Rechtsprechung
| BSG, 27.01.2010 - B 12 R 2/09 R |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
- openjur.de
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 27.1.2010; B 12 R 7/09 R.
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung der Beiträge für arbeitsunfähige und Krankengeld beziehende Arbeitslosenhilfeempfänger zur gesetzlichen Rentenversicherung
- ra.de
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 47b; SGB VI § 166 Abs. 1
Bemessung der Beiträge für arbeitsunfähige und Krankengeld beziehende Arbeitslosenhilfeempfänger zur gesetzlichen Rentenversicherung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Versicherungspflicht in der Kranken- und Arbeitslosenversicheurng sowie Berechnung der Beiträge in der Kranken- und Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Gotha, 08.01.2009 - S 27 RA 649/04
- BSG, 27.01.2010 - B 12 R 2/09 R
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R
Arbeitslosenversicherung - Empfänger von Arbeitslosenhilfe - Krankengeldbezug in …
Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 R 2/09 R
Einer analogen Anwendung des § 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI stehe auch die Entscheidung des Senats vom 21.1.2009 (B 12 AL 2/07 R) nicht entgegen, da anders als in der GRV bei der Arbeitslosenversicherung (ArblV) keine leistungsrechtliche Besserstellung arbeitsunfähiger Alhi-Bezieher eingetreten sei.Als Arbeitsentgelt kann dagegen insoweit nicht der Zahlbetrag der Alhi verstanden werden, der nach § 47b Abs. 1 Satz 1 SGB V in der genannten Fassung für die Bemessung des Krg maßgeblich ist (Urteil vom 21.1.2009, B 12 AL 2/07 R, SozR 4-4300 § 345 Nr. 1 RdNr 12) .
Rn. 14 So hat der Senat in seinem Urteil vom 21.1.2009 (SozR 4-4300 § 345 Nr. 1) dargelegt, dass gerade das von der Klägerin bemängelte Auseinanderfallen der Bemessungsgrundlage für Beiträge aufgrund des Bezugs von Alhi einerseits und aufgrund des Bezugs anderer Lohnersatzleistungen andererseits dem gesetzgeberischen Konzept entspricht, das wegen fiskalischer Erwägungen zugunsten des Bundeshaushalts bei der Regelung der Beitragsbemessungsgrundlagen für die Bezieher von Alhi und die Bezieher von Krg bewusst an die unterschiedliche Leistungsträgerschaft anknüpft (…aaO, RdNr 19 ff;… zur Ableitung aus der diesbezüglichen Rechtssetzungsgeschichte aaO, RdNr 14 bis 17) .
Es ist indes nicht willkürlich, dass das Gesetz die Bemessung der Beiträge zur GRV (wie auch zur gesetzlichen Krankenversicherung <GKV>, SPV und ArblV; zu letzterer vgl Urteil vom 21.1.2009, B 12 AL 2/07 R, SozR 4-4300 § 345 Nr. 1 RdNr 23) beim Bezug der vom Bund getragenen Alhi anders regelte, als die Bemessung der zu Lasten der Klägerin gehenden Beiträge aus dem Krg.
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97
Urlaubsanrechnung
Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 R 2/09 R
An der Verfolgung dieses Ziels ist der Gesetzgeber im konkreten Fall auch nicht mit Rücksicht auf den aus dem Sozialstaatsprinzip abzuleitenden Gemeinwohlbelang der Stabilität des Systems der sozialen Sicherung (vgl BVerfGE 103, 293, 307 mwN) gehindert gewesen.
- LSG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - L 1 R 120/11
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Krankenkasse
Rn. 20 Am 21. Januar 2009 entschied das Bundessozialgericht (BSG) für die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (B 12 AL 2/07 R) und mit Urteilen vom 27. Januar 2010 für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung (B 12 R 2/09 R und B 12 R 7/09 R), dass sich für Empfänger von Alhi, denen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe des Betrages der zuvor bezogenen Alhi gezahlt worden sei, die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung auch nach dem 1. Januar 2000 weiterhin nach 80 v. H. des der Leistung zugrundeliegenden Arbeitsentgelts bestimme. - SG Lüneburg, 29.02.2012 - S 13 R 29/11
Missbräuchlichkeit der Einrede der Verjährung durch Krankenkassen gegenüber der …
Rn. 6 In den als Musterstreitverfahren auch hinsichtlich der Beiträge zur Rentenversicherung geführten Rechtsstreitverfahren bestätigte das BSG mit Urteilen vom 27. Januar 2010 (Az.: B 12 R 2/09 R; B 12 R 7/09 R) unter Hinweis auf das Urteil vom 21. Januar 2009 (Az. siehe oben) die Auffassung der Rentenversicherung. - SG Lüneburg, 05.07.2011 - S 13 R 28/11
Einrede der Verjährung stellt einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung bei …
Rn. 6 In den als Musterstreitverfahren auch hinsichtlich der Beiträge zur Rentenversicherung geführten Rechtsstreitverfahren bestätigte das BSG mit Urteilen vom 27. Januar 2010 (Az.: B 12 R 2/09 R; B 12 R 7/09 R) unter Hinweis auf das Urteil vom 21. Januar 2009 (Az. siehe oben) die Auffassung der Rentenversicherung.
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