Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 27.02.2008 - B 12 P 2/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2349
BSG, 27.02.2008 - B 12 P 2/07 R (https://dejure.org/2008,2349)
BSG, Entscheidung vom 27.02.2008 - B 12 P 2/07 R (https://dejure.org/2008,2349)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - B 12 P 2/07 R (https://dejure.org/2008,2349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Soziale Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte ist auch bei ungewollter Kinderlosigkeit verfassungsgemäß

  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung; Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte auch bei ungewollter Kinderlosigkeit; Nichtberücksichtigung von kinderlosen Versicherten mit Geburtsjahr vor 1940; Bezieher von Arbeitslosengeld II; Wehr- und Zivildienstleistende; ...

  • Judicialis

    SGB XI § 55 Abs 3 Satz 1; ; GG Art 3 Abs 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zu einem Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung; Verstöße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes durch den erhöhten Beitragssatz für kinderlose Versicherte als Diskriminierung Kinderloser; Erfordernis einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Beitragszuschlags für kinderlose Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Pflegeversicherung - Beitragszuschlag ist verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    Pflegeversicherung - BSG hat entschieden - Beitragszuschlag ist verfassungsgemäß

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegeversicherungsbeitragszuschlag verstößt auch im Hinblick auf ungewollt Kinderlose nicht gegen Verfassungsrecht

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Zuschlag Pflegeversicherungsbeitrag ist korrekt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch ungewollt Kinderlose müssen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung auch für Kinderlose

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 100, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BSG, 27.02.2008 - B 12 P 2/07 R
    Der Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen das Urteil des BVerfG vom 3.4.2001 (1 BvR 1629/94, BVerfGE 103, 242 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2) umgesetzt.

    Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 3.4.2001 (1 BvR 1629/94, BVerfGE 103, 242, 258 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2 S 12 mwN) ua ausgeführt, Art. 3 Abs. 1 GG verbiete es dem Gesetzgeber, bei seiner Entscheidung, welche Merkmale er beim Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend ansehe, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln, das Ausmaß der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen.

  • BSG, 18.07.2007 - B 12 P 4/06 R

    Zuständigkeit - Durchführung - Pflegeversicherung bei Deutscher …

    Auszug aus BSG, 27.02.2008 - B 12 P 2/07 R
    Hierzu gehören auch Pflege- und Stiefeltern (vgl hierzu Urteil des Senats vom 18.7.2007, B 12 P 4/06 R, RdNr 16 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …

    Das Bundessozialgericht habe bereits früher entschieden, dass der Gesetzgeber vom Regelfall ausgegangen sei und so die geforderte relative Entlastung gegenüber Kinderlosen an das (bloße) Vorhandensein bereits eines Kindes habe knüpfen und ab dessen Geburt eine dauerhafte Beitragsentlastung habe vorsehen dürfen (Bezugnahme auf BSGE 100, 77 ).
  • BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 15/12 R

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung …

    Rn. 79 Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen über den Beitragszuschlag für Kinderlose das sPV-Urteil des BVerfG (…BVerfGE 103, 242 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2) umgesetzt (vgl dazu bereits BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 10).

    Rn. 83 Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 15, 17) hat die Entscheidung des Gesetzgebers, Kinderlose mit einem erhöhten Beitrag zu belasten, Versicherte mit Kindern aber ohne Unterscheidung nach der Kinderzahl, (allein) in Anknüpfung an ihre Elterneigenschaft weiter Pflegeversicherungsbeiträge nach dem bisherigen Beitragssatz zahlen zu lassen, die vom BVerfG geforderte relative Beitragsentlastung bewirkt.

    Die von den Klägern geforderte Regelung würde demgegenüber zu Beitragsausfällen führen, die mit Beitragssatzerhöhungen für andere Pflegeversicherte kompensiert werden müssten; bei angestrebter Beibehaltung des Beitragsaufkommens hätte das zur Folge, dass Kinderlose (noch) höhere Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssten (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 15).

    Rn. 89 Der Senat hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Beitragsrechts in der sPV durch das KiBG vom Regelfall ausgegangen ist und so die vom BVerfG geforderte relative Entlastung gegenüber Kinderlosen an das (bloße) Vorhandensein bereits eines Kindes knüpfen sowie ab dessen Geburt eine dauerhafte Beitragsentlastung vorsehen durfte (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 17).

    Auch das hat der Senat in der genannten Entscheidung bereits ausgeführt (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 17).

  • BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 13/13 R

    Keine Berechtigung zur Reduzierung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung …

    Rn. 16 Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen über den Beitragszuschlag für Kinderlose das sPV-Urteil des BVerfG (…BVerfGE 103, 242 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2) umgesetzt (vgl dazu bereits BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 10).

    Rn. 20 Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 15, 17) hat die Entscheidung des Gesetzgebers, Kinderlose mit einem erhöhten Beitrag zu belasten, Versicherte mit Kindern aber ohne Unterscheidung nach der Kinderzahl, (allein) in Anknüpfung an ihre Elterneigenschaft weiter Pflegeversicherungsbeiträge nach dem bisherigen Beitragssatz zahlen zu lassen, die vom BVerfG geforderte relative Beitragsentlastung bewirkt.

    Die von der Klägerin geforderte Regelung würde demgegenüber zu Beitragsausfällen führen, die mit Beitragssatzerhöhungen für andere Pflegeversicherte kompensiert werden müssten; bei angestrebter Beibehaltung des Beitragsaufkommens hätte das zur Folge, dass Kinderlose (noch) höhere Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssten (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 15).

    Rn. 26 Der Senat hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Beitragsrechts in der sPV durch das KiBG vom Regelfall ausgegangen ist und so die vom BVerfG geforderte relative Entlastung gegenüber Kinderlosen an das (bloße) Vorhandensein bereits eines Kindes knüpfen sowie ab dessen Geburt eine dauerhafte Beitragsentlastung vorsehen durfte (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 17).

    Auch das hat der Senat in der genannten Entscheidung bereits ausgeführt (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2, RdNr 17).

  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer …

    Diese Überlegungen des Senats seien zuvor nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen und den Klägern auch bislang nicht in Rechtsprechung und Literatur, auch nicht in einer früheren Entscheidung des Senats (BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2) begegnet.

    Vielmehr handelt es sich um eine in vielen Facetten diskutierte Materie, zu der Rechtsprechung des BSG und des BVerfG existiert, welche auch von Vorinstanzen aufgegriffen und zitiert wurde (…zB BSG SozR 4-2600 § 157 Nr. 1;… BSGE 92, 46 = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1; BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2;… BVerfGE 103, 242 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2;… BVerfGE 109, 96 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2).

  • SG Freiburg, 23.01.2018 - S 6 KR 448/18

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Herabsetzung der Beiträge zur sozialen …

    Jedenfalls die Einführung eines Beitragszuschlags für Kinderlose anstelle einer Beitragsentlastung für Kinderreiche verstößt auch nach Auffassung der Kammer ebenso wenig gegen Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG wie die Zuschlagsfreiheit von vor dem Jahr 1940 Geborenen (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008 - B 12 P 2/07 R, BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 1997/08

    Verfassungsmäßigkeit des Beitragszuschlags für Kinderlose in der sozialen …

    1.) unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Februar 2008 - B 12 P 2/07 R -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Juni 2007 - L 5 P 7/07 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 30. Januar 2007 - S 3 P 121/06 -, 2. 2.

    Seine gegen die Pflegekasse gerichtete Klage, mit der der Beschwerdeführer vor allem geltend machte, seine Ehefrau könne aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen und das KiBG bedeute eine Bestrafung und Diskriminierung Kinderloser, ist vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in allen Instanzen ohne Erfolg geblieben (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, SozR 4-3300 § 55 Nr. 2).

  • BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 14/09 R

    Pflegeversicherung - Pflicht eines kinderlosen Beschäftigten in einer …

    Für die vom BVerfG geforderte beitragsrechtliche Kompensation des Vorteils kinderloser Versicherter in der SPV hat der Gesetzgeber allerdings nicht die Beiträge der Versicherten mit Kindern reduziert, sondern die Beiträge für Kinderlose um 0, 25 % erhöht (vgl hierzu allgemein Urteil des Senats vom 27.2.2008 - B 12 P 2/07 R - BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2; nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2.9.2009 - 1 BvR 1997/08).

    Soweit sich der Kläger mit Empfängern von Alg II vergleicht und verlangt, wie diese von der Heranziehung zum Beitragszuschlag für Kinderlose freigestellt zu werden, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27.2.2008 (B 12 P 2/07 R - BSGE 100, 77 = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2 RdNr 20) angedeutet, dass er die vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales für die Privilegierung dieser Gruppe genannten Gründe (BT-Drucks 15/3837 S 8 zu Abs. 3 - neu - Satz 7) für wenig überzeugend hält (kritisch auch Peters in Kasseler Komm, § 55 SGB XI, RdNr 12, Stand: Oktober 2008).

  • LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07

    Pflegeversicherung - keine Befreiung eines kinderlosen Beschäftigten in einer …

    Das zum Beitragszuschlag ergangene Urteil des BSG vom 27. Februar 2008 (B 12 P 2/07 R) sei nicht einschlägig, da hier nur entschieden worden sei, dass der Beitragszuschlag auch zu entrichten sei, wenn die Kinderlosigkeit aus medizinischen Gründen ungewollt sei.

    (BSG Urteil vom 27. Februar 2008, Az.: B 12 P 2/07 R, sowie LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22. November 2006 Az.: L 2 R 386/06 und Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2007 Az.: L4 P 5935/06).

    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 27. Februar 2008 (B 12 P 2/07 R Rn. 20) entschieden, dass ein ungewollt Kinderloser sich nicht auf die fehlende Zahlungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld II oder der Gruppe der Wehr- und Zivildienstleistenden berufen kann (§ 55 Abs. 3 S. 7 SGB XI).

    Weiter ist das Argument zu berücksichtigen, dass der Charakter des Wehr- und Zivildienst als verpflichtender, zeitlich nicht frei wählbare Dienst für die Allgemeinheit eine Ausnahme von der Pflicht zur Zahlung des Beitragszuschlag rechtfertigt (BSG Urteil vom 27. Februar 2008 B 12 P 2/07 R Rn. 21).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - L 4 P 2767/09
    Zudem wies die Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Februar 2008 (B 12 P 2/07 R = SozR 4-3300 § 55 Nr. 2) hin.

    Die gesetzliche Regelung sei auch nicht verfassungswidrig, insbesondere auch nicht soweit sie keine Ausnahme für Personen vorsehe, deren Kinderlosigkeit auf medizinischen Gründen beruhe (Verweis auf das Urteil des BSG vom 27. Februar 2008, a.a.O.).

    § 55 Abs. 3 SGB XI ist auch nicht verfassungswidrig, insoweit er ungewollt kinderlos gebliebene Versicherte zur Zahlung des Beitragszuschlags von 0, 25 Beitragssatzpunkten verpflichtet (vgl. BSG SozR 4-3300 § 55 Nr. 2; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG durch Beschluss vom 02. September 2009 - Az. 1 BvR 1997/08 - nicht zur Entscheidung angenommen; BSG, Urteil vom 05. Mai 2010 - B 12 KR 14/09 R -, in juris; Urteile des erkennenden Senats vom 05. Oktober 2007- L 4 R 394/07 -, nicht veröffentlicht und vom 26. Oktober 2007 - L 4 P 5935/06 -, in juris).

    In Umsetzung der Vorgaben des BVerfG hat der Gesetzgeber die hier anzuwendenden Regelungen zum Beitragszuschlag für Kinderlose geschaffen und dabei auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 2 GG verletzt (BSG SozR 4-3300 § 55 Nr. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - L 9 R 1948/15
    Bereits das Bundessozialgericht (BSG) habe in dem Urteil vom 27.02.2008 (B 12 P 2/07 R), gegen das die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gerichtet gewesen sei, ausgeführt, dass die Vorschrift über die Erhebung des Beitragszuschlages nicht verfassungswidrig sei, soweit sie Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die unfreiwillig kinderlos seien, weil sie oder ihr Ehepartner aus medizinischen Gründen kein Kind bekommen könnten, von der Erhebung dieses Beitragszuschlages nicht ausnehme.

    Das BSG hat mit seiner Entscheidung vom 27.02.2008 (B 12 P 2/07 R -, BSGE 100, 77-83, SozR 4-3300 § 55 Nr. 2), der sich der Senat in vollem Umfang anschließt, zu den genannten Regelungen Folgendes ausgeführt:.

    Auch wenn durch die Neuregelung für Versicherte mit Kindern sowie für weitere Gruppen von Versicherten die Beitragsbelastung bei ansonsten unveränderten Umständen ab 01.01.2005 gleich bleibt und sich bei den übrigen Versicherten ab Vollendung des 23. Lebensjahres der Beitragssatz um 0, 25 Beitragssatzpunkte erhöht und der Gesetzgeber allein an das Vorhandensein von Kindern angeknüpft (und nicht an den jeweils entstehenden Aufwand für Kinder oder die Gründe für die Kinderlosigkeit), ist diese Differenzierung nach Überzeugung des Senats in Übereinstimmung mit den Ausführungen des BSG im Urteil vom 27.02.2008 (a.a.O.) nicht zu beanstanden.

    Der Ausgleich einer relativen Beitragsentlastung im Beitragssystem der sozialen Pflegeversicherung setzte bei angestrebter Beibehaltung des Beitragsaufkommens voraus, dass Kinderlose höhere Beiträge als bisher zu zahlen haben (vgl. BSG Urteil vom 27.02.2008, a.a.O.).

  • BSG, 09.07.2026 - B 12 R 4/25 B
  • LSG Bayern, 25.03.2019 - L 20 P 35/18

    Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Versicherte bei ungewollter …

  • LSG Hessen, 12.01.2012 - L 8 P 42/10

    Soziale Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose - …

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 119/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

  • BSG, 18.05.2010 - B 12 P 1/09 B

    Sozialbeitragspflicht betrieblicher Altersbezüge nicht zu umgehen // Auch auf …

  • BSG, 06.03.2025 - B 6a/12 P 2/24 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 925/10

    Beitragszuschlag; soziale Pflegeversicherung; Kinderlosigkeit aus medizinischen …

  • BSG, 24.07.2024 - B 12 R 12/23 B

    Bestimmmung der Höhe der Regelaltersrente; Beitragszuschlag für Kinderlose in der …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - L 20 AS 278/07

    Bedarfsgemeinschaft; eheähnliche Gemeinschaft; Anrechnung von Einkommen des …

  • BSG, 18.07.2012 - B 12 P 2/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - …

  • BSG, 03.08.2009 - B 5 R 6/09 R
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - L 21 R 1974/05

    Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung

  • BSG, 30.07.2019 - B 12 P 1/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Hamburg, 21.11.2013 - L 1 KR 94/12

    Verfassungsmäßigkeit der Beitragsbemessung bei freiwillig gesetzlich …

  • BSG, 23.06.2010 - B 12 P 2/09 B
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 R 4576/09
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 2803/09
  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 P 3398/09
  • LSG Hessen, 15.12.2022 - L 2 R 129/22
  • BSG, 10.06.2009 - B 12 R 6/09 B
  • LSG Bayern, 30.07.2008 - L 2 P 9/08

    Beitragsrechtliche Besserstellung von Kinder betreuenden Versicherten im …

  • BSG, 13.05.2020 - B 12 KR 89/19 B

    Erhebung eines Beitragszuschlags für kinderlose Versicherte in der sozialen …

  • BSG, 25.07.2012 - B 12 P 1/12 B
  • BSG, 27.06.2024 - B 12 R 2/23 BH

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde gegen die …

  • BSG, 25.07.2012 - B 12 R 51/11 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht