Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1947
BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R (https://dejure.org/2000,1947)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R (https://dejure.org/2000,1947)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R (https://dejure.org/2000,1947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    RVO § 537; ; RVO § 556; ; RVO § 567

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Kostenerstattung - Berufshilfe - selbstbeschaffte Rehabilitationsmaßnahme - Sachleistungsprinzip - Kenntnis des Unfallversicherungsträgers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstbeschaffte Umschulungsmaßnahme - Ergotherapeutin - Kostenerstattungsanspruch - Leistungsträger - Unterrichtung - Zuständigkeit - Prüfung - Eignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte Rehabilitationsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 466
  • DB 2000, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 47/94

    Kostenerstattung des Unfallversicherungsträgers bei Heilbehandlung eines nicht in …

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
    In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie in anderen Sozialversicherungsbereichen - jedenfalls auf dem Gebiet der Rehabilitation - das Sachleistungsprinzip, dh der Unfallversicherungsträger hat die zur Heilbehandlung bzw beruflichen Wiedereingliederung erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich als Sachleistung bzw Naturalleistung zu gewähren; ein unmittelbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger für eine selbstbeschaffte Rehabilitationsleistung ist in der Regel nicht gegeben (…vgl BSG Beschluß vom 24. Januar 1992 - 2 BU 173/91 - BSGE 48, 172, 173 = SozR 2200 § 567 Nr. 2 ; BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 566 f;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 567 Anm 4).

    Weitere Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip, welche die Rechtsprechung des BSG zum vor Inkrafttreten des SGB V geltenden Recht zuließ (s BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1), läßt der insoweit eindeutige Gesetzeswortlaut nicht zu (…BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).

    Bereits vor Inkrafttreten dieser unmittelbar nur für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschrift wurde in diesem vom Sachleistungsprinzip geprägten Sozialversicherungszweig ausnahmsweise ein Anspruch auf Erstattung der Kosten selbstbeschaffter Leistungen zuerkannt, wenn der Sozialversicherungsträger die Leistungen zu Unrecht verweigert hatte oder aus anderen Gründen eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte (vgl BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1 mwN).

    Demgemäß hat der Senat den § 13 Abs. 2 bzw (nach der Neufassung durch Art. 1 des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992) Abs. 3 SGB V analog für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung angewandt, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (SozR 3-2200 § 557 Nr. 1;… sa Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 26 RdNr 8; Kater/Leube, SGB VII, § 26 RdNrn 14 f; Schmitt, SGB VII, § 26 RdNr 14).

  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
    Weitere Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip, welche die Rechtsprechung des BSG zum vor Inkrafttreten des SGB V geltenden Recht zuließ (…s BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1), läßt der insoweit eindeutige Gesetzeswortlaut nicht zu (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).

    Zusätzlich muß ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand (bei der Alternative 1.: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei Alternative 2.: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (…vgl BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
    Zusätzlich muß ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand (bei der Alternative 1.: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei Alternative 2.: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (vgl BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11;… BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
    Auch von der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 31. Januar 1980 (BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10), auf die sich die Klägerin zur Stützung ihres geltend gemachten Erstattungsanspruchs berufen hat, weicht der Senat nicht ab.
  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 29/92

    Krankenversicherung - Beiträge - Satzungsregelung - Bemessung - Freiwillig …

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
    Dieser Fall der notwendigen Beiladung setzt nach der Rechtsprechung des BSG die Identität des Streitgegenstandes im Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Dritten voraus (BSGE 71, 237, 238 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 12 mwN).
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88

    Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen …

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
    Mit seiner Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des 9b-Senats des BSG vom 28. März 1990 (BSGE 66, 275 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 1) ab.
  • BSG, 24.01.1992 - 2 BU 173/91

    Kostenerstattungsanspruch für eine vom Verletzten selbst eingeleitete …

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
    In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie in anderen Sozialversicherungsbereichen - jedenfalls auf dem Gebiet der Rehabilitation - das Sachleistungsprinzip, dh der Unfallversicherungsträger hat die zur Heilbehandlung bzw beruflichen Wiedereingliederung erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich als Sachleistung bzw Naturalleistung zu gewähren; ein unmittelbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger für eine selbstbeschaffte Rehabilitationsleistung ist in der Regel nicht gegeben (vgl BSG Beschluß vom 24. Januar 1992 - 2 BU 173/91 - BSGE 48, 172, 173 = SozR 2200 § 567 Nr. 2 ;… BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 566 f;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 567 Anm 4).
  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 103/78

