Rechtsprechung
| BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Austrittsleistung auf Freizügigkeitskonto aus der schweizerischen Pflichtversicherung zur beruflichen Altersvorsorge
- openjur.de
Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Berücksichtigung der Austrittsleistung auf Freizügigkeitskonto aus der schweizerischen Pflichtversicherung zur beruflichen Altersvorsorge; Verfassungsmäßigkeit; Europarechtskonformität
- Judicialis
SGB III F: 16.02.2001 § 193 Abs 2; ; AlhiV J: 2002 F: 23.12.2002 § 1 Abs 1; ; AlhiV J: 2002 F: 23.12.2002 § 1 Abs 2 S 1; ; AlhiV J: 2002 F: 23.12.2002 § 1 Abs 3 Nr 3; ; AlhiV J: 20... 02 F: 23.12.2002 § 1 Abs 3 Nr 4; ; EGFreizügAbk CHE Art 8; ; EGFreizügAbk CHE Anh 2; ; EG Art 39; ; EWGV 1408/71 Art 10 Abs 2; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Prüfung der Bedürftigkeit; Verwertung einer Austrittsleistung auf Freizügigkeitskonto aus der schweizerischen Pflichtversicherung zur beruflichen Altersvorsorge als Vermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Prüfung der Bedürftigkeit; Verwertung einer Austrittsleistung auf Freizügigkeitskonto aus der schweizerischen Pflichtversicherung zur beruflichen Altersvorsorge als Vermögen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 20.01.2006 - S 9 AL 2554/04
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
- BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Papierfundstellen
- NZS 2009, 691 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Dies gelte auch dann, wenn unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur allgemeinen Härtefallprüfung (vgl ua BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5) zu Gunsten des Klägers ein - weiterer - Altersvorsorgefreibetrag in Höhe von 8.800 Euro berücksichtigt werde.Offen bleiben kann, ob - wovon das LSG zu Gunsten des Klägers ausgegangen ist - in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch ein - weiterer - Altersvorsorgefreibetrag in Höhe von 8.800 Euro zuzubilligen war (vgl BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5 RdNr 10).
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Die Alhi ist keine beitragsfinanzierte Leistung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung, die der Eigentumsgarantie von vornherein nicht unterfällt (vgl BSGE 97, 265, 274 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 RdNr 42 mwN). - BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Bei der Beurteilung, ob das Guthaben des Klägers auf einem Freizügigkeitskonto nach dem FZG der Schweiz als verwertbares Vermögen anzusehen ist, sind die von der Tatsacheninstanz zum ausländischen Recht getroffenen Feststellungen, die darauf beruhende Rechtsauslegung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen unverändert der Entscheidung über die Revision zugrunde zu legen, weil es sich insoweit nicht um revisibles Recht iS des § 162 SGG handelt (…vgl BSGE 68, 184, 187 = SozR 3-2400 § 18a Nr. 2 mwN;… BSGE 80, 295, 299 = SozR 3-4100 § 142 Nr. 1; SozR 4-4200 § 11 Nr. 7 RdNr 25).
- BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R
Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente - …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob angespartes Kapital in einer Vorsorgeeinrichtung iS von Art. 11 BVG der Schweiz mit Rentenanwartschaften aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist, bei denen ein Zugriff bzw eine Auszahlung an den Arbeitnehmer nach Beendigung seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht möglich ist (zur Vergleichbarkeit von Rentenzahlungen aus entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen mit deutschen Altersleistungen iS der Ruhensregelung des § 142 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 SGB III: Senatsurteil vom 18. Dezember 2008 - B 11 AL 32/07 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
a) Das LSG hat im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8 mwN) als Vermögen im Sinne des Rechts der Alhi den gesamten Bestand an Sachen und Rechten in Geld oder Geldeswert, dh die Summe der gesamten aktiven Vermögenswerte in der Hand des Berechtigten angesehen. - BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist auch nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 3 Nr. 3 AlhiV 2002 die so genannte "Riester-Rente" gegenüber privaten Lebensversicherungsbeiträgen privilegiert hat (…vgl BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 RdNr 9; BSGE 94, 121, 126 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3, jeweils RdNr 11). - BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist auch nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 3 Nr. 3 AlhiV 2002 die so genannte "Riester-Rente" gegenüber privaten Lebensversicherungsbeiträgen privilegiert hat (vgl BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 RdNr 9;… BSGE 94, 121, 126 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3, jeweils RdNr 11). - BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Hinweise auf einen auch im Geltungsbereich der AlhiV 2002 zusätzlich zu prüfenden Härtefall (vgl ua BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 9) liegen nach den Tatsachenfeststellungen des LSG nicht vor und werden im Übrigen auch im Revisionsvorbringen des Klägers nicht geltend gemacht. - BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Folglich kann die Nichtgewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Leistung nicht alleine wegen des damit verbundenen Zwangs zur Verwertung von Eigentum und Vermögen dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt werden (vgl BSG, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R, veröffentlicht in juris, RdNr 18). - BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 39/90
Bindung des Revisionsgerichts an Feststellungen der Tatsacheninstanz zu …
Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Bei der Beurteilung, ob das Guthaben des Klägers auf einem Freizügigkeitskonto nach dem FZG der Schweiz als verwertbares Vermögen anzusehen ist, sind die von der Tatsacheninstanz zum ausländischen Recht getroffenen Feststellungen, die darauf beruhende Rechtsauslegung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen unverändert der Entscheidung über die Revision zugrunde zu legen, weil es sich insoweit nicht um revisibles Recht iS des § 162 SGG handelt (vgl BSGE 68, 184, 187 = SozR 3-2400 § 18a Nr. 2 mwN;… BSGE 80, 295, 299 = SozR 3-4100 § 142 Nr. 1;… SozR 4-4200 § 11 Nr. 7 RdNr 25). - BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 95/96
Ruhen von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bei Bezug einer …
- BSG, 21.08.2026 - B 7 AS 13/26 B Sie zeigen schon nicht auf, dass sich dem von ihnen wie vom LSG angesprochenen Senatsurteil zum Arbeitslosenhilferecht (BSG vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R - SozR 4-4300 § 193 Nr. 12) nicht hinreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage entnehmen lassen.
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung - …
Auch hier fehlt es aber aus den genannten Gründen an einer unbewussten Regelungslücke (offen gelassen vom BSG im Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R - SozR 4-4300 § 193 Nr. 12, juris, Rn. 17).Da "Riester-Produkte" im Gegensatz zu privaten Lebensversicherungsverträgen grundsätzlich nach dem Altersvermögensgesetz zertifiziert sind, und ihre Zweckbestimmung zur Altersvorsorge öffentlich-rechtlich überwacht wird, bestehen nach ständiger BSG-Rechtsprechung (vgl. zur Arbeitslosenhilfe Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R - SozR 4-4300 § 193 Rn. 12, juris, Rn. 20 m.w.N.) hinreichende Unterschiede für eine nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Differenzierung zwischen beiden Formen der Alterssicherung.
Die Nichtgewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Leistung allein unterfällt daher nicht dem Schutzbereich des Art. 14 GG, selbst wenn damit der Zwang zur Verwertung von Eigentum und Vermögen verbunden ist (zur Arbeitslosenhilfe BSG, 04.03.2009, a.a.O., Rn. 21, zur Grundsicherung BSG 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R -, juris).
Hinsichtlich der aus dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21.06.1999 erwachsenden Verpflichtung, die jeweiligen Systeme der sozialen Sicherheit durch Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 01.04.2012) der VO (EG) 883/2004 zu koordinieren, sind die Erwägungen des BSG im Urteil vom 04.03.2009 (B 11 AL 2/07 R, a.a.O., Rn. 23), auf welche inhaltlich Bezug genommen wird, auf den vorliegenden Fall übertragbar.
Rn. 59 Auch gegen die Freizügigkeitsregelungen des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstößt die Berücksichtigung des Guthabens auf dem Freizügigkeitskonto als Vermögen bei der Bedarfsermittlung nach dem SGB II nicht (vgl. BSG vom 04.03.2009, a.a.O., Rn. 24).
- LSG Baden-Württemberg, 06.05.2026 - L 7 AS 927/26
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - …
Eine entsprechende Freizügigkeitspolice (vgl. Art. 10 Abs. 2 FZV) hat der Antragsteller bislang nicht abgeschlossen (vgl. zur Möglichkeit eines Wechsels der Form der Erhaltung des Vorsorgeschutzes Art. 12 Abs. 2 FZV sowie LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 07.11.2006 - L 13 AL 941/06 -, juris, Rdnr. 26; nachgehend BSG, Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R -, juris).Rn. 46 Das BSG hat das bar auszahlbare Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto daher bereits im Rahmen der vergleichbaren Vorschriften im Rahmen der früheren Arbeitslosenhilfe (Alhi) als verwertbar angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R -, juris, Rdnr. 16 m.w.N.).
Denn ein solcher Fall liegt nicht vor, weil der Kläger die Vorsorgeeinrichtung verlassen und die Einrichtung eines Freizügigkeitskontos gewählt hat (BSG, Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R -, juris, Rdnr. 20).
Der Antragsteller unterhält aber insoweit keinen Versicherungsvertrag bzw. hier eine schweizerische Versicherungspolice, sondern verfügt lediglich über das von der Stiftung für ihn geführte und verwaltete Kontenguthaben (vgl. die Unterscheidung bei LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 07.11.2006 - L 13 AL 941/06 -, juris, Rdnr. 26; nachgehend BSG, Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R -, juris).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 167/24 Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet keine Gleichstellung, das auszahlbare Guthaben aus der Freizügigkeitspolice unterscheidet sich maßgeblich von den nicht verwertbaren Altersvorsorgeansprüchen und auch von den staatlich geförderten Produkten, bei denen die Zweckbestimmung zur Altersvorsorge öffentlich-rechtlich überwacht wird (so zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 01.04.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
Die dortigen Regelungen stehen einer Auszahlung des Altersguthabens aber nicht entgegen (so auch BSG Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 169/24 Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet keine Gleichstellung, das auszahlbare Guthaben aus der Freizügigkeitspolice unterscheidet sich maßgeblich von den nicht verwertbaren Altersvorsorgeansprüchen und auch von den staatlich geförderten Produkten, bei denen die Zweckbestimmung zur Altersvorsorge öffentlich-rechtlich überwacht wird (so zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 1.4.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
Die dortigen Regelungen stehen einer Auszahlung des Altersguthabens aber nicht entgegen (so auch BSG Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 172/24 Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet keine Gleichstellung, das auszahlbare Guthaben aus der Freizügigkeitspolice unterscheidet sich maßgeblich von den nicht verwertbaren Altersvorsorgeansprüchen und auch von den staatlich geförderten Produkten, bei denen die Zweckbestimmung zur Altersvorsorge öffentlich-rechtlich überwacht wird (so zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 01.04.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
Die dortigen Regelungen stehen einer Auszahlung des Altersguthabens aber nicht entgegen (so auch BSG Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 168/24 Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet keine Gleichstellung, das auszahlbare Guthaben aus der Freizügigkeitspolice unterscheidet sich maßgeblich von den nicht verwertbaren Altersvorsorgeansprüchen und auch von den staatlich geförderten Produkten, bei denen die Zweckbestimmung zur Altersvorsorge öffentlich-rechtlich überwacht wird (so zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 01.04.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
Die dortigen Regelungen stehen einer Auszahlung des Altersguthabens aber nicht entgegen (so auch BSG Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 170/24 Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet keine Gleichstellung, das auszahlbare Guthaben aus der Freizügigkeitspolice unterscheidet sich maßgeblich von den nicht verwertbaren Altersvorsorgeansprüchen und auch von den staatlich geförderten Produkten, bei denen die Zweckbestimmung zur Altersvorsorge öffentlich-rechtlich überwacht wird (so zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 1.4.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
Die dortigen Regelungen stehen einer Auszahlung des Altersguthabens aber nicht entgegen (so auch BSG Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 171/24 Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet keine Gleichstellung, das auszahlbare Guthaben aus der Freizügigkeitspolice unterscheidet sich maßgeblich von den nicht verwertbaren Altersvorsorgeansprüchen und auch von den staatlich geförderten Produkten, bei denen die Zweckbestimmung zur Altersvorsorge öffentlich-rechtlich überwacht wird (so zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 1.4.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
Die dortigen Regelungen stehen einer Auszahlung des Altersguthabens aber nicht entgegen (so auch BSG Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 4156/08
Qualifizierung der anstelle einer Alterrente ausgezahlten Kapitalabfindung einer …
Nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a FZG in der im Streitjahr geltenden Fassung (vgl. hierzu: Tz. 2.30 ff. des Gutachtens; Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 4. März 2009 B 11 AL 2/07, juris, Entscheidungsgründe zu 4.) konnte sich ein Grenzgänger mit Wohnsitz im Inland, der sein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber in der Schweiz beendet hat und demzufolge aus der Versorgungseinrichtung ausgetreten ist, bei einem endgültigen Verlassen der Schweiz (vgl. hierzu BSV-Mitteilung über die berufliche Vorsorge Nr. 96, Ziff. 567, Tz. 2.1) die (obligatorische wie auch die überobligatorische) Austrittsleistung in bar auszahlen lassen (vgl. Senatsurteil vom 24. September 2009 3 K 14/07,--nicht rechtskräftig, Revision eingelegt: BFH-Az.: VIII R 31/10-- juris). - FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1285/08
Steuerbarkeit und Steuerbefreiung des Vorbezugs (incl. des Zinsanteils) aus einer …
- BSG, 15.05.2014 - B 12 KR 86/13 B
- FG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 3 K 147/10
Vergleichbarkeit des Vorsorgeverhältnisses zu verschiedenen Zweigen der …
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 154/07
Übertragung einer Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei Wechsel …
- FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1464/08
Steuerbarkeit und Steuerbefreiung der Barauszahlung einer Schweizer Pensionskasse
- FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 14 K 4048/08
Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse bei vorzeitigem …
- FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 2 K 1464/08
Austrittsleistungen aus Schweizer Pensionskassen sind nach § 3 Nr. 3 EStG 2005 …
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