Rechtsprechung
   BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14472
BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B (https://dejure.org/2001,14472)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B (https://dejure.org/2001,14472)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 12/01 B (https://dejure.org/2001,14472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung von Heilplänen und Kostenplänen ohne Originalunterlagen - Nichtzulassung der Revision - Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung - Ablehnung eines Befangenheitsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Rüge unzulässiger Mitwirkungen des abgelehnten Richters im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

    Auszug aus BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B
    Denn im Falle nachträglicher Zustellung der schon zuvor beschlossenen - hier zudem per Telefax mitgeteilten - Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs kann die Rüge unzulässiger Mitwirkung des abgelehnten Richters nicht mehr durchgreifen, weil der Verfahrensfehler als geheilt anzusehen ist (so zuletzt BSG, Beschluß vom 1. August 2000, SozR 3-1500 § 160a Nr. 29 = NVwZ 2001, 472 = NZS 2001, 221, schon die Zulässigkeit der Verfahrensrüge verneinend; ebenso BFHE 125, 12, 14 mit Zurückweisung als unbegründet; vgl ferner BayVerfGH NJW 1982, 1746 ohne Stellungnahme zur Frage der Zulässigkeit oder Begründetheit).

    Die Ausführungen der Klägerin können den geltend gemachten Verfahrensmangel nämlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ergeben (vgl zu diesem Erfordernis zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 29 S 54 = NVwZ 2001, 472 = NZS 2001, 221).

  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B
    In Fällen, in denen bereits von der Rechtsprechung herausgearbeitete Maßstäbe betroffen sind, muß in der Beschwerdebegründung in Auseinandersetzung mit der Entscheidungsbegründung des LSG dargelegt werden, unter welchem Aspekt noch eine Klärung im Revisionsverfahren erforderlich sein könnte (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B
    In Fällen, in denen bereits von der Rechtsprechung herausgearbeitete Maßstäbe betroffen sind, muß in der Beschwerdebegründung in Auseinandersetzung mit der Entscheidungsbegründung des LSG dargelegt werden, unter welchem Aspekt noch eine Klärung im Revisionsverfahren erforderlich sein könnte (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38).
  • BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76

    Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch -

    Auszug aus BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B
    Denn im Falle nachträglicher Zustellung der schon zuvor beschlossenen - hier zudem per Telefax mitgeteilten - Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs kann die Rüge unzulässiger Mitwirkung des abgelehnten Richters nicht mehr durchgreifen, weil der Verfahrensfehler als geheilt anzusehen ist (so zuletzt BSG, Beschluß vom 1. August 2000, SozR 3-1500 § 160a Nr. 29 = NVwZ 2001, 472 = NZS 2001, 221, schon die Zulässigkeit der Verfahrensrüge verneinend; ebenso BFHE 125, 12, 14 mit Zurückweisung als unbegründet; vgl ferner BayVerfGH NJW 1982, 1746 ohne Stellungnahme zur Frage der Zulässigkeit oder Begründetheit).
  • BSG, 23.10.2017 - B 4 AS 49/17 BH
    Die Rüge des Verfahrensfehlers einer unzulässigen Mitwirkung des abgelehnten Richters könnte - auch wenn hierin ein schlüssiger Vortrag zur Verletzung des § 47 ZPO ("Wartepflicht") gesehen werden kann - nicht mehr durchgreifen, weil dieser Mangel mit der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs noch in der mündlichen Verhandlung vom 17.2.2017 als geheilt anzusehen ist (BSG vom 27.6.2001 - B 6 KA 12/01 - RdNr 5; BSG vom 1.8.2000 - B 9 SB 24/00 B - RdNr 3; BAG vom 28.12.1999 - 9 AZR 739/99; BVerfG vom 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 N 90.18

    Berufungszulassungsverfahren; Abwasserabgabe; Festsetzung; Industriekläranlage;

    Im Übrigen hat der Kläger nicht aufgezeigt, dass und welchen entscheidungserheblichen Vortrag die Kammer des Verwaltungsgerichts bei der Entscheidung über seinen Ablehnungsantrag nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in ihre Erwägungen einbezogen haben soll (zu diesem Darlegungserfordernis BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2017 - BVerwG 5 C 10/15 D -, juris Rn. 7; siehe auch BSG, Beschluss vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 12/01 B -, juris Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13

    Prozesskostenhilfe

    Abgesehen davon, dass nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers (vgl. BR-Drs. 315/11, S. 40; BT-Drs. 17/6764, S. 27) viel dafür spricht, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Befangenheitsgesuchen gegen Gerichtspersonen auch nach dem bis zum 24.10.2013 geltenden Recht gemäß § 172 Abs. 2 SGG a.F. ausgeschlossen war (so auch die wohl herrschende Meinung, vgl. statt vieler Thüringer LSG, Beschl. v. 21.08.2013 - L 6 SF 1156/13 B -, juris Rn. 2 m.w.N.) und deshalb der Beschluss vom 20.09.2013 bereits rechtskräftig ist, ist die Mitwirkung des abgelehnten Richters nach (erstinstanzlicher) Zurückweisung des Befangenheitsgesuch nicht verfahrensfehlerhaft, auch wenn der Beschluss über die Zurückweisung noch nicht rechtskräftig ist (so ausdrücklich BFH, Beschl. v. 02.03.1978 - IV R 120/76 -, juris Rn. 22 ff., zitiert auch in BSG, Beschl. v. 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B -, juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht