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   BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B   

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https://dejure.org/2010,27975
BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B (https://dejure.org/2010,27975)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B (https://dejure.org/2010,27975)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - B 9 VH 2/10 B (https://dejure.org/2010,27975)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 160a Abs 5 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen die Untersuchungsmaxime - schriftliche Zeugenaussage - antizipiertes Sachverständigengutachten - inhaltliche Klärung - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 160a Abs 5 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen die Untersuchungsmaxime - schriftliche Zeugenaussage - antizipiertes Sachverständigengutachten - inhaltliche Klärung - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Überraschungsentscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verstoß gegen die Untersuchungsmaxime

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen die Untersuchungsmaxime - schriftliche Zeugenaussage - antizipiertes Sachverständigengutachten - inhaltliche Klärung - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen die Untersuchungsmaxime - schriftliche Zeugenaussage - antizipiertes Sachverständigengutachten - inhaltliche Klärung - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verstoß gegen die Untersuchungsmaxime

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B
    Soweit sich das Berufungsurteil - entsprechend der Zurückverweisung durch Urteil des BSG vom 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - auf die Höhe der Schwerstbeschädigtenzulage für die Zeit vom 1.1.1982 bis zum 31.5.1987 bezieht, beruht es auf einem von der Klägerin ordnungsgemäß gerügten Verstoß gegen die in § 103 SGG geregelte Pflicht des Gerichts zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen (vgl § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B
    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) gehört grundsätzlich auch das Recht der Beteiligten darauf, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt sowie zu der relevanten Rechtslage zu äußern (vgl zB BVerfGE 86, 133, 144) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B
    Die Klägerin hat insbesondere nicht deutlich gemacht, warum sich die von ihr aufgeworfenen Fragen nicht anhand der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2) .
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 6/06 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - AHP 1996 Nr 26. 8 -

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B
    Dementsprechend ist deren Inhalt nicht (ausschließlich) mit Hilfe juristischer Auslegungsmethoden zu ermitteln; vielmehr sind diesbezügliche Zweifel vorzugsweise durch Nachfrage bei dem verantwortlichen Urheber, hier also beim Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin bzw bei dem für diesen geschäftsführend tätigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 3 Versorgungsmedizin-Verordnung) , zu klären (vgl zB dazu BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 6/06 R - juris RdNr 21) .
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B
    Der so festgestellte Inhalt der AHP unterliegt sodann einer rechtlichen Inhaltskontrolle (vgl zB BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 25) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 13 VH 7/94

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Begrenzung der rückwirkenden

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B
    Das LSG ist insoweit bereits in seinem Urteil vom 26.6.2007 - L 13 VH 7/94 W04*11 - davon ausgegangen, dass der Beschädigte durch die Folgen eines schweren Schlaganfalls von Januar 1973 bis zu seinem Tode im Dezember 1987 selbst gehindert war, einen Antrag auf höhere Leistungen nach dem HHG zu stellen.
  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auch dieses Urteil ist auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin vom BSG wegen Verfahrensmängeln (Gehörsverstoß und unzureichende Sachaufklärung) aufgehoben und die Sache 2010 erneut - zum vierten Mal - an das LSG zurückverwiesen worden (Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 VH 2/10 B - Juris) .

    Sie hat ua zur letzten Zurückverweisung der Sache an das LSG geführt, weil der Senat in anderer Zusammensetzung die Annahme des LSG, der Beschädigte sei funktional von seiner Tochter, der Klägerin, vertreten worden, als überraschend eingestuft und deshalb eine Gehörsverletzung bejaht hatte (Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 VH 2/10 B - Juris) .

    Die vom LSG auf der beschriebenen konkreten Tatsachengrundlage am 21.1.2015 durchgeführte Erörterung unterscheidet sich maßgeblich von derjenigen im vorangegangenen Teil des Berufungsverfahrens, das in das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren B 9 VH 2/10 B gemündet war.

    Dort hatte der Senat die Zurückverweisung darauf gestützt, das Berufungsgericht habe in der mündlichen Verhandlung vom 11.3.2010 nicht einmal angedeutet, von seiner Beurteilung in einer früheren Entscheidung abweichen zu wollen, geschweige denn eine solche Möglichkeit erörtert (vgl Senat Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 VH 2/10 B - Juris RdNr 13) .

    Im Verfahren B 9 VH 2/10 B hat er damit sogar den Grundstein für eine Zurückverweisung an das LSG wegen dessen Verletzung der Amtsermittlungspflicht gelegt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Mit Beschluss vom 02. Dezember 2010 (B 9 VH 2/10 B) hob das BSG auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin auch das Urteil des LSG vom 11. März 2010 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

    Am 17. Januar 2011 ging der Beschluss des BSG vom 07. Januar 2011 ein, mit dem dieses den Antrag der Klägerin, den Ausspruch des Senatsbeschlusses vom 02. Dezember 2010 zu berichtigen, abgelehnt hatte (B 9 VH 2/10 B).

    (9) Beschwerdeverfahren B 9 VH 2/10 B bzgl. des Urteils vom 11. März 2010 (bis zum Wiedereingang der Akten am 11. Januar 2011 beim LSG).

    Im Gegenteil waren insoweit schon mit Blick auf die Ausführungen des BSG in seinem Beschluss vom 02. Dezember 2010 (B 9 VH 2/10 B, juris, Rn. 21) Nachforschungen erforderlich.

  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R

    Grad der Behinderung aufgrund bloß gelebter Sehbehinderung ohne ausreichenden

    Vielmehr sind inhaltliche Zweifel an ihrem durch besondere medizinische Sachkunde geprägten Inhalt vorzugsweise durch Nachfrage bei dem fachlich verantwortlichen Urheber, hier also bei dem beim BMAS gebildeten unabhängigen Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin (§ 3 VersMedV) , zu klären (BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 27; BSG Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 3/09 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 12 RdNr 14; BSG Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 4/10 R - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 VH 2/10 B - juris RdNr 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2016 - L 13 AS 147/16
    Die Zulässigkeit schriftlicher Aussagen von Personen, die als Zeugen in Betracht kommen, ist auch in der Rechtsprechung des BSG unbestritten (etwa BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - B 9 VH 2/10 B -, Rn. 5 sowie BSG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 290/11 B -, Rn. 17) und ist für die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit insbesondere im Bereich der medizinischen Sachverhaltsermittlung unerlässlich.

    Ist eine schriftliche Zeugenaussage unklar oder sonstwie interpretationsbedürftig, so ist es zwar grundsätzlich geboten, beim Zeugen nachzufragen, wie er bestimmte Angaben gemeint hat (BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2023 - L 13 SB 142/22

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze -

    Zwar statuiert das Bundessozialgericht den Grundsatz, dass Zweifel an dem Inhalt der VMG vorzugsweise durch Nachfrage bei dem verantwortlichen Urheber, dem "Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin" bzw. dem für diesen geschäftsführend tätigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zu klären sind (siehe Urteile vom 2. Dezember 2010 - B 9 SB 3/09 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 12, juris Rn. 14, - B 9 SB 4/10 R -, juris Rn. 20, und - B 9 VH 2/10 B -, juris Rn. 21, sowie vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 2/12 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 16, juris Rn. 27, und vom 17. April 2013 - B 9 SB 3/12 R -, juris Rn. 41).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2020 - L 13 SB 218/19

    Künstlicher Darmausgang; Grazilisplastik; GdB

    Eine Nachfrage kommt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 2. Dezember 2010 - B 9 SB 3/09 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 12, Rn. 14 bei juris, und - B 9 SB 4/10 R -, Rn. 20 juris, vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 2/12 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 16, Rn. 27 bei juris, und vom 17. April 2013 - B 9 SB 3/12 R -, Rn. 41 bei juris, sowie Beschluss vom 2. Dezember 2010 - B 9 VH 2/10 B -, Rn. 21 juris,) nur dann in Betracht, wenn an dem Inhalt einer Vorschrift der VMG Zweifel bestehen.
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