Rechtsprechung
| BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung - Zuständigkeit der Einzugsstelle (Krankenkasse) für die Entscheidung über die Befreiung von der Rentenversicherung - Hinzuziehung der Fremdversicherungsträger im Einzugsstellenverfahren - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 15.06.1998 - S 9 RA 4805/97
- SG Köln, 04.01.1999 - S 8 (6) RA 295/97
- SG Köln, 14.01.1999 - S 8 (6) RA 295/97
- SG Köln, 14.01.1999 - S 8 (6) RA 46/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - L 13 RA 22/99
- LSG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - L 13 RA 890/02
- BSG, 17.09.2002 - B 12 RA 5/02
- BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
- BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R
- BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
- BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Der Senat hat dort in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 5 SGG auch eine Verurteilung des beigeladenen Fremdversicherungsträgers in Erwägung gezogen und einen ausdrücklichen Antrag auf Verurteilung des Beigeladenen nicht für erforderlich gehalten, es sei denn, dass der Kläger eine solche Verurteilung abgelehnt hätte (vgl BSGE 62, 281 = SozR 2200 § 385 Nr. 18).Einer Feststellung gegenüber den Fremdversicherungsträgern in entsprechender Anwendung § 75 Abs. 5 SGG bedurfte es hierfür nicht (vgl BSGE 62, 281, 286 = SozR 2200 § 385 Nr. 18).
- BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93
Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (…vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).Der Senat hat es vielmehr als unzulässig angesehen, das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren vor der Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV durch eine unmittelbare Feststellungsklage zu umgehen (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6 S 20).
- BSG, 12.09.1995 - 12 RK 63/94
Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (…vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).d) Auch bei Leistungsklagen und Klagen von Beschäftigten auf Feststellung der Versicherungspflicht gegen einen angeblichen Arbeitgeber hat der Senat die Feststellung der Versicherungspflicht gemäß § 75 Abs. 5 SGG gegenüber den beigeladenen Versicherungsträgern nicht erwogen, auch dann nicht, wenn die Einzugsstelle beigeladen war (so in BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 und 6).
- BSG, 11.09.1995 - 12 RK 9/95
Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Er hat es als unzulässig angesehen, dass ein Arbeitnehmer unmittelbar gegen seinen angeblichen Arbeitgeber auf Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht oder auf Zahlung von Beiträgen (vgl BSG Urteil vom 22. Juni 1966 - 3 RK 103/63 - USK 6642 S 163) klagt oder dass Strafgefangene ein Bundesland auf Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen (BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 bis 6).Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene;… zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Der Gesetzgeber habe den ihm vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 1 ff = SozR 3-5761 Allg Nr. 1) erteilten Auftrag zur Verbesserung der Lage der Familien nicht erfüllt, sondern die Lage der Familien weiter verschlechtert. - BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Im Übrigen hält der Senat, wenn die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in Zweifel gezogen wird, es wegen der strengen Anforderungen des BVerfG an die Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl zB BVerfGE 105, 48, 56;… 67, 26, 33 = SozR 1500 § 54 Nr. 60) für geboten und zumutbar, an die Einhaltung einfachrechtlicher Zuständigkeits- und Formfragen ebenso strenge Anforderungen zu stellen. - BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R
Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung - …
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Nach Erlass eines Bescheides der Einzugsstelle sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Fremdversicherungsträger klagebefugt und in Prozessen, die von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern angestrengt werden, nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (BSGE 84, 136 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9). - BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R
Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung …
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
So hat er eine Klage gegen den beigeladenen Rentenversicherungsträger auf Feststellung der Versicherungspflicht einer Pflegeperson als zulässig angesehen, nachdem zunächst die hierfür unzuständige Pflegekasse verklagt worden war (BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5;… ähnlich BSGE 22, 173, 179 f = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO S Aa 11). - BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
