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Rechtsprechung
   BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5400
BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R (https://dejure.org/2010,5400)
BSG, Entscheidung vom 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R (https://dejure.org/2010,5400)
BSG, Entscheidung vom 19. August 2010 - B 14 AS 36/09 R (https://dejure.org/2010,5400)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Sonderbedarf; Wohnungserstausstattung; selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung; Geldleistung; Ermessensreduzierung; Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • rechtsinformationen.bund.de

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2, § 23 Abs 3 S 2 SGB 2, § 23 Abs 3 S 5 SGB 2, § 23 Abs 3 S 6 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ersatz der Kosten für eine bereits beschaffte Erstausstattung der Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 23
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ersatz der Kosten für eine bereits beschaffte Erstausstattung der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BSG zum Anspruch auf Wohnungserstausstattung für Sozialleistungsempfänger - Erstattungsanspruch bei Ersatzanschaffung für abgenutzte und von Schimmel befallenen Möbeln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf …

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Nach der gesetzlichen Systematik hat der Hilfebedürftige nämlich einen gebundenen Rechtsanspruch nur im Hinblick auf das "Ob" und nicht auch auf das "Wie" der Leistungserbringung, denn nach § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB II steht es im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt (…vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19).

    Rn. 16 Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II wie alle Leistungen des SGB II bedarfsbezogen zu verstehen ist (…BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 19; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14).

    Rn. 17 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass - entgegen der Auffassung des LSG - Verschuldensgesichtspunkte nicht schon bei der Feststellung des Bedarfs eine Rolle spielen können (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 15).

    Rn. 20 c) Bindet sich der Träger der Grundsicherung bei der Auswahl der Leistungen auf die Leistungsart "Geldleistung" und erbringt er diese in Form von Pauschalbeträgen, unterliegt auch die Festsetzung der Höhe der Pauschalen der richterlichen Kontrolle (vgl bereits BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 20 f).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei …

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Der Anspruch kann in der Folge auch isoliert gerichtlich geltend gemacht werden (vgl BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 12 und BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 9).

    Nach der gesetzlichen Systematik hat der Hilfebedürftige nämlich einen gebundenen Rechtsanspruch nur im Hinblick auf das "Ob" und nicht auch auf das "Wie" der Leistungserbringung, denn nach § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB II steht es im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10;… BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19).

    Damit handelt es sich um einen Bedarf iS des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II und nicht um einen Fall der Ersatzbeschaffung einzelner, bereits unmittelbar vor dem Einzug in eine Wohnung vorhanden gewesener Gegenstände (vgl dazu BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung - …

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Der Anspruch kann in der Folge auch isoliert gerichtlich geltend gemacht werden (vgl BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 12 und BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 9).

    Rn. 16 Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II wie alle Leistungen des SGB II bedarfsbezogen zu verstehen ist (BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 19;… BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - …

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht (…vgl bereits BSGE 84, 50, 56 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 S 8 = juris RdNr 36; Grube, Sozialrecht aktuell 2010, 11, 12). Liegen seine Voraussetzungen vor, wandelt sich auch im Anwendungsbereich des SGB II ein Sachleistungsanspruch in einen Kostenerstattungsanspruch gerichtet auf Geld um (vgl BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung - …

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Entgegen der Auffassung des LSG kommt es für die Entstehung des Anspruchs auf Erstausstattung für die Wohnung damit nicht auf eine (gesonderte) Antragstellung an (dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 14 AS 10/09 R - sowie Urteil des Senats vom 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R), sodass insoweit unerheblich ist, ob der Kläger sich bereits vor seiner Vorsprache bei der Beklagten Möbel beschafft hatte.
  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis …

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Entgegen der Auffassung des LSG kommt es für die Entstehung des Anspruchs auf Erstausstattung für die Wohnung damit nicht auf eine (gesonderte) Antragstellung an (dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 14 AS 10/09 R - sowie Urteil des Senats vom 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R), sodass insoweit unerheblich ist, ob der Kläger sich bereits vor seiner Vorsprache bei der Beklagten Möbel beschafft hatte.
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim - …

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht (vgl bereits BSGE 84, 50, 56 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 S 8 = juris RdNr 36; Grube, Sozialrecht aktuell 2010, 11, 12). Liegen seine Voraussetzungen vor, wandelt sich auch im Anwendungsbereich des SGB II ein Sachleistungsanspruch in einen Kostenerstattungsanspruch gerichtet auf Geld um (vgl BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R).
  • BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R

    Beschädigtenversorgung - Kostenübernahme für Kfz-Automatikgetriebe - …

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Bestehen verwaltungsinterne Regelungen, mit denen sich die Beklagte entsprechend bindet, könnte sie nicht ohne Ermessensfehlgebrauch, insbesondere nicht ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz), zu einer Ablehnung der Leistung als Geldleistung gelangen (vgl BSGE 85, 75, 83 = SozR 3-3610 § 27 Nr. 2 RdNr 25). Liegt eine solche Bindung vor, wäre auch dem Kläger gegenüber nur eine Auswahlentscheidung richtig, nämlich die Gewährung der Erstausstattung als Geldleistung.
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erstattung der …

    Das Begehren des Leistungsbedürftigen richtet sich ausschließlich auf eine Geldleistung, die allein im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 13).

    Wie der 14. Senat des BSG jedoch bereits entschieden hat, ist die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht (…vgl bereits BSG vom 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50, 56 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 S 8, juris RdNr 36; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 21; Grube, Sozialrecht aktuell 2010, 11, 12).

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten …

    Die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht (…vgl bereits BSG vom 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50, 56 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 S 8, juris RdNr 36; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R juris RdNr 21; Grube, Sozialrecht aktuell 2010, 11, 12). Liegen die Voraussetzungen hierfür vor, kann das Begehren auch im Anwendungsbereich des SGB II zulässig auf Erstattung der Aufwendungen in Geld gerichtet werden (…vgl BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R - BSGE 106, 190 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41, juris RdNr 21).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung …

    Es steht regelmäßig im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt und in welcher Höhe er diesen Anspruch erfüllt (…vgl BSG Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10;… BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19). Vorliegend erbringt der Beklagte die Leistungen der Wohnungserstausstattung nach der Verwaltungsanweisung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen zu § 23 Abs. 3 SGB II, in der ausschließlich Pauschalbeträge ua für die Erstausstattung von Wohnungen einschließlich Haushaltsgeräten vorgesehen sind, aus denen bei Vorhandensein von Möbeln und Haushaltsgeräten entsprechende Geldbeträge herauszurechnen sind (Nr. 2.1 iVm Anlage 1 "Teilpauschalen"). Da das Ermessen somit bereits durch Verwaltungsbinnenrecht im Sinne von pauschalen Geldleistungen gebunden ist, besteht bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen von vornherein ein Anspruch der Klägerin auf Geldleistungen (vgl BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 14, 21)..

    Mit dem 14. Senat geht auch der erkennende Senat davon aus, dass Verschuldensgesichtspunkte nicht schon bei der Feststellung des Bedarfs berücksichtigt werden dürfen, weil der im SGB II zu deckende Bedarf grundsätzlich aktuell bestehen muss und auch aktuell vom Grundsicherungsträger zu decken ist (…BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 15; BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 17)..

    Die zu gewährende Erstausstattung muss - in Anlehnung an die Vorschrift des § 22 SGB II zur Unterkunft - nur eine angemessene Ausstattung berücksichtigen, die der Befriedigung von einfachen und grundlegenden Wohnbedürfnissen genügt (…BSG Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - RdNr 19, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 20). Wird - wie hier - zur Erfüllung des Wohnungserstausstattungsanspruchs vom Grundsicherungsträger die Leistungsart "Geldleistung" gewählt, so kann er diese auch in Form von Pauschalbeträgen erbringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 SGB II). Insofern ist aber eine richterliche Plausibilitätskontrolle durchzuführen, ob bei deren Bemessung iS von § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB II geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte über die Kosten von Einrichtungsgegenständen zur Stützung der Pauschalbeträge berücksichtigt worden sind (…BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 20 f)..

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