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   BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R   

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https://dejure.org/2010,2584
BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R (https://dejure.org/2010,2584)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R (https://dejure.org/2010,2584)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R (https://dejure.org/2010,2584)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit - Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung - Zumutbarkeit des Arbeitsangebots - Gefährdung der Kindeserziehung - Bekanntgabe

  • openjur.de

    Absenkung des Arbeitslosengeld II; Sanktionsbescheid; Bestimmtheit; Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung; Zumutbarkeit des Arbeitsangebots; Gefährdung der Kindeserziehung; Bekanntgabe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c SGB 2, § 31 Abs 6 SGB 2, § 10 Abs 1 Nr 3 SGB 2, § 33 Abs 1 SGB 10, § 37 Abs 1 SGB 10
    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit - Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung - Zumutbarkeit des Arbeitsangebots - Gefährdung der Kindeserziehung - Bekanntgabe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zulässigkeit der Absenkung bei mangelnder Bestimmtheit des Sanktionsbescheides

  • rewis.io

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit - Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung - Zumutbarkeit des Arbeitsangebots - Gefährdung der Kindeserziehung - Bekanntgabe

  • ra.de
  • rewis.io

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit - Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung - Zumutbarkeit des Arbeitsangebots - Gefährdung der Kindeserziehung - Bekanntgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zulässigkeit der Absenkung bei mangelnder Bestimmtheit des Sanktionsbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (285)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
    b) Die Anfechtungsklage des Klägers gemäß § 54 Abs. 1 SGG (hierzu BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - RdNr 12) richtet sich darauf, für den streitigen Zeitraum ungekürzte bzw nicht abgesenkte Leistungen zu erhalten.

    Das BSG hat bereits entschieden, dass Sanktionsbescheide mit dem hier angefochtenen Inhalt den Bestimmtheitsanforderungen des § 33 Abs. 1 SGB X genügen (vgl insbesondere Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2 RdNr 13 ff).

    Schließlich machte der angefochtene Sanktionsbescheid vom 26.7.2006 insofern auch deutlich, dass die ursprünglichen Bewilligungsbescheide insoweit gemäß § 48 SGB X aufgehoben würden ( vgl hierzu BSG Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2 - und - B 4 AS 30/09 R = SozR 4-4200 § 31 Nr. 3).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
    Unbestimmt iS des § 33 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt nur dann, wenn sein Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich nicht widerspruchsfrei ist und der davon Betroffene bei Zugrundelegung der Verständnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers nicht in der Lage ist, sein Verhalten daran auszurichten ( vgl auch BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwzN).

    Schließlich machte der angefochtene Sanktionsbescheid vom 26.7.2006 insofern auch deutlich, dass die ursprünglichen Bewilligungsbescheide insoweit gemäß § 48 SGB X aufgehoben würden ( vgl hierzu BSG Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2 - und - B 4 AS 30/09 R = SozR 4-4200 § 31 Nr. 3).

    Der erkennende Senat hat hierzu im Anschluss an die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (BSGE 102, 201 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4 und Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 19) durch Urteil vom 18.2.2010 (B 14 AS 53/08 R - BSGE 105, 297 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 5 RdNr 17 ff) im Einzelnen dargelegt, dass die Festsetzung von Sanktionen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II voraussetzt, dass der Hilfebedürftige über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden ist.

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
    Anhand der Feststellungen des LSG kann der Senat nicht abschließend entscheiden, ob die von ihm selbst aufgestellten Anforderungen an eine Rechtsfolgenbelehrung iS des § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II im vorliegenden Fall erfüllt wurden ( vgl grundlegend Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 53/08 R - BSGE 105, 297 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 5).

    Der erkennende Senat hat hierzu im Anschluss an die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (BSGE 102, 201 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4 und Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 19) durch Urteil vom 18.2.2010 (B 14 AS 53/08 R - BSGE 105, 297 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 5 RdNr 17 ff) im Einzelnen dargelegt, dass die Festsetzung von Sanktionen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II voraussetzt, dass der Hilfebedürftige über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden ist.

    Diese in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte und in der sozialrechtlichen Literatur weitgehend geteilte Auffassung (vgl die Nachweise in dem Urteil des BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 53/08 R - BSGE 105, 297 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 5 RdNr 19) ist insbesondere im Hinblick auf die gravierenden Folgen des § 31 Abs. 1 SGB II im Bereich der existenzsichernden Leistungen aufrecht zu erhalten.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
    Das BSG hat insofern bereits entschieden, dass ein Sanktionsereignis bzw ein Sanktionsbescheid gemäß § 31 SGB II keinen abtrennbaren Streitgegenstand darstellt, der isoliert von den übrigen Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II überprüft werden kann (BSGE 102, 201 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4, jeweils RdNr 12).

    Der erkennende Senat hat hierzu im Anschluss an die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (BSGE 102, 201 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4 und Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 19) durch Urteil vom 18.2.2010 (B 14 AS 53/08 R - BSGE 105, 297 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 5 RdNr 17 ff) im Einzelnen dargelegt, dass die Festsetzung von Sanktionen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II voraussetzt, dass der Hilfebedürftige über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden ist.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
    Dies leitet der Senat nicht zuletzt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) ab, in der das BVerfG betont hat, dass das SGB II insgesamt der Realisierung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums iS des Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 210 Abs. 1 Grundgesetz (GG) diene.
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
    Unschädlich ist, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG SozR 4-2600 § 96a Nr. 9).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
    Insoweit kommt dem Verfügungssatz des Verwaltungsakts klarstellende Funktion zu (BSG Urteil vom 15.5.2002 - B 6 KA 25/01 R = BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 384).
  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
    Dabei hat das BSG auch den zwingenden formalen Charakter der Rechtsfolgenbelehrung betont und dies aus dem übergeordneten sozialen Schutzzweck abgeleitet, den Arbeitslosen vor den Folgen einer Pflichtverletzung zu warnen (vgl BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18 S 87 mwN) .
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Jedenfalls solange es an der Umsetzung dieser Verwaltungsakte durch Änderung vorher ergangener Bewilligungen nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X im dargelegten Sinne oder durch Berücksichtigung bei der Bewilligung für einen neuen Bewilligungsabschnitt fehlt, steht ihrer isolierten Anfechtung die zur vorherigen Rechtslage ergangenen Aussage des Senats nicht entgegen, ein Sanktionsbescheid gemäß § 31 SGB II aF stelle keinen abtrennbaren Streitgegenstand dar, der isoliert von den übrigen Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II überprüft werden könne (BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - RdNr 13; ähnlich der 4. Senat des BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 14 f) .
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Der Betroffene muss bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls in die Lage versetzt werden, die in ihm getroffene Rechtsfolge vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2, RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - RdNr 18; BSGE 108, 289 ff = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 31).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    b) Die vom LSG angenommene Rechtswidrigkeit der Aufhebungsverfügung ergibt sich aber nicht aus der mangelnden Bestimmtheit iS von § 33 Abs. 1 SGB X. Das Bestimmtheitserfordernis verlangt, dass der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2; Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R) .
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Rechtsprechung
   BSG, 03.03.2010 - B 14 AS 92/09 B   

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https://dejure.org/2010,50625
BSG, 03.03.2010 - B 14 AS 92/09 B (https://dejure.org/2010,50625)
BSG, Entscheidung vom 03.03.2010 - B 14 AS 92/09 B (https://dejure.org/2010,50625)
BSG, Entscheidung vom 03. März 2010 - B 14 AS 92/09 B (https://dejure.org/2010,50625)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.03.2010 - B 14 AS 92/09 B
    5 Zum Vorliegen einer Überraschungsentscheidung hätte der Kläger unter Bezugnahme auf den Gang des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens und das Vorbringen der Beteiligten sowie unter Hervorhebung von Äußerungen des Berufungsgerichts darlegen müssen, dass die Entscheidung des LSG nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f; BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B).

    Ausgehend von dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG, Beschlüsse vom 23. April 2009 - B 13 R 15/09 B - vom 5. März 2007 - B 4 RS 58/06 B und vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B), fehlt es an Darlegungen dazu, warum ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung aller vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte hier nicht davon ausgehen musste, dass die allein streitige Höhe des Anspruchs auf KdU unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt erörtert und dabei auch über die in dem von ihm angeforderten Mietvertrag sowie in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Einzelpositionen entschieden würde.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 03.03.2010 - B 14 AS 92/09 B
    5 Zum Vorliegen einer Überraschungsentscheidung hätte der Kläger unter Bezugnahme auf den Gang des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens und das Vorbringen der Beteiligten sowie unter Hervorhebung von Äußerungen des Berufungsgerichts darlegen müssen, dass die Entscheidung des LSG nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f; BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B).
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 03.03.2010 - B 14 AS 92/09 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Verfahrensmangels gehört, dass die verletzte Rechtsnorm und die eine Verletzung begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargelegt werden (stRspr; ua BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 10).
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 03.03.2010 - B 14 AS 92/09 B
    Ausgehend von dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG, Beschlüsse vom 23. April 2009 - B 13 R 15/09 B - vom 5. März 2007 - B 4 RS 58/06 B und vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B), fehlt es an Darlegungen dazu, warum ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung aller vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte hier nicht davon ausgehen musste, dass die allein streitige Höhe des Anspruchs auf KdU unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt erörtert und dabei auch über die in dem von ihm angeforderten Mietvertrag sowie in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Einzelpositionen entschieden würde.
  • BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 03.03.2010 - B 14 AS 92/09 B
    Ausgehend von dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG, Beschlüsse vom 23. April 2009 - B 13 R 15/09 B - vom 5. März 2007 - B 4 RS 58/06 B und vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B), fehlt es an Darlegungen dazu, warum ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung aller vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte hier nicht davon ausgehen musste, dass die allein streitige Höhe des Anspruchs auf KdU unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt erörtert und dabei auch über die in dem von ihm angeforderten Mietvertrag sowie in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Einzelpositionen entschieden würde.
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Rechtsprechung
   BSG, 03.07.2009 - B 14 AS 92/09 S   

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https://dejure.org/2009,59457
BSG, 03.07.2009 - B 14 AS 92/09 S (https://dejure.org/2009,59457)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2009 - B 14 AS 92/09 S (https://dejure.org/2009,59457)
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Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 55 AS 922/09
  • LSG Hamburg - L 1 SF 14/09
  • BSG, 03.07.2009 - B 14 AS 92/09 S
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