Schwangerschaftsabbruch Krankenkassen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Im Übrigen hält der Senat, wenn die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in Zweifel gezogen wird, es wegen der strengen Anforderungen des BVerfG an die Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl zB BVerfGE 105, 48, 56; 67, 26, 33 = SozR 1500 § 54 Nr. 60) für geboten und zumutbar, an die Einhaltung einfachrechtlicher Zuständigkeits- und Formfragen ebenso strenge Anforderungen zu stellen. - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
Erst wenn durch Normen über prozessuale Zulässigkeitsvoraussetzungen der Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert würde, wären sie mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar (vgl BVerfGE 10, 264, 268). - BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R
Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den …
- BSG, 22.06.1966 - 3 RK 103/63
Versicherungspflicht - Stundenlohnbuchhalter
- BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
Rechtspraktikanten - Einstufige Juristenausbildung - Versicherungspflicht
- BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95
Klage eines Absolventen der einstufigen Juristenausbildung auf Zahlung von …
- BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62
Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer …
- BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R
Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle - …
Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits sind dem Kläger trotz teilweiser Erfolglosigkeit seiner Revision zu erstatten, weil es Sache der beklagten BfA gewesen wäre, sich - wie im Verfahren B 12 RA 5/02 R - für unzuständig zu erklären und ihn mit seinem Begehren von vornherein an die zuständige Einzugsstelle zu verweisen. - BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 16/05 R
Freistellung von Eltern von der Rentenversicherungsversicherungspflicht wegen des …
Auf die Revision des Klägers hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 23. September 2003 (B 12 RA 5/02 R) die Revision des Klägers gegen die Urteile der Instanzgerichte zurückgewiesen.Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das SG im Wesentlichen dem Urteil des LSG vom 17. September 2002 folge, ohne das Vorbringen des Klägers authentisch zu würdigen, nehme der Kläger zur Vermeidung von Wiederholungen deshalb auf sein gesamtes Vorbringen im vorangegangenen Klage-, Berufungs- und Revisionsverfahren zum Az: B 12 RA 5/02 R Bezug und überreiche für das nunmehr zweite Revisionsverfahren in derselben Sache der guten Form halber noch die früheren Revisionsschriftsätze nebst Anlagen vom 27. März 2003, 31. März 2003, 30. April 2003, 20. Mai 2003 sowie 16. September 2003, ebenfalls darauf vollinhaltlich bezugnehmend.
Die beklagte Krankenkasse hat sich, obwohl sich das Urteil des Senats vom 23. September 2003 in dem vorangegangenen Revisionsverfahren B 12 RA 5/02 R, auf das sich der Kläger bei seiner erneuten Antragstellung ausdrücklich berufen hat, praktisch allein mit der Zuständigkeit der Einzugsstelle und dem Inhalt der von ihr zu treffenden Entscheidungen befasst, darauf beschränkt, noch hinreichend deutlich dem Grunde nach die Belastung des Klägers mit Beiträgen festzustellen, dh seine Pflicht, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus seinem Arbeitsentgelt zu tragen.
- BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden betreffend die Versicherungspflicht von …
1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. September 2003 - B 12 RA 5/02 R -, b) das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. Juni 1998 - S 9 RA 4805/97 -, c) den Bescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 25. März 1997 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02. September 1997 - 63 160351 S 007 SG -, 2. mittelbar gegen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - L 14 RA 28/04
Rentenversicherung
Die Krankenkassen als Einzugsstellen sind nur zuständig, wenn es (nicht im Rahmen einer Arbeitgeberprüfung im Sinne des § 28 p SGB IV) um die Feststellung einer Versicherungspflicht (in einem oder mehreren Zweigen der Sozialversicherung) von Beschäftigten geht, §§ 28 a ff. SGB IV (vgl. auch Urteile des Bundessozialgerichts vom 23.09.2003, B 12 RA 5/02 R und B 12 RA 7/01 R). - SG Stuttgart, 21.06.2005 - S 12 KR 7228/03
Rentenversicherung - Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Mitgliedschaft und …
Rn. 9 Das BSG wies in seinem Urteil vom 23. September 2003 (Az.: B 12 RA 5/02 R) die Revision des Klägers zurück.
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