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   BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B   

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https://dejure.org/2016,1494
BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B (https://dejure.org/2016,1494)
BSG, Entscheidung vom 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B (https://dejure.org/2016,1494)
BSG, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - B 13 R 303/15 B (https://dejure.org/2016,1494)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B
    Aufgabe eines sachverständigen Zeugen ist es, sein Wissen über persönliche Wahrnehmungen zu schildern, die zu machen er aufgrund seiner besonderen Sachkunde in der Lage war (BSG Beschluss vom 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B - JurionRS 2015, 20433 RdNr 11; s auch Leopold in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 118 RdNr 47) .

    Die genannte Frage ist deshalb von vornherein als Beweisthema eines prozessordnungsgerechten Antrags zur Beweiserhebung mit Hilfe eines sachverständigen Zeugen nicht geeignet (ebenso zur Vernehmung behandelnder Ärzte als sachverständige Zeugen dazu, dass ein Kläger "nicht mehr arbeiten könne", BSG Beschluss vom 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B - JurionRS 2015, 20433 RdNr 14) .

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B
    Hierzu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; Nr. 21 RdNr 4; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX, RdNr 202 ff) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger damit hinreichend präzise einen bis zuletzt von ihm durch Hinweis zu Protokoll aufrechterhaltenen oder aber im Urteil des LSG wiedergegebenen Beweisantrag bezeichnet hat (zu diesem Erfordernis s BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B - JurionRS 2015, 29489 RdNr 8 f) .
  • BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B
    Auszug aus BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger damit hinreichend präzise einen bis zuletzt von ihm durch Hinweis zu Protokoll aufrechterhaltenen oder aber im Urteil des LSG wiedergegebenen Beweisantrag bezeichnet hat (zu diesem Erfordernis s BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B - JurionRS 2015, 29489 RdNr 8 f) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - L 12 AS 2055/18
    Der Beweisantrag der Klägerin zielt demgegenüber darauf ab, das Nichtbestehen wissenschaftlicher Erkenntnisse zu belegen (zur Ungeeignetheit eines sachverständigen Zeugen vgl. BSG Beschluss vom 06.01.2016, B 13 R 303/15 B, juris Rn. 7; zum Antrag auf Einholung einer amtlichen Auskunft anstelle eines Beweisantritts durch Sachverständigengutachten vgl. auch BSG Beschluss vom 27.06.2018, B 6 KA 54/17 B, juris Rn. 20).
  • BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegungsanforderungen -

    Hierzu legt die Beschwerde ebenfalls nicht substantiiert dar, weshalb die beantragte Zeugenvernehmung erforderlich war, sie also Tatsachen ergeben sollte, die für die Entscheidung in prozessualer und materieller Hinsicht wesentlich sind und die der Zeuge selbst wahrgenommen hat (vgl BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 303/15 B - Juris RdNr 9) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Unbeachteter Beweisantrag

    Aufgabe eines sachverständigen Zeugen ist es, sein Wissen über persönliche Wahrnehmungen zu schildern, die zu machen er aufgrund seiner besonderen Sachkunde in der Lage war (Senatsbeschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 303/15 B - Juris RdNr 7).

    Ein Beweisantrag mit dem Ziel der Vernehmung eines sachverständigen Zeugen muss deshalb bei Angabe des Beweisthemas die Art von Tatsachen (§ 373 ZPO) näher bezeichnen, die dieser selbst wahrgenommen haben soll, also zB Feststellungen eines Arztes zu den von ihm erhobenen gesundheitlichen Befunden (Senatsbeschluss vom 6.1.2016 aaO).

  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 35/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ihrer Angabe, sie habe in diesem Schriftsatz "vorgetragen, dass aufgrund der eindeutigen Aussage der Frau Prof. Dr. Walter der Sachverhalt ausreichend erforscht ist" bzw "die Anhörung der behandelnden Ärzte zur Frage des Zeitpunktes des Versicherungsfalles im Falle einer positiven Entscheidung, auch im Hinblick auf die Dauer des Verfahrens, überflüssig ist", lässt sich ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag nicht entnehmen (zur Anhörung behandelnder Ärzte als sachverständige Zeugen vgl BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 303/15 B - Juris RdNr 7) .
  • LSG Hamburg, 15.05.2018 - L 3 R 66/17

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Denn das Beweisbegehren, ob der Kläger nicht mehr erwerbsfähig ist, unterliegt nicht der unmittelbaren persönlichen Wahrnehmung des benannten Zeugen und ist als Beweisthema von vorneherein ungeeignet (s. BSG v. 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B in juris, Rn 7).

    Bei den Befundberichten handelt es sich bereits um eine schriftliche Befragung des Gerichts zum Gesundheitszustand des Klägers im Sinne von § 377 Abs. 3 Zivilprozessordnung (s. BSG v. 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B in juris, Rn 9).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 456/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Aufzeichnungspflicht;

    Aufgabe eines Zeugen ist es, sein Wissen über persönliche Wahrnehmungen zu schildern; ein Beweisantrag mit dem Ziel der Vernehmung eines Zeugen muss bei Angabe des Beweisthemas die Art von Tatsachen (§ 373 ZPO) näher bezeichnen, die dieser selbst wahrgenommen haben soll (BSG, Beschluss vom 06. Januar 2016 - B 13 R 303/15 B -, juris).
  • BSG, 16.07.2019 - B 5 R 131/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Frage, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, ist hingegen eine Bewertung von Tatsachen, die einem Sachverständigenbeweis vorbehalten ist ( BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 303/15 B - Juris RdNr 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 3 U 192/11

    Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4106 der Anlage 1 zur

    Denn Gegenstand des Zeugenbeweises kann nur die Bekundung wahrgenommener Tatsachen sein ( vgl BSG, Beschluss vom 6. Januar 2016 - B 13 R 303/15 B - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 638/16
    Die genannte Frage ist deshalb von vornherein als Beweisthema eines prozessordnungsgerechten Antrages zur Beweiserhebung mit Hilfe eines sachverständigen Zeugen nicht geeignet (BSG, B.v. 6. Januar 2016 - B 13 R 303/15 B; für entsprechend für Anträge auf Vernehmung behandelnder Ärzte als sachverständige Zeugen dazu, dass ein Kläger "nicht mehr arbeiten könne", vgl. BSG, B. v. 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - L 6 U 3635/15
    Dies gilt ausdrücklich für den Zeugenbeweis (§ 373 ZPO), insbesondere auch für den Beweisantritt durch Benennung eines sachverständigen Zeugen nach § 414 ZPO (BSG, Beschluss vom 6. Januar 2016 - B 13 R 303/15 B -, juris, Rz. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2019 - L 9 R 3700/18
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