Rechtsprechung
| BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Dienstreise - gemischte Tätigkeit - Körperreinigung - Erfrischung - Klassenfahrt - Lehrerin - Duschen
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; sachlicher Zusammenhang; eigenwirtschaftliche Tätigkeit; gemischte Tätigkeit; Körperreinigung; Erfrischung; Klassenfahrt; Dienstreise; Lehrerin im Angestelltenverhältnis; Duschen
- Judicialis
SGG § 163
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung - Unfall beim Duschen einer Lehrerin während einer Klassenfahrt - Sachlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - innerer/sachlicher Zusammenhang - Dienstreise - Duschen einer Lehrerin auf Klassenfahrt - kein Versicherungsschutz für Lehrer auf einer Klassenfahrt rund um die Uhr" - Duschen höchstpersönliche Verrichtung - fehlende Betriebsnotwendigkeit des Duschens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 1
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall beim Duschen einer Lehrerin während einer Klassenfahrt; sachlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Duschen ist Privatsache - Kein Arbeitsunfallschutz bei Klassenfahrt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrerin duscht auf Klassenfahrt privat - Kein Arbeitsunfall bei Sturz unter der Dusche - Ausrutscher in der Dusche nach 3-stündiger Wanderung
- 123recht.net (Pressebericht, 26.11.2008)
Lehrer auch auf Klassenfahrt nicht immer im Dienst // BSG lehnt Entschädigung nach Duschunfall ab
Verfahrensgang
- SG Dessau, 16.10.2003 - S 6 U 165/02
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - L 6 U 13/04
- BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (20)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitbegrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern ua für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5;… BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalles ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 6-8 mwN;… letztens: BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - vorgesehen für SozR, RdNr 18 ff).
Entscheidendes Abgrenzungskriterium zur Bejahung von Versicherungsschutz ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (stRspr: BSGE 3, 240, 245; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 10;… Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 47).
- BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche …
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Dass Duschen als Körperreinigung und höchstpersönliche Verrichtung normalerweise nicht im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung steht (…vgl nur BSG vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 72; BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R), wird von der Klägerin nicht in Abrede gestellt.Zwar kommt jede Stärkung des körperlichen oder seelisch-geistigen Wohlbefindens des Arbeitnehmers letztlich dem Unternehmen zumindest mittelbar zugute, dies allein kann jedoch keinen Versicherungsschutz begründen (vgl BSG vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180 = 2200 § 548 Nr. 7: Baden im Hotel-Swimmingpool während einer Dienstreise; BSG vom 4. Juni 2002, aaO, RdNr 16 mwN).
Andererseits wurde in der Entscheidung vom 4. Juni 2002 (B 2 U 21/01 R) der Versicherungsschutz für ein Duschen im Hotel nach dem Ende der Arbeitsschicht verneint, weil es sich nicht um eine Erfrischung im Laufe der Arbeitsschicht handelte (…vgl zu dieser Rechtsprechung auch Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 52).
- BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Im Unterschied zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juli 1980 (2 RU 25/80) sei nicht erkennbar, dass die Klägerin das Duschen zur weiteren Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht benötigt habe.Daran anknüpfend wurde in dem Urteil vom 8. Juli 1980 (2 RU 25/80) ein Duschbad als versicherte Verrichtung angesehen, das nach einer Anreise am Vormittag, dem Halten eines Referats am Nachmittag in der einstündigen Pause vor einem Abendempfang zur Erfrischung genommen wurde.
- BSG, 28.02.1962 - 2 RU 110/59
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
a) Unter dem Gesichtspunkt "Verschmutzung" wurde Versicherungsschutz bejaht, wenn durch die Art der Arbeit ein begründetes Bedürfnis für die Körperreinigung entstanden war und diese auf der Arbeitsstätte oder in deren Nähe und während der Arbeitszeit oder zumindest vor dem Heimweg erfolgte (vgl BSG vom 28. Februar 1962 - 2 RU 110/59 - BSGE 16, 236 = SozR Nr. 50 zu § 542 aF mwN;… BSG vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 72; BSG vom 26. März 1986 - 2 RU 51/85: Duschen nach einem ärztlich verordneten Thermalbad zum Abspülen der Badezusätze; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Juli 2008; § 8 SGB VII Anm 7.36;… Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 86).b) Versicherungsschutz bei einer Erfrischung hat der Senat bejaht im Rahmen von Arbeitstätigkeiten, bei denen der Versicherte einer so starken Hitzeeinwirkung ausgesetzt war, dass er auf eine Erfrischung angewiesen war, um ohne erhebliche Schwächung seiner Arbeitskraft bis zum Ende der Schicht durchhalten zu können (BSGE 16, 236 = SozR Nr. 50 zu § 542 RVO aF).
- BSG, 29.10.1980 - 2 RU 41/78
Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden nach RVO
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Dass Duschen als Körperreinigung und höchstpersönliche Verrichtung normalerweise nicht im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung steht (vgl nur BSG vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 72; BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R), wird von der Klägerin nicht in Abrede gestellt.a) Unter dem Gesichtspunkt "Verschmutzung" wurde Versicherungsschutz bejaht, wenn durch die Art der Arbeit ein begründetes Bedürfnis für die Körperreinigung entstanden war und diese auf der Arbeitsstätte oder in deren Nähe und während der Arbeitszeit oder zumindest vor dem Heimweg erfolgte (…vgl BSG vom 28. Februar 1962 - 2 RU 110/59 - BSGE 16, 236 = SozR Nr. 50 zu § 542 aF mwN; BSG vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 72; BSG vom 26. März 1986 - 2 RU 51/85: Duschen nach einem ärztlich verordneten Thermalbad zum Abspülen der Badezusätze; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Juli 2008; § 8 SGB VII Anm 7.36;… Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 86).
- BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74
Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche …
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Allerdings kann am Ort der auswärtigen Betätigung bei bestimmten Verrichtungen ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit eher anzunehmen sein als am Wohn- oder Betriebsort (stRspr: BSGE 8, 48, 49 ff; BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 3;… zuletzt BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 43/02 R - SozR 4-2200 § 550 Nr. 1 RdNr 8; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2008, § 8 RdNr 88, 100).Zwar kommt jede Stärkung des körperlichen oder seelisch-geistigen Wohlbefindens des Arbeitnehmers letztlich dem Unternehmen zumindest mittelbar zugute, dies allein kann jedoch keinen Versicherungsschutz begründen (vgl BSG vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180 = 2200 § 548 Nr. 7: Baden im Hotel-Swimmingpool während einer Dienstreise;… BSG vom 4. Juni 2002, aaO, RdNr 16 mwN).
- BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (…vgl BSG vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; zuletzt Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R;… Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 107 f). - BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75
Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang - …
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (vgl BSG vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; zuletzt Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R;… Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 107 f). - BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Entscheidendes Abgrenzungskriterium zur Bejahung von Versicherungsschutz ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (stRspr: BSGE 3, 240, 245;… BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 10;… Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 47). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitbegrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern ua für die Gewährung einer Verletztenrente (…BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10). - BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …
- BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R
Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt - …
- BSG, 05.10.1995 - 2 RU 44/94
Unfallversicherungsschutz bei Rauferei während Klassenfahrt
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige …
- BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R
Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2007 - 4 S 516/06
Dienstunfall des Lehrers beim Duschen in einem Schullandheim während der …
- BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89
Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen
- BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines …
- BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tödlicher …
- BSG, 26.03.1986 - 2 RU 51/85
Unfall beim Duschen nach ärztlich verordnetem Thermalbad
- BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand: …
Dies bedeutet aber nicht, dass alle Verrichtungen eines Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte oder während einer Geschäftsreise versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sogenannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R - juris RdNr 11). - BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer …
Die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (bzw nach früherem Sprachgebrauch: der innere Zusammenhang zwischen der Verrichtung und der versicherten Tätigkeit) wurde als gegeben erachtet, wenn die Verrichtung Teil der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung des Beschäftigten war, bzw dann, wenn der Beschäftigte zur Erfüllung einer sich aus seinem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtung handelte (vgl BSG vom 30.6.2009 - B 2 U 22/08 R - Juris RdNr 14 - UV-Recht Aktuell 2009, 1040; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R - Juris RdNr 11 - UV-Recht Aktuell 2009, 485;… so auch noch einleitend, später aber differenzierend BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 12/07 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 2 RdNr 14; BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 8/06 R - Juris RdNr 12 - UV-Recht Aktuell 2007, 860;… BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, RdNr 14;… BSG vom 7.12.2004 - B 2 U 47/03 R - Juris RdNr 26 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 17.16
Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes
Zwischen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge und dem Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten bestehen trotz gewisser Gemeinsamkeiten in der Ausgestaltung erhebliche strukturelle Unterschiede (vgl. auch BSG, Urteil vom 18. November 2008 - 2 U 31/07 R - USK 2008-97 Rn. 13).
- LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …
Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalles ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (so BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 11 unter Hinweis auf BSG, Urteile vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R sowie vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - alle nach juris).Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch für Arbeitnehmer auf einer Dienstreise (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 12 - nach juris).
Die Zurechnung der Dienstreise zum Beschäftigungsverhältnis des Klägers als Projektentwickler nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII steht außer Frage, weil es sich um eine - von der Beklagten auch nicht bestritten - betrieblich angeordnete Fahrt handelte (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 14 - nach juris).
Allerdings kann am Ort der auswärtigen Betätigung bei bestimmten Verrichtungen ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit eher anzunehmen sein als am Wohn- oder Betriebsort (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 14 m.w.N. - nach juris).
Zwar kommt jede Stärkung des körperlichen oder seelisch-geistigen Wohlbefindens des Arbeitnehmers letztlich dem Unternehmen zumindest mittelbar zugute, dies allein kann jedoch keinen Versicherungsschutz begründen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 16 m.w.N. - nach juris).
Rn. 26 a) Unter dem Gesichtspunkt "Verschmutzung" wurde Versicherungsschutz bejaht, wenn durch die Art der Arbeit ein begründetes Bedürfnis für die Körperreinigung entstanden war und diese auf der Arbeitsstätte oder in deren Nähe und während der Arbeitszeit oder zumindest vor dem Heimweg erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 14 mit Hinweis auf BSG, Urteile vom 28. Februar 1962 - 2 RU 110/59, 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 sowie 26. März 1986 - 2 RU 51/85 - alle nach juris).
Entscheidendes Abgrenzungskriterium zur Bejahung von Versicherungsschutz ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 22 m.w.N. - nach juris).
Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 24 m.w.N. - nach juris).
- VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
Beamtenrecht: Dienstunfall während der Arbeitszeit
Zwischen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge und dem Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten bestünden trotz gewisser Gemeinsamkeiten in der Ausgestaltung erhebliche strukturelle Unterschiede aufgrund der verschiedenen Inhalte von Beamtenverhältnis einerseits und Versicherungsverhältnis von Beschäftigen andererseits (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R -, juris Rn. 13). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2023 - L 15 U 67/22
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall
Rn. 41 Daraus folgt, dass nicht alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstags auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sogenannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (BSG, Urteile vom 18.11.2008, B 2 U 31/07 R, juris Rn. 11, …und vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R, juris Rn. 14).Typischerweise und in der Regel unversichert sind höchstpersönliche Verrichtungen wie zum Beispiel das Essen; sie führen zu einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit und damit auch in der Regel zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (BSG, Urteile vom 18.11.2008, B 2 U 31/07 R, juris Rn. 11, …und vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R, juris Rn. 14).
Rn. 47 c) Das Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist hier aber wegen der Verwirklichung einer besonderen Betriebsgefahr entbehrlich, so dass sich der Versicherungsschutz ausnahmsweise auch auf die private Verrichtung während der Pause erstreckte (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2008, B 2 U 31/07 R, juris Rn. 25).
Rn. 48 Nach dem Grundsatz der besonderen Betriebsgefahr erleidet ein Versicherter unabhängig von der zur Zeit des Unfalls konkret durch ihn ausgeübten Verrichtung und der dieser Verrichtung zugrundeliegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 18.11.2008, B 2 U 31/07 R, juris 25 f.).
Der Versicherungsschutz auf dieser Grundlage ist durch den Sinn und Zweck der Unfallversicherung begründet, die Beschäftigten gegen die Gefahren des Betriebs zu versichern, denen sie wegen ihrer Beschäftigung dort ausgesetzt sind, und die Unternehmen von möglichen Schadensersatzansprüchen ihrer Beschäftigten freizustellen (…BSG, Urteile vom 12.05.2009, B 2 U 12/08, juris Rn. 30, und vom 18.11.2008, B 2 U 31/07 R, juris Rn. 25;… Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 3. Ergänzungslieferung 2023, § 8 Rn. 4).
- LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18
1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem …
Dieses Interesse genügt jedoch nicht, um eine versicherte Tätigkeit zu begründen (BSG…, Urteil vom 29. Januar 1960 - 2 RU 265/56 - juris Rn. 20;… Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn. 19; Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R - juris Rn. 16).Nach dem Grundsatz der "besonderen Betriebsgefahr" erleidet ein Versicherter unabhängig von der zur Zeit des Unfalls konkret durch ihn ausgeübten Verrichtung und der dieser Verrichtung zugrundeliegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R - juris Rn. 24;… Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: 06/18, § 8 Rn. 45).
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 1 U 2032/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Versicherte erleiden danach unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrundeliegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wird, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R -, juris, Rn. 24; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 12. Mai 2016 - L 6 U 836/16 -, Rn. 32 , juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige bei Klassenfahrt - allein …
Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist, ob der Versicherte eine dem Unternehmen wesentlich dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (…BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R).Rn. 32 Diese allgemeinen Grundsätze, die auch für angestellte Lehrer auf Klassenfahrt gelten (vgl. BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R), sind auch bei ehrenamtlichen Begleitern von Klassenfahrten anzuwenden.
Auch wenn die Situation eines ehrenamtlichen Begleiters auf Klassenfahrt wegen der Verantwortung für die Schüler nur begrenzt mit der eines Arbeitnehmers auf einer Dienstreise vergleichbar ist, ist eine generelle Regel, dass aufgrund der Aufsichts- und Fürsorgepflicht ein Versicherungsschutz rund um die Uhr bei allen Tätigkeiten während der Klassenfahrt besteht, daraus nicht ableitbar (so zu der Klassenfahrt eines angestellten Lehrers BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R - ebenso schon zu einer Campingfahrt eines Erziehers mit einer Kindergruppe aus einem Kinderheim BSG vom 30.05.1980 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110).
Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (…vgl. BSG vom 22.01.1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R; Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R -).
- BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - freiwillige Unternehmerversicherung - …
Auch besteht im Rahmen einer freiwilligen Versicherung kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr" für alle "Tätigkeiten" (vgl dazu BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R), sondern nur für solche, die dem durch den "Antrag" versicherten Tatbestand objektiv unterfallen. - SG München, 07.03.2023 - S 9 U 276/21
Erfrischungsbad als versicherte Tätigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 17 U 619/16
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Zeckenbiss während einer …
- LSG Bayern, 31.10.2013 - L 17 U 180/12
Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall
- LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 2131/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Geschäftsreise - sachlicher …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 15 U 11/09
Arbeitsunfall - gemischte Tätigkeit - Verbringung eines Motorrades von der …
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 836/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 4636/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
Stürzt ein Rettungssanitäter unmittelbar vor der Dusche auf der Dienststelle kann …
- LSG Bayern, 12.02.2015 - L 17 U 21/14
Abweg, Alternativroute, Betriebsweg
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 422/12
Treppensturz eines freiwillig versicherten selbständigen Personalberaters im …
- LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 198/17
Sturz im Hotel wegen eines Telefonats aus privaten Gründen ist kein Arbeitsunfall
- SG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - S 8 U 47/16
Kein Arbeitsunfall bei Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise
- LSG Bayern, 24.05.2016 - L 3 U 175/13
Kein Arbeitsunfall bei Workshop "Fechten"
- LSG Bayern, 11.11.2014 - L 2 U 254/14
Arbeitsunfall als Pflegeperson (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII)
- LSG Bayern, 12.10.2010 - L 3 U 501/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Bayern, 23.09.2020 - L 3 U 305/19
Zum Unfallversicherungsschutz beim Ausschalten eines privat eingebrachten Radios …
- LSG Bayern, 22.07.2026 - L 2 U 58/24
Betriebswegeunfall epileptischer Anfall objektivierte Handlungstendenz
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
NVA-Wehrpflichtiger - Arbeitsunfall - die dem Wehrdienst eigentümlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - L 3 U 145/09
Arbeitsunfall; Fortbildungsveranstaltung; Schulungsheim; Tischtennisspiel; …
- LSG Sachsen, 30.11.2016 - L 6 U 241/14
Unfallversicherungsrecht; Kein Arbeitsunfall bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit; …
- LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Umweg - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
Ausschluss von Unfallversicherungsschutz bei einem Unfallereignis auf einem sog. …
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.2023 - L 9 U 911/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall
- LSG Bayern, 06.05.2015 - L 2 U 128/13
Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung - Zuordnung des Weges zu …
- LSG Thüringen, 28.02.2013 - L 1 U 1473/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- SG Darmstadt, 21.06.2022 - S 30 U 225/19
- SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
Feststellung eines Unfalls als Arbeitsunfall
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer sportlichen …
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - L 2 U 58/12
Anforderungen an den inneren Zusammenhang einer unfallbringenden Tätigkeit zur …
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 156/06
Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall
- SG Augsburg, 07.04.2011 - S 8 U 336/10
Anerkennung eines Unfalls eines freiwilligen Bauhelfers als Arbeitsunfall; …
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 2237/18
- VG Düsseldorf, 05.10.2012 - 26 K 1169/12
Anspruch eines Lehrers auf Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Zeiten der …
- SG Würzburg, 30.12.2021 - S 5 U 220/21
Versicherte Tätigkeit, Vertreter der Gemeinde, Gemeindeteil, Gemeinderatssitzung, …
- LSG Baden-Württemberg, 05.10.2017 - L 6 U 312/17
- LSG Hamburg, 23.08.2016 - L 3 U 56/14
- SG Hamburg, 28.10.2014 - S 36 U 295/12
Anerkennung eines erlittenen Unfalls eines Versicherten als Arbeitsunfall i.R.e. …
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