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Rechtsprechung
   BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1329
BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R (https://dejure.org/2003,1329)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R (https://dejure.org/2003,1329)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R (https://dejure.org/2003,1329)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen Verhandlung - Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - veränderte Prozesslage - Überraschungsentscheidung - ...

  • Judicialis

    RVO § 550 Abs 2 Nr 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen eine Berufsgenossenschaft auf Gewährung von Halbwaisenrente; Verstoß gegen den Grundsatz der mündlichen Verhandlung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Wesentliche Änderung von Tatsachen innerhalb eines Prozesses; Versicherungsschutz bei ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung trotz "verbrauchter" Einverständniserklärung - Verletzen des rechtlichen Gehörs - Überprüfungspflicht nach § 44 SGB X trotz wiederholter Rücknahmeanträge - Fahrgemeinschaft zwischen Elternteil und Kind auf dem Weg zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren, Ablehnung des Wiederaufgreifens eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren, Versicherungsschutz von Fahrgemeinschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 660
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81

    Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft; Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Gründe, warum bestimmte Verwandte oder andere Personen aus dem Kreis der anderen berufstätigen oder versicherten Personen iS des § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO ausgeschlossen sein sollten und mit diesen keine Fahrgemeinschaft bilden könnten, sind weder dem Gesetz noch dessen Materialien zu entnehmen (BSGE 54, 46, 48 = SozR 2200 § 550 Nr. 51; vgl insofern eindeutig für den Versicherungsschutz von Schulkindern: BT-Drucks 7/1642 S 4).

    Auch für Fahrgemeinschaften hat der Senat bisher eine bestimmte Zahlenrelation für die Wegverlängerung abgelehnt und darauf hingewiesen, dass auch ein größerer Abweg den Versicherungsschutz nicht ausschließt (BSGE 54, 46, 49 = SozR 2200 § 550 Nr. 51).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll jedoch verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (…vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts - …

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Nach § 44 Abs. 1 SGB X ist der Leistungsträger vielmehr verpflichtet, auch bei wiederholten Anträgen über die Rücknahme der entgegenstehenden Verwaltungsakte und die Gewährung der beanspruchten Sozialleistung zu entscheiden (…BSGE 51, 139, 141 = SozR 3900 § 40 Nr. 15; BSGE 63, 33, 35 = SozR 1300 § 44 Nr. 33).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten - …

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Aus der von der Beklagten angeführten sog selbstgeschaffenen Gefahr, weil die Versicherte nicht angeschnallt gewesen sei, folgt nichts Anderes, weil verbotswidriges Verhalten den Versicherungsschutz nicht ausschließt (§ 548 Abs. 3 RVO) und nur eine aus betriebsfremden Motiven selbstgeschaffene Gefahr den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall lösen kann (BSGE 6, 164, 169; 42, 129, 133; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung …

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Bei der Beurteilung, ob ein Weg als Weg zu oder von einem dritten Ort unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, berücksichtigt die neuere Rechtsprechung des BSG neben den verschiedenen Entfernungen vor allem die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und dabei insbesondere ob der Aufenthalt am dritten Ort betriebsdienlich war bzw sein sollte (zuletzt: BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6, 13).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll jedoch verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c …

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Aus der von der Beklagten angeführten sog selbstgeschaffenen Gefahr, weil die Versicherte nicht angeschnallt gewesen sei, folgt nichts Anderes, weil verbotswidriges Verhalten den Versicherungsschutz nicht ausschließt (§ 548 Abs. 3 RVO) und nur eine aus betriebsfremden Motiven selbstgeschaffene Gefahr den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall lösen kann (BSGE 6, 164, 169; 42, 129, 133; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung - …

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Nach § 44 Abs. 1 SGB X ist der Leistungsträger vielmehr verpflichtet, auch bei wiederholten Anträgen über die Rücknahme der entgegenstehenden Verwaltungsakte und die Gewährung der beanspruchten Sozialleistung zu entscheiden (BSGE 51, 139, 141 = SozR 3900 § 40 Nr. 15;… BSGE 63, 33, 35 = SozR 1300 § 44 Nr. 33).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten - …

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Eine wesentliche Änderung in dem vorgenannten Sinne hat die Rechtsprechung insbesondere bejaht, wenn durch spätere Maßnahmen des Gerichts die Tatsachengrundlage der Entscheidung verändert worden war, so etwa durch die Vernehmung von Zeugen (BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2), die Einholung von Behördenauskünften (…BSG SozR 1500 § 124 Nr. 3) oder die Beiziehung von Akten (…BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, VII, RdNr 151, 211).
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 17/99 R

    Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Eine wesentliche Änderung in dem vorgenannten Sinne hat die Rechtsprechung insbesondere bejaht, wenn durch spätere Maßnahmen des Gerichts die Tatsachengrundlage der Entscheidung verändert worden war, so etwa durch die Vernehmung von Zeugen (…BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2), die Einholung von Behördenauskünften (…BSG SozR 1500 § 124 Nr. 3) oder die Beiziehung von Akten (BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, VII, RdNr 151, 211).
  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen - …

  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 23/79

    Versicherungsschutz - Fahrgemeinschaft

  • BSG, 31.05.1978 - 12 BK 20/77

    Urteil ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten - Verbrauch - …

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen …

    Rn. 21 Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall, denn Art. 103 Abs. 1 GG begründet keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 66, 116, 147; BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG <Kammer>, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08 - juris RdNr 6). Prozessbeteiligte - insbesondere anwaltlich vertretene - müssen grundsätzlich von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263;… BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN). Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll lediglich verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660 ff unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN). Dementsprechend liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die betroffene Sach- oder Rechtsfrage bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des Verfahrens war, das zu der angegriffenen Entscheidung führte (BVerfG, <Kammer>, Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage …

    Rn. 18 Nichts anderes gilt im zweiten (und allen folgenden) Zugunstenverfahren sowohl im Verhältnis zum Ausgangs- als auch zum ersten Zugunstenverfahren, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - juris RdNr 19).

    Rn. 32 Da der Senat die Frage, ob der Weg von einem sog dritten Ort in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zurückzulegenden Arbeitsweg stehen muss und ob an den Zweck des Aufenthalts an diesem dritten Ort inhaltliche Anforderungen zu stellen sind, bislang teilweise uneinheitlich behandelt hat, stellt er zur Herstellung von Rechtsanwendungsgleichheit nunmehr ausdrücklich klar: Es kommt bei einem Unfall auf dem Weg vom dritten Ort weder auf einen mathematischen (dazu BSG Beschluss vom 6.1.2006 - B 2 U 372/05 B - juris RdNr 5) oder wertenden Angemessenheitsvergleich der Wegstrecken nach der Verkehrsanschauung, noch - im Rahmen einer Gesamtschau - auf (etwaige betriebsdienliche) Motive für den Aufenthalt am dritten Ort an (…BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6: Arztbesuch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit;… vgl aber auch BSG Urteil vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 RdNr 21: privater Arztbesuch sowie Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - juris RdNr 20: Wochenendaufenthalt eines Schülers bei dem von der Mutter getrennt lebenden Vater). Ebenso unerheblich sind der erforderliche Zeitaufwand zur Bewältigung der verschiedenen Wege (…vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 mwN) und deren Beschaffenheit bzw Zustand (…BSG Urteil vom 3.12.2002 - B 2 U 18/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 13), das benutzte Verkehrsmittel oder das erhöhte, verminderte bzw annähernd gleichwertige Unfallrisiko (Benz, WzS 2003, 71, 77; Krasney, SGb 2013, 313, 315 f;… kritisch zum Ganzen auch Ziegler in Becker/Franke/Molkentin, LPK-SGB VII, 5. Aufl 2018, § 8 RdNr 219 ff).

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren - …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660, 661 unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN).
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