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   BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R   

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BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R (https://dejure.org/1998,1834)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R (https://dejure.org/1998,1834)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R (https://dejure.org/1998,1834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugen - erneute Vernehmung im Berufungsverfahren - Ermessensreduzierung auf Null - Opferentschädigung - Mitverursachung - Unbilligkeit - grobe Fahrlässigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten iVm dem Bundesversorgungsgesetz - Wiederholte Vernehmung eines Zeugen - Fehlerhafte Beweiswürdigung - Verfahrensfehler - Richterliche Ermessensausübung - Ermessensreduzierung auf Null - ...

  • Judicialis

    SGG § 128 Abs 1; ; SGG § 118 Abs 1; ; ZPO § 398 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2767 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Bei der Mitverursachung (vgl § 2 Abs. 1 1. Alternative OEG) handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit, der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (vgl BSGE 66, 115, 117f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 sowie BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5), und der vor einer etwaigen Unbilligkeit der Versorgungsgewährung zu prüfen ist (vgl BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4).

    Dabei kann für die Bewertung beiderseitiger Tatbeiträge darauf abgestellt werden, wie etwa begangene Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch, dh nach dort genannten Strafrahmen, zu bestrafen sind (vgl BSGE 79, 87, 91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).

    Im vorliegenden Fall ist deshalb insbesondere aufzuklären, ob die Klägerin aufgrund der der Gewalttat vorausgegangenen Auseinandersetzung mit K und W und ggfs deshalb weil sie K am Wegfahren gehindert hat, mit einer so schwerwiegenden Gewalttat des K hätte rechnen müssen (vgl hierzu BSGE 79, 87, 90 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Die rechtlichen Ausführungen des LSG seien zudem nicht mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 66, 115 = SozR 3800 § 2 Nr. 7) zu vereinbaren.

    Bei der Mitverursachung (vgl § 2 Abs. 1 1. Alternative OEG) handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit, der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (vgl BSGE 66, 115, 117f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 sowie BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5), und der vor einer etwaigen Unbilligkeit der Versorgungsgewährung zu prüfen ist (vgl BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Auch wenn das Opfer der Gewalttat nicht selbst einen Straftatbestand erfüllt hat, kann ein Leistungsausschluß wegen Mitverursachung in Betracht kommen, zB wenn der Geschädigte sich entweder grob fahrlässig (leichtfertig) oder gar vorsätzlich (bewußt) der Gefahr einer Gewalttat ausgesetzt und dadurch selbst gefährdet hätte (vgl das zur Veröffentlichung in SozR vorgesehene Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R -), etwa durch Provokation.
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Dies ist zB anzunehmen, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vor dem Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zB NJW 1991, 3284, 3285; BSGE 63, 43, 44 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 sowie das unveröffentlichte Senatsurteil vom 26. Januar 1994 - 9/9a RV 35/92 -).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95

    Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Dabei kann für die Bewertung beiderseitiger Tatbeiträge darauf abgestellt werden, wie etwa begangene Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch, dh nach dort genannten Strafrahmen, zu bestrafen sind (vgl BSGE 79, 87, 91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94

    Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Ein Leistungsausschluß kommt hier nach § 2 Abs. 1 OEG nur in Betracht, wenn das Verhalten der Klägerin wesentlich mitursächlich im Sinne der im Versorgungs- und OEG-Recht geltenden Kausalitätsnorm, dh in etwa gleichwertig mit dem Tatbeitrag des Schädigers gewesen sein sollte (vgl BSGE 78, 270, 272 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4).
  • BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 24/87

    Glaubwürdigkeitsbeurteilung - Zweitinstanzliches Gericht - Erstinstanzliches

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Dies ist zB anzunehmen, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vor dem Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zB NJW 1991, 3284, 3285; BSGE 63, 43, 44 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 sowie das unveröffentlichte Senatsurteil vom 26. Januar 1994 - 9/9a RV 35/92 -).
  • BSG, 26.01.1994 - 9a RV 35/92

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Notwendigkeit einer

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Dies ist zB anzunehmen, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vor dem Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zB NJW 1991, 3284, 3285; BSGE 63, 43, 44 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 sowie das unveröffentlichte Senatsurteil vom 26. Januar 1994 - 9/9a RV 35/92 -).
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

    Denn mit der Zulassung ist die Revision in vollem Umfang eröffnet, so dass der Revisionsführer auch Verfahrensfehler rügen kann (BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 12).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3; BSGE 83, 62, 67 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9; BSGE 79, 87, 88 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2000 - L 7 VG 27/98

    Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    Es handelt sich um einen Sonderfall des Ausschlußgrundes der Unbilligkeit (§ 2 Abs. 1 OEG), der abschließend regelt, wann eine unmittelbare Tatbeteiligung der Geschädigten Leistungen ausschließt (vgl. BSG Urteil vom 08.12.1998, B 9 VG 8/97 R; vom 21.10.1998, B 9 VG 6/97 R, vom 21.10.1998, B 9 VG 2/97 R m. w. N.).

    Dies gilt auch für ein Opfer, das sich einer erkannten oder leichtfertig verkannten Gefahr nicht entzieht, obwohl ihm dies zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1998 B 9 VG 2/97 R; Urteil vom 28.11.1996, B 9 VG 6/97 R; vom 12.05.1997, B 9 VG 8797 R m. w. N.).

    Dabei ist zu prüfen, ob das Opfer die Selbstgefährdung erkennen und vermeiden konnte und ob es - unter Berücksichtigung seiner persönlichen Erkenntnisfähgikeit - in besonders schwerem Maße Sorgfaltspflichten verletzt hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1998, B 9 VG 2/97 R; vom 09.12.1998 B 9 VG 8/97 R m. w. N.).

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B

    Rüge eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das richterliche Ermessen reduziert sich jedoch ua dann "auf Null", wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vom Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (vgl Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R -, SozR 3-1500 § 128 Nr. 12 mwN).

    Denn jedenfalls wird eine wiederholte Vernehmung in entsprechender Anwendung des § 398 Abs. 1 ZPO dann geboten sein, wenn es wegen Widersprüchlichkeit der Zeugenaussagen auf die Glaubwürdigkeit von Zeugen ankommt und sie - wie hier - zB vor einem Strafgericht ausgesagt haben (vgl Senatsurteil vom 21. Oktober 1998, aaO).

  • LSG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - L 2 VG 1/03

    Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    In diesem Zusammenhang ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darauf abzustellen, ob der Geschädigte wegen seines provokativen Verhaltens mit einer so schwerwiegenden Gewalttat hätte rechnen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1996, a.a.O.; BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R - SozR 3-1500 § 128 Nr. 12).

    Allerdings setzt das Vorliegen einer leichtfertigen Selbstgefährdung nach der Rechtsprechung des BSG nicht nur voraus, dass der Geschädigte erkennen konnte, dass er sich überhaupt in Gefahr begibt, sondern darüber hinaus, dass er mit einer so schweren Gewalttat rechnen musste (BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 9 VG 3/97 R - USK 99120; BSG, Urteile vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R und B 9 VG 6/97 R -, a.a.O.).

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

    Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung

    Zum Bereich der Mitursächlichkeit gehören alle unmittelbaren, nach natürlicher Betrachtungsweise mit dem eigentlichen schädigenden Tatgeschehen, insbesondere auch zeitlich, eng verbundenen Umstände, während alle nicht unmittelbaren, lediglich erfolgsfördernden Umstände, dh typischerweise die Vorgeschichte der eigentlichen Gewalttat, im Rahmen der Unbilligkeit zu prüfen sind (vgl das genannte Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 = BSGE 83, 62, 65 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9 sowie das Urteil vom selben Tag - B 9 VG 2/97 R -, Breithaupt 1999, 645, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen gewalttätiger Übergriffe des Vaters in der

    Das ergibt sich aus §§ 153 Abs. 1, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 398 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO), der im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren zumindest entsprechend anwendbar ist (BSG Urt. v. 21. Okt. 1998, B 9 VG 2/97 R, juris-Rn. 15; Urt. v. 5. Sept. 2006, B 7a AL 78/06 B, juris-Rn. 6).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 78/06 B

    Notwendigkeit der Wiederholung von Zeugenvernehmungen im sozialgerichtlichen

    Sie ist aber dann notwendig, wenn das Berufungsgericht von der Würdigung der persönlichen Glaubwürdigkeit durch das Erstgericht abweicht, insbesondere die bejahte Glaubwürdigkeit in Zweifel zieht, oder eine protokollierte Aussage anders als das Erstgericht verstehen oder die Aussage eines Zeugen oder Beteiligten hinsichtlich des Inhalts und der Tragweite seiner Bekundungen anders würdigen will (vgl BSGE 63, 43; BSG SozR 1750 § 398 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2001 - L 13 AL 3481/00

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses durch den Arbeitgeber

    Die Voraussetzungen, unter denen in der Rechtsmittelinstanz die schon von der Vorinstanz gehörten Zeugen erneut zu vernehmen sind (vgl. z. B. BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 12; Bundesgerichtshof LM ZPO § 398 Nr. 46) sind nicht erfüllt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2004 - L 10 VG 21/02

    Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG);

    Das richterliche Ermessen reduziert jedoch dann auf Null, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vom SG gemachten Zeugenaussage in Betracht zieht (BSG vom 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R - vgl. auch Senatsbeschluss vom 26.09.2002 - L 10 VG 21/01 -).
  • BSG, 09.02.2000 - B 9 VG 8/99 B

    Ermessen bei erneuter Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 16/05

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 33/07

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - L 18 AL 20/15

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Beweiserhebung - Verwertung von

  • LSG Sachsen, 13.12.2001 - L 1 VG 5/01
  • BSG, 30.10.2013 - B 5 RS 32/13 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 10 VS 1/08
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 U 3691/20
  • BSG, 27.05.2014 - B 9 V 68/13 B
  • SG Aachen, 29.11.2010 - S 12 (3) VG 55/09

    Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bei freiwilligem

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 205/10 B
  • SG Stade, 10.06.2009 - S 21 VG 30/04

    Auschluss der Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 6 U 286/01
  • SG Stade, 12.10.2009 - S 21 VG 18/05
  • SG Oldenburg, 11.09.2006 - S 16 VG 37/04
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