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   BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B   

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BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B (https://dejure.org/2013,20057)
BSG, Entscheidung vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B (https://dejure.org/2013,20057)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - B 9 SB 15/13 B (https://dejure.org/2013,20057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Rückgriff auf MdE-Kriterien durch das LSG

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Rückgriff auf MdE-Kriterien durch das LSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Soweit sich das LSG im konkreten Einzelfall nicht an dieser Rechtsprechung orientiert haben sollte, ergibt sich daraus kein Revisionszulassungsgrund (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff) .

  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff) .
  • BSG, 14.08.1981 - 12 BK 15/81

    Beitragsnachentrichtungsverfahren - Erlöschen einer Vollmacht - Rechtsnachfolger

    Auszug aus BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff) .
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff) .
  • LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 155/15

    Abnutzung; Ausgaben; Bewilligungszeitraum; Durchschnittseinkommen;

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, juris, Rn. 5 m.w.N).
  • LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für Fahrten zu ambulanten

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, RdNr. 5 m.w.N., zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 29.11.2017 - L 7 AS 512/15
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil sich die Antwort aus der gesetzlichen Regelung des § 28 Abs. 4 SGB II SGB II i.V.m. § 12 Abs. 5 der Schulordnung für Gymnasien ergibt (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, Rn. 15; BSG, Beschluss vom 14.08.1981 - 12 BK 15/81, Rn. 2; BSG, Beschluss vom 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B, Rn. 8).
  • LSG Sachsen, 29.05.2017 - L 7 AS 1298/16

    Abweichung von einer Entscheidung des BSG; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, juris, Rn. 5 m.w.N).
  • LSG Sachsen, 07.09.2015 - L 7 AS 1793/13

    Ausreichendes Leistungsniveau; Lernförderung; Notenausgleich; Versetzung;

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, juris, RdNr. 5 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 24.04.2018 - L 7 AS 1097/17

    Begriff der Untätigkeit

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, juris, Rn. 5 m.w.N).
  • LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13

    Grundsätzliche Bedeutung; Leistungen nach dem SGB II; rückwirkend;

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, RdNr. 5 m.w.N., zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2013 - L 6 SB 883/13
    Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde, der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann (so früher Teil B Ziff. 31 AHP 2008; zur weiteren Anwendbarkeit der AHP als antizipiertes Sachverständigengutachten vgl. BSG, Urteil vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R und bezüglich der VG BSG Urteil vom 22.07.2013 - b 9 SB 15/13 B).
  • LSG Sachsen, 29.05.2017 - 7 AS 1298/16
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, juris, Rn. 5 m.w.N).
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