    Kein Eigenanteil des Verletzten bei Gewährung einer Studiumsbeihilfe nach dem …

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
    In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie in anderen Sozialversicherungsbereichen - jedenfalls auf dem Gebiet der Rehabilitation - das Sachleistungsprinzip, dh der Unfallversicherungsträger hat die zur Heilbehandlung bzw beruflichen Wiedereingliederung erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich als Sachleistung bzw Naturalleistung zu gewähren; ein unmittelbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger für eine selbstbeschaffte Rehabilitationsleistung ist in der Regel nicht gegeben (vgl BSG Beschluß vom 24. Januar 1992 - 2 BU 173/91 - BSGE 48, 172, 173 = SozR 2200 § 567 Nr. 2 ;… BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 566 f;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 567 Anm 4).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der …

    Fraglich ist auch, ob die Beklagte vor dem Beginn der Betreuung überhaupt eine Entscheidung über deren Ob und Wie hat treffen können, was weitere Voraussetzung dafür ist, dass ein Kostenerstattungsanspruch überhaupt entstehen kann (vgl dazu BSG vom 24.2.2000 - B 2 U 12/99 R - SozR 3-2200 § 567 Nr. 3).
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch - …

    War mit dem eigenmächtigen Beginn der Behandlung das weitere Vorgehen bereits endgültig festgelegt, fehlt der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der Ablehnung der Kasse und der Kostenbelastung des Versicherten auch für den Teil der Behandlung, der zeitlich nach dem ablehnenden Bescheid liegt (…Senatsurteil vom 24. September 1996 - 1 RK 33/95 - BSGE 79, 125, 128 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 53; Urteil des LSG Berlin vom 22. Oktober 1997 - L 9 Kr 40/95; vgl ferner Urteil des BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R - SozR 3-2200 § 567 Nr. 3: keine Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte berufliche Rehabilitationsmaßnahme, wenn der Unfallversicherungsträger hiervon erst nach Beginn der Maßnahme erfährt).
  • LSG Hamburg, 29.05.2018 - L 3 R 24/17

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Denn dem Leistungsträger muss für die anzustellenden Ermittlungen und Erwägungen eine angemessene Zeitspanne eingeräumt werden, während der eine Beeinflussung durch vom Versicherten selbst unternommene Schritte hinsichtlich einer von ihm selbst ohne Absprache mit dem Leistungsträger gewählten und organisierten Rehabilitationsmaßnahme - etwa durch Absolvierung eines wesentlichen Teils einer Ausbildung - unterbleibt (BSG, Urt. v. 24. Febr. 2000, B 2 U 12/99 R, juris-Rn. 19, auch zum Folgenden).
  • LSG Bayern, 11.12.2025 - L 17 U 149/23

    Arbeitsunfall, Unfallfolgenfeststellung, Kausalitätsprüfung, …

    Heilbehandlungsleistungen sind aber grundsätzlich als Sachleistungen zu gewähren (§ 26 Abs. 4 Satz 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII - vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R - juris Rn. 16).

    Rn. 49 Ein Geldleistungsanspruch - über den grundsätzlich durch Grundurteil nach § 130 SGG entschieden werden könnte - in Bezug auf Heilbehandlungen ist zwar für die Vergangenheit denkbar (die Erbringung von Sachleistungen für die Vergangenheit ist physikalisch unmöglich), jedoch nur, soweit die Erstattung von Heilbehandlung geltend gemacht wird, die auf eigene Kosten selbst beschafft wurde (vgl. BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R - juris Rn. 16 f.;… Hessisches LSG vom 10.06.2021 - L 9 U 67/19 - juris Rn. 52 f.; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.05.2015 - L 6 U 4698/14 - juris Rn. 28).

    Rn. 50 bb) Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Klage insoweit auch unbegründet wäre, denn ein Anspruch auf Kostenerstattung gemäß dem entsprechend anwendbaren (vgl. BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R - juris Rn. 17) § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) scheitert bereits daran, dass der Kläger keinen über den 22.03.2021 hinausgehenden Primäranspruch auf Heilbehandlung wegen der Beschwerden der WS und keinen über den 17.12.2019 hinausgehenden Primäranspruch auf Heilbehandlung wegen der Beschwerden der rechten Hand bzw. des Handgelenkes hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2009 - L 10 R 2684/07

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbst beschaffte Maßnahme - Studium …

    Da die Maßnahme zwischenzeitlich beendet ist, ist der zunächst auf Verurteilung der Beklagten zur Förderung der Maßnahme, hilfsweise Neubescheidung, ausgerichtete Antrag - wie in der mündlichen Verhandlung erfolgt - auf die Verurteilung zur Kostenerstattung umzustellen (vgl. Urteil des BSG vom 24.02.2000, B 2 U 12/99 R in SozR 3-2200 § 567 Nr. 3, in dem in der Revisionsinstanz erstmals ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V - geprüft wurde, obwohl das LSG noch über die Gewährung von Förderungsleistungen für eine Umschulung entschieden hatte).

    Gerade bei einer Berufshilfemaßnahme ist in der Regel ein Abwarten der Entscheidung des Rehabilitationsträgers erforderlich, weil die Beschaffung eingehender - dem Versicherten regelmäßig nicht zur Verfügung stehender - Kenntnisse der verschiedenen für eine berufliche Rehabilitation in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten notwendig ist, um eine sinnvolle Auswahl hinsichtlich der möglichen Berufshilfemaßnahmen treffen zu können (vgl. Urteil des BSG vom 24.02.2000, B 2 U 12/99 R in SozR 3-2200 § 567 Nr. 3).

    Andernfalls besteht die erhebliche Gefahr, dass der Versicherte anderweitigen, besser geeigneten Rehabilitationsvorschlägen nicht mehr mit der erforderlichen Offenheit gegenübersteht, weil er sich durch den Antritt der selbst organisierten Maßnahme innerlich bereits fest daran gebunden hat und nicht mehr geneigt ist, sich mit einem anderen Berufsfeld auseinanderzusetzen und sich dort im Bewusstsein, Geld und Mühe für die begonnene selbst gewählte Ausbildung umsonst aufgewandt zu haben, neu einzuarbeiten (vgl. Urteil des BSG vom 24.02.2000, B 2 U 12/99 R in SozR 3-2200 § 567 Nr. 3).

  • LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19

    1) Verschafft sich ein Versicherter Leistungen der Heilbehandlung außerhalb des …

    Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation findet allein unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 SGB V statt; diese Vorschrift ist in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend anwendbar, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (st. Rspr., BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R; BSG vom 20. März 2007 - B 2 U 38/05 R; BSG vom 3. April 2014 - B 2 U 21/12 R).

    Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand (bei der Alternative 1.: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei Alternative 2.: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R).

    Daran fehlt es, wenn der Unfallversicherungsträger - wie hier - vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R; BSG vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R [zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung]; LSG Baden-Württemberg vom 27. Juni 2016 - L 1 U 4032/15).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2016 - L 1 U 4032/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - selbstbeschaffte Leistung - …

    Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation findet allein unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) statt; diese Vorschrift ist in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend anwendbar, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (st. Rspr., BSG, Urteile vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R - SozR 3-2200 § 567 Nr. 3, juris, Rn. 16 f., vom 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R -, SozR 4-1300 § 48 Nr. 10, juris, Rn. 13 …und vom 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R - BSGE 115, 247-256, juris, Rn. 14 f.).

    Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand (bei der Alternative 1.: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei Alternative 2.: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (BSG, Urteil vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R -, a.a.O., Rn. 18 m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn der Unfallversicherungsträger- wie hier - vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG, Urteile vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R -, a.a.O., Rn. 18 f. und [zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung] Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R -, BSGE 99, 180-189, SozR 4-2500 § 13 Nr. 15, SozR 4-3250 § 15 Nr. 1, juris, Rn. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2000 - L 17 U 102/99

    Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Umschulungsmaßnahme; …

    Rn. 26 In der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) gilt wie in anderen Sozialversicherungsbereichen - jedenfalls auf dem Gebiet der Rehabilitation - das Sachleistungsprinzip, d.h. der UV-Träger hat die zur Heilbehandlung bzw. beruflichen Wiedereingliederung erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich als Sach- bzw. Naturalleistung zu gewähren; ein unmittelbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den UV-Träger für eine selbstbeschaffte Rehabilitationleistung ist in der Regel nicht gegeben (vgl. Bundessozialgericht [BSG] Urt. vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R m.w.N., u.a. mit Hinweis auf BSGE 48, 172, 173 = SozR 2200 § 567 Nr. 2 und BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1).

    Weitere Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip, welche die Rechtsprechung des BSG zum vor Inkrafttreten des SGB V geltenden Recht zuließ (…s. BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1), kommen nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht mehr in Betracht (BSG, Urteil vom 24.02.2000 a.a.O. mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).

    Demgemäß hat der 2. Senat des BSG den § 13 Abs. 2 bzw. (nach der Neufassung durch Art. 1 des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992) Abs. 3 SGB V analog für den Bereich der gesetzlichen UV angewandt, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (BSG, Urt. vom 24.02.2000 a.a.O. m.w.N.).

    Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenen Umstand (bei der Alternative 1.: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei der Alternative 2.: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (…vgl. BSG SozR 3-2200 § 13 Nr. 11 und 15; Urt. vom 24.02.2000 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2017 - L 1 U 120/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - Zahnbehandlung - eingesetzte …

    Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation findet allein unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) statt; diese Vorschrift ist in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend anwendbar, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (st. Rspr., BSG, Urteile vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R - SozR 3-2200 § 567 Nr. 3, juris, Rn. 16 f., vom 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R -, SozR 4-1300 § 48 Nr. 10, juris, Rn. 13 …und vom 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R - BSGE 115, 247-256, juris, Rn. 14 f.).

    Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand (bei der Alternative 1.: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei Alternative 2.: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (BSG, Urteil vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R -, a.a.O., Rn. 18 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zum Arbeitserzieher - …

    Da die Ausbildung im theoretischen Teil bereits abgeschlossen ist, richtet sich das Begehren zutreffend auf die Verurteilung zur Kostenerstattung (vgl BSG 24.02.2000, B 2 U 12/99 R, SozR 3-2200 § 567 Nr. 3; LSG Baden-Württemberg 19.03.2009, L 10 R 2684/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 U 2077/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - bestimmter Klageantrag - …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 1763/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Kostenerstattung bzw Kostenfreistellung für …

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 6 U 4698/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - selbstbeschaffte Heilbehandlungsmaßnahmen - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
  • SG Frankfurt/Main, 10.10.2022 - S 13 U 163/21
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …

  • SG München, 31.03.2016 - S 1 U 5002/16

    Anspruch auf Gewährung von Betriebshilfe in Form der Kostenerstattung

  • BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung der nachträglichen Erstattung von …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2022 - L 14 U 133/20

    Erstattung von aufgewandten Kosten für die Korrektur der Fehlstellung eines …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 17 U 461/17

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und …

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2019 - L 10 U 1119/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung selbstbeschaffter Leistungen - Kosten …

  • LSG Hessen, 10.06.2021 - L 9 U 67/19

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Heilbehandlung …

  • SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14

    Anspruch eines körperlich Eingeschränkten auf Förderung einer Ausbildung als …

  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2022 - L 9 U 52/21
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2007 - L 10 U 5311/03
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2024 - L 7 R 108/20

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …

  • LSG Bayern, 13.11.2003 - L 4 KR 217/01

    Kostenübernahme für Unterkieferimplantate und implantatgestützten Zahnersatz; …

  • LSG Berlin, 07.06.2005 - L 2 U 33/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Teilhabe am Arbeitsleben - …

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2023 - L 1 U 1005/22

    Kläger erleidet bei Arbeitsunfall Distorsion des Sprunggelenks mit Außenbandriss …

  • SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 236/16

    Anspruch der Rechtsnachfolgerin ihres Ehemannes auf Erstattung von Kosten einer …

  • LSG Baden-Württemberg, 19.08.2008 - L 9 U 4704/06

    Kostenübernahme im Rahmen der Sachleistungsaushilfe durch die gesetzliche …

  • SG Augsburg, 14.01.2008 - S 5 U 5070/06

    Anspruchsvoraussetzungen für eine Kostenerstattung für die Anschaffung einer …

  • SG Düsseldorf, 05.11.2007 - S 16 U 199/02

    Anspruch auf Zahlung von Verletztengeld, Erstattung von Kosten für berufliche …

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
  • BSG, 12.02.2009 - B 2 U 265/08 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - L 15 U 138/95

    Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Umschulung - Förderung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2010 - L 8 U 5614/09
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2006 - L 6 U 1674/05
  • LSG Baden-Württemberg, 06.11.2015 - L 10 U 3956/13
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1306/13
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - L 6 U 1363/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2006 - L 2 U 20/02

    Anschaffung einer Armbewegungsschiene - Kostenübernahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht