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Weitere Entscheidungen unten: BSG, 10.09.2013 | BSG, 19.03.2013

Rechtsprechung
   BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29721
BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R (https://dejure.org/2014,29721)
BSG, Entscheidung vom 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R (https://dejure.org/2014,29721)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - B 12 KR 1/13 R (https://dejure.org/2014,29721)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Student; Überschreitung der Altershöchstgrenze; Verlängerung der Versicherungspflicht nur bei Hinderungsgründen, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres vorgelegen haben

  • rechtsinformationen.bund.de

    Krankenversicherung - Student - Überschreitung der Altershöchstgrenze - Verlängerung der Versicherungspflicht nur bei Hinderungsgründen, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres vorgelegen haben - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 9 Halbs 2 SGB 5 vom 20.12.1991, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Krankenversicherung - Student - Überschreitung der Altershöchstgrenze - Verlängerung der Versicherungspflicht nur bei Hinderungsgründen, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres vorgelegen haben - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 9
    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten; Überschreiten der Altersgrenze des 30. Lebensjahrs; Ursächlichkeit eines erst nach dem 30. Lebensjahr neu auftretenden Hinderungsgrunds für die Überschreitung der Altersgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Kranken- und sozialen Pflegeversicherung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 21.10.2014)

    Krankenkassen: Studentenleben endet mit 37 Jahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Studentische Krankenversicherung mit 37 Jahren nicht mehr möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.09.1992 - 12 RK 3/91

    Krankenversicherung - Student - Absolventen des Zweiten Bildungsweges

    Auszug aus BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R
    Das Überschreiten der Altershöchstgrenze für die Versicherungspflicht als Student (Vollendung des 30. Lebensjahrs) kann nur durch solche Hinderungsgründe gerechtfertigt sein, die vor Erreichen dieser Grenze vorgelegen haben (Fortführung von BSG vom 30.9.1992 - 12 RK 3/91 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 8).

    Die in Halbs 2 der Regelung vorgesehene Ausnahme sei nicht einschlägig, weil die vom Kläger wegen Betreuung des im April 2006 geborenen Kindes geltend gemachten Hinderungszeiten ab November 2006 keine Verlängerung rechtfertigten; zu diesem Zeitpunkt sei bereits das 30. Lebensjahr des Klägers vollendet gewesen, sodass diese Hinderungszeiten nicht mehr kausal für die Überschreitung der im Gesetz genannten zeitlichen Grenze gewesen sein könnten (insoweit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 8).

    Dieser Formulierung hat der Senat schon in der Vergangenheit entnommen, dass erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres vorliegende Hinderungsgründe die Überschreitung der Altersgrenze nicht mehr gerechtfertigt haben können (BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 8 S 30 ff; dem folgend zB Klose in Jahn, SGB V, Stand Einzelkommentierung 30.6.2011, § 5 RdNr 147 aE;… Felix in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 5 RdNr 68; Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, Werksstand 02/13, K § 5 RdNr 389; vgl auch Peters in Kasseler Komm, Stand Einzelkommentierung Mai 2014, § 5 SGB V RdNr 105).

  • BSG, 30.06.1993 - 12 RK 6/93

    Krankenversicherung - Student - Zweiter Bildungsweg - Kinderbetreuung

    Auszug aus BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R
    Rn. 16 Es kann offenbleiben, ob die Betreuung eines Kindes allgemein als Hinderungsgrund iS von § 5 Abs. 1 Nr. 9 Halbs 2 SGB V angesehen werden kann (bejahend Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, K § 5 RdNr 386, Werksstand 02/13; Wiegand in Eichenhofer/Wenner, SGB V, 2013, § 5 RdNr 76; offengelassen in BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 13 S 43).

    Das BSG hat bereits wiederholt - jedenfalls für Fälle einer "späten" Aufnahme des Studiums, dh bereits in einem fortgeschritteneren Lebensalter - entschieden, dass der Hinderungsgrund für die Überschreitung der Altersgrenze konkret kausal gewesen sein muss (…BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 6 S 23; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 13 S 44).

    Rn. 22 Das BSG hat bereits wiederholt entschieden, dass die - mit einer nur engen Ausnahmeregelung versehene - Begrenzung der Krankenversicherungspflicht als Student auf das Höchstalter von 30 Jahren nicht verfassungswidrig ist (…zB BSGE 71, 150, 154 f = SozR 3-2500 § 5 Nr. 4 S 15 f;… BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 5 Leitsatz und S 19 f; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 13 S 45).

  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R

    Krankenversicherung der Studenten - Überschreiten der Altershöchstgrenze - …

    Auszug aus BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R
    Hieran hält der Senat fest (vgl ebenso Urteil des Senats vom 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Die Ausnahmeregelung des Halbs 2 soll danach eng ausgelegt werden (…zum Ganzen: Gesetzentwurf, aaO, BT-Drucks 11/2237 S 159 zu § 5 Abs. 1 und 2; dazu - auch unter dem Blickwinkel höherrangigen Rechts - näher Urteil des Senats vom 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen). Schließlich kann dem Kläger auch nicht darin gefolgt werden, dass der "vorrangige" Sinn und Zweck der Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V nicht darin bestehe, die Krankenversicherung der Studenten zu begrenzen.

  • BSG, 30.09.1992 - 12 RK 40/91

    Studenten - Begrenzung der Krankenversicherung - Alter - Fachstudienzeit - …

    Auszug aus BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R
    Zur Wahrung des Ausnahmecharakters von § 5 Abs. 1 Nr. 9 Halbs 2 SGB V kommen nur Gründe von solcher Art und solchem Gewicht in Betracht, die nicht nur aus der Sicht des Einzelnen, sondern auch bei objektiver Betrachtungsweise die Aufnahme des Studiums verhindern oder als unzumutbar erscheinen lassen; das Studium aufzuschieben, weil dieses lediglich als zweckmäßig oder sinnvoll erscheint, reicht demgegenüber nicht aus (vgl grundlegend BSGE 71, 150, 153 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 4 S 14 f).

    Rn. 22 Das BSG hat bereits wiederholt entschieden, dass die - mit einer nur engen Ausnahmeregelung versehene - Begrenzung der Krankenversicherungspflicht als Student auf das Höchstalter von 30 Jahren nicht verfassungswidrig ist (zB BSGE 71, 150, 154 f = SozR 3-2500 § 5 Nr. 4 S 15 f;… BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 5 Leitsatz und S 19 f;… BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 13 S 45).

  • BSG, 30.09.1992 - 12 RK 50/91

    Student - Überschreitung der Altersgrenze

    Auszug aus BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R
    Das BSG hat bereits wiederholt - jedenfalls für Fälle einer "späten" Aufnahme des Studiums, dh bereits in einem fortgeschritteneren Lebensalter - entschieden, dass der Hinderungsgrund für die Überschreitung der Altersgrenze konkret kausal gewesen sein muss (BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 6 S 23;… BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 13 S 44).

    Zu prüfen ist demnach auch allein die Kausalität des konkreten Hinderungsgrundes für die Überschreitung der Altersgrenze (zur gebotenen konkreten Untersuchung der Kausalität vgl erneut BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 6 S 23).

  • BSG, 30.09.1992 - 12 RK 35/91

    Begrenzung der Krankenversicherung - Studenten

    Auszug aus BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R
    Rn. 22 Das BSG hat bereits wiederholt entschieden, dass die - mit einer nur engen Ausnahmeregelung versehene - Begrenzung der Krankenversicherungspflicht als Student auf das Höchstalter von 30 Jahren nicht verfassungswidrig ist (…zB BSGE 71, 150, 154 f = SozR 3-2500 § 5 Nr. 4 S 15 f; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 5 Leitsatz und S 19 f;… BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 13 S 45).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 2043/20

    Krankenversicherung der Studenten - Versicherungspflicht - Aufnahme eines …

    Zulässige Klageart ist die Anfechtungs- und Feststellungsklage (Bundessozialgericht [BSG] 15.10.2014, B 12 KR 1/13 R, SozR 4-2500 § 5 Nr. 25, Rn 12).

    Rn. 24 Soweit sich die Klägerin zuletzt noch auf eine Verzögerung ihres Studiums durch familiäre Gründe (Probleme in der Ehe) berufen hat, können diese Gründe bereits deshalb nicht als Rechtfertigungsgründe dienen, weil sie erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres eingetreten sind (vgl hierzu BSG 15.10.2014, B 12 KR 1/13 R, SozR 4-2500 § 5 Nr. 25, Rn 17;… BSG 30.09.1992, 12 RK 3/91, SozR 3-2500 § 5 Nr. 8, Rn 16;… Felix in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl, § 5 SGB V, Stand: 16.09.2020, Rn 86).

    Das BSG hat bereits wiederholt - jedenfalls für Fälle einer "späten" Aufnahme des Studiums, dh bereits in einem fortgeschritteneren Lebensalter - entschieden, dass der Hinderungsgrund für die Überschreitung der Altersgrenze konkret kausal gewesen sein muss (…BSG 30.06.1993, 12 RK 6/93, BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 13 S 44;… BSG 30.09.1992, 12 RK 50/91, SozR 3-2500 § 5 Nr. 6 S 23; BSG 15.10.2014 aaO).

  • SG Stralsund, 20.01.2017 - S 3 KR 11/15

    Krankenversicherung - Student - Überschreitung der Altershöchstgrenze - …

    Die Geburt und anschließende Betreuung eines Kindes kann jedenfalls in den ersten drei Lebensjahren als Hinderungsgrund iS von § 5 Abs. 1 Nr. 9 Halbs 2 SGB V angesehen werden (bislang offen gelassen in BSG vom 30.6.1993 - 12 RK 6/93 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 13, RdNr 17 bzw BSG vom 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R = SozR 4-2500 § 5 Nr. 25, RdNr 16).

    Auch das von der Klägerin angeführte Urteil des BSG vom 15. Oktober 2014 (12 KR 1/13 R) würde zu keiner anderen Beurteilung der Versicherungspflicht führen.

  • LSG Hamburg, 28.05.2020 - L 1 KR 154/19

    Grundsätzlicher Ausschluss der studentischen Krankenversicherung über das 30. …

    Das BSG habe bereits wiederholt entschieden, dass die mit einer nur engen Ausnahmeregelung versehene Begrenzung der KVdS auf das Höchstalter von 30 Jahren nicht verfassungswidrig sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - B 12 KR 1/13 R, juris).

    Rn. 31 Dass die Regelung zur KVdS mit seiner Altersbegrenzung in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V nicht verfassungswidrig ist, hat das BSG in ständiger Rechtsprechung überzeugend entschieden (s. nur Urteil vom 15. Oktober 2014 - B 12 KR 1/13, SozR 4-2500 § 5 Nr. 25 m.w.N.).

  • SG Kassel, 30.11.2017 - S 8 KR 23/17

    Krankenversicherung

    Die nach Vollendung des 30. Lebensjahres verbrachten Hinderungszeiten könnten die Versicherungspflicht in der KVdS nicht verlängern, weil sie die Überschreitung der Altersgrenze nicht gerechtfertigt haben könnten (Urteile des Bundessozialgerichts vom 30.09.1992 - 12 RK 3/91 und 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R).
  • BSG, 23.07.2024 - B 12 KR 1/24 B

    Antrag auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Rn. 9 Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 15.10.2014 (…B 12 KR 17/12 R - BSGE 117, 117 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 24; die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen - BVerfG 1. Senat 1. Kammer vom 5.10.2017 - 1 BvR 480/16) umfassend mit möglichen Auswirkungen ua der UN-BRK auf die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V befasst und durch weiteres Urteil vom selben Tag an seiner früheren Rechtsprechung festgehalten (BSG Urteil vom 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 25).
  • BSG, 17.08.2017 - B 12 KR 36/17 B

    Beiträge zur Krankenversicherung; Grundsatzrüge; Höchstalter der …

    Um die Klärungsbedürftigkeit seiner Frage darzulegen, hätte der Kläger zumindest auf das bereits vom LSG zitierte Urteil des BSG vom 15.10.2014 (B 12 KR 1/13 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 25) eingehen und in Auseinandersetzung mit den dortigen Ausführungen im Einzelnen darlegen müssen, dass die vom ihm formulierte Frage durch dieses Urteil noch nicht beantwortet ist.
  • SG Schwerin, 19.12.2016 - S 8 KR 1/15

    Krankenversicherung der Studenten - Erlangung der Hochschulzugangsvoraussetzung …

    Soweit der Gesetzgeber mit dem "Höchstalter" eine Missbrauchsabwehr verfolgt und der Tendenz entgegen wirken will, das Hochschulstudium zu verlängern (vgl. auch BSG v. 15.10.2014 - b 12 Kr 1/13 R -, juris Rn. 20), ist dieser Regelungszweck nicht nachteilig betroffen, solange ein Tatbestand gegeben ist, in dem sich die an anderer Stelle durch den gesetzlich eröffneten Hochschulzugang für besonders Qualifizierte vorgesehene Förderung des Studierens verwirklicht.
  • BSG, 12.04.2018 - B 12 KR 106/17 B

    Altersgrenze im Rahmen der Versicherungspflicht als Student in der GKV

    Der Senat hat sich bereits wiederholt mit der Altersgrenze und eventuellen Hinderungsgründen im Rahmen der Versicherungspflicht als Student in der GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V befasst (…vgl zuletzt BSG Urteil vom 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R - BSGE 117, 117 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 24 mwN; BSG Urteil vom 15.10.2014 - B 12 KR 1/13 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 25 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - L 5 KR 2626/16
    Die Überschreitung der Altersgrenze von 30 Jahren ist daher nur durch Gründe von solcher Art und solchem Gewicht zu rechtfertigen, die nicht nur aus der Sicht des Einzelnen, sondern auch bei objektiver Betrachtungsweise die Aufnahme eines Studiums oder seinen Abschluss verhindern oder als unzumutbar erscheinen lassen; das Studium aufzuschieben, weil dieses lediglich als zweckmäßig oder sinnvoll erscheint, reicht demgegenüber nicht aus (BSG, Urteil vom 15.10.2014, - B 12 KR 1/13 R -, in juris Rdnr. 15;… KassKomm-Peters, SGB V § 5 Rdnr. 101).
  • SG Duisburg, 24.08.2016 - S 9 KR 274/14

    Beitragspflichtigkeit des erhaltenen Entgelts eines Referendars für dessen …

    Der "Dienstherr" überlässt der auszubildenden Person bzw. Stelle dabei regelmäßig nur das Weisungsrecht in Bezug auf die von den Referendaren im Einzelnen zu erfüllenden Aufgaben (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.2015 B 12 KR 1/13 R m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39119
BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B (https://dejure.org/2013,39119)
BSG, Entscheidung vom 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B (https://dejure.org/2013,39119)
BSG, Entscheidung vom 10. September 2013 - B 12 KR 1/13 B (https://dejure.org/2013,39119)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer - …

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    9 2. Die Klägerin macht sodann - auf den Seiten 10 f der Beschwerdebegründung - eine Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 24.1.2007 (…SozR 4-2400 § 7 Nr. 7) und 4.7.2007 (SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) geltend.
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    9 2. Die Klägerin macht sodann - auf den Seiten 10 f der Beschwerdebegründung - eine Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 24.1.2007 (SozR 4-2400 § 7 Nr. 7) und 4.7.2007 (…SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) geltend.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 …

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    In diesem Zusammenhang muss dargelegt werden, dass ein (ggf) schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag (iS der ZPO) in der mündlichen Verhandlung noch (weiter) aufrechterhalten wurde (vgl zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht sowie, dass die Entscheidung hierauf beruht (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr;… vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr;… vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht sowie, dass die Entscheidung hierauf beruht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67;… BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …

    Auszug aus BSG, 10.09.2013 - B 12 KR 1/13 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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   BSG, 19.03.2013 - B 12 KR 1/13 BH   

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BSG, 19.03.2013 - B 12 KR 1/13 BH (https://dejure.org/2013,6427)
BSG, Entscheidung vom 19.03.2013 - B 12 KR 1/13 BH (https://dejure.org/2013,6427)
BSG, Entscheidung vom 19. März 2013 - B 12 KR 1/13 BH (https://dejure.org/2013,6427)
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  • BSG, 16.11.2012 - B 12 KR 5/12 BH
    Auszug aus BSG, 19.03.2013 - B 12 KR 1/13 BH
    Gründe: 1 Der Senat hat mit Beschluss vom 16.11.2012 - B 12 KR 5/12 BH - den Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe für die im Tenor genannten Verfahren zu bewilligen, abgelehnt.
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