Rechtsprechung
   BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31038
BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B (https://dejure.org/2008,31038)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B (https://dejure.org/2008,31038)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2008 - B 6 KA 3/07 B (https://dejure.org/2008,31038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Seine Rüge, das LSG sei von der früheren Rechtsprechung des BSG zur Bestimmung des Gegenstandswertes in Zulassungsstreitigkeiten abgewichen (zur Änderung dieser Rechtsprechung, dh Bestimmung des wirtschaftlichen Interesses unter Zugrundelegung eines Zeitraums von drei statt bislang von fünf Jahren, vgl BSG, Beschluss vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 1) , bezeichnet keine Divergenz zur aktuellen Rechtsprechung des BSG.

    Soweit der Kläger im Zusammenhang mit seiner Divergenzrüge zusätzlich geltend macht, die im Beschluss des Senats vom 1.9.2005 (SozR 4-1920 § 52 Nr. 1) angekündigte Änderung der bisherigen Rechtsprechung zum maßgeblichen Bezugszeitraum für die Bestimmung des wirtschaftlichen Interesses in Zulassungssachen für nach dem 1.1.2002 rechtshängig gewordene Streitigkeiten verstoße hinsichtlich zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossener Verfahren wegen unzulässiger echter Rückwirkung gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, kann dies auch unter dem Gesichtspunkt grundsätzlicher Bedeutung (Zulassungsgrund gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) nicht zu einer Revisionszulassung führen.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Der Kläger macht insoweit mit seiner Beschwerde sinngemäß geltend, das Berufungsgericht habe missachtet, dass er den Kostenfestsetzungsbeschluss des Beklagten vom 5.5.2004 nur teilweise - hinsichtlich der Höhe der Rahmengebühr - angefochten habe und der Ausspruch über die Höhe des Gegenstandswerts deshalb bestandskräftig geworden sei (§ 77 SGG; zur Teilanfechtung s zB BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 7, mwN) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Wer den Zulassungsgrund der Divergenz geltend machen will, muss in der Beschwerdebegründung entscheidungstragende Rechtssätze im Berufungsurteil sowie in einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenüberstellen und näher darlegen, weshalb sie nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf dieser Abweichung beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18) .
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 5/06 B

    Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Vertragszahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Dabei ist der jeweils aktuelle Stand der bundesgerichtlichen Rechtsprechung maßgebend (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61; BSG, Beschlüsse vom 31.5.2006 - B 6 KA 44/05 B - MedR 2006, 672, und vom 19.7.2006 - B 6 KA 5/06 B - juris, jeweils mwN).
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Dabei ist der jeweils aktuelle Stand der bundesgerichtlichen Rechtsprechung maßgebend (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61; BSG, Beschlüsse vom 31.5.2006 - B 6 KA 44/05 B - MedR 2006, 672, und vom 19.7.2006 - B 6 KA 5/06 B - juris, jeweils mwN).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 44/05 B

    Abstellen auf Pressemitteilung bei Nichtvorliegen der Volltext-Fassung des

    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Dabei ist der jeweils aktuelle Stand der bundesgerichtlichen Rechtsprechung maßgebend (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61; BSG, Beschlüsse vom 31.5.2006 - B 6 KA 44/05 B - MedR 2006, 672, und vom 19.7.2006 - B 6 KA 5/06 B - juris, jeweils mwN).
  • BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86

    Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwalt

    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Eine gesonderte Festsetzung des Gegenstandswerts durch die Verwaltung ist im Gesetz nicht vorgesehen und wäre deshalb unzulässig (BSG SozR 1300 § 63 Nr. 8 S 25 ff; ebenso BVerwG NJW 1986, 2128; Hellstab in von Eiken/Hellstab/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 18. Aufl 2003, RdNr D 212) .
  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 13/85

    Berufungsausschuß - Gegenstandswert - Berechnungsfaktor - Kostenfestsetzung

    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Eine gesonderte Festsetzung des Gegenstandswerts durch die Verwaltung ist im Gesetz nicht vorgesehen und wäre deshalb unzulässig (BSG SozR 1300 § 63 Nr. 8 S 25 ff; ebenso BVerwG NJW 1986, 2128; Hellstab in von Eiken/Hellstab/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 18. Aufl 2003, RdNr D 212) .
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RV 36/84
    Auszug aus BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B
    Denn auch dann, wenn bei Missachtung einer aufgrund Teilanfechtung eingetretenen teilweisen Bestandskraft des Kostenfestsetzungsbescheids durch das Berufungsgericht von einem Verfahrensmangel auszugehen wäre (vgl BSG, Urteil vom 26.2.1986 - 9a RV 36/84 - juris, dort RdNr 10, 13 f) , liegt ein solcher Fehler hier jedenfalls nicht vor.
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Der Kläger ist insofern allerdings durch das prozessuale Verböserungsverbot vor einer im Ergebnis niedrigeren Kostenerstattung geschützt (vgl zur Höhe der Bestimmung der Rahmengebühr bzw des Gegenstandswerts als Berechnungsfaktor der Kostenfestsetzung: BSG vom 9.4.2008 - B 6 KA 3/07 B - Juris RdNr 12; BSG SozR 1300 § 63 Nr. 8 S 25 ff, jeweils mwN; zustimmend Roos in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 63 RdNr 45).
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 22/14 R

    Vertragspsychotherapeut - Zulässigkeit der Beschränkung des Mindestpunktwerts für

    Nicht zum Verfügungssatz gehören dagegen die einzelnen Rechenschritte, die erforderlich sind, um von der Honoraranforderung des Vertragsarztes zur Honorarsumme zu gelangen, die dieser nach den für die Honorarverteilung geltenden Vorschriften beanspruchen kann (BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 6 KA 84/03 R - USK 2004-146 = Juris RdNr 29; ebenso in anderen Bereichen bezogen auf Berechnungsfaktoren: Gegenstandswert als Berechnungsfaktor einer Kostenfestsetzungsentscheidung, BSG Beschluss vom 9.4.2008 - B 6 KA 3/07 B - Juris RdNr 12; BSG SozR 1300 § 63 Nr. 8 S 25 ff; BSG Beschluss vom 25.3.2015 - B 6 KA 48/14 B - Juris RdNr 14; Ausfallzeit als unselbstständiger Faktor der Rentenberechnung vgl BSGE 45, 236, 237 = SozR 1500 § 77 Nr. 26 S 20; zur Rücknahme nach § 44 SGB X vgl auch Steinwedel in Kasseler Komm, Stand Dezember 2014, § 44 SGB X RdNr 34) .
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 48/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittelbefugnis einer Krankenkasse wie auch

    Dies folgt aus dem Umstand, dass der Beklagte den Gegenstandswert nicht bindend festsetzen kann, sondern dass es sich dabei nur um einen Berechnungsfaktor für die Kostenfestsetzung handelt, der der uneingeschränkten gerichtlichen Prüfung unterliegt, sodass die angemessene Gebühr im Falle der Unbilligkeit der von dem Rechtsanwalt getroffenen Bestimmung vom Gericht bestimmt werden kann (BSG SozR 1300 § 63 Nr S 27 f; BSG Beschluss vom 9.4.2008 - B 6 KA 3/07 B - Juris RdNr 12) .

    Der Umstand, dass der Beklagte im Verfügungssatz des angefochtenen Bescheides gleichwohl eine gesonderte Festsetzung des Gegenstandswerts vorgenommen hat (zur Rechtswidrigkeit vgl BSG SozR 1300 § 63 Nr. 8 S 25 f; BSG Beschluss vom 9.4.2008 - B 6 KA 3/07 B - Juris RdNr 20; Hellstab in von Eiken/Hellstab/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl 2011, RdNr D 218) , hat sich auf die Entscheidung des LSG zur Höhe des Gegenstandswerts erkennbar nicht ausgewirkt; vielmehr hat das LSG diesen zu Recht als Element der Kostenfestsetzung geprüft und dazu eigenständig Erwägungen angestellt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 2/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der Gebühr

    Daher sind die Sozialgerichte befugt, bei der Prüfung für die Berechtigung einer höheren Kostenerstattung als bislang bewilligt den zugrunde zu legenden Gegenstandswert eigenhändig anhand der gesetzlichen Bestimmungen aus dem GKG festzulegen; dabei ist die Klägerin aber im Rahmen des prozessualen Verböserungsverbots vor einer im Ergebnis niedrigeren Kostenerstattung geschützt (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 9. April 2008 - B 6 KA 3/07 B - juris mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - L 11 KA 86/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Sein damit verbundenes wirtschaftliches Interesse war, wie er auch im Widerspruchverfahren vorgetragen hat, auf einen Praxisverkauf gerichtet und wird damit allein sachgerecht von dem von ihm erstrebten Kaufpreis bestimmt (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts vom 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 5/13
    Daher sind die Sozialgerichte befugt, bei der Prüfung für die Berechtigung einer höheren Kostenerstattung als bislang bewilligt den zugrunde zu legenden Gegenstandswert eigenhändig anhand der gesetzlichen Bestimmungen aus dem GKG festzulegen; dabei ist die Klägerin aber im Rahmen des prozessualen Verböserungsverbots vor einer im Ergebnis niedrigeren Kostenerstattung geschützt (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 9. April 2008 - B 6 KA 3/07 B - juris, mwN; Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - L 3 KA 2/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 3/12
    Daher sind die Sozialgerichte befugt, bei der Prüfung für die Berechtigung einer höheren Kostenerstattung als bislang bewilligt den zugrunde zu legenden Gegenstandswert eigenhändig anhand der gesetzlichen Bestimmungen aus dem GKG festzulegen; dabei ist die Klägerin aber im Rahmen des prozessualen Verböserungsverbots vor einer im Ergebnis niedrigeren Kostenerstattung geschützt (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 9. April 2008 - B 6 KA 3/07 B - juris mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht