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| BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 6 Abs 9 SGB 5 - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 103 SGG, § 128 Abs 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 6 Abs 9 SGB 5 - ...
- Wolters Kluwer
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Bezeichnung von Verfahrensmängeln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Bezeichnung von Verfahrensmängeln
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 6 Abs 9 SGB 5 - ...
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 18.10.2018 - S 23 KR 343/14
- LSG Sachsen, 16.06.2022 - L 9 BA 52/18
- BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 10/10 R
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - Abgrenzung - …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Der Umfang des Bestandsschutzes ist durch Auslegung der Norm zu ermitteln (vgl BSG Urteil vom 25.4.2012 - B 12 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 6 Nr. 9 RdNr 19, 23).Die Klägerin weist stattdessen darauf hin, dass nach der im Jahr 2011 geltenden Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V die Versicherungsfreiheit nicht mehr das Übersteigen der JAEG in drei aufeinanderfolgenden Jahren erfordere, setzt sich aber nicht damit auseinander, dass die Versicherungspflicht unmittelbar (wieder) einsetzt, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt absinkt und die maßgebende JAEG aktuell nicht mehr übersteigt (vgl BSG Urteil vom 25.4.2012 - B 12 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 6 Nr. 9 RdNr 16;… BSG Urteil vom 29.6.1993 - 12 RK 48/91 - BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 = juris RdNr 21)..
- BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Die Klägerin weist stattdessen darauf hin, dass nach der im Jahr 2011 geltenden Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V die Versicherungsfreiheit nicht mehr das Übersteigen der JAEG in drei aufeinanderfolgenden Jahren erfordere, setzt sich aber nicht damit auseinander, dass die Versicherungspflicht unmittelbar (wieder) einsetzt, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt absinkt und die maßgebende JAEG aktuell nicht mehr übersteigt (…vgl BSG Urteil vom 25.4.2012 - B 12 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 6 Nr. 9 RdNr 16; BSG Urteil vom 29.6.1993 - 12 RK 48/91 - BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 = juris RdNr 21).. - BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da nicht hinreichend substantiierte …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 3.5.2021 - 2 BvR 1176/20 - juris RdNr 21 und 28; BSG Beschluss vom 3.3.2022 - B 9 V 37/21 B - juris RdNr 11).
- BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B
Aufrechterhaltung des Beweisantrags
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Die in der Berufungsinstanz anwaltlich vertretene Klägerin zeigt in ihrer Beschwerdebegründung aber nicht auf, dass sie einen solchen gestellt und bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten oder das Gericht den Beweisantrag in seiner Entscheidung wiedergegeben hätte (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN;… ferner Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 16e mwN). - BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Rn. 8 Damit hat die Klägerin schon keine vom Einzelfall losgelösten, abstrakt-generellen Rechtsfragen zur Anwendung, Auslegung oder Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) formuliert. - BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Schließlich ist darzulegen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN). - BSG, 03.03.2022 - B 9 V 37/21 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Auffassung …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 3.5.2021 - 2 BvR 1176/20 - juris RdNr 21 und 28; BSG Beschluss vom 3.3.2022 - B 9 V 37/21 B - juris RdNr 11). - BSG, 12.03.2019 - B 13 R 273/17 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügter …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Vielmehr ist das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, vorab auf die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl BSG Beschluss vom 12.3.2019 - B 13 R 273/17 B - juris RdNr 26). - BSG, 19.04.2017 - B 12 R 2/17 B
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Nichtzulassungsbeschwerde; …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass ein Kläger "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (vgl BSG Beschluss vom 19.4.2017 - B 12 R 2/17 B - juris RdNr 9). - BSG, 14.12.2020 - B 12 R 29/20 B
Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 25/22 B
Denn die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (vgl BSG Beschluss vom 14.12.2020 - B 12 R 29/20 B - juris RdNr 10). - BSG, 18.12.2020 - B 12 KR 46/20 B
Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen …
- BSG, 04.07.2025 - B 2 U 68/23 B Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte stützt, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen braucht (zB BSG Beschlüsse vom 15.11.2023 - B 2 U 172/22 B - juris RdNr 14, vom 13.9.2023 - B 1 KR 58/23 B - juris RdNr 9, vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 14, vom 28.10.2022 - B 4 AS 17/22 B - juris RdNr 7 und vom 3.3.2022 - B 9 V 37/21 B - juris RdNr 11).
- BSG, 05.12.2025 - B 2 U 21/25 B Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte stützt, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (zB BSG Beschlüsse vom 15.11.2023 - B 2 U 172/22 B - juris RdNr 14, vom 13.9.2023 - B 1 KR 58/23 B - juris RdNr 9, vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 14, vom 28.10.2022 - B 4 AS 17/22 B - juris RdNr 7 und vom 3.3.2022 - B 9 V 37/21 B - juris RdNr 11).
- BSG, 19.05.2025 - B 5 R 2/25 BH Das LSG ist nicht verpflichtet gewesen, die im Berufungsverfahren anwaltlich vertretene Klägerin vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl BSG Beschluss vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 15 mwN). Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 12.6.2023 - B 4 AS 18/23 B - juris RdNr 4 mwN).
- BSG, 09.07.2024 - B 2 U 42/23 B
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde
Um das Berufungsgericht ausreichend vor einer Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu warnen, muss ein im Berufungsverfahren rechtskundig vertretener Beschwerdeführer - wie der Kläger - sein zuvor geäußertes Beweisbegehren deshalb in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen Beweisantrag wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO ; vgl BSG Beschlüsse vom 20.10.2023 - B 1 KR 33/22 B - juris RdNr 8, vom 18.10.2023 - B 9 V 9/23 B - juris RdNr 18 und vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 16) . - BSG, 13.11.2024 - B 2 U 112/23 B
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde
Um das Berufungsgericht ausreichend vor einer Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu warnen, muss ein im Berufungsverfahren rechtskundig vertretener Beschwerdeführer - wie der Kläger - sein zuvor geäußertes Beweisbegehren deshalb in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen Beweisantrag wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO; vgl BSG Beschlüsse vom 18.10.2023 - B 9 V 9/23 B - juris RdNr 18, vom 20.10.2023 - B 1 KR 33/22 B - juris RdNr 8 und vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 16). - BSG, 05.07.2024 - B 2 U 20/23 B
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich Feststellung einer …
Um das Berufungsgericht ausreichend vor einer Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu warnen, muss ein im Berufungsverfahren rechtskundig vertretener Beschwerdeführer - wie der Kläger - sein zuvor geäußertes Beweisbegehren deshalb in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen Beweisantrag wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG i.V.m. § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO ; vgl BSG Beschlüsse vom 20.10.2023 - B 1 KR 33/22 B - juris RdNr 8; vom 18.10.2023 - B 9 V 9/23 B - juris RdNr 18 und vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 16) . - BSG, 06.05.2025 - B 5 R 14/25 B
Gewährung einer höheren Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter …
Die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl BSG Beschluss vom 6.3.2025 - B 1 KR 55/24 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 15) .
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