragspflichtigen Hilfe zum Lebensunterhalt (die ein außerhalb einer stationären Einrichtung lebender Hilfebedürftiger zur Befriedigung seines allgemeinen Lebensunterhalts erhalten hätte) einerseits und nicht beitragspflichtigen pflegebezogenen Zuwendungen, deren besondere Zweckbestimmung (vergleichbar der früheren Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem BSHG) ausschließlich in der Kompensation der konkreten Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit liegt, andererseits (BSGE 110, 62 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 16, RdNr 27 ff; BSG Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 17 RdNr 47, auch zur Veröffentlichung in BSGE 113, 1 vorgesehen) .

    Auch besteht im vorliegenden Fall kein Grund für eine gebotene beitragsrechtliche Privilegierung der Rentenleistungen unter dem Blickwinkel, dass das BSG in seiner Rechtsprechung zu § 240 SGB V bereits vor Inkrafttreten der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler für die im Streit stehenden Einkünfte eine besondere, eigenständige und im Beitragsrecht der GKV fortwirkende Zweckbestimmung anerkannt hätte (vgl zu diesem Gesichtspunkt erneut BSGE 110, 62 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 16, RdNr 29; BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 27/12 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 18 RdNr 18, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    Der Senat hat vielmehr umgekehrt bereits unter Geltung der auf § 240 SGB V fußenden Regelungsbefugnis der Krankenkassen durch Satzung entschieden, dass Unfallrenten aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag bei freiwillig versicherten Mitgliedern der GKV mit dem Zahlbetrag beitragspflichtig sind (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, insbes S 208 ff) .

    Es bedarf bei alledem auch (weiterhin) keiner Beantwortung der vom Senat in der oa Entscheidung (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 S 209) offengelassenen Frage, ob unter Geltung des SGB V zu den "Einnahmen zum Lebensunterhalt" in § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB V eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung gehören würde, jedoch nicht der Teil, der der Grundrente nach dem BVG entspräche (BSGE 71, 299, 303, 304 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 11) .

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    b) Grundlage für die Bemessung der Beiträge der Klägerin für die Zeit ab 1.6.2009 ist § 3 Abs. 1 der ab 1.1.2009 geltenden "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge" vom 27.10.2008 (idF vom 17.12.2008 - Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler; zu deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht allgemein: vgl BSG Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 17, auch zur Veröffentlichung in BSGE 113, 1 vorgesehen) .

    So differenziert der Senat zB auch weiterhin bei den Leistungen nach dem SGB XII zur Befriedigung eines einen Heimaufenthalt erfordernden Pflegebedarfs zwischen der beitragspflichtigen Hilfe zum Lebensunterhalt (die ein außerhalb einer stationären Einrichtung lebender Hilfebedürftiger zur Befriedigung seines allgemeinen Lebensunterhalts erhalten hätte) einerseits und nicht beitragspflichtigen pflegebezogenen Zuwendungen, deren besondere Zweckbestimmung (vergleichbar der früheren Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem BSHG) ausschließlich in der Kompensation der konkreten Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit liegt, andererseits (BSGE 110, 62 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 16, RdNr 27 ff; BSG Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 17 RdNr 47, auch zur Veröffentlichung in BSGE 113, 1 vorgesehen) .

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    Dass angesichts der verschiedenen Lebenssachverhalte in verfassungswidriger Weise für eine unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht mehr bestehen, dass sie hier ungleiche Rechtsfolgen rechtfertigen können (dazu allgemein zB BVerfGE 82, 126, 146; 88, 87, 97) , ist nicht erkennbar.
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    Dass angesichts der verschiedenen Lebenssachverhalte in verfassungswidriger Weise für eine unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht mehr bestehen, dass sie hier ungleiche Rechtsfolgen rechtfertigen können (dazu allgemein zB BVerfGE 82, 126, 146; 88, 87, 97) , ist nicht erkennbar.
  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht -

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    Es bedarf bei alledem auch (weiterhin) keiner Beantwortung der vom Senat in der oa Entscheidung (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 S 209) offengelassenen Frage, ob unter Geltung des SGB V zu den "Einnahmen zum Lebensunterhalt" in § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB V eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung gehören würde, jedoch nicht der Teil, der der Grundrente nach dem BVG entspräche (BSGE 71, 299, 303, 304 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 11) .
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    So kann nach der Rechtsprechung des Senats der Nachweis von Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nur durch Einkommensteuerbescheide geführt werden, weil andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid nicht geeignet sind, eine für die konkrete Beitragsbemessung verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 15 ff).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    Dies hat der Senat auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von freiwilligen Mitgliedern ausgedehnt (BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    So kann nach der Rechtsprechung des Senats der Nachweis von Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nur durch Einkommensteuerbescheide geführt werden, weil andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid nicht geeignet sind, eine für die konkrete Beitragsbemessung verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 15 ff).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - keine Berücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R
    Weil § 240 Abs. 1 SGB V an die "gesamte" wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Senats die Beitragspflicht nicht auf bestimmte, allein dem Arbeitsentgelt gleichstehende Einkunftsarten beschränkt, mögen die Einkünfte dem Versicherten auch als Sozialleistungen als Ausgleich für ein finanzielles Defizit zufließen (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 9 RdNr 14) .
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - freiwillig versichertes Mitglied -

  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 57/81

    Veräußerungsleibrente; Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes; Einnahme

  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 53/79

    Beschädigten-Grundrente - Einnahme zum Lebensunterhalt

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragspflicht einer auf einer

    Die Grenzziehung zwischen beitragspflichtigen und von der Beitragspflicht ausgenommenen Einnahmen erfordert regelmäßig eine wertende Entscheidung dazu, ob sie dem Bestreiten des Lebensunterhalts zugeordnet werden können oder ausnahmsweise eine besondere eigenständige Zweckbestimmung außerhalb des allgemeinen Lebensunterhalts aufweisen (BSG Urteile vom 18.12.2013 - B 12 KR 3/12 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 22 RdNr 22 und - B 12 KR 24/12 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 20 RdNr 22, jeweils mwN; in diesem Sinn auch Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum GRG, BT-Drucks 11/2237 S 225 zu § 249) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - L 11 KR 674/23
    Auf Grundlage dieser gesetzlichen Ermächtigung sind die BeitrVerfGrsSz vom 27. Oktober 2008 (eBAnz VB 4. November 2008) in ihrer jeweiligen Fassung erlassen worden (zur Wirksamkeit der BeitrVerfGrsSz als untergesetzliche Normen und ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht: BSG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - B 12 KR 20/11 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 17; BSG, Urteile vom 18. Dezember 2013 - B 12 KR 24/12 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 20 u.a.; BSG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - B 12 KR 10/12 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 24; BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 KR 15/13 R - BSGE 119, 107; BSG Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 21/14 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 1 KR 472/11
    Danach wird die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder der GKV ab 01.01.2009 nicht mehr durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse, sondern einheitlich durch den SpVBdKK geregelt; dabei ist sicher zu stellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds berücksichtigt (BSG, Urteil vom 18.12.2013, B 12 KR 24/12 R, juris RdNr 17).

    Diese nach der Entstehungsgeschichte authentische inhaltliche Ausfüllung des Begriffs der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" durch die Heranziehung aller "Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte" hat der Bund der Krankenkassen durch eine inhaltsgleiche Formulierung in § 3 Abs. 1 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler übernommen (BSG, Urteil vom 18.12.2013, B 12 KR 24/12 R, juris RdNr 18 mwN).

    Hieran hält er auch weiterhin fest (BSG, Urteil vom 18.12.2013, B 12 KR 3/12 R, juris RdNr 18 mwN und Urteil vom 18.12.2013, B 12 KR 24/12 R).

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