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   BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B   

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BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B (https://dejure.org/2012,29491)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B (https://dejure.org/2012,29491)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2012 - B 6 KA 97/11 B (https://dejure.org/2012,29491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 SGG, § 197a Abs 1 S 1 SGG, § 155 Abs 2 VwGO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigungserklärung - Widerspruch durch Gegenseite - keine Gleichsetzung mit Klagerücknahme - Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Umwandlung eines Rechtsstreits durch nur einseitige Erledigungserklärung in einen sog ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigungserklärung - Widerspruch durch Gegenseite - keine Gleichsetzung mit Klagerücknahme - Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Umwandlung eines Rechtsstreits durch nur einseitige Erledigungserklärung in einen sog ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigungserklärung - Widerspruch durch Gegenseite - keine Gleichsetzung mit Klagerücknahme - Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Umwandlung eines Rechtsstreits durch nur einseitige Erledigungserklärung in einen sog ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94

    Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene, Bedarfsvorbehalt bei der

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B
    Die Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Umwandlung eines Rechtsstreits durch nur einseitige Erledigungserklärung in einen sog Erledigungsrechtsstreit bedeutet zugleich auch, dass die beklagte Behörde dann einen Rechtsstreit trotz Erledigung fortführen und an ihrem Klageabweisungsantrag festhalten kann, wenn sie ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Verneinung des Klageanspruchs hat (vgl hierzu BVerwG vom 31.10.1990 - BVerwGE 87, 62 ff = NVwZ 1991, 162 ff = Juris RdNr 18 ff; dem folgend auch BSG vom 21.6.1995 - 6 RKa 48/94 - SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 7 = Juris RdNr 15 mit weiteren BVerwG-Angaben) .

    Im Übrigen hat schon das frühere Urteil des Senats vom 21.6.1995 (6 RKa 48/94 - SozR 3-1500 § 131 Nr. 5) gezeigt, dass die Anwendung verwaltungsgerichtlicher Grundsätze dem sozialgerichtlichen Verfahren nicht grundsätzlich fremd ist.

    Dies reicht indessen nicht für ein ausreichend konkret feststellbares Interesse des Beigeladenen zu 3. aus; denn geklärt ist, dass eine nur abstrakte Möglichkeit für ein schutzwürdiges Interesse an einer Verfahrensfortführung im Sinne der BVerwG-Rechtsprechung nicht genügt (vgl hierzu BVerwG vom 31.10.1990 - BVerwGE 87, 62, 64-68 = NVwZ 1991, 162, 163 f = Juris RdNr 18 am Ende iVm RdNr 21, 22; ebenso BSG vom 21.6.1995 - 6 RKa 48/94 - SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 7 = Juris RdNr 15) .

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B
    Die Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Umwandlung eines Rechtsstreits durch nur einseitige Erledigungserklärung in einen sog Erledigungsrechtsstreit bedeutet zugleich auch, dass die beklagte Behörde dann einen Rechtsstreit trotz Erledigung fortführen und an ihrem Klageabweisungsantrag festhalten kann, wenn sie ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Verneinung des Klageanspruchs hat (vgl hierzu BVerwG vom 31.10.1990 - BVerwGE 87, 62 ff = NVwZ 1991, 162 ff = Juris RdNr 18 ff; dem folgend auch BSG vom 21.6.1995 - 6 RKa 48/94 - SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 7 = Juris RdNr 15 mit weiteren BVerwG-Angaben) .

    Dies reicht indessen nicht für ein ausreichend konkret feststellbares Interesse des Beigeladenen zu 3. aus; denn geklärt ist, dass eine nur abstrakte Möglichkeit für ein schutzwürdiges Interesse an einer Verfahrensfortführung im Sinne der BVerwG-Rechtsprechung nicht genügt (vgl hierzu BVerwG vom 31.10.1990 - BVerwGE 87, 62, 64-68 = NVwZ 1991, 162, 163 f = Juris RdNr 18 am Ende iVm RdNr 21, 22; ebenso BSG vom 21.6.1995 - 6 RKa 48/94 - SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 7 = Juris RdNr 15) .

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B
    Eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN ) .

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s die BVerfG-Angaben in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 4 f) .

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne

    Die Klägerin hat dementsprechend mit ihrer Erklärung im Berufungsverfahren, wegen der Übernahme der Diagnosen entsprechend dem Sachverständigengutachten nicht mehr den Erstattungsanspruch zu verfolgen, eine Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels ersichtlich nicht gewollt (vgl auch BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 97/11 B - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B - Juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 18.3.1994 - III B 543/90 - BFHE 173, 506, 509 = BStBl II 1994, 473 = Juris RdNr 15; Hauck, SGb 2004, 407, 409 f; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl 2018, § 161 RdNr 184).

    In solchen Fällen können die Argumentationen des BVerwG wegen der Unterschiede in den Prozessordnungen nicht unmittelbar in Verfahren nach den SGG Verwendung finden (vgl dagegen zu erledigten Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 97/11 B - MedR 2014, 602 = Juris RdNr 16).

  • BSG, 12.12.2023 - B 1 KR 17/22 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erledigung der Hauptsache -

    Erklärt das klagende Krankenhaus bei einem Streit über eine Krankenhausvergütung ohne kostenprivilegierte Beteiligte einseitig den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, setzt die Begründetheit der auf Feststellung der Erledigung gerichteten Klage jedenfalls voraus, dass sich das ursprünglich verfolgte Klagebegehren tatsächlich erledigt hat (vgl BSG vom 9.4.2019 - B 1 KR 3/18 R - BSGE 128, 54 = SozR 4-1780 § 161 Nr. 3, RdNr 12 ff, 21; ferner BSG vom 15.8.2012 - B 6 KA 97/11 B - juris RdNr 14 ff) .
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 55/12 B
    Dabei darf nicht lediglich isoliert auf einzelne Sätze der bundesgerichtlichen Entscheidung abgestellt werden, sondern zu berücksichtigen ist der Kontext, in dem die für die Divergenzrüge angeführte bundesgerichtliche Entscheidung jeweils steht (BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 49/10 B - SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 22 iVm 25; ebenso zB BSG vom 15.8.2012 - B 6 KA 97/11 B - RdNr 9 f).

    Die Konstellationen, in denen einerseits die bundesgerichtliche Aussage und andererseits die Aussage in dem angefochtenen LSG-Urteil stehen, müssen vergleichbar sein (vgl zB BSG vom 15.8.2012 aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2015 - L 11 KA 107/13

    Streit über die Erledigung eines Rechtsstreits über eine Erhöhung des

    Vielmehr wird der Rechtsstreit durch nur einseitige Erledigungserklärung in einen sog. Erledigungsrechtsstreit umgewandelt (BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B -).

    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung, der widersprochen wurde, ist diese Möglichkeit nicht gegeben, denn sie erledigt den Rechtsstreit nicht in der Hauptsache (zutreffend BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - L 11 KA 33/17

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigungserklärung der Antragsteller in einem

    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung, der widersprochen wurde, ist diese Möglichkeit hingegen nicht gegeben, denn sie erledigt den Rechtsstreit nicht in der Hauptsache (zutreffend BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2013 - L 13 EG 22/13

    Streit über die Anrechnung einer Aufwandsentschädigung auf das Elterngeld

    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und / oder wenn sie sich ohne weiteres aus den Rechtsvorschriften und / oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (BSG, Beschl. v. 15.08.2012 - B 6 Ka 97/11 b = juris Rn. 12 m.w.N. zur gleichlautenden Bestimmung des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - L 11 KR 66/15

    Rücknahme einer außerordentlichen Kündigung eines Versorgungsvertrages nach

    Das SG muss unter Berücksichtigung von Funktion und Bedeutung der einseitigen unwidersprochenen Erledigungserklärung (hierzu z.B. Senat, Beschlüsse vom 31.10.2011 - L 11 KA 61/11 B ER - und 21.05.2010 - L 11 B 15/09 KA ER -) und ggf. der einseitig widersprochenen Erledigungserklärung (dazu BSG, Beschluss vom 15.02.2012 - B 6 KA 97/11 B -) neuerlich darüber befinden, ob und inwieweit der Rechtsstreit erledigt und welche Kostenentscheidung zu treffen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 13 EG 35/12
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und / oder wenn sie sich ohne weiteres aus den Rechtsvorschriften und / oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (BSG, Beschl. v. 15.08.2012 - B 6 Ka 97/11 b = juris Rn. 12 m.w.N. zur gleichlautenden Bestimmung des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2023 - L 8 BA 98/22

    Erledigung eines Verfahrens des sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes; Aussetzung

    So würde eine Rücknahme des Antrags gem. § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 155 Abs. 2 VwGO zwingend ihre Kostenpflicht auslösen, während das Gericht die Kostenentscheidung bei sonstiger Erledigung des Rechtsstreits gem. § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen trifft (vgl. z.B. BSG Urt. v. 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R - juris Rn. 14; Beschl. v. 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B - juris Rn. 14; Beschl. v. 29.09.2011 - B 1 KR 1/11 R - juris Rn. 5 ff; BVerwG Beschl. v. 19.12.2013 - 8 B 8/13 - juris Rn. 12; Urt. v. 01.09.2011 - 5 C 21/10 - juris Rn. 18; LSG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 28.06.2012 - L 8 SO 30/11 B ER - juris Rn. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2023 - L 16 KR 659/23
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B -, Rn. 12 m.w.N., juris, zur gleichlautenden Bestimmung des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • SG Hamburg, 08.05.2017 - S 10 R 201/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellung der Erledigung des Verfahrens bei